Hausrat­versicherung als Mieter: Sinnvoll oder verzichtbar?

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

In Ihren vier Wänden haben Sie sich schön eingerichtet. Wenn jetzt ein Rohrbruch die neue Schrankwand im Wohnzimmer unter Wasser setzt, wer kommt für den Schaden auf? Was bringt eine Hausrat­versicherung, wenn Sie zur Miete wohnen?  

Veröffentlicht am 21. Februar 2023

Eine glückliche Familie verbringt gemeinsam Zeit zu Hause und nutzt dabei ein Tablet.

Kurzer Überblick

  • Ihre Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und Schmuck haben einen hohen Wert, der sich nicht ohne Weiteres ersetzen lässt.
  • Wer zur Miete wohnt, kann sein Inventar freiwillig mit einer Hausrat­versicherung absichern; Vermietende sind nur für das Wohngebäude verantwortlich.
  • Eine Hausrat­versicherung schützt Ihr Hab und Gut vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel – auf Wunsch auch vor Elementarschäden.
  • Der Beitrag richtet sich vor allem nach der Größe Ihrer Wohnung und dem Wert der Einrichtung.

Hausrat schützen - auch in der Mietwohnung

Wissen Sie, was Ihr gesamtes Mobiliar, Ihre Elektrogeräte, Lampen, Teppiche, Kleidung und Ihr Schmuck wert sind? Gehen Sie einmal durch Ihre Wohnung und bedenken Sie: Ein Brand oder ein Wasserschaden kann Liebgewonnenes und Wertvolles in kürzester Zeit zerstören und Sie in finanzielle Not bringen. Ihre Vermieterin oder ihr Vermieter kommt für Schäden an Ihrem Inventar nicht auf. Mit einer Hausrat­versicherung können Sie Ihr Hab und Gut aber selbst schützen, auch wenn Sie zur Miete wohnen. Zu einem verhältnismäßig geringen Beitrag sichert sie hohe Summen ab.

Was ist mein Hausrat wert?

Die meisten Menschen unterschätzen den Wert ihres Hausrats. Es ist äußerst mühsam, jeden Einrichtungsgegenstand, jedes Kleidungsstück und jedes Bild an der Wand zu bewerten. Daher empfiehlt die Versicherungswirtschaft, die Versicherungssumme pauschal zu ermitteln. Als Faustregel dafür gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das macht bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung bereits 52.000 Euro – Wertsachen wie Schmuck kommen obendrauf.

Wussten Sie, dass Sie in der Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA keine Versicherungssumme festlegen müssen? Es genügt, die Wohnfläche korrekt in Quadratmetern anzugeben, und Ihr Schaden ist in unbegrenzter Höhe abgedeckt.

Was ist eine Hausratversicherung?

Zum Hausrat zählt alles, was Sie bei einem Umzug in Kisten packen oder direkt in den Umzugswagen tragen würden: zum Beispiel Möbel, Fernseher, Musikanlage und Computer, Haushaltsgeräte, Kleidung und Schmuck, Geschirr, Lampen und Teppiche. Die Hausrat­versicherung sichert Ihr gesamtes Hab und Gut rundum ab – auch wenn es sich im Keller, in der Garage, im Garten oder in dazugehörigen Nebengebäuden befindet.

Die Hausrat­versicherung greift bei Schäden durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl sowie Raub oder Vandalismus

Vor Elementargefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbruch, Rückstau oder Schneedruck können Sie sich mit einem Zusatzbaustein extra absichern. Er schließt all diese Gefahren ein. Das ist vor allem in risikoreichen Wohngegenden zu empfehlen, zum Beispiel am Wasser oder in Hanglage.

Wenn Sie eine Hausrat­versicherung abschließen, ersetzt diese im Schadenfall den Neuwert der beschädigten, zerstörten oder entwendeten Sachen, das heißt: Die Versicherung erstattet Ihnen den Betrag, den Sie benötigen, um gleichwertige Gegenstände zu kaufen.

Schäden in der Mietwohnung – wer trägt die Kosten?

In einem Mietverhältnis sind die Pflichten klar geregelt: Jede Partei – die mietende und die vermietende – ist für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Daraus folgt:

  • Wer eine Wohnung vermietet, muss sich um alle Schäden kümmern, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Solche Schäden deckt eine Wohngebäude­versicherung ab. Sie versichert auch fest mit dem Wohngebäude verbundene Bestandteile in der (vermieteten) Wohnung, also zum Beispiel die maßgefertigte Einbauküche, Sanitäranlagen und Böden. Folgeschäden in Wohnräumen – zum Beispiel Wasserschäden bei einem Rohrbruch – sind ebenfalls abgedeckt.
  • Wer eine Wohnung mietet, muss sich selbst um seinen Hausrat kümmern und für eventuelle Schäden selbst aufkommen. Eine Hausrat­versicherung schützt Mieterinnen und Mieter zu einem überschaubaren Beitrag vor hohen finanziellen Verlusten.
  • Sonderfall: möblierte Wohnung. Wenn Sie eine möblierte Wohnung mieten, gehört das Inventar dem Vermietenden. Daher müssen Sie sich als Mieterin oder Mieter nicht um die Absicherung kümmern.

Hausrat­versicherung: Pflicht für die Mietwohnung?

  • Die Hausrat­versicherung ist ein freiwilliger Schutz. Wer zur Miete wohnt, ist nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen – selbst dann nicht, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag das verlangt. Sie ist laut Mietrecht ungültig.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat eine Hausrat­versicherung für die unmöblierte Mietwohnung abgeschlossen und legt die Versicherungsprämie auf Ihre Nebenkosten um? Auch das ist rechtswidrig. Sie allein entscheiden, ob Sie Ihren Hausrat mit einer Versicherung schützen möchten.

Kurz gesagt: Die Hausrat­versicherung ist keine Pflicht, aber ein sinnvoller Schutz für alle, die zur Miete wohnen. Informieren Sie sich unverbindlich und wägen Sie Kosten und Nutzen ab.

Brauche ich eine Hausrat­versicherung oder nicht?

Die folgenden Fragen können Ihnen die Entscheidung erleichtern:

  • Was kommt auf mich zu, wenn ich mich nach einem Totalschaden der Mietwohnung von der Küche bis zum Schlafzimmer, vom Computer bis zur Waschmaschine komplett neu einrichten muss?
  • Kann und will ich die Kosten aus meinen Ersparnissen bewältigen?

Mietwohnung: Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Sie mögen noch so sorgsam mit Ihren Habseligkeiten umgehen – dennoch kann es passieren: Ein Funke aus dem Kamin entfacht einen Hausbrand und lässt Ihr Hab und Gut in Flammen aufgehen. Oder Sie werden Opfer eines Einbruchs und finden Ihre Wohnung verwüstet vor. Das Schicksal haben Sie nicht in der Hand, wohl aber die Möglichkeit, sich vor häufigen Gefahren zu schützen.

Eine Hausrat­versicherung springt ein bei Schäden durch

Während es draußen bedrohlich dunkel wird, erstellt Dilara Arslan gerade am PC ihre Steuererklärung. Es blitzt und donnert – und plötzlich ist der Bildschirm schwarz. Ein Überspannungsschaden durch Gewitter hat den Computer lahmgelegt. Gut, dass die Hausrat­versicherung einspringt.

Die Hausrat­versicherung deckt nicht nur Schäden durch Überspannung infolge eines Gewitters ab, sondern auch Schäden durch

  • Feuer, Ruß und Rauch sowie Schmoren und Sengen
  • Ex- oder Implosion, Verpuffung sowie Überschalldruckwellen
  • Anprall eines Fahrzeugs sowie Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen
  • Transportmittelunfälle

Als Charlotte und Marc Heinrich aus dem Urlaub zurückkehren, ist ihr Wasserbett ausgelaufen. Durch die Feuchtigkeit hat sich der Schlafzimmerschrank verzogen, auch der teure Teppich ist hin. Zum Glück kommt die Hausrat­versicherung für den Schaden auf.

Als Leitungswasser zählt bei der Hausrat­versicherung jegliches Wasser, das entgegen seiner Bestimmung ausläuft. Versichert sind Schäden durch austretendes Wasser, zum Beispiel aus

  • Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
  • Badewannen
  • Heizungsanlagen
  • Fußbodenheizung
  • Löschanlagen
  • Aquarien und Wasserbetten

Pawel Grabowski hat seiner Frau Zuzanna zum 50. Geburtstag einen luxuriösen Relaxsessel geschenkt. Zwei Wochen später deckt der Sturm das Dach ab und es regnet in die Maisonette-Wohnung. Der teure Sessel ist ruiniert! Die Hausrat­versicherung ersetzt den Neuwert.

Die Hausrat­versicherung kommt auf

  • für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke acht) und Hagel auf versicherte Sachen
  • wenn der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
  • für Schäden infolge eines Sturm- oder Hagelschadens wie zuvor beschrieben

Kirsten und Lukas Berghoff feiern ihren Hochzeitstag mit einem Essen im Restaurant. Zuhause erwartet sie eine böse Überraschung: Einbrecher sind in die Wohnung eingedrungen. Kirstens wertvoller Schmuck und Lukas‘ Laptop sind weg. Die Hausrat­versicherung steht dem geschockten Paar zur Seite und gleicht den finanziellen Verlust aus.

Die Hausrat­versicherung deckt Schäden durch

  • Einbruchdiebstahl (zum Beispiel Aufbrechen der Wohnung oder Einschleichen in die Wohnung)
  • Raub (Wegnahme versicherter Sachen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt)
  • Phishing und Pharming (Vermögensschäden durch Diebstahl von Zahlungsmittel- oder Anmeldedaten)

Sie müssen ins Hotel?

Nach einem Brand oder Wasserschaden kann es passieren, dass Ihre Wohnung längere Zeit unbewohnbar ist. Auch in diesem Fall steht Ihnen die Hausrat­versicherung zur Seite: Je nach gewähltem Tarif deckt sie weitere Kosten, die mit dem Schadenfall verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Hotelkosten, aber auch Kosten fürs Aufräumen, Transport- und Lagerkosten, Kosten zum Abwenden oder Mindern eines Schadens oder für den Austausch eines Schlosses.

Den Versicherungsschutz sinnvoll erweitern

Fahren Sie häufig E-Bike und möchten Sie Ihr wertvolles Rad gut geschützt wissen? Bei einem Fahrraddiebstahl leistet die Hausrat­versicherung normalerweise nicht. Viele Versicherungen bieten aber Zusatzbausteine, die Ihren Schutz je nach persönlicher Situation bedarfsgerecht erweitern. Sinnvolle Ergänzungen sind bei SIGNAL IDUNA zum Beispiel:

Fahrraddiebstahl

Das Extra versichert Ihr Fahrrad oder E-Bike auch außerhalb der Wohnung weltweit gegen Diebstahl – Tag und Nacht.

Elementarschäden/Naturgefahren

Wohnen Sie nah am Wasser oder in Hanglage? Das sind typische Risikofaktoren, die Sie absichern können. Dieser Baustein schützt Ihren Hausrat vor elementaren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau,

Glasschäden

Haben Sie einen Wintergarten oder hochwertige Verglasungen an Ihrem Mobiliar? Dieses Extra sichert Glasschäden ab, auch am Ceran-Kochfeld oder an der Duschkabine.

Höhe der Versicherungssumme

Wenn Sie eine Hausrat­versicherung abschließen, müssen Sie in der Regel eine Versicherungssumme festlegen: Das ist die maximale finanzielle Entschädigung, die Sie im Schadenfall von Ihrer Versicherung erhalten. Sie sollte dem tatsächlichen Wert Ihres gesamten Hausrats entsprechen – andernfalls laufen Sie Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder bei einem Schaden nicht alles ersetzt zu bekommen.

 

Am Richtwert orientieren

Der Richtwert für die Mindest­versicherungssumme liegt bei 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das klingt viel? Überschlagen Sie einmal den Wert all Ihrer Einrichtungsgegenstände inklusive sämtlicher Elektrogeräte, Kleidung und Schmuck. Sie werden staunen, was da unterm Strich zusammenkommt.

 

Vorsicht vor Unter­versicherung

Achtung: Beim Abschluss Ihrer Hausrat­versicherung sollten Sie keinesfalls tiefstapeln. Wenn Ihr Hausrat mehr wert ist als die vereinbarte Versicherungssumme, kann Sie das im Schadenfall teuer zu stehen kommen. Es kann passieren, dass die Versicherung ihre Leistungen stark kürzt.

 

Unbegrenzten Versicherungsschutz genießen

Tipp: Mit der Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA sind Sie auf der sicheren Seite. In Ihrer Police müssen Sie nur die Wohnfläche in Quadratmetern angeben, aber keine Versicherungssumme festlegen. Das ist komfortabel für Sie, und Ihr Schaden ist in unbegrenzter Höhe abgedeckt.

Fazit

Wer eine Wohnung mietet, muss keine Hausrat­versicherung abschließen. Ratsam und sinnvoll ist es dennoch: Ihr gesamtes Hab und Gut ist mehr wert, als Sie vermutlich denken. Und Sie als Mieterin oder Mieter sind selbst dafür verantwortlich, es abzusichern. Da der Beitrag zur Hausrat­versicherung relativ günstig ist, rechnet sich der Abschluss schon bei kleinen Schadenfällen. Und falls es einmal zu einem großen Schaden kommen sollte, schützt die Versicherung Sie vor hohen finanziellen Verlusten.

Fragen und Antworten

Eine Hausrat­versicherung ist keine Pflicht, wenn Sie eine Wohnung mieten. Sie ist allerdings sehr sinnvoll: Wenn Ihre gesamten Habseligkeiten zerstört wären und Sie auf einen Schlag alles neu beschaffen müssten, wäre das eine riesige finanzielle Belastung. Die Hausrat­versicherung schützt Sie davor.

Nein, für das Inventar Ihrer Mietwohnung sind Sie selbst verantwortlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Einbaumöbel: Wenn diese mit den Innenwänden fest verbunden sind wie eine mitvermietete Einbauküche, Sanitäranlagen oder Fußböden, ist die Vermieterin/der Vermieter dafür verantwortlich.

Die Hausrat­versicherung ersetzt den Neuwert des beschädigten oder entwendeten Hausrats. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss des Vertrags die Wohnfläche und den Wert des Hausrats korrekt angeben. Im Falle einer Unter­versicherung bleiben Sie auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen. Bei SIGNAL IDUNA kann das nicht passieren: Wir haben die Versicherungssumme abgeschafft. Daher genießen Sie in der Hausrat­versicherung unbegrenzten Versicherungsschutz – vorausgesetzt, Sie haben die Wohnfläche in Ihrer Police korrekt angegeben.

Ihr Beitrag hängt von dem Tarif ab, den Sie wählen, und den darin enthaltenen Leistungen, ferner von Ihrem Wohnort und eventuellen Zusatzbausteinen. Darüber hinaus beeinflussen die folgenden Faktoren den Beitrag:

  • Wohnfläche und Neuwert der Einrichtung
  • Wohnort und Wohnlage (Großstadt ist teurer als Kleinstadt, weil es dort häufiger zu Versicherungsschäden kommt)
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Länge der Vertragslaufzeit (gegebenenfalls Nachlass bei mehrjähriger Vertragsdauer)

Solche Schäden zählen nicht zum Grundschutz. Sie können diese aber über einen Zusatzbaustein in die Hausrat­versicherung einschließen. Dann sind Sie vor Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben etc. geschützt.

Ja, der Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen. Ihr Hausrat ist auch bei Untervermietung vor den abgesicherten Gefahren geschützt. Aber aufgepasst: Verursacht Ihre Untermieterin/Ihr Untermieter einen Schaden, so handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Für die entstandenen Kosten kommt die Haftpflicht­versicherung der verursachenden Person auf.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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