Wie versichere ich meinen Garten richtig?

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

Wenn es draußen wärmer wird, ist der Garten ein beliebter Rückzugsort. Hier treffen wir Familie, Freundinnen und Freunde zu Kaffee und Kuchen, lassen die Kinder toben oder entspannen bei einem guten Buch. Doch was ist, wenn die Idylle jäh gestört wird? Wie Sie Ihren Garten gegen Schäden und Verlust absichern können.

Veröffentlicht am 21. Mai 2024

Zwei junge Freundinnen entspannen sich mit Drinks auf einer Hängematte während eines Picknicks in einem dekorierten Garten.

Der Möbeldieb

Serhan ist passionierter Gärtner und in der Nachbarschaft für seinen grünen Daumen bekannt. Er kümmert sich unter anderem um den Gemeinschaftsgarten des Hauses, in dem er zur Miete wohnt. Serhan hat dort Sitzbänke installiert und plant, einen kleinen Teich anzulegen.

Da die Bänke nicht für alle Hausbewohnerinnen und -bewohner ausreichen, hört sich Serhan in seinem Freundeskreis um. Er hat Glück, und ein befreundeter Schreinermeister schenkt ihm ein paar hochwertige Teakholzmöbel, die schon etwas in die Jahre gekommen sind. Sorgsam restauriert Serhan das Holz. Im Gemeinschaftsgarten sind sie ein echter Hingucker.

Umso größer ist der Schock, als Serhan eines Morgens feststellt, dass jemand die teuren Möbel aus dem Garten gestohlen hat

 

Welche Versicherung greift?

Hausrat­versicherung: Wenn im Vertrag Diebstahl vom Versicherungsgrundstück eingeschlossen wurde, greift in diesem Fall die Hausrat­versicherung. Das ist jedoch nicht der Standard: Eine Hausrat­versicherung deckt normalerweise nur Diebstahl in geschlossenen Räumen ab. Schauen Sie bei Abschluss also genau in die Vertragsbedingungen und wählen Sie einen Tarif aus, der diese Leistung abdeckt.

Mit dem Premium-Schutz von SIGNAL IDUNA sind Serhans Möbel auch auf dem Versicherungsgrundstück bis zu 5.000 Euro abgesichert. Der Diebstahlschutz umfasst Balkone, Loggien, Terrassen, Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume. Versicherte Gegenstände auf dem Grundstück sind zum Beispiel Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbel, Garten- und Grillgeräte, Kinderspiel- und Kindersportgeräte sowie fest verankerte Skulpturen.

Vorsicht, fliegendes Trampolin

Anja und Tom wohnen mit ihren beiden Kindern Max und Mia in ihrem eigenen kleinen Haus mit Garten. Die junge Familie ist gut befreundet mit den Nachbarn, dem Ehepaar Drimakis. 

Man hilft sich gegenseitig – egal, ob es um die Kinderbetreuung oder kleinere Reparaturen geht. 

Eines Tages zieht plötzlich und unerwartet ein riesiger Sturm über die Kleinstadt hinweg. Das Trampolin in Anjas und Toms Garten ist nicht ausreichend gesichert, wird vom Wind erfasst und fliegt über den Zaun zu den Nachbarn hinüber.

Als die Familie später das Trampolin sucht, bemerkt sie, dass es das Gartenhaus der Nachbarn getroffen und dort eine Scheibe eingeschlagen hat. Damit ist nicht nur das teure Trampolin hin, sondern auch das Gartenhaus von Familie Drimakis beschädigt.

Zwei Kinder hüpfen auf einem Trampolin im Garten.

Welche Versicherung greift?

Hausrat­versicherung: Bei Sturmschäden (Sturm = ab Windstärke 8) sind normalerweise nur Dinge innerhalb geschlossener Räume versichert. Ein Trampolin im Garten ist also nicht eingeschlossen.

Die Hausrats­versicherung von SIGNAL IDUNA deckt im Premium-Tarif auch Sturm- und Hagelschäden auf dem versicherten Grundstück bis 5.000 Euro ab. In diesem Fall würde sie also für ein neues Trampolin aufkommen.

Private Haftpflicht­versicherung: Da das Trampolin Schaden bei den Nachbarn, also bei Dritten, angerichtet hat, kommt die private Haftpflicht­versicherung von Anja und Tom für die neue Scheibe im Gartenhäuschen auf.

So machen Sie Ihren Garten sturmsicher

Befestigen Sie Trampoline, Gartenmöbel, Pflanzkörbe und andere Gartenutensilien immer gut, wenn möglich mit einer Verankerung im Boden. Sollte dies nicht möglich sein, bauen Sie Möbel und Geräte bei Sturmwarnungen ab und bringen Sie sie rechtzeitig in Sicherheit.

Vorsicht: Wenn Gegenstände aus dem Garten bei Sturm zu fliegenden Geschossen werden, handeln Sie grob fahrlässig.

Ein Urlaub mit Folgen

Catherine und Amal sind vor einem halben Jahr in ihre Eigentumswohnung mit Garten gezogen. Die beiden freuen sich auf den Sommer, in dem sie den Garten so richtig auf Vordermann bringen möchten. Die Gemüsebeete sind schon bestellt, und die warmen Temperaturen lassen die Pflanzen in die Höhe schießen.

Bevor das Paar eines Morgens zur Arbeit pendelt, wässert Amal die Tomatenpflanzen. In Gedanken versunken, vergisst er jedoch, das Wasser vom Gartenschlauch abzudrehen.

Als es tagsüber richtig heiß wird, platzt der Gartenschlauch unter der prallen Sonne. Wasser läuft in den Keller des Hauses und sorgt für eine Überschwemmung.

Die Nachbarn informieren sofort Amal und Catherine, die kurze Zeit später den Schaden begutachten: Ihre Waschmaschine sowie mehrere Regale sind stark beschädigt oder zerstört. Auch der Boden des Waschkellers muss komplett trockengelegt und erneuert werden.

 

Welche Versicherung greift?

Hausrat- und Wohngebäude­versicherung: Catherine und Amal haben Glück im Unglück: Da sie keine Sicherheitsvorschriften missachtet, sondern „nur“ vergessen haben, das Wasser abzudrehen, kommt ihre Versicherung für den Schaden bei grober Fahrlässigkeit auf.

Ihre Hausrat­versicherung mit Neuwertentschädigung kümmert sich um die Reparatur oder Neuanschaffung der Waschmaschine und der Regale. Für die Trocknung und Erneuerung des Bodens ist die Gebäude­versicherung zuständig, die sich die Kosten je nach Fall bei der Hausrat­versicherung zurückholt.

Der leere Teich

Werner ist pensioniert und lebt in einem Reihenhaus mit kleinem Garten. Sein ganzer Stolz sind die wertvollen Koi-Karpfen im Gartenteich – allen voran Karpfen Koile, mit dem vor 32 Jahren seine Leidenschaft für die prachtvollen Fische begann. Koile hat bei Wettbewerben bereits einige Auszeichnungen abgeräumt. Er war schon mehrfach auf der Titelseite der Lokalzeitung und ist stadtbekannt. Sein Wert wird auf etwa 7.000 Euro geschätzt.

Das wissen leider auch Langfinger: Eines Tages ist Werners Teich leer. Von Koile und seinen Mitstreitern fehlt jede Spur.

 

Welche Versicherung greift?

Leider kommt in diesem Fall keine Versicherung für die gestohlenen Fische auf. Auch in Premium-Tarifen, die das Grundstück mit abdecken, sind Tiere in der Regel nicht mitversichert.

Mehrere Koi-Karpfen schwimmen im Teich.

Die farbenprächtigen Koi-Karpfen können bis zu 60 Jahre alt werden.

Party mit bösem Erwachen

Julia studiert Jura und wohnt bei ihren Eltern, die ein Haus mit Garten besitzen. In der Woche pendelt sie mit dem Rad zur Uni, die nur 20 Fahrminuten entfernt liegt.

Als sie am Wochenende von einer Party nach Hause kommt, stellt sie ihr Fahrrad wie immer im Garten ab, ohne es anzuschließen. Da das Grundstück durch ein hohes, abgeschlossenes Tor geschützt ist, hat Julia keine Bedenken. Die Party war lang, und sie will nur noch ins Bett.

Am nächsten Morgen kommt das böse Erwachen: Ihr Fahrrad ist weg. Die Familie überprüft den Garten und bemerkt, dass auch der Rasenmähroboter über Nacht geklaut und das Tor aufgebrochen wurde.

 

Welche Versicherung greift?

Hausrat­versicherung: Julias Eltern haben zum Glück einen erweiterten Versicherungsschutz bei SIGNAL IDUNA, der auch ihr Grundstück mit einschließt und den Mähroboter ersetzt. Der Schutz umfasst zudem Gartenmöbel, Garten- und Grillgeräte, Kinderspiel- und Kindersportgeräte, Tierfutter und Streuvorräte sowie fest verankerte Skulpturen im Garten. Die Familie bekommt also den Mähroboter ersetzt, der ansonsten nur bei Diebstahl aus einem geschlossenen Raum versichert wäre.

Anders verhält es sich bei Julias Fahrrad. Fahrräder lassen sich generell nicht im erweiterten Schutz auf Grundstücken einschließen. Um ihr Rad auch im Freien gegen Diebstahl abzusichern, müsste Julia also eine spezielle Fahrrad­versicherung abschließen und das Rad immer mit einem guten Schloss sichern.

Ein feuriger Jahreswechsel

Olaf und Michael haben zahlreiche Freundinnen und Freunde zu einer Neujahrsparty bei sich zu Hause eingeladen, und es wird ausgelassen gefeiert. Olaf zeigt allen stolz das neue Gartenhaus, das die beiden im Sommer gebaut haben.

Kurz vor Mitternacht versammelt sich das Partyvolk auf der Terrasse. 5, 4, 3, 2, 1 – frohes neues Jahr! Gläser klirren, Feuerwerk wird gezündet.

Alle Blicke sind gen Himmel gerichtet, als plötzlich ein schriller Ruf ertönt: Eine verirrte Rakete ist auf dem Dach des Gartenhauses gelandet und hat es in Brand gesetzt. Die Feuerwehr ist schnell zur Stelle und kann das Schlimmste verhindern, nur leider ist das neue Gartenhaus nicht mehr zu retten.

 

Welche Versicherung greift?

Wohngebäude­versicherung: Zum Glück haben Olaf und Michael Feuer als mögliche Gefahrenquelle in ihrer Versicherung eingeschlossen. Diese kommt auch für Schäden an privaten Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück auf und ersetzt in diesem Fall das Gartenhaus.

Hausrat­versicherung: Diese ersetzt Olafs und Michaels beschädigtes und zerstörtes Hab und Gut, das sich im Gartenhaus befand.

Unser kleiner Schrebergarten

Familie Rosenbergs Lieblingsort ist ihr kleiner Schrebergarten. Dort können die Kinder nach Herzenslust toben und die Eltern ihr eigenes Bio-Gemüse anbauen. Der Schrebergarten ist eine willkommene Abwechslung für die doch etwas kleine Fünfzimmerwohnung am Rande der Stadt, in der die Familie sich oft auf die Füße tritt. 

Zum Schrebergarten gehört auch ein Geräteschuppen. Hier werden jeden Abend Sonnenliegen, Spielsachen, Gartengeräte und Co. verstaut. Ein großes Vorhängeschloss sichert das Hab und Gut.

Eines Tages wird der Geräteschuppen aufgebrochen. Es fehlen mehrere hochwertige Gartengeräte, unter anderem die elektrische Heckenschere und der Häcksler.

Eine Familie erntet Gemüse im Schrebergarten.

Für viele Städterinnen und Städter ein Sehnsuchtsort: der Schrebergarten.

Welche Versicherung greift?

Hausrat­versicherung: Zwar schützt die Hausrat­versicherung in erster Linie Gegenstände in der Wohnung und auf dem Versicherungsgrundstück der Rosenbergs. Der Schuppen ist über die Mobildeckung trotzdem vertraglich mitversichert – auch wenn der Schrebergarten an einem ganz anderen Ort liegt.

Übrigens: Zu einer Hausrat­versicherung gehört zwar immer eine Außen­versicherung, die den Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände für eine begrenzte Zeit schützt. Da der Schrebergarten aber weder zum Grundstück von Familie Rosenberg gehört noch die geklauten Gegenstände sich normalerweise in der Wohnung befinden, greift hier die Versicherung nicht (Ausnahme: Premium-Schutz der SIGNAL IDUNA).

Hausrat­versicherung vs. Wohngebäude­versicherung: Was ist der Unterschied?

Die Hausrat­versicherung schützt alle beweglichen Teile, die sich innerhalb Ihrer eigenen vier Wände, im dazugehörigen Nebengebäude oder draußen auf Ihrem Grundstück befinden.

Die Wohngebäude­versicherung hingegen deckt Schäden an Gebäuden zum Beispiel durch Sturm, Feuer oder Hagel ab und schließt auch fest verbaute Bestandteile wie Waschbecken oder Parkettböden mit ein.

Fazit

Ein Garten hat keine schützenden Mauern oder ein Dach. Langfinger und extreme Wetterereignisse haben damit leichtes Spiel und können großen Schaden anrichten. Umso wichtiger ist es, vorzusorgen und sich um einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu kümmern. Für eine unbeschwerte Gartenzeit ohne böse Überraschungen!

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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