Zwei Kreditnehmende, einer stirbt – was nun?

Karin Linden
5 Min. Lesezeit

Traumhaus gefunden oder größere Anschaffung geplant? Ein Kredit ist oft der Schlüssel zum Glück. Egal, ob Sie den Kredit allein oder mit anderen gemeinsam stemmen: Planen Sie den Ernstfall mit ein. Denn Kreditschulden bleiben über den Tod hinaus bestehen und belasten Hinterbliebene schwer. Wie Sie Ihre Liebsten dagegen schützen können, lesen Sie hier.

Veröffentlicht am 01. Februar 2023

Enjoying of motherhood. Happy joyful parents playing with their lovely children over bed in relaxed morning and laughing

Kurzer Überblick

  • Wissenswert: Kreditschulden erlöschen grundsätzlich nicht mit dem Tod des oder der Kreditnehmenden.
  • Zwei Kreditnehmende, einer stirbt: Bei Gemeinschaftskrediten greift im Regelfall die gesamtschuldnerische Haftung. 
  • Vorausschauend handeln: Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie die Rückzahlung auch für den Todesfall absichern, um Hinterbliebene vor Haftungsrisiken zu schützen.
  • Einfach und kostengünstig: Eine Risikolebens­versicherung bietet Ihnen Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung, Ihre Familie oder Ihr Unternehmen.

Kreditforderungen bleiben im Todesfall bestehen

Nicht immer ist ein Erbe gleichbedeutend mit einem Zuwachs an Vermögen. Grundsätzlich gilt: Neben Vermögenswerten können auch Kreditschulden auf den oder die Erben übergehen – und zwar in voller Höhe. Wer ein Erbe antritt, muss also im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Privatvermögen für die offenen Forderungen aus dem Nachlass aufkommen. Bei einer Erbengemeinschaft haften die Mitglieder zu gleichen Teilen. 

Einzel- oder Gemeinschaftskredite – diese Regelungen gelten im Todesfall

Nach deutschem Recht bleiben Kreditforderungen über den Tod eines oder einer Kreditnehmenden hinaus bestehen – und zwar bis zum letzten Euro. Wollen Sie einen Kredit frühzeitig ablösen, müssen Sie üblicherweise mit zusätzlichen Kosten, der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, rechnen.

 

Die Todesfall-Regelung bei Einzelkrediten:

Bei Einzelkrediten gehören Kreditschulden zur Erbschaft. Sofern der oder die Verstorbene testamentarisch nichts anderes festgelegt hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Damit gehen Verbindlichkeiten aus einem laufenden Kredit direkt an den oder die Erben über. Konkret heißt das: Die Restschuld eines laufenden Kredits muss zu gleichbleibenden Konditionen und in voller Höhe von demjenigen beglichen werden, der das Erbe antritt.

 

Die Regelung bei Gemeinschaftskrediten:

Durchaus üblich ist, dass zwei Personen gemeinsam einen Kredit aufnehmen und beide den Kreditvertrag unterzeichnen. Häufig ist dies bei Eheleuten der Fall, zum Beispiel bei einem Immobilien- oder Hauskredit. Im Regelfall greift hier die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. 

 

Diese Regelung gilt genauso für andere Personenkonstellationen: Gemeinschaftskredite können grundsätzlich von jedem aufgenommen werden – so zum Beispiel von verheirateten oder unverheirateten Paaren, unter Freunden oder im Rahmen einer Geschäftspartnerschaft. Gesamtschuldnerische Haftung greift immer dann, wenn mehrere Personen als Kreditnehmende einen Kreditvertrag unterzeichnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

Gesamtschuldnerische Haftung

Bei der gesamtschuldnerischen Haftung sind alle Unterzeichnenden eines Kreditvertrages gegenüber dem Gläubiger oder der Gläubigerin unabhängig voneinander verpflichtet, Kreditschulden zurückzuzahlen. Das heißt auch: Die Schuldner können vom Gläubiger einzeln belangt werden. Und: Ein Gläubiger kann wählen, welchen der Kreditnehmenden er für die Rückzahlung des Kredits belangt.

Wer haftet, wenn von zwei Kreditnehmenden einer verstirbt?

Bei Gemeinschaftskrediten gilt: Verstirbt eine von zwei Personen, die einen Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, gehen die Verbindlichkeiten auf die jeweils andere Person über. Für die Rückzahlung ist also immer der oder die Mitunterzeichnende verantwortlich. 

Dementsprechend steigt die finanzielle Belastung der anderen Person, sofern die Bedingungen für die Rückzahlung nicht notariell anders vereinbart wurden.

 

Der Ausnahmefall: die Regelung bei Eheleuten

Bei Eheleuten übertragen sich die Forderungen aus einem gemeinsam unterzeichneten, laufenden Kredit direkt auf die verwitwete Person als alleinigem Schuldner oder als alleinige Schuldnerin. Dies ist selbst dann der Fall, wenn den Kindern die Hälfte des Erbes zusteht – der Kredit wird hierbei ausgeklammert.

Ein Paar trinkt gemeinsam Kaffee in einem Café.

Nehmen Eheleute gemeinsam einen Kredit auf und einer von beiden stirbt, wird die verwitwete Person automatisch zur alleinigen Schuldnerin oder zum alleinigen Schuldner.

Wissenswertes zum Erbrecht

Hier macht der Gesetzgeber klare Vorgaben: Sofern kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Den Rahmen hierfür bildet das Verwandtenerbrecht, wobei Verwandte entsprechend ihres Verwandtschaftsgrades berücksichtigt werden. Wichtige und zugleich einzige Ausnahme im Verwandtenerbrecht sind hinterbliebene Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen. Für sie gilt das Ehegattenerbrecht.

Die Praxis zeigt: War der oder die Verstorbene hauptsächlich für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich, kann daraus im Erbfall eine enorme finanzielle Belastung entstehen. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, sollten Sie also vorsorgen. Schließen Sie rechtzeitig eine Risikolebens­versicherung oder eine Restschuld­versicherung ab, um Ihre Nächsten im Todesfalle vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren.

So sorgen Kreditnehmende vor: Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung

Gut zu wissen: Bei Abschluss eines Kreditvertrages können Sie nicht zur Unterzeichnung einer Restschuld­versicherung gezwungen werden – selbst wenn Kreditgebende darauf drängen. Grundsätzlich können Sie Restschuld- oder Risikolebens­versicherungen auch zu einem späteren Zeitpunkt abschließen. Mit Blick auf mögliche Zahlungsengpässe im Erbfall sollten Sie mit einer passenden Versicherung jedoch unbedingt zeitnah vorsorgen.

 

Was leistet eine Restschuld­versicherung?

Sollte der oder die Kreditnehmende versterben, begleicht die Restschuld­versicherung die zum Zeitpunkt des Todes noch ausstehenden Forderungen aus dem laufenden Kredit. Das heißt: Von dem oder den Erben wird somit eine drohende finanzielle Belastung abgewendet. Diese Art der Versicherung eignet sich besonders für große Kredite. Sie ist an den jeweiligen Kreditvertrag gebunden.

 

Was leistet eine Risikolebens­versicherung?

Ist der Kredit an eine Risikolebens­versicherung gekoppelt, haben Begünstigte im Falle des Todes eines oder einer Kreditnehmenden gleich mehrere Vorteile. Auch für Versicherungsnehmende ist der Abschluss einer Risikolebens­versicherung vorteilhaft.

Eltern und ihre Tochter lesen gemeinsam ein Märchenbuch, während sie im Bett liegen.

Mit einer Risikolebens­versicherung übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Liebsten – und schützen Sie im Ernstfall vor Schuldenbergen.

Vorteile für Versicherungsnehmende:


  • Dank verschiedener Produkte können Sie diese Versicherung passend zu Ihrer Lebenssituation wählen. Sie eignet sich für Familien, verheiratete sowie unverheiratete Paare, Immobilienbesitzende und alleinige Kreditnehmende einer gemeinsamen Immobilie, Selbständige und Geschäftspartnerschaften.

  • Die Risikolebens­versicherung sollten Sie mindestens in der Höhe Ihres Kredits abschließen; die monatlichen Beiträge sind vergleichsweise niedrig.

  • Im Vertrag können Sie – unabhängig von der Erbfolge – eine oder mehrere Personen als Begünstigte benennen.

Vorteile für Begünstigte:


  • Begünstigten wird nach dem Ableben des oder der Kreditnehmenden die volle Versicherungssumme ausgezahlt.

  • Diese Versicherungssumme ist nicht an einen Verwendungszweck gebunden. Sie kann zur Rückzahlung des Kredits oder anderweitig eingesetzt werden.

  • Begünstigte profitieren von einem klaren Steuervorteil: Sie müssen die ausgezahlte Versicherungssumme lediglich als Schenkung deklarieren.

Der Rundum-Schutz zur Absicherung eines Immobilienkredits: die Risikolebensversicherung

Planen Sie eine Baufinanzierung oder die Aufnahme eines Immobilienkredits? Naturgemäß haben die meisten Immobilienkredite eine sehr lange Laufzeit. Aus Sicht einer Bank steigt damit das Risiko, dass der oder die Kreditnehmende verstirbt, bevor die letzte Rate beglichen ist. Die Kreditschuld geht dann in voller Höhe auf die Hinterbliebenen über.

Ein Beispiel: Hat der Verstorbene die Tilgung des Hauskredits überwiegend allein geschultert, ist dessen Familie mit den verbleibenden Forderungen aus dem noch laufenden Kredit schnell überfordert. Im schlimmsten Fall muss sie das Eigenheim verkaufen. 

Das bedeutet nicht nur den Verlust des vertrauten Zuhauses. Wird ein Kredit vorzeitig aufgelöst, verlangt eine Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Für die Betreffenden erwächst daraus eine zusätzliche finanzielle Belastung. Eine Risikolebens­versicherung schützt Hinterbliebene frühzeitig vor den finanziellen Konsequenzen eines Todesfalls

Kreditschulden mit Risikolebensversicherung vorbeugen

Ob Gemeinschafts- oder Einzelkredit: Bei Abschluss eines Kredits sollten Sie auch den Ernstfall bedenken. Mit einer Risikolebens­versicherung schützen Sie Hinterbliebene vor Belastungen durch ererbte Kreditschulden. Die Produkte der Risikolebens­versicherung können Sie passend zu Ihrer jeweiligen Lebenssituation wählen – unkompliziert und kostengünstig. Sollte der Todesfall eintreten, profitieren Begünstigte bei Auszahlung der Versicherungssumme von den steuerlichen Vorteilen einer Schenkung. Gleichzeitig können sie die Summe flexibel einsetzen. 

Fragen und Antworten

Marktmanagerin
Karin Linden

Karin Linden ist als Marktmanagerin im Bereich Marketing für die SIGNAL IDUNA tätig. Als Expertin für die Themen Arbeitskraftabsicherung  und Risikoabsicherung verfasst sie informative Ratgeberbeiträge. Ihr Fachwissen gibt sie zudem bei Vorträgen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte weiter. In ihrer Freizeit genießt die Juristin ausgedehnte Spaziergänge mit ihren Hunden.

Karin Linden

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