Zahlt die Hausrat­versicherung bei Fahrraddiebstahl?

Lars Schliewe
5 Min. Lesezeit

Wie Sie Ihr Rad am besten gegen Diebstahl versichern. Wie Sie Dieben das Leben schwer machen. Und was zu tun ist, wenn das Rad gestohlen wird.

Veröffentlicht am 12. Oktober 2021

Eien Frau schließt ihr Fahrrad an einem Ständer ab.

Kurzer Überblick

  • Eine normale Hausrat­versicherung versichert Ihr Fahrrad nur dann gegen Diebstahl, wenn es aus einem geschlossenen Raum gestohlen wird. Mit einem zusätzlichen Fahrrad-Schutz in Ihrer Hausrat ist das Rad auch auf der Straße versichert.
  • E-Bikes können bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitversichert werden.
  • Mit einer Fahrrad­versicherung lässt sich Ihr Rad noch umfangreicher - über den Diebstahl hinaus - versichern. 
  • Wenn Sie die Rechnung für das gestohlene Rad nicht mehr haben, fragen Sie Ihren Fahrradhändler. Dort können Sie sich den Kaufpreis nachträglich bescheinigen lassen.
  • Ein Schloss ist nicht nur eine gute Vorsorge gegen Diebstahl, sondern auch die Voraussetzung dafür, dass die Hausrat­versicherung den Schaden erstattet.
  • Sind Sie Radfahrer und dazu noch Stadtbewohner, ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen irgendwann einmal ein Fahrrad gestohlen wird, ziemlich hoch. Nur rund 10 Prozent der Deutschen sehen ihr vermisstes Fahrrad je wieder.

Fahrraddiebstahl in Deutschland: Zahlen und Fakten

Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad geklaut. Leben Sie in einer größeren deutschen Stadt, ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass Ihr Rad eines Tages nicht mehr aufzufinden ist. Die meisten gestohlenen Fahrräder pro Einwohner wurden laut der aktuellsten Polizeilichen Kriminalstatistik in Leipzig, Halle und Münster gemeldet. Auch Magdeburg, Bremen, Hamburg und Berlin gelten als Hochburgen des Fahrraddiebstahls.

Die Dunkelziffer ist hoch und die Aufklärungsquote ernüchternd. Sie liegt deutschlandweit bei unter 10 Prozent. Je größer Ihre Stadt, desto schlechter die Chance, dass Sie Ihr Fahrrad wiederbekommen. Berlin beklagte 2018 mehr als 30.000 gestohlene Fahrräder. Und nur vier von hundert Berliner Radfahrern sehen ihr Bike je wieder. Die Polizei ist weitgehend machtlos gegen den professionell organisierten Fahrradklau.

Mit dem illegalen Fahrradhandel lässt sich viel Geld verdienen. Die deutsche Versicherungswirtschaft schätzt den Schaden durch Fahrraddiebstahl auf 100 Millionen Euro pro Jahr. Für ein gestohlenes Fahrrad zahlen Versicherungen im Schnitt 630 Euro.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Fahrrad geklaut wird?

Das Fahrrad gehört genauso zu Ihrem Hausrat wie Stühle und Vasen. Die Hausrat­versicherung erstattet daher auch Ihr gestohlenes Rad. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum wie der Wohnung, dem Keller oder der Garage entwendet wurde (siehe auch: Einbruch und Hausrat­versicherung). Nur werden die wenigsten Fahrräder aus geschlossenen Räumen geklaut. Die meisten Fahrräder verschwinden, wenn sie im Freien abgestellt werden. Sie sollten also das Fahrrad zusätzlich versichern. Das machen Sie am einfachsten mit einem speziellen Zusatzbaustein zu Ihrer Hausrat­versicherung.

Im Premium Tarif der SIGNAL IDUNA können Sie Ihr Fahrrad bis zu 10.000 Euro mitversichern. Die Versicherung gilt überall, rund um die Uhr und schließt auch Zubehör wie Korb und Kindersitz mit ein. Die einzige Voraussetzung, dass die Versicherung greift: Das Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert sein.

Mein Fahrrad wurde gestohlen, und nun?

Es ist passiert, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Ihr Rad ist weg. Nur noch das geknackte Schloss hängt an der Laterne, an der Sie es gestern angeschlossen haben. Das Fahrrad war glücklicherweise versichert, aber natürlich ärgern Sie sich trotzdem. Was ist jetzt zu tun?

  • Anzeige erstatten. Sie sollten unverzüglich die Polizei informieren, denn die Chance, dass Ihr Fahrrad gefunden wird, sinkt stündlich. Die polizeiliche Meldung können Sie auch online machen. Sie brauchen dafür die Rahmennummer, eine möglichst genaue Beschreibung des Rades, den Kaufvertrag und, falls vorhanden, ein Foto.
  • Versicherung kontaktieren. Normalerweise können Sie eine Schadenmeldung online ausfüllen. Sie geben darin an, wo das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls war und ob es abgeschlossen war. Sie brauchen eine Kopie des Kaufvertrages oder der Rechnung und eine Bestätigung über die polizeiliche Anzeige. Es ist außerdem nützlich, ein Foto vom aufgebrochenen Schloss mitzuschicken.
  • Fahrrad suchen. Viele Fahrraddiebstähle werden aus Bequemlichkeit begangen: Fahrräder werden nur kurz von Jugendlichen, angeheiterten Passanten oder anderen Spaßvögeln »ausgeliehen« und an der nächsten Straßenecke wieder stehen gelassen. Schauen Sie sich in der Umgebung um.
  • Fundbüro informieren. Wurde das Fahrrad aus Bequemlichkeit gestohlen, besteht die Chance, dass es irgendwann hier wieder auftaucht.
  • Anzeigenportale und Flohmärkte durchsuchen. Finden Sie Ihr Fahrrad online in einer Kleinanzeige wieder, machen Sie einen Screenshot, notieren Sie die Kontaktdaten des Verkäufers und informieren Sie sofort die Polizei. Stellen Sie den Verkäufer nicht selbst zur Rede.
  • Wenn Ihr Fahrrad nach drei Wochen nicht wieder aufgetaucht ist, erstattet Ihnen die Versicherung den Schaden.

Wann lohnt sich eine Hausratversicherung mit Fahrrad-Schutz und wann eine Fahrradversicherung?

Je wertvoller das Fahrrad, desto mehr lohnt sich der Versicherungsschutz. Bei teuren Rennrädern und Mountainbikes ist es ratsam, die Hausrat­versicherung entsprechend zu erweitern. Wenn Sie auf das Fahrrad angewiesen sind, weil Sie zum Beispiel damit zur Arbeit fahren, dann sollten Sie auch dann über eine Versicherung nachdenken, wenn das Fahrrad nicht hochpreisig war. Im Falle eines Diebstahls bekommen Sie die Kosten für ein neues, gleichwertiges Fahrrad erstattet.

Wenn Sie sich aber mehr Leistungen - über Diebstahl hinaus - wünschen und Ihr Rad in allen Situationen gut versichert wissen möchten, dann ist eine Fahrrad­versicherung passend. Mit einer Fahrrad­versicherung bekommen Sie quasi eine Vollkasko­versicherung für Ihr Rad: Sie leistet in der Regel nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Beschädigung durch Sturz oder Unfall, Verschleiß und Zerstörung. Mit einem Schutzbrief erhalten Sie zudem europaweit Pannen- und Unfallhilfe.

Kann ich mein E-Bike mitversichern?

Bei einem teuren E-Bike ist ein Versicherungsschutz besonders zu empfehlen. Ob Ihr Modell von der Hausrat­versicherung oder der Fahrrad­versicherung abgedeckt ist, hängt von seiner Leistung ab. Ist Ihr E-Bike ein Pedelec und damit nicht schneller als 25 km/h, zählt es als Fahrrad und kann somit über den Fahrrad-Schutz der Hausrat abgesichert werden. Handelt es sich dagegen um ein leistungsstärkeres S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h braucht es eine Kfz-Versicherung.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Fahrrad geklaut wurde, aber keine Rechnung mehr vorliegt?

Haben Sie die Rechnung oder den Kaufvertrag für das geklaute Fahrrad nicht mehr, fragen Sie dort nach, wo Sie das Fahrrad gekauft haben. Die Händler müssen ihre Rechnungen bis zu zehn Jahre lang aufbewahren. Alternativ kann ein Händler Ihnen auch einen Nachweis über den Wert Ihres Fahrrads ausstellen. Gibt es das Geschäft nicht mehr, müssen Sie einen anderen Nachweis über den Wert des Rades erbringen: Der Fahrradpass, die Rahmennummer, ein Foto oder der Reparaturbeleg einer Werkstatt können dabei helfen. 

Wenn Sie das Fahrrad gebraucht gekauft haben – beispielsweise über eine Online-Börse – und keine verbindlichen Angaben zum Kaufpreis mehr existieren, kann die Versicherung den Wert nach den durchschnittlichen Verkaufspreisen schätzen.

Wie Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl schützen

Mit den Versicherungen ist es wie mit den Ärzten: Es ist gut, dass es sie gibt, aber am besten ist es, wenn sie nicht gebraucht werden. Sie können selbst viel tun, um Ihr Fahrrad vor Dieben zu schützen und um es im Falle eines Diebstahls leichter wieder zu finden.

  • Sichern Sie das Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss. Bügelschlösser und Panzerkabel-Schlösser sind am sichersten. Schließen Sie das Fahrrad nicht nur ab, sondern schließen Sie es an einem festen Gegenstand an.
  • Stellen Sie das Fahrrad nach Möglichkeit an einem gut einsehbaren, belebten Platz ab. Potenzielle Augenzeugen schrecken Diebe ab.
  • Lassen Sie das Fahrrad registrieren. Das ist bei der Polizei regelmäßig an bestimmten Tagen möglich. Auf der Webseite der Dienststellen erfahren Sie, wann. Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen nur Ihren Ausweis und einen Eigentumsnachweis mitbringen.
  • Benutzen Sie den Fahrradpass. Die App „Fahrradpass“ wurde von der Bundespolizei entwickelt und ist kostenlos für iOS und Android zu haben. Sie ist eine Art Personalausweis für Ihr Fahrrad und sammelt alle Daten, die für die Identifizierung notwendig sind. Im Falle eines Diebstahls können Sie die Daten unkompliziert an die Polizei übermitteln.
  • Benutzen Sie einen Fahrrad-Tracker: Ein GPS-Sensor wird versteckt am Rad angebracht und schlägt per Telefon Alarm, wenn Ihr Fahrrad sich ohne Sie auf den Weg macht.
  • Installieren Sie eine Alarmanlage. Für Fahrräder gibt es ähnliche Alarmanlagen wie für Autos; ein lautes Signal ertönt, wenn das Fahrrad bewegt wird und schlägt den Dieb meist unverzüglich in die Flucht.

Fazit: Eine Hausratversicherung mit Fahrrad-Schutz spart bei einem Diebstahl Stress

Ist Ihr Fahrrad Ihnen etwas Wert, ist es sinnvoll, es zu versichern. Bei der SIGNAL IDUNA können Sie den Fahrradschutz zusammen mit dem Basis- oder Premium-Tarif Ihrer Hausrat­versicherung abschließen. Das kann Ihnen im Ernstfall viel Geld und Stress ersparen.

Mit unserer Fahrrad­versicherung schützen Sie Ihr Fahrrad darüber hinaus nicht nur bei einem Diebstahl. Auch Schäden durch Unfall oder Sturz, Verschleiß und Zerstörung können abgedeckt werden. Wählen Sie nach Ihren individuellen Wünschen den für Sie passenden Leistungsumfang aus unseren drei Schutzpaketen aus.

Den Dieben Ihr Handwerk schwer zu machen gehört zu Ihren Aufgaben. Das wichtigste Werkzeug gegen den Diebstahl Ihres Rades ist und bleibt ein starkes Schloss. Kaufen Sie ein Bügel- oder Panzerkabelschloss im Fachhandel und schließen Sie das Fahrrad immer an festen Gegenständen an. Wenn Ihr Fahrrad trotz aller Schutzvorkehrungen geklaut wird, hilft nur noch eine Versicherung gegen den entstandenen Schaden.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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