Neuwert oder Zeitwert: Was zahlt die Hausrat­versicherung?

Marisa Reinhard
4 Min. Lesezeit

Eine umgekippte Kerze hat ein Loch in das teure Designer-Sofa gebrannt. Was zahlt die Hausrat­versicherung? Reicht das Geld für einen gleichwertigen Ersatz? Dieser Beitrag erklärt die Regelungen bei einem Hausratschaden und erläutert die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.

Veröffentlicht am 24. Juli 2023

Eine glückliche Familie sitzt auf der Couch und schaut sich gemeinsam etwas auf einem Tablet an.

Kurzer Überblick

  • Die Hausrat­versicherung greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel; sie schützt Ihr Hab und Gut.
  • Von der Hausrat­versicherung erhalten Sie in der Regel Schadenersatz zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert.
  • Bei älteren oder abgenutzten Gegenständen, die nicht mehr regelmäßig in Gebrauch sind, ersetzt die Hausrat­versicherung je nach Zustand nur den Zeitwert.
  • Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie die zerstörten oder beschädigten Gegenstände nicht wiederbeschaffen.
  • Kaufbelege und Fotos Ihrer Wertsachen erleichtern bei einem Schaden die Abwicklung und ermöglichen eine vollständige Entschädigung.

Hausrat ist zum Neuwert versichert

Ob Silberbesteck aus Omas Nachlass oder mühsam angesparter High-Tech-Fernseher: In einem Haushalt hat jeder Gegenstand seinen Wert. Wenn bei einem Brand oder Einbruch ein Lieblingsstück zerstört wird oder abhandenkommt, tut das in der Seele weh. Gut, dass die Hausrat­versicherung den Schaden ersetzt – in der Regel sogar in allen Tarifen zum Neuwert. Denn die Hausrat­versicherung ist eine Neuwert­versicherung. Das bedeutet: Für das beschädigte, gestohlene oder zerstörte Stück können Sie sich Ersatz in gleicher Art und Güte beschaffen oder es bis zu einem neuwertigen Zustand reparieren lassen. Die Kosten übernimmt die Hausrat­versicherung.

Die Hausrat­versicherung kommt auf für Schäden durch

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
  • Leitungswasser (z. B. durch Rohrbruch oder defekte Spülmaschine),
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sowie
  • Sturm und Hagel.

Mit Zusatzbausteinen lässt sich der Schutz nach Bedarf erweitern, um sich zum Beispiel gegen Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl abzusichern.

Versichert ist Ihr gesamtes Hab und Gut, das heißt: alle beweglichen Sachen, die 

  • zur Einrichtung,
  • zum Gebrauch (Computer, Kleidung, …) oder 
  • zum Verbrauch (Lebensmittel, Medikamente, …) dienen, 
  • Bargeld und Wertsachen.

Kurz erklärt: Neuwert – Zeitwert – Wiederbeschaffungswert

Neuwert

Die Hausrat­versicherung erstattet Ihnen die Summe, die Sie aufbringen müssten, um sich einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder den Gegenstand in neuwertigem Zustand wiederherzustellen. Das ist der sogenannte Neuwert. Dieser entspricht allerdings nicht immer eins zu eins dem Neupreis des Gegenstandes bei der Anschaffung.

Zeitwert

Wieviel ist der verlorene oder beschädigte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich wert? Darum geht es beim Zeitwert. Um ihn zu ermitteln, berücksichtigt der Versicherer die folgenden Aspekte:

  • Art des Gegenstandes
  • Preis bei der Anschaffung
  • Alter und Nutzungsdauer des Gegenstandes
  • Zustand (z. B. neuwertig, mit Gebrauchsspuren etc.)

Der Zeitwert ergibt sich somit aus dem Neuwert abzüglich einer Wertminderung durch Alterung und Abnutzung.

Wann gilt Zeitwert statt Neuwert?

Bei der Hausrat­versicherung erhalten Sie in allen Tarifen eine Neuwertentschädigung. Ausnahme: Ein versicherter Gegenstand ist zum Zeitpunkt des Schadens bereits so alt oder abgenutzt, dass er mehr als 60 Prozent seines Neuwerts eingebüßt hat. Das gilt insbesondere für Gegenstände, die sich nicht mehr regelmäßig in Gebrauch befinden: etwa den Plattenspieler auf dem Speicher oder die alten Skischuhe im Abstellraum. In diesem Fall ersetzt die Hausrat­versicherung nur den Zeitwert. Für nicht mehr verwendbare Dinge und Altmaterialien wie Metallteile, Holz oder Tapetenreste erhalten Sie im Schadenfall den sogenannten gemeinen Wert: Das ist der Erlös, der sich aus dem Verkauf der (unbeschädigten) Materialien erzielen ließe.

Wiederbeschaffungswert

Manchmal weichen die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz erheblich vom Anschaffungspreis ab – entweder nach unten oder nach oben. Das kann zum Beispiel bei technischen Innovationen wie einem Saugroboter der Fall sein, die durch Massenproduktion im Laufe der Jahre günstiger werden. In solchen Fällen ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich für den Anspruch auf Schadenersatz. Diesen Wert ermitteln Versicherer wie SIGNAL IDUNA in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung.

Was ersetzt die Hausratversicherung bei einem Schaden?

Grundsätzlich haben Sie in allen Tarifen der Hausrat­versicherung Anspruch auf Ersatz in Höhe des Neuwerts. Sie sollen durch einen Schaden an Ihrem Hab und Gut keinen finanziellen Nachteil erleiden. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um Ihre Werte vollständig abzusichern. Darauf sollten Sie schon bei der Wahl des Tarifs achten.

Versicherungssumme/Deckungssumme

Die Versicherungssumme – oder auch „Deckungssumme“ – ist der Höchstbetrag, den Sie von Ihrem Versicherer als Schadenersatz erhalten. In vielen Fällen müssen Sie diese Summe beim Vertragsabschluss selbst angeben und dafür den Wert Ihres kompletten Hab und Guts ermitteln. Einige Versicherer – darunter auch SIGNAL IDUNA – ersparen Ihnen diese Mühe und arbeiten mit pauschalen Deckungssummen.

Ein Dieb stiehlt Schmuck aus einem Sicherheitsschrank.

Schmuck gestohlen

Unbekannte sind in Ihre Wohnung eingedrungen und haben einen Armreif gestohlen, den Sie von Ihrem Mann zum Geburtstag bekommen haben. Das Schmuckstück hat 500 Euro gekostet und war ein Unikat. Bei demselben Juwelier finden Sie einen vergleichbaren Reif für 550 Euro. Diese Summe – den Neuwert – erstattet Ihnen die Hausrat­versicherung.

Eine junge Frau drückt Wasser aus einem Schwamm in einen Eimer.

Haushaltsgeräte unter Wasser

Der Zulauf Ihrer Waschmaschine ist defekt, und das ausströmende Wasser überflutet Ihren Hauswirtschaftsraum. Auch der Wäschetrockner nimmt Schaden. Da das Elektrogerät schon über zehn Jahre alt ist, liegt sein Restwert bei unter 40 Prozent des Neuwerts. In diesem Fall erstattet die Hausrat­versicherung Ihnen nur den Zeitwert des Wäschetrockners.

Ein Mann sitzt auf einem Stuhl und bedient ein Tablet.

Schaden durch Kabelbrand

Beim Laden Ihres Tablets kommt es zu einem Kabelbrand. Das Tablet ist hin, doch weitere Schäden konnten Sie zum Glück abwenden. Vor fünf Jahren haben Sie 490 Euro für das Tablet bezahlt. In der Zwischenzeit sind vergleichbare Geräte deutlich günstiger geworden. Ihr Versicherer ermittelt einen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 350 Euro und erstattet Ihnen diesen Betrag.

Eine Frau hängt in ihrem Wohnzimmer ein Kunstbild auf.

Wertvolle Kunst

Vor 20 Jahren haben Ihre Eltern Ihnen ein Gemälde von einer Künstlerin geschenkt, die mittlerweile international bekannt ist. Bei einem Wohnungseinbruch wird das Bild gestohlen. Sie sind sehr traurig über den Verlust. Immerhin bestätigt die fachkundige Prüfung Ihres Versicherers die Wertsteigerung: Sie erhalten als Wiederbeschaffungswert einen vierstelligen Betrag.

Gut zu wissen

Nachkauf ist keine Pflicht

Um einen Schaden von Ihrer Hausrat­versicherung erstattet zu bekommen, müssen Sie die betroffenen Gegenstände nicht zwingend wiederbeschaffen. Die Entscheidung für oder gegen einen Ersatz liegt ganz bei Ihnen. In anderen Versicherungssparten wie der Wohngebäude­versicherung gelten zum Teil andere Regelungen.

Entschädigungsgrenzen beachten

Je nach Tarif, den Sie in Ihrer Hausrat­versicherung gewählt haben, gelten für bestimmte Arten von Gegenständen Obergrenzen für den Schadenersatz – zum Beispiel für Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld. Für Ihren vollständigen Ersatzanspruch muss die Entschädigungsgrenze hoch genug sein, um Ihre Werte abzusichern.

Unter­versicherung vermeiden

Achten Sie darauf, dass Sie über die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme bzw. die korrekte Angabe Ihrer Wohnfläche eine ausreichend hohe Deckung für mögliche Schäden haben. Passen Sie Ihren Vertrag bei Bedarf an, zum Beispiel nach teuren Anschaffungen. Bei SIGNAL IDUNA sind Sie durch eine pauschal kalkulierte Versicherungssumme vor einer Unter­versicherung geschützt.

Den Wert nachweisen – 3 Tipps

Bei einem Schaden an Ihrem Hausrat sollten Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen zusteht. Die folgenden Hinweise helfen dabei und schützen Sie vor Abzügen bei den Leistungen:

  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder Videos, bevor Sie das Unglück beseitigen. Das hilft Ihrem Versicherer, den Schaden nachzuvollziehen.
  • Bewahren Sie Anschaffungsbelege von Schmuck, Möbeln, Elektrogeräten und anderem Hausrat auf und fotografieren Sie besonders wertvolle Stücke. So können Sie den Wert besser nachweisen.
  • Falls eine Reparatur oder Wiederbeschaffung des verlorenen oder zerstörten Gegenstandes nicht möglich ist: Holen Sie ein Angebot für gleichwertigen Ersatz ein.

Im Übrigen sollten Sie versuchen, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen: Stellen Sie bei einem Wasserrohrbruch zum Beispiel den Strom ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden, und bringen Sie Ihr Hab und Gut an einen trockenen Ort. Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Schaden.

Immer für Sie da

Sie möchten einen Schaden melden? Der SIGNAL IDUNA Schadenservice ist rund um die Uhr für Sie erreichbar – telefonisch und online. Auch am Wochenende und an Feiertagen erhalten Sie jederzeit schnell und unkompliziert Hilfe.

Neuwert oder Zeitwert: Was gilt bei anderen Versicherungen?

Nicht bei allen Versicherungsprodukten erhalten Sie – wie in der Hausrat­versicherung – im Schadenfall den Neuwert der betroffenen Objekte. Hier erfahren Sie, mit welcher Art von Erstattung Sie in anderen Versicherungssparten rechnen dürfen:

Die Haftpflicht­versicherung kommt für den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes auf. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Art des Objektes, dem Anschaffungspreis, dem Alter und dem Zustand.

 

Beispiel: Bei Ihrer Geburtstagsfeier stößt ein Gast ein Glas Rotwein um. Das Glas bleibt heil, doch der mit hellem Leder bezogene Esszimmerstuhl bekommt Flecken. Der 600 Euro teure Stuhl ist schon fünf Jahre alt und hat einige Kratzer, daher erstattet die Haftpflicht­versicherung Ihres Gastes Ihnen nur den Restwert.

Die Fahrrad­versicherung erstattet wie die Hausrat­versicherung den Neuwert – bei SIGNAL IDUNA sogar unabhängig vom Alter und Zustand Ihres Fahrrads. Ob Drahtesel oder hochwertiges E-Bike: Bei Diebstahl oder Beschädigung fällt Ihre Entschädigung so aus, dass Sie sich ein Fahrrad gleicher Art und Güte kaufen können.

 

Beispiel: Sie schließen Ihr Rennrad vor dem Bahnhof an einen Fahrradständer, um dort beim Bäcker Sonntagsbrötchen zu holen. Als Sie eine Viertelstunde später zurückkehren, ist das Rad verschwunden. SIGNAL IDUNA erstattet Ihnen den Neuwert.

Die Wohngebäude­versicherung ist eine Neuwert­versicherung. Das heißt: Nach einem versicherten Schaden – zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel – kommt der Versicherer für den Wiederaufbau auf.

 

Beispiel: Heftige Sturmböen haben einen Teil ihres Daches abgedeckt. Ihre Wohngebäude­versicherung übernimmt die Kosten für den Austausch der beschädigten Dachziegel.

Fazit

Die Hausrat­versicherung ist ein wichtiger Schutz für Ihr Hab und Gut: Sie sorgt zu einem geringen Beitrag dafür, dass Sie sich für zerstörte oder beschädigte Dinge gleichwertigen Ersatz beschaffen können. Da Ihr Hausrat zum Neuwert versichert ist, erhalten Sie auch für gebrauchte Gegenstände wie eine Waschmaschine in gutem Zustand so viel Geld, dass Sie sich ein neues Gerät kaufen können. Für ausrangierte Dinge, die Sie nicht mehr regelmäßig nutzen, ermittelt Ihr Versicherer je nach Anschaffungspreis, Alterung und Zustand den ZeitwertFotos von Wertsachen und Kaufbelege helfen, im Schadenfall Werte nachzuweisen.

Fragen und Antworten

Bei der Hausrat­versicherung ist dies nicht notwendig. Sie erhalten Ihre Entschädigung auch dann, wenn Sie den verlorenen oder beschädigten Gegenstand nicht ersetzen. In anderen Versicherungssparten – etwa bei der Wohngebäude­versicherung – gelten teilweise andere Regelungen.

Wenn Ihr antikes Mobiliar zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch zu Schaden kommt, ermittelt Ihr Versicherer den aktuellen Wert von Möbeln gleicher Art und Güte. Diesen Betrag („Wiederbeschaffungswert“) erhalten Sie, um sich gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung auf eine ausreichend hohe Entschädigungsgrenze für Wertsachen.

Ja. Für Gegenstände, die noch benutzbar sind, aber deutlich an Wert verloren haben, erstattet die Hausrat­versicherung den Zeitwert. Diese Regelung gilt für versicherte Gegenstände, die durch Alterung und Abnutzung mehr als 60 Prozent ihres Neuwerts eingebüßt haben. Für nicht mehr benutzbare Objekte und Altmaterialien erstattet der Versicherer Ihnen den gemeinen Wert. Das ist der Wert, der sich durch Verkauf der Gegenstände erzielen ließe.

Die Hausrat­versicherung ermittelt den Wert der Kette und erstattet Ihnen den Betrag, den Sie für einen gleichwertigen Ersatz aktuell bezahlen müssten. Tipp: Fotografieren Sie Ihren Schmuck, damit Sie den Wert im Schadenfall besser nachweisen können.

Wenn Ihr Hausrat mehr wert ist als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine Unter­versicherung. Falls Ihr Hausrat komplett zerstört wird, bleiben Sie dann womöglich auf einem Teil der Kosten für Reparaturen und Ersatz sitzen. Bei Versicherungspolicen mit einem Unter­versicherungsverzicht – zum Beispiel in der Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA – kann das nicht passieren: Hier wird die Versicherungssumme pauschal anhand der Wohnfläche in Quadratmetern kalkuliert. Dadurch kann es im Schadenfall nicht zu einer Kürzung kommen.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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