Sicher unterwegs mit der Außen­versicherung

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

In den eigenen vier Wänden schützt die Hausrat­versicherung Ihr Hab und Gut. Aber was ist, wenn Sie mit Laptop, Gepäck und Wertsachen unterwegs sind? Lesen Sie hier, wofür die Außen­versicherung aufkommt und wie Sie Ihr Eigentum auch außerhalb der Wohnung optimal absichern. 

Veröffentlicht am 24. Juli 2023

Schönes junges Mädchen mit langen Haaren entspannen, Tee trinken und genießen Sonne sitzen auf dem Balkon bei Sonnenlicht im Sommer. Hinterhof Terrasse Urlaub.

Kurzer Überblick

  • Die Außen­versicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Hausrat­versicherung.
  • Dank der Außen­versicherung ist Ihr Hausrat auch außerhalb Ihrer Wohnung und Ihres Grundstücks geschützt.
  • Der Hausrat Ihres Kindes ist über Ihren Versicherungsvertrag mitversichert, wenn es während seiner Ausbildung vorübergehend in einer anderen Wohnung lebt.
  • An welchen Orten die Außen­versicherung greift und in welcher Höhe sie leistet, ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich.

Was ist eine Außenversicherung?

Ob durch Kabelbrand im Hotelzimmer oder Einbruch in die Ferienwohnung: Auch unterwegs kann es passieren, dass Ihre Habseligkeiten Schaden nehmen oder abhandenkommen. Daher ist die Außen­versicherung ein wichtiges Element Ihrer Hausrat­versicherung: Sie leistet bei denselben Gefahren wie in der versicherten Wohnung, springt also ein bei Schäden durch

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel sowie
  • EinbruchdiebstahlRaub und Vandalismus.

 

Darüber hinaus können Sie sich mit Zusatzbausteinen gegen Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl außerhalb der eigenen vier Wände versichern.

Wofür ist die Außenversicherung gut?

  1. Die Außen­versicherung bietet außerhalb der eigenen vier Wände – weltweit auf Reisen und unterwegs – Schutz für Ihr Eigentum. Sie greift zum Beispiel, wenn Ihr Auto auf dem Rastplatz aufgebrochen wird oder im Fitnessstudio persönliche Dinge aus Ihrem abgeschlossenen Spind gestohlen werden.

  2. Die Außen­versicherung schützt Ihren Hausrat – zum Beispiel Kleidung, Schmuck, Tablet und Smartphone – in Ihrem Feriendomizil, Ihrem Wohnwagen bzw. Wohnmobil oder in Ihrer Zweitwohnung. In den meisten Versicherungstarifen gilt dafür eine zeitliche Begrenzung.

  3. Versichert sind ebenso die Gebrauchsgegenstände und Wertsachen der Personenmit denen Sie in Ihrem Haushalt zusammenleben. So ist beispielsweise der Hausrat Ihres Kindes auch dann geschützt, auch wenn Sie nicht gemeinsam unterwegs sind (etwa auf einer Klassenfahrt).

  4. Zieht Ihr Kind für eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst vorübergehend in eine andere Wohnung, so ist sein Hausrat über Ihre Außen­versicherung abgesichert. Der Schutz gilt während der gesamten Dauer der Ausbildung bzw. des Freiwilligendienstes, solange Ihr Kind keinen eigenen Hausstand gründet.

  5. Keine schöne Vorstellung, aber trotzdem wichtig: Die Außen­versicherung springt ein, wenn Sie unterwegs unter Androhung von oder mit Gewalt beraubt werden. Sie erhalten zum Beispiel Schadenersatz für Ihre gestohlene Handtasche und die Wertsachen darin.

„Außen­versicherung“ und „Mobildeckung“: Was ist der Unterschied?

In Versicherungsverträgen ist meist von einer „Außen­versicherung“ die Rede, manchmal aber auch von einer „Mobildeckung“. Beide Begriffe beziehen sich auf den Versicherungsschutz außerhalb der versicherten Räumlichkeiten. Einen kleinen Unterschied gibt es dennoch:

  • Bei der Außen­versicherung gibt es in der Regel eine zeitliche Befristung: Sie gilt je nach Tarif zum Beispiel für drei oder sechs Monate.
  • Die Mobildeckung gilt für die meisten Gegenstände zeitlich unbegrenzt (Ausnahme: Wertsachen).

Wo greift die Außenversicherung?

Der Versicherungsschutz für Ihr Hab und Gut – Möbel, Kleidung, Gebrauchsgegenstände und Wertsachen – besteht grundsätzlich an dem Versicherungsort, der im Vertrag Ihrer Hausrat­versicherung benannt ist, also zum Beispiel

  • in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus,
  • im abschließbaren Keller,
  • im Gartenhäuschen auf Ihrem Grundstück,
  • in Ihrer Garage auf Ihrem Grundstück oder in der Nähe Ihrer Wohnung (sofern nur Sie und/oder Mitglieder Ihres Haushalts die Garage nutzen) sowie
  • in verschließbaren gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Waschkeller, Trockenraum oder Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses.

Die Außen­versicherung erweitert diesen Radius. Sie schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn Sie mit persönlichen Dingen unterwegs oder im Urlaub sind. Zudem versichert sie Ihren Hausrat, wenn dieser – etwa bei einem Umzug oder durch Aufenthalt in einem Feriendomizil – vorübergehend auf zwei Wohnungen verteilt ist.

Wann schützt die Außenversicherung, wann nicht?

In bestimmten Situationen ist der Schutz der Außen­versicherung besonders wertvoll – etwa auf Reisen oder wenn es um das Thema Zweitwohnung geht. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Außen­versicherung wider Erwarten nicht greift. Hier einige wichtige Punkte:

Wer verreist, nimmt üblicherweise Kleidung, elektronische Geräte und Bücher mit an den Urlaubsort, womöglich auch Bettwäsche, Kücheninventar und Sportgeräte. Dieser Hausrat ist in Ihrer gemieteten Ferienunterkunft über die Außen­versicherung im In- und Ausland weltweit geschützt – je nach Tarif mit unterschiedlicher zeitlicher Befristung und Entschädigungsgrenze.

 

Gut zu wissen: Falls Sie eine Ferienimmobilie im Ausland besitzen, können Sie den Hausrat Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses bei SIGNAL IDUNA im Premiumtarif der Hausrat­versicherung mitversichern.

Ein Zimmerbrand zerstört Ihre Kleidung, ein Blitzeinschlag verursacht einen Überspannungsschaden an Ihrem Laptop: Auch im Hotel können Ihre Habseligkeiten durch unvorhersehbare Ereignisse Schaden nehmen. Die Außen­versicherung leistet in diesen Fällen Schadenersatz. Wird Ihr Zimmer aufgebrochen, so kommt die Versicherung für Ihre gestohlenen Kleider, Wertsachen und sonstigen Gebrauchsgegenstände auf. 
Eine Sonderregelung gibt es bei Diebstahl aus Hotelzimmern in Deutschland: Hier muss der Hotelier für die entwendeten Dinge aufkommen. Es gelten gesetzlich festgelegte Erstattungsgrenzen, sofern Bargeld und Wertsachen nicht im Safe aufbewahrt wurden.

Für ein Studium, einen Freiwilligendienst oder eine Berufsausbildung zieht der Nachwuchs womöglich vorübergehend aus. Während dieser Zeit ist der Hausrat des Kindes in seiner Wohnung über die Außen­versicherung der elterlichen Hausrat­versicherung mitversichert. Der Schutz gilt während der gesamten Zeit der Ausbildung bzw. des Freiwilligendienstes. Erst wenn das Kind einen eigenen Hausstand gründet und nicht mehr ins Elternhaus zurückziehen wird, empfiehlt sich eine eigene Hausrat­versicherung.

Die Außen­versicherung bzw. Mobildeckung schützt Ihren Hausrat, wenn Sie unterwegs sind. Ob Sie beruflich oder privat reisen, mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil, ob Sie sich mit Bus und Bahn fortbewegen oder gar mit einem Schiff, spielt dabei keine Rolle. Allerdings zahlt die Versicherung bei Einbruchdiebstahl sowie Sturm und Hagel nur, wenn sich der Schaden innerhalb von Gebäuden (Schiffskabine, Zugabteil, Wohnwagen etc.) ereignet. 

 

Das heißt zum Beispiel bei einer Kreuzfahrt:

  • Eine Sturmböe entreißt Ihnen an Deck Ihren Sonnenhut und weht ihn ins offene Meer. Die Mobildeckung greift nicht, da Sie sich nicht in einem geschlossenen Raum aufgehalten haben.
  • Hagelkörner dringen durch das gekippte Fenster in Ihre Kabine und beschädigen Ihr Smartphone. Die Mobildeckung kommt für den Schaden auf.

 

Tipp: Mit dem Zusatzbaustein „Unterwegs“ können Sie in der Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA persönliche Gegenstände auf Reisen und unterwegs schützen. Alles, was Sie aus Ihrem Hausrat dabeihaben – ob Kleidung, Wertsachen oder Laptop – ist bis zu 5.000 Euro gegen Verlust, Diebstahl, böswillige Beschädigung durch Dritte und elementare Naturereignisse abgesichert.

Für Verluste durch einfachen Diebstahl, zum Beispiel einen Taschendiebstahl im Supermarkt oder in der Fußgängerzone, kommt die Außen­versicherung nicht auf. Sie greift jedoch in den folgenden Fällen:

  • Bei Raub: Die Täterin oder der Täter wendet oder droht Gewalt an, um eine Handtasche oder andere Dinge zu stehlen.
  • Bei Einbruchdiebstahl: Die Täterin oder der Täter verschafft sich Zugang zu einem verschlossenen Gebäude oder Raum (Ferienhaus, Wohnmobil etc.), um Dinge zu entwenden.
  • Bei Aufbruch des Autos: Die Täterin oder der Täter bricht das Auto gewaltsam auf und stiehlt lose Gegenstände, zum Beispiel eine Geldbörse.

 

Tipp: SIGNAL IDUNA bietet in der Tarif-Variante Premium der Hausrat­versicherung ein erweitertes Diebstahlpaket. Es schützt unter anderem bei Taschen- und Trickdiebstahl, Diebstahl am Arbeitsplatz oder aus Krankenzimmern sowie bei Identitätsmissbrauch und unberechtigtem Gebrauch von Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten.

Wichtig zu wissen: Der Schutz der Hausrat­versicherung für Ihr Fahrrad gilt nur in Ihren versicherten Räumen. Stiehlt eine Diebin oder ein Dieb das Rad zum Beispiel aus Ihrem verschlossenen Keller, so springt die Versicherung ein. Bei einem Fahrraddiebstahl unterwegs greift die Außen­versicherung nicht – selbst wenn Sie das Rad mit einem guten Schloss sichern.

 

Tipp: Erweitern Sie den Schutz für Ihr Fahrrad, sodass es auch unterwegs versichert ist. Bei SIGNAL IDUNA wählen Sie dafür den Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“. Wenn Sie Ihr Rad mit einem handelsüblichen Schloss sichern, ist es Tag und Nacht vor Diebstahl geschützt – inklusive Zubehör wie Kindersitz oder Fahrradkorb. 

Fallbeispiele: Wann zahlt die Außenversicherung?

Grundlage: Basis-Tarif der Hausratversicherung von SIGNAL IDUNA ohne Zusatzbausteine

Die Außen­versicherung zahlt...
  • Während Sie zum Essen in der Kantine sind, stiehlt ein Dieb Ihre Lederjacke aus Ihrem verschlossenen Büro.

  • In der Umkleidekabine des Fitnessstudios schließen Sie Ihre Kleidung in den Spind. Nach dem Training ist der Schrank aufgebrochen und Ihre Wertsachen sind weg.

  • Bei einem Brand im Hotelzimmer kommt Ihre gesamte Reisegarderobe zu Schaden.

  • In Ihrem Wohnmobil ist eine Wasserleitung undicht. In Ihrer Abwesenheit beschädigt das Wasser Ihre Kamera.

  • An Ihrem Urlaubsort haben Sie Ihr Fahrrad in der Garage des Ferienhauses geparkt. Als Sie am Strand sind, wird das Tor aufgebrochen und Ihr Rad gestohlen.

  • In der Stadt entreißt Ihnen ein Dieb auf einem Mofa gewaltsam Ihre Handtasche.

  • Während einer Pause auf dem Rastplatz brechen Diebe Ihr Auto auf und stehlen Ihren Koffer.


Die Außen­versicherung zahlt nicht...
  • Bei einem Rockkonzert bewahren Sie Ihr Handy in der Hosentasche auf. Im Gedrängel wird es Ihnen gestohlen.

  • Bei einer Übernachtung im Zelt kommt ein Unwetter auf. Sturm und Hagel beschädigen das Zelt und Ihr Hab und Gut.

  • Sie kurieren sich nach einer Operation im Krankenhaus aus. Während einer Therapiestunde wird Ihr Portmonee aus Ihrem Krankenzimmer gestohlen.

  • Sie haben Ihr Fahrrad beim Einkauf vor dem Supermarkt geparkt. Als Sie zurückkommen, ist das Schloss aufgebrochen und das Rad weg.

  • Auf dem Campingplatz zerstören Unbekannte mutwillig ein Fenster Ihres Wohnwagens. Während Sie unterwegs sind, beschädigt eindringendes Regenwasser Ihr Tablet.

Wieviel zahlt die Außenversicherung?

Es gibt Unterhaltsameres, als Versicherungspolicen zu vergleichen, doch die Mühe lohnt sich: In der Außen­versicherung unterscheiden sich die Leistungen und Entschädigungsgrenzen von Anbieter zu Anbieter deutlich. Zur Erläuterung: Bei einem Schaden leistet die Außen­versicherung meist nicht in Höhe der gesamten Versicherungssumme, sondern nur bis zu einem gewissen Prozentsatz. Zudem gibt es Unterschiede innerhalb der Tarife, die ein Versicherer anbietet.

Bei SIGNAL IDUNA bemisst sich die Entschädigungsgrenze zum Beispiel an einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Betrag ist in den drei wählbaren Tarifen – Pur, Basis und Premium – unterschiedlich hoch. Zudem gilt der Versicherungsschutz durch Mobildeckung bzw. Außen­versicherung je nach Tarif unterschiedlich lang, zum Teil sogar zeitlich unbefristet.

 

Versicherungsbeispiel von SIGNAL IDUNA: 

Außen­versicherung für Hausrat in einem gemieteten, vorübergehend genutzten Feriendomizil oder einer Zweitwohnung

Pur
Basis
Premium
Weltweiter Versicherungsschutz
Zeitliche Befristung
3 Monate
6 Monate
unbefristet
Entschädigungsgrenze
75 €/qm
150 €/qm
500 €/qm

Fazit

Ihr Hausrat – oder zumindest Teile davon – ist häufiger mit Ihnen unterwegs, als es Ihnen womöglich bewusst ist. Informieren Sie sich daher bei Abschluss einer Hausrat­versicherung genau, welche Leistungen die darin enthaltene Außen­versicherung umfasst: Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz? Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen im Schadenfall? Entscheiden Sie sich für ein Angebot und einen Tarif, der zu Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrem Lebensstil passt. Mit Zusatzbausteinen können Sie Ihren Schutz individuell erweitern.

Fragen und Antworten

Ja. Mit der Außen­versicherung ist Ihr Hausrat auf Reisen im In- und Ausland versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Wie lange Sie unterwegs geschützt sind und bis zu welchem Betrag Sie Schadenersatz erhalten, hängt vom gewählten Tarif ab. Bei SIGNAL IDUNA haben Sie die Wahl zwischen:

  • Tarif Pur: 3 Monate Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 75 €/qm
  • Tarif Basis: 6 Monate Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 150 €/qm
  • Tarif Premium: zeitlich unbegrenzter Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 500 €/qm.

 

Übrigens: Im Premiumtarif ist auch der Hausrat in Ihrer Ferienwohnung mitversichert. Sollten Sie eine Ferienimmobilie im Ausland besitzen, so ist dieser Tarif optimal.

Ja, Ihr Hausrat ist in Ihrer Zweitwohnung automatisch mitversichert. Dasselbe gilt für Ihren Hausrat in Wochenend- und Ferienhäusern. Auch in Sportstätten wie Turn- oder Schwimmhallen ist Ihr Hausrat über die Außen­versicherung geschützt. Die Dauer des Versicherungsschutzes kann sich je nach Versicherungspolice und -tarif unterscheiden (bei SIGNAL IDUNA: Tarif-Variante Pur: 3 Monate, Basis: 6 Monate, Premium: zeitlich unbegrenzt).

Nein. Ein einfacher Taschen- oder Trickdiebstahl ist über die Außen­versicherung nicht gedeckt. Tipp: Bei SIGNAL IDUNA gibt es in der Tarif-Variante Premium der Hausrat­versicherung ein erweitertes Diebstahlpaket. Mit diesem Extra sind Sie zum Beispiel auch bei Taschen- und Trickdiebstahl, Diebstahl am Arbeitsplatz oder aus dem Krankenzimmer sowie bei unberechtigtem Gebrauch von Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten geschützt.

Ja, über die Mobildeckung der Außen­versicherung genießen Sie weltweiten Schutz für Ihren Hausrat (zum Beispiel Jacke, Tasche, Smartphone) am Arbeitsplatz und auf Reisen im Hotel. Versichert ist Ihr Hausrat darüber hinaus auch in Wohnwagen und Wohnmobilen, verschlossenen Räumen auf Schiffen und Abteilen von Bussen und Bahnen. Je nach Versicherungspolice fallen die Obergrenzen für Ihren Schadenersatz und die Dauer des Versicherungsschutzes unterschiedlich aus.

Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Fahrrad in einem verschlossenen Raum eines über die Außen­versicherung versicherten Gebäudes abgestellt haben (zum Beispiel Garage Ihrer Ferienunterkunft oder Fahrradkeller Ihres Arbeitgebers). In diesem Fall zahlt die Außen­versicherung. Sie leistet jedoch nicht für den Fall, dass Sie Ihr Fahrrad außerhalb des Gebäudes abgestellt haben – selbst wenn es mit einem handelsüblichen Schloss gesichert war. Mit dem Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ können Sie Ihre Hausrat­versicherung bei SIGNAL IDUNA erweitern. Das Extra gewährt Ihnen auch außerhalb der vier Wände Rundum-Schutz gegen Diebstahl.

Es kommt darauf an, ob Ihr Kind sich noch in der Ausbildung bzw. im Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet. Wenn dies der Fall ist und das Kind aus diesem Grunde vorübergehend woanders wohnt, ist sein Hausrat währenddessen durch die elterliche Hausrat­versicherung mitversichert. Nach Ende der Ausbildung oder wenn eine Rückkehr in die Wohnung der Eltern nicht mehr vorgesehen ist, empfiehlt sich eine eigene Hausrat­versicherung für den Haushalt Ihres Kindes.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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