Auslandskranken­versicherung

  • Schutz nach Maß auf Einzelreisen oder zum Jahrestarif 
  • Volle Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung – auch bei Rücktransport 
  • Hilfe rund um die Uhr: mit 24-Stunden-Notfalltelefon an 365 Tagen im Jahr 
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Zählen Sie schon die Tage bis zum Urlaub? Dann gehört das Thema „Auslandskrankenversicherung“ unbedingt auf Ihre Checkliste. Wenn Sie in ein anderes Land reisen, benötigen Sie Schutz über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung hinaus. Ansonsten kann ein gebrochener Arm oder eine Blinddarmentzündung Ihnen nicht nur körperlich, sondern auch finanziell mächtig wehtun.  

Vorteile der Reisekrankenversicherung

Rundum geschützt auf der Reise

Ob Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen: Wir übernehmen die Kosten – wenn nötig, sogar für Ihren Rücktransport.

Für Wenig- und Vielreisende

Mit unserem Tagestarif für Einzelreisen und dem Jahrestarif für beliebig viele Reisen erhalten Sie Top-Leistungen für wenig Geld.

Keine Wartezeit – keine Selbstbeteilig

Bei Abschluss genießen Sie sofort Versicherungsschutz. Im Krankheitsfall müssen Sie nichts zuzahlen.

24 Stunden für Sie da – an 365 Tagen

Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr mit Fachkräften besetzt, die Sie beraten und Ihre Behandlung organisieren.

Beistand im Ernstfall

Wenn Sie allein im Ausland sind und ins Krankenhaus müssen, übernehmen wir die Kosten für den Krankenbesuch einer Ihnen nahestehenden Person.

Extra-Schutz für Familien

Wenn Sie als Eltern im Urlaub erkranken, organisieren und bezahlen wir die Betreuung Ihrer mitreisenden minderjährigen Kinder.

Teurer Rückflug!

Wussten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht für Ihren Rücktransport aus dem Urlaub aufkommt – selbst, wenn dieser medizinisch notwendig ist? Je nach Reiseland fallen dafür hohe vier- bis fünfstellige Beträge an. Wer keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, gerät dadurch schnell in finanzielle Schieflage.  

Krank im Urlaub?

Ohne Ihre Vorfreude trüben zu wollen: Erkrankungen oder Verletzungen im Urlaub kommen häufiger vor, als Sie vielleicht denken. Ob Magen-Darm-Infekt durch ungewohnte Kost oder Beinbruch auf der vereisten Skipiste – wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann das teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz. Sie greift zum Beispiel nicht außerhalb der Europäischen Union (EU). Zudem erstattet sie die Kosten für medizinische Behandlungen nur teilweise und übernimmt keine privatärztlich abgerechneten Leistungen.

 

Bestens versorgt dank Auslandskrankenschutz

Die Auslandskrankenversicherung (oder „Reisekrankenversicherung“) springt da ein, wo die Leistungen Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung enden – und das zu einem sehr günstigen Preis. Sie ermöglicht Ihnen im Krankheitsfall eine optimale medizinische Versorgung und eine reibungslose Abwicklung ohne zusätzliche Kosten. Auch für Ihre geschäftlichen Reisen ist die Reisekrankenversicherung eine gute Begleitung.

Gut zu wissen:

  • Einen Rücktransport müssen Sie ohne Auslandskrankenversicherung immer selbst bezahlen – egal, wohin Sie gereist sind. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen und ebenso für die meisten privaten.
  • Sind Sie gesetzlich krankenversichert?  
    • Bei Reisen innerhalb der EU erstattet Ihre Krankenkasse nur die Kosten für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland. Die Differenz kann erheblich sein!
    • Bei Reisen in ein Land außerhalb der EU übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bis auf wenige Ausnahmen gar keine Kosten.
  • Sind Sie privat krankenversichert? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung genau, welche Leistungen sie in Ihrem Reiseland abdeckt. Oft gibt es Lücken im Versicherungsschutz, die sich mit einem Auslandskrankenschutz schließen lassen.

Was leistet die Reisekrankenversicherung?

Tages-Reise-KV
ab
1,60
am Tag
Empfohlen
Jahres-Reise-KV
ab
23,90
pro Jahr
Reisedauer
Einmalige Reise
Beliebig viele Reisen im Jahr
Reisedauer bei Urlaubsreisen
bis 365 Tage
bis 65 Tage
Reisedauer bei Dienstreisen
bis 365 Tage
bis 10 Tage
Geltungsbereich
weltweit oder weltweit ohne USA, Kanada und karibische Inseln
weltweit
24h Notfall-Telefon
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bis zu 15.000 €
Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
Gepäckrückholung aus dem Ausland
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Organisation und Kostenübernahme für Notfallbetreuung oder Rückholung von versicherten Kindern
Hotelübernachtung versicherter Mitreisender
bis zu 14 Hotelübernachtungen, bis zu 2.500 €
Weitere Details
Medizinisch notwendiger Krankentransport zur Erstversorgung, Weiterversorgung und in die Reiseunterkunft im Aufenthaltsland
Ärztlich verordnete Heilmittel
Rücktransport einer Begleitperson
bis zu 1.600 €
Rooming-In: Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines versicherten Kindes oder Jugendlichen
bis zu 14 Tage
Herzschrittmacher und Prothesen
Krankenbesuch nahestehender Person im Ausland
bis zu 2.500 €
Kosten für Bestattung und Überführung
Entstandene Telefon- und Taxikosten im Ausland
bis zu 50 €
Die genannten Leistungen sind ein Auszug und exemplarisch beschrieben. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Tages- und Jahres-Reise-Krankenversicherung.

Fallbeispiele: zum Glück geschützt

Um kleine Wehwehchen zu kurieren, genügt oft ein Griff in die Reiseapotheke. Aber manchmal reicht das nicht, um wieder gesund zu werden. Unsere Auslandskrankenversicherung steht Ihnen bei, wenn Sie auf Ihrer Reise ärztliche Hilfe oder eine medizinische Behandlung benötigen. Hier einige Fälle aus dem Versicherungsalltag:

"Au Backe" in Barcelona

Als Alicia Moreno in Berlin ins Flugzeug steigt, spürt sie bereits ein unangenehmes Klopfen im Backenzahn. Am ersten Morgen ihrer Dienstreise nach Barcelona erwacht sie im Hotelzimmer mit heftigen Schmerzen. Zum Glück ist ein Zahnarzt in der Nähe. Der Zahn muss raus. Der Auslandskrankenschutz von SIGNAL IDUNA kommt für die Behandlung auf.

 

Schutz vor Schmerzen schon für 23,90 € pro Jahr (Preisbeispiel für bis zu 10-tägige Geschäftsreise, Single bis 40 Jahre)

Sorge ums Baby

Larissa und Antonius Bräuner gönnen sich einen letzten Urlaub zu zweit, bevor ihr erstes Kind zur Welt kommt. Doch statt das „Dolce Vita“ an der italienischen Amalfiküste zu genießen, ist das Paar unruhig. Die Hochschwangere spürt ein starkes Ziehen im Bauch – was mag da los sein? Zum Glück bringt eine Ultraschall-Untersuchung im Krankenhaus Entwarnung. Die Reisekrankenversicherung von SIGNAL IDUNA erstattet die Kosten.

 

Zu zweit rundum geschützt für 28,80 € (Preisbeispiel für 8-tätige Italienreise, Paar bis 66 Jahre)

Schmerzhafter Fehltritt

Ihre Silberhochzeit feiern die Eheleute Konrad mit einem Aktiv-Urlaub in Kanada. Bei einem Ausflug in den Banff-Nationalpark knickt Andreas unglücklich um. Mit einem Schmerzmittel schafft er es noch, zurück zum Auto zu humpeln. Ein Arzt versorgt ihn mit einer Bandage und verschreibt Medikamente sowie eine Salbe. Jetzt müssen die Konrads es ruhiger gehen lassen – aber immerhin bleiben sie dank Auslandskrankenversicherung nicht auf den Behandlungskosten sitzen.

 

Sicher in die Ferne für 84 €/ Paar (Preisbeispiel für 12-tägige Reise nach Kanada, Paar bis 66 Jahre)

Gips in Griechenland

Endlich Ferien! Ausgelassen tanzt die sechsjährige Teresa mit ihrem kleinen Bruder um den Hotel-Pool auf der griechischen Insel Kos. Da rutscht sie aus und fällt auf ihren Arm. Weil ihre Tochter starke Schmerzen hat, bringen Maria und Marek Mazur sie ins Krankenhaus. Das Röntgenbild zeigt einen Bruch; Teresa bekommt einen Gips. Das Schwimmvergnügen ist leider vorbei – aber die Urlaubskasse der Familie Mazur bleibt dank Auslandskrankenschutz verschont.

 

Schutz für die ganze Familie für 42,90 € pro Jahr (Preisbeispiel für zweiwöchige Reise nach Griechenland, zwei Erwachsene bis 66 Jahre und zwei Kinder bis 20 Jahre)

Snack mit Folgen

Nach dem Abi erfüllt der 19-jährige Malik sich seinen Traum von einer Rucksack-Reise durch Asien. Er liebt die thailändische Küche, vor allem das Street Food auf den Märkten. Nach einem Snack in Bangkok bekommt Malik schlimme Bauchschmerzen und -krämpfe. Als noch Fieber hinzukommt, muss er ins Krankenhaus. Zum Glück haben seine Eltern vor der Reise für den Auslandskrankenschutz gesorgt. SIGNAL IDUNA bezahlt die stationäre Behandlung des jungen Patienten.

 

Schutz für Abenteurer für 23,90 € pro Jahr (Preisbeispiel für bis zu 65-tägige private Reise, Single bis 40 Jahre)

Absturz bei Sonnenaufgang

Karin und Stephan Sawatzki genießen ihren Wanderurlaub in Tirol. Ein besonderer Höhepunkt soll der Aufstieg zum Kellerjoch bei Sonnenaufgang werden. Das Rentnerpaar kommt kräftig ins Schwitzen. Während Karin sich kurz auf einer Bank ausruht, möchte Stephan von einem Felsvorsprung aus, den Morgenhimmel fotografieren. Ein Schwindelanfall bringt ihn ins Straucheln; er stürzt mehrere Meter bergab und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch. Nach der Erstversorgung muss er zeitnah in Deutschland operiert werden. Gott sei Dank hat das Paar kurz vor der Reise eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen! SIGNAL IDUNA trägt die Kosten für die Bergung des Verletzten, für seine Behandlung im Krankenhaus und den Rücktransport in die Heimat. 

 

Schutz für zwei „Best Ager“ schon für 48 € (Preisbeispiel für 5-tätige Reise nach Österreich, zwei Senioren über 67 Jahre)

Das spricht für die Auslandskrankenversicherung

  • Sie schließt die Lücken bei den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
  • Sie bietet zu einem niedrigen Beitrag umfangreiche Leistungen im Krankheitsfall.
  • Sie schützt bei ärztlicher Behandlung oder Krankenhausaufenthalt im Ausland sowie bei einem Rücktransport vor hohen Kosten.

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung – wann nicht?


Die Auslandskrankenversicherung übernimmt
  • bei Verletzung, Krankheit oder Unfall im Ausland zu 100 Prozent die Kosten für

    • Ihre ambulante und stationäre Heilbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist
    • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte) sowie für den Versand von Medikamenten und Blutkonserven
    • Herzschrittmacher und Prothesen 
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz
    • Ihre ärztliche Behandlung wegen Beschwerden während der Schwangerschaft und Fehlgeburt
    • einen medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch
    • Ihren Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zur Arztpraxis, wenn medizinisch notwendig
    • Ihren Rücktransport nach Deutschland (auch im Ambulanzflugzeug), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, inkl. der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson
    • die Rückholung Ihres Gepäcks

  • die Kosten für Suche, Bergung und Rettung im Ausland bis max. 15.000 €

  • die Kosten für den Krankenbesuch einer nahestehenden Person im Ausland bis max. 2.500 €

  • bei einem medizinischen Notfall im Ausland

    • Beistand rund um die Uhr über das Notfalltelefon
    • Kosten für die Bestattung im Ausland oder Überführung an Ihren Wohnsitz
    • Kosten für die Rückholung bzw. Reisebetreuung Ihrer versicherten Kinder*

      * bis zum 17. Lebensjahr bei einem Krankenhausaufenthalt aller Betreuungs­personen, Dauer der Betreuung max. 14 Tage


Die Auslandsversicherung leistet nicht
  • wenn Sie für die Behandlung ins Ausland gereist sind oder Ihre Reise verlängert haben (z. B. für eine Schönheitsoperation)

  • wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vor der Reise eine Krankheit diagnostiziert hat und feststand, dass diese während der Reise behandelt werden muss

  • wenn Sie Ihre Reise angetreten haben, bevor Sie den Versicherungsvertrag geschlossen haben

  • wenn Sie eine Krankheit oder einen Unfall absichtlich herbeigeführt haben (z. B. durch Missbrauch von Alkohol, Drogen oder durch Selbstmord bzw. Selbstmordversuch)

  • wenn Sie als Berufssportlerin oder Berufssportler während Ihrer Tätigkeit erkranken oder einen Unfall erleiden

  • wenn Sie im Inland erkranken oder sich verletzen und behandelt werden müssen

  • wenn Sie trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Land reisen und dort aus den benannten Gefahrumständen erkranken oder sich verletzen*


    *Falls die Reisewarnung erst ausgesprochen wird, während Sie schon unterwegs sind, genießen Sie bis zu 14 Tage Versicherungsschutz.

Schnelle Hilfe im Ernstfall: 24-Stunden-Notfalltelefon

Ein Notfall kann jederzeit passieren: mitten in der Nacht, am Sonntag oder an einem Feiertag. Damit Sie im Ernstfall verlässlich und schnell Hilfe erhalten, ist unser Notfalltelefon rund um die Uhr erreichbar – an 365 Tagen im Jahr.

 

Unser Partner ROLAND Assistance berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um Ihre Reisekrankenversicherung, stellt Kontakte zu Arztpraxen und Krankenhäusern vor Ort her und organisiert Ihren Rücktransport, Krankenbesuche von Angehörigen oder die Betreuung Ihrer Kinder.

 

Notfalltelefon: +49 221 8277557

 

Unser Tipp: Speichern Sie diese Rufnummer zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer in Ihrem Handy ab.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

So individuell wie Ihre Reisegewohnheiten ist bei SIGNAL IDUNA auch Ihr Versicherungsschutz.

  • Reisen Sie eher selten, oder leben Sie gerne aus dem Koffer?
  • Bevorzugen Sie Wochenendtrips oder lange Fernreisen?
  • Sind Sie alleine unterwegs oder mit der ganzen Familie?

 

Der Beitrag zu Ihrer Reisekrankenversicherung richtet sich nach dem Tarif, den Sie wählen, und persönlichen Faktoren.

Einmaltarif oder Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist ein Rundum-sorglos-Paket für Reisen aller Art an jeden Ort der Welt. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sodass Sie das Thema Auslandskrankenschutz gedanklich abhaken können. Hier die Eckdaten:

  • Auslandskrankenschutz für ein ganzes Jahr
  • weltweiter Geltungsbereich (ausgenommen sind Länder, in denen Versicherte einen Zweitwohnsitz haben)
  • für private und berufliche Reisen
  • für beliebig viele Reisen in einem Jahr
  • Reisedauer max. 65 Tage pro Privatreise, max. 10 Tage pro Dienstreise
  • ab 23,90 € pro Jahr

 

Der Einmaltarif (auch: Tagesabschluss) ist besonders günstig, wenn Sie eher selten reisen: Sie buchen den Auslandskrankenschutz nur exakt für Ihre Reisetage.

  • für eine einzelne private oder berufliche Reise
  • Geltungsbereich wählbar weltweit oder weltweit ohne USA, Kanada und karibische Inseln
  • Reisedauer passgenau wählbar (1 bis 365 Tage)
  • ab 1,60 € pro Tag

 

Was Ihre Reisekrankenversicherung im Einzelfall kostet, hängt darüber hinaus von den folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der versicherten Personen (Single, Paar, Familie, Kinder)
  • Alter der versicherten Personen

Fragen und Antworten

Welchen Unterschied gibt es zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung?

Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe werden synonym verwendet. Sowohl die Auslands- als auch die Reisekrankenversicherung schützt Sie auf Ihrer Reise in ein anderes Land.

Wozu benötige ich eine Auslandskrankenversicherung - ich bin doch gesetzlich krankenversichert?

Selbst wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte haben, sind Sie außerhalb von Deutschland im Krankheitsfall nicht ausreichend versorgt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich zum Beispiel nicht an den Kosten für einen Rücktransport, selbst wenn dieser medizinisch sinnvoll ist. Die GKV erstattet überdies nur die Kosten für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland, den Rest müssen Sie selbst bezahlen. Zudem sind Sie mit der GKV nur in Reiseländern versichert, die der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum angehören oder die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben.

Brauchen auch privat Versicherte eine zusätzliche Reisekrankenversicherung?

In vielen Fällen ja: Auch die private Krankenversicherung deckt meist nicht alle Leistungen ab, die Reisende bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland benötigen. Daher bleiben Sie womöglich auch mit einer privaten Krankenversicherung auf Kosten für einen Rücktransport, Medikamente oder bestimmte Behandlungen sitzen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise genau, welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung abdeckt.

Kann ich eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen?

Ja, auch bei langen Auslandsreisen schützt die Auslandskrankenversicherung Sie: Bei Versicherung einer einzelnen Reise (Einmaltarif) darf diese bis zu 365 Tage dauern. Bei mehreren kürzeren Aufenthalten sollten Sie den Jahrestarif der Auslandskrankenversicherung wählen (für maximal 65 Tage bei Privatreisen bzw. maximal 10 Tage bei Geschäftsreisen).

Kann ich meine Familie in der Auslandskrankenversicherung mit absichern??

Ja. Mit dem Familientarif von SIGNAL IDUNA können Sie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichern. Der Tarif ist besonders günstig und bietet Ihnen zusätzliche Leistungen, zum Beispiel eine Reisebetreuung der Kinder für den Fall, dass alle mitreisenden Betreuungspersonen erkranken. Erfahren Sie mehr über unsere Auslandskrankenversicherung für Familien.

Wie erhalte ich einen günstigen Auslandskrankenschutz?

Bei SIGNAL IDUNA können Sie sich genau in dem Umfang versichern, den Sie benötigen. Wenn Sie häufig auf Reisen gehen, fahren Sie mit dem Jahrestarif ab 23,90 € für beliebig viele Reisen besonders günstig. Falls Sie eher selten und nur kurz unterwegs sind, empfiehlt sich der Tagesabschluss für Einzelreisen. Damit sind Sie schon ab 1,60 € pro Tag rundum geschützt.  

Gilt der Versicherungsschutz auch auf Geschäftsreisen?

Ja. Unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie im Krankheitsfall auch auf Ihrer Dienstreise – unabhängig davon, ob Sie eine Einzelreise versichert oder den Jahrestarif gebucht haben.

 

Falls Sie sich dazu entschließen, aus dem Ausland zu arbeiten, lesen Sie auch unseren Blogartikel: Welche Versicherungen brauche ich beim Arbeiten im Ausland?

Wann endet die Auslandskrankenversicherung?

Das hängt davon ab, welchen Tarif Sie gewählt haben: Beim Einmaltarif endet die Versicherung automatisch zum vereinbarten Ablauftermin – also in der Regel am Tag Ihrer Rückreise. Falls Sie sich für den Jahresabschluss entschieden haben, so verlängert sich dieser ohne Ihr Zutun automatisch um ein weiteres Jahr. Selbstverständlich können Sie den Vertrag fristgerecht kündigen.

Was passiert bei einer Reisewarnung, wenn ich mich gerade in dem betroffenen Land befinde?

Keine Sorge: Ab dem Zeitpunkt der Reisewarnung durch das Auswärtige Amt genießen Sie noch 14 Tage vollen Versicherungsschutz – danach erlischt dieser. Daher sollten Sie vor allem bei einem längeren Auslandsaufenthalt die aktuellen Reisewarnungen im Blick behalten.

Gilt der Auslandskrankenschutz auch für eine Erkrankung durch Covid-19?

Ja, der Krankenschutz gilt auch für den Fall, dass Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Coronavirus infizieren. Sogar wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Zielland ausgesprochen hat, sind Sie mit der Auslandskrankenversicherung von SIGNAL IDUNA auf der sicheren Seite: Falls Sie an Covid-19 erkranken und behandelt werden müssen, übernehmen wir die Kosten. Versicherungsschutz genießen Sie selbstverständlich auch für alle anderen Erkrankungen (z. B. Magen-Darm-Infekt oder Beinbruch). 

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten, wenn ich eine Reisekrankenversicherung abschließen möchte?

Nein. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung setzt keine Gesundheitsprüfung voraus. Aber Vorsicht: Falls Sie schon vor Ihrer Reise erkranken oder wissen, dass während Ihrer Reise eine Behandlung notwendig sein wird, sollten Sie den Urlaub lieber nicht antreten. In der Regel zahlt die Versicherung nicht für die Behandlung einer Krankheit, die vor der Reise diagnostiziert wurde.

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