Der Fachkräftemangel ist in den Einzelhandelsbetrieben allgegenwärtig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Absicherung im Alter ein wichtiges Thema, da die gesetzliche Versorgung nicht ausreicht.
Vor diesem Hintergrund haben die Arbeitgeberverbände im Einzelhandel mit der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di im Einzelhandel Tarifverträge zur Altersvorsorge geschlossen.
Die tariflichen Leistungen
- Ab dem 01.01.2025 erhalten vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen festen jährlichen Altersvorsorgebetrag von 420 Euro und Auszubildende 210 Euro.
- Eine Finanzierung kann auch durch Umwandlung tariflicher Entgeltansprüche in Altersvorsorgebeiträge erfolgen, etwa aus Sonderzahlungen (sogenannte Entgeltwumwandlung).
- Die Entgeltumwandlung bezuschusst der Arbeitgeber ab dem 01.01.2025 mit 15% der umgewandelten Beträge, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben eingespart werden.