Wildunfall: Was Sie tun sollten und wer den Schaden zahlt

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

Insbesondere in dunklen Abendstunden kann es zu Kollisionen zwischen Autos und Tieren kommen. Wir hoffen zwar, dass Sie niemals in diese Situation geraten. Doch leider hat das manchmal auch mit Glück zu tun. Was Sie bei einem Wildunfall tun sollten und welche Versicherungen Sie brauchen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2023

Reh auf einer Wiese

Kurzer Überblick

  • Es ist wichtig, bei einem Wildunfall ruhig zu bleiben und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
  • Kommt es zum Zusammenstoß, zahlt die Voll- oder Teilkasko­versicherung
  • Eine Selbstbeteiligung fällt nur nach vorheriger Vereinbarung mit Ihrem Versicherer an und kann zwischen 150 und 5.000 Euro liegen. 
  • Wenn der Unfall über die Teilkasko­versicherung reguliert wird, werden Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse nicht hochgestuft
  • Die Kfz-Haftpflicht­versicherung greift nur bei Personen- und Sachschäden. Wildunfälle zählen nicht dazu.

Wildunfälle passieren oft im Dunkeln

Es ist Montagabend. Sie haben Überstunden gemacht und dieser eine Kollege hat Sie ziemlich in Beschlag genommen. Leicht angespannt und erschöpft steigen Sie in Ihr Auto und machen sich auf den Weg nachhause.

 

Auf einer schlecht beleuchteten, engen Landstraße springt plötzlich ein Reh vor Ihnen auf die Fahrbahn. Sie sind allein auf der Straße, also versuchen Sie zu bremsen und dem Reh auszuweichen.

 

Doch Sie schaffen es nicht, Ihr Auto rechtzeitig zum Stehen zu bringen und prallen mit dem Tier zusammen. Ihr Herz rast und Ihnen schwirren viele Fragen durch den Kopf: "Oh nein, geht es dem Tier gut? Jetzt auch noch ein Wildunfall, was soll ich tun? Der Wagen war doch neu! Wie kriege ich diesen Schaden ersetzt?"

Wann ist das Risiko für Wildunfälle am größten?

Wildunfälle sind keine Seltenheit: Laut Forstlicher Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg geschehen jährlich rund 300.000 Wildunfälle auf deutschen Straßen. Etwa alle 90 Sekunden stößt ein Fahrzeug mit einem Wildtier zusammen.  

 

Die Gefahr eines Wildunfalls ist im Frühling (April und Mai) sowie im Herbst (Oktober bis Dezember) am größten. In diesen Zeiträumen sind Wildtiere auf der Suche nach neuen Lebensräumen oder paaren sich. Sie sind aktiver und legen größere Wegstrecken zurück, um neue Reviere zu markieren. Somit steigt auch die Anzahl an Straßenüberquerungen. 

 

Besonders häufig sind Rehe betroffen. Sie sind laut Deutschem Jagdverband in jeden zweiten Wildunfall verwickelt. Auch Kleintiere geraten häufiger unter die Räder: Zusammenstöße mit Mardern, Ratten, Igeln und Eichhörnchen machen etwas 12 Prozent aus, Hasen und Kaninchen kommen zusammen auf 10 Prozent.

Gut zu wissen: So lassen sich Wildunfälle verhindern

  • Geschwindigkeit reduzieren: Besonders im Dunkeln sollten Sie entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder einen Gang runterfahren. 
  • Gefahr richtig einschätzen: Auf neuen Straßen in Waldgebieten ist die Gefahr für einen Wildunfall besonders hoch, da Tiere gewohnte Wege nutzen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. 
  • Vorausschauend fahren: Wenn Sie ein Tier am Straßenrand erblicken, sollten Sie schnell auf die Bremse treten. Blenden Sie das Licht ab und hupen Sie, um auf sich aufmerksam zu machen. 
  • Auf Nachzügler achten: Ein Wildtier kommt selten allein. Halten Sie Ausschau nach weiteren Rehen und Co. 

Was muss ich tun, wenn ich ein Tier angefahren habe?

Ein Wildunfall ist eine schwierige und aufregende Situation. Sie stehen enorm unter Stress und wissen vielleicht nicht, wie Sie reagieren sollen. In dieser Übersicht erfahren Sie, was Sie im Ernstfall tun sollten – und was nicht.


Dos
  • Ruhig bleiben: Atmen Sie tief durch und stellen Sie den Motor ab.

  • Unfallort absichern: Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen. Steigen Sie nur aus, wenn das Tier nicht in der Nähe ist und Sie angreifen könnte.

  • Polizei anrufen: Melden Sie den Unfall der Polizei. Sie informiert den zuständigen Jäger.

  • Schaden prüfen: Prüfen Sie, ob das Auto fahrtüchtig ist. Wenn es Verletzte gibt, rufen Sie einen Krankenwagen.

  • Notizen machen: Fotografieren Sie Unfallort und Schaden und notieren Sie Ort, Uhrzeit oder Zeuginnen und Zeugen. Das ist wichtig für die Versicherung.


Don'ts
  • Vom Unfallort flüchten: Es ist zwar keine Fahrerflucht, wenn Sie ein Tier anfahren und weiterfahren. Sie verstoßen jedoch gegen das Tierschutzgesetz.

  • Tier bewegen: Fassen Sie das Tier nicht an. Es könnte sich erschrecken und Sie angreifen. Falls es tot ist: nur mit Handschuhen berühren!

  • Verletzungen ignorieren: Achtung! Bei Stress wird Adrenalin ausgeschüttet. Das mindert das Schmerzempfinden. Schauen Sie gründlich, ob Sie Verletzungen haben.

  • Beweisspuren vernichten: Entfernen Sie keine Haare oder Blutspuren des Tieres vom Auto, bevor nicht alles sorgfältig dokumentiert ist.

Welche Versicherung greift bei einem Wildunfall?

Sie wissen nun, was Sie direkt nach einem Wildunfall tun sollten. Doch eine wichtige Frage ist noch offen: Wer ersetzt Ihnen den Schaden?

Bei einem Wildunfall mit Ihrem Fahrzeug zahlt je nach Situation Ihre Teil- oder Vollkasko­versicherung. Dabei kann es darauf ankommen, mit welchem Tier Sie kollidieren.

Viele Versicherer schränken dies bei einer Teilkasko­versicherung ein und bieten nur bei einer Vollkasko­versicherung vollen Schutz. Andere bieten auch in einer Teilkasko­versicherung Schutz bei Unfällen mit allen Tieren. Dazu zählt beispielsweise SIGNAL IDUNA.

Der Unterschied zwischen einer Teil- und einer Vollkasko­versicherung liegt darin, in welchen Fällen Sie greifen:

  • Die Teilkasko­versicherung zahlt ausschließlich bei Schäden, für die Sie nicht verantwortlich sind.
  • Die Vollkasko­versicherung springt auch für Schäden ein, die Sie verursacht haben. Eine Vollkasko­versicherung ist dementsprechend teurer, kann sich aber zum Beispiel bei einem Neuwagen lohnen.

 

Höhere Schadenfreiheitsklasse bei Vollkaskoschäden

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie versuchen, dem Tier auszuweichen und trotzdem zusammenprallen, wird es zu einem Vollkaskoschaden. Versicherer werten diese Fälle in der Regel so, dass Autofahrende den Schaden aktiv verursachen.

Das hat auch für Ihre Schadenfreiheitsklasse Konsequenzen, denn Sie werden bei einem Vollkaskoschaden hochgestuft. Dies würde zu einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge führen.

Kfz-Haftpflicht­versicherung leistet bei Wildunfällen nicht

Sie wissen nun, in welchen Fällen eine Teilkasko- bzw. Vollkasko­versicherung greift. Falls Sie sich nun fragen, welche Rolle eine Kfz-Haftpflicht­versicherung spielt: Sie ist bei einem Wildunfall nicht relevant. Vielmehr kommt sie nur ins Spiel, wenn Sie einen Personen- oder Sachschaden verursacht haben. Ein Wildunfall ist keines von beidem.

 

Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?

Darüber hinaus müssen Sie eine Selbstbeteiligung bei einem Wildunfallschaden nur zahlen, wenn Sie diese im Vorhinein mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Bei SIGNAL IDUNA liegt die Selbstbeteiligung zum Beispiel zwischen 150 und 5.000 Euro.

Der Vorteil dieses Modells: Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag ist niedriger, dafür müssen Sie sich mit dem vereinbarten Betrag im Falle eines Unfalls an den Schadenskosten beteiligen.

Was passiert bei einem Wildunfall mit Mietwagen?

Versetzen Sie sich noch einmal in die anfangs beschriebene Unfallsituation hinein. Einziger Unterschied: Dieses Mal fahren Sie einen Mietwagen, weil Ihr eigenes Fahrzeug in der Werkstatt ist. Was ändert sich, wenn Sie einen Wildunfall mit einem Mietwagen haben?

 

Ihre Teilkasko­versicherung ist auf eigene Fahrzeuge beschränkt. Wenn Sie mit einem Mietwagen in einen Wildunfall verwickelt werden, greift sie nicht. In diesem Fall kommt die Teilkasko­versicherung des Autovermieters für den Schaden auf

 

Das gilt aber nur, wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben. Dann springt Ihre eigene Vollkasko­versicherung ein. Zur Erinnerung: Sie haben den Unfall verschuldet, wenn Sie z. B. das Tier absichtlich angefahren haben oder ihm ausgewichen sind. Läuft das Tier auf die Fahrbahn und Sie kollidieren mit ihm, haben Sie den Wildunfall nicht verschuldet und es greift die Teilkasko­versicherung des Autovermieters.

Fazit: Jetzt sind Sie auf Wildunfälle vorbereitet

Wildunfälle sind unangenehm und leider manchmal unvermeidlich. Es ist in diesen Situationen wichtig, ruhig zu bleiben und den Unfallort abzusichern. Versuchen Sie, das Tier nicht anzufassen und rufen Sie die Polizei, damit der zuständige Jäger informiert werden kann. Dokumentieren Sie den Vorfall für Ihre Versicherung.  

 

Um sich gegen mögliche Schäden durch Wildunfälle abzusichern, ist es wichtig, eine entsprechende Versicherung zu haben. Für Schäden, die Sie selbst verschulden, benötigen Sie eine Vollkasko­versicherung. In allen anderen Fällen genügt eine Teilkasko­versicherung. Diese zahlt auch, wenn das Tier verstirbt.

 

Ebenfalls wichtig: Sie sollten Ihre Versicherung auch dann informieren, wenn kein Schaden entstanden ist. Nutzen Sie ein Mietfahrzeug, übernimmt die Teilkasko­versicherung des Autoverleihers den Schaden  – vorausgesetzt, Sie haben den Unfall nicht verursacht. Und denken Sie immer daran: Fahren Sie vorsichtig – auch an stressigen Tagen.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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