Schimmel: Zahlt die Hausrat­versicherung?

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

Schimmel in der Wohnung – das ist gefährlich, oder? Doch bevor Sie dem Schimmelpilz zu Leibe zu rücken, sollten Sie die Ursache für den Befall suchen: ein Rohrbruch in der Wand? Fehler beim Heizen und Lüften? Die Detektivarbeit hilft herauszufinden, ob die Hausrat- oder eine andere Versicherung den Schaden deckt.

Veröffentlicht am 22. Dezember 2023

Frau schaut auf betroffene Wände mit Schimmel im Zimmer

Kurzer Überblick

  • Schimmel entsteht oft infolge eines Wasserschadens.
  • Schimmelpilze breiten sich in einer feuchten, warmen Umgebung auf einem organischen Nährboden (z. B. Tapete, Holz oder Staub) aus.
  • Die Hausrat­versicherung zahlt bei einem Schimmelschaden nur, wenn die Ursache des Befalls versichert ist.
  • Ob die Hausrat­versicherung für den Schaden zuständig ist, hängt von der Ursache des Schimmelbefalls und von der Art der beschädigten Dinge ab.
  • Prüfen Sie die Verträge Ihrer Hausrat-, Wohngebäude- und Privathaftpflicht-Versicherung auf Leistungen bzw. Ausschlüsse bei Schimmelschäden.

Wie entsteht Schimmel?

Schimmelsporen sind natürliche Bestandteile der LuftGefährlich für die Gesundheit werden sie erst, wenn sie in hoher Konzentration auftreten – zum Beispiel bei einem Schimmelbefall in der Wohnung. Die winzigen Partikel enthalten Gifte, die beim Atmen in den Körper gelangen. Sie können zum Beispiel zu Atemwegserkrankungen führen, die Augen reizen, Organe schädigen oder Allergien auslösen.

Manchmal zeigt sich Schimmel als dunkler Fleck an der Wand oder er verrät sich durch einen modrigen Geruch. Manchmal breiten sich die Pilze aber auch unbemerkt hinter Schränken, unter Tapeten oder Teppichen aus. 

Im Gegensatz zu ihren essbaren Artgenossen sind Schimmelpilze winzig klein und meist ungenießbar. Aber wie Champignons & Co. brauchen auch sie für ihr Wachstum

  • ausreichend Feuchtigkeit,
  • eine Temperatur zwischen 15 und 35 Grad Celsius und
  • einen guten Nährboden aus organischem Material (z. B. Tapetenkleister oder Tapete, Holz, Papier, Lebensmittel oder eine Staubschicht).
Schimmel unter einer Tapete.

Schimmel –  ein Risiko für Ihre Gesundheit, wenn Sie sich nicht schnell um die Beseitigung kümmern.

Schimmel vorbeugen

Je früher Sie Feuchtigkeit oder einen Schimmelbefall entdecken, desto besser können Sie den Schaden begrenzen. Mit den folgenden Maßnahmen hindern Sie den Schimmelpilz daran, sich auszubreiten:

  • Luftfeuchtigkeit reduzieren: 
    • mehrmals täglich stoßlüften (10 bis 15 min.)
    • nach dem Duschen und Baden Fliesen und Fugen trockenwischen
    • Wäsche möglichst an der frischen Luft trocknen
  • Richtig möblieren: 
    • große Möbel (Schränke etc.) nicht direkt an Außenwände stellen
    • zwischen Wänden und Möbeln etwas Abstand lassen für die Luftzirkulation
  • Genau hinschauen: 
    • Wände (auch hinter Schränken) auf feuchte Flecken und dunkle Stellen prüfen, vor allem in Ecken von Außenwänden und an Fensterleibungen
    • Auffälligkeiten wie modrigen Geruch in der Wohnung oder Kondenswasser an Fenstern nicht ignorieren, sondern nach der Ursache suchen

Schimmel entdeckt?

Schimmel in der Wohnung ist kein Grund, sich zu schämen. In vielen Fällen liegt die Ursache nicht bei Ihnen, sondern in einem äußeren Ereignis wie einem Wasserschaden. Die Schimmelbildung ist nur ein Symptom dafür, dass etwas nicht stimmt. Daher nützt es nichts, den Schimmel zu ignorieren oder schnell zu beseitigen: Er wird sich weiter ausbreiten bzw. erneut auftreten, solange die Ursache nicht behoben ist.

Woher kommt der Schimmel? Mögliche Ursachen:

  1. Durch ein kaputtes Rohr im Gemäuer ist lange Zeit unentdeckt Leitungswasser ausgetreten, es hat Wände und Decken durchfeuchtet.
    → Ein Feuchtigkeitsmessgerät hilft bei der Suche nach der schadhaften Stelle.

  2. Sie sind vor wenigen Monaten in Ihr neu gebautes Haus gezogen. Doch schon bald entdecken Sie Schimmel im Schlafzimmer.
    → Als Ursache für die Feuchtigkeit kommen unter anderem Baumängel infrage.

  3. Die Waschmaschine ist defekt. Beim Abpumpen tritt Leitungswasser aus; es bildet sich eine Pfütze im Bad.
    → Bleibt der Schaden längere Zeit unentdeckt, so kann Schimmel entstehen.

  4. Das Dachfenster Ihres Hauses war nachts nicht richtig geschlossen, sodass Regenwasser auf den Teppich gelaufen ist.
    → Wenn Teppich und Boden nicht richtig durchtrocknen, können Schimmelpilze wachsen.

  5. Ihr Haus wurde energetisch saniert, auch die Fenster sind neu. Doch immer wieder bildet sich Kondenswasser an den Scheiben, in den Ecken sind dunkle Flecken zu erkennen.​​
    → Falsches Heizen und Lüften können das Wachstum von Schimmelpilzen fördern. Mehrmaliges Stoßlüften am Tag ist bei gut gedämmten Häusern besonders wichtig.

Erste Maßnahmen bei Schimmelbefall

Wohnen Sie zur Miete? Informieren Sie umgehend Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter. Falls man Ihnen fehlerhaftes Heizen und Lüften vorwirft, sprechen Sie mit Ihrer Rechtsschutz­versicherung oder auch Privathaftpflicht­versicherung.

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bevor Sie den Schimmel beseitigen oder von einer Fachfirma entfernen lassen.

  • Ihr Hab und Gut hat Schaden genommen? Informieren Sie Ihre Hausrat­versicherung und klären Sie alle weiteren Schritte.
  • Betrifft der Schaden bestimmte Gebäudeteile (z. B. das Mauerwerk oder den Parkettboden)? Wenn Sie die Immobilie besitzen, informieren Sie Ihre Wohngebäude­versicherung; wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie die Vermieterin bzw. den Vermieter.

Gehen Sie der Ursache auf den Grund. Dafür müssen Sie eventuell eine sachverständige Person zurate ziehen.

Einen frischen Schimmelbefall können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung selbst entfernen.

  • Schützen Sie sich dabei mit Gummihandschuhen sowie einer Atemschutzmaske und sorgen Sie für eine gute Belüftung.
  • Wenn Sie einen chemischen Schimmelentferner verwenden, halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung.
  • Falls der Befall großflächig ist oder Tapeten, Putz bzw. Mauerwerk betroffen sind, sollten Sie das Entfernen des Schimmels lieber Profis überlassen.

Schimmel: Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Bei einem Schimmelbefall kommen verschiedene Versicherungen für den Schadenersatz infrage. Ob im Einzelfall die Hausrat-, Wohngebäude- oder Privathaftpflicht zuständig ist, hängt von der Ursache des Schimmels und von der Art des beschädigten Gegenstandes bzw. Gebäudeteils ab.

Wichtig zu wissen: Nicht alle Versicherungen leisten bei einem Schaden durch Schimmel oder kommen für das Beseitigen von Schäden durch Schimmelpilze auf. Prüfen Sie daher die Policen Ihrer Hausrat-, Wohngebäude- und Privathaftpflicht-Versicherung auf Klauseln zum Thema Schimmel.

Hausrat­versicherung

Bei Schimmel in der Wohnung ist häufig das Inventar betroffen: Möbel, Vorhänge und Teppiche sowie Kleidungsstücke. Die Hausrat­versicherung kommt für Schimmelschäden an beweglichen Sachen durch Leitungswasser auf, das entgegen seiner Bestimmung ausläuft. Für den Versicherungsschutz spielt es keine Rolle, wem die Immobilie gehört. Verantwortlich für das Hab und Gut in der Wohnung ist in der Regel die Person, die darin lebt.

Beispiel: Schimmel-Smoking

Marion und Paul Heiermann bewahren in einem Stoffschrank in ihrer Waschküche selten genutzte Kleidung auf. Als Paul die Wäsche von der Waschmaschine in den Trockner räumen möchte, steht die Waschküche unter Wasser. Der Kundendienst stellt fest, dass der Waschmaschinenschlauch undicht war. Das Wasser ist schnell aufgewischt, doch die Eheleute übersehen, dass die Feuchtigkeit bereits in den Stoffschrank gezogen ist. Als sie diesen das nächste Mal öffnen, um sich für eine Hochzeit festlich zu kleiden, erleben sie eine böse Überraschung: Die Rückwand des Schranks und Pauls Smoking sind schimmelig. Die Hausrat­versicherung erstattet den Neuwert der beschädigten Kleidungsstücke und des Stoffschranks.

Wohngebäude­versicherung

Besitzen Sie eine Immobilie? Dann sichert die Wohngebäude­versicherung den Vermögenswert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Sie leistet unter anderem bei Schäden an Ihren eigenen vier Wänden durch Leitungswasser oder Rohrbruch. Bildet sich infolge eines solchen Wasserunglücks Schimmel, so kommt die Wohngebäude­versicherung für den Schaden auf.

Beispiel: Pilze im Keller

Familie Sezer lebt in einem Einfamilienhaus am Ufer eines idyllischen Flusslaufs. Um ihr Eigentum abzusichern, schließen die Eheleute Sezer eine Wohngebäude­versicherung sowie eine Hausrat­versicherung ab, beide mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Dieses Extra ist ihr Glück: Infolge von Starkregen steigt der Pegel des Gewässers dramatisch an. Das Grundstück der Familie wird überschwemmt, Wasser dringt in den Keller. Als der Pegel sinkt, räumen die Sezers ihre in Sicherheit gebrachten Habseligkeiten wieder in den Keller. Doch nach einigen Monaten stellen sie fest, dass die dort abgestellten Wanderstiefel von Schimmelpilzen besiedelt sind. Der Putz im Keller muss abgeklopft und erneuert werden. Gut, dass die Wohngebäude­versicherung den Schaden ersetzt. Für die beschädigten Wanderstiefel kommt die Hausrat­versicherung auf.

Privathaftpflicht­versicherung

Bei einem Schimmelschaden in einer Mietwohnung kommt es leicht zu einem Streit zwischen der mietenden und der vermietenden Partei: Ist der Pilzbefall durch falsches Heizen und Lüften entstanden? Oder liegt die Ursache in baulichen Mängeln oder maroden Wasserleitungen? Je nach Sachlage kann die Privathaftpflicht­versicherung unberechtigte Schadenersatz-Ansprüche abwehren oder Schäden an gemieteten Sachen ersetzen.

Schimmelbefall an einer Badewanne.

Schimmel im Bad ist nicht nur unschön, sondern kann sich unbehandelt in der ganzen Wohnung ausbreiten.

Beispiel: Schimmel im Bad

Seit einem Vierteljahr leben Adam und George Smith in einer gemieteten Dachgeschosswohnung. Beim Wohnungsputz entdecken sie dunkle Flecken oberhalb des Fliesenspiegels in der Dusche. Sie informieren ihren Vermieter und bitten darum, die Ursache zu klären und den Schimmel zu beseitigen. Doch dieser wirft dem jungen Paar vor, selbst schuld zu sein: Sie hätten nach dem Duschen und Baden nicht ausreichend gelüftet. Adam und George fühlen sich unfair behandelt und schalten ihre Privathaftpflicht­versicherung ein.

→ Lösung 1: Die Vorwürfe sind berechtigt: Die Privathaftpflicht­versicherung des Paares kommt für den sogenannten Mietsachschaden auf: Sie trägt die Kosten für das fachgerechte Entfernen des Schimmels und den neuen Anstrich.

→ Lösung 2: Die Versicherung beauftragt eine Fachfirma, um die Ursache des Schimmelbefalls zu klären. Diese stellt fest, dass durch marode Dachziegel Regenwasser ins Mauerwerk gedrungen ist. Die Feuchtigkeit in der Wand und die Wärme im Bad haben das Pilzwachstum befördert. Die Vorwürfe des Vermieters sind nicht berechtigt; die Versicherung wehrt seine Ansprüche ab. Die Wohngebäude­­versicherung des Vermieters ist für den Schaden zuständig.

Was zahlt die Versicherung bei Schäden durch Schimmel?

Eine Frau schaut sich gemeinsam mit einem Sachverständigen Schimmelbefall an einer Wand an.

Ursachenklärung durch eine sachverständige Person ist das A und O bei Schimmelbefall.

Damit die Hausrat­versicherung bei Schimmelschäden leistet, muss die Ursache für den Befall versichert sein. Da Schimmel sich nur in einem feuchten Klima ausbreiten kann, ist dies meist ein Wasserschaden. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wann die Hausrat­versicherung bei Schimmelbefall leistet und wann nicht.

Marlene Grubner hat sich zum Renteneintritt eine dreiwöchige Australienreise gegönnt. Als sie in ihre Mietwohnung zurückkehrt, nimmt sie als erstes einen muffigen Geruch wahr. Dann entdeckt sie dunkle Flecken an einer Schlafzimmerwand und der angrenzenden Küchenwand. Der Schimmel hat sogar ihre geliebte antike Küchenvitrine befallen. Eine Sanitärfirma stellt fest, dass in der Wand zwischen Küche und Schlafzimmer eine Wasserleitung gerissen ist. Durch Sarahs Abwesenheit blieb der Schaden unentdeckt. Nun müssen Küche und Schlafzimmer umfassend renoviert werden.

→ Die Wohngebäude­versicherung von Marlenes Vermieterin kommt für den Schimmelschaden an der Schlafzimmer- bzw. Küchenwand auf. Marlenes Hausrat­versicherung ersetzt die vom Schimmel befallene Vitrine. Sie trägt auch die Hotelkosten für Sarah, solange ihre Wohnung durch den Schaden und die Folgearbeiten nicht bewohnbar ist.

Dariusz und Aneta Król haben sich ihren Traum von der Eigentumswohnung erfüllt. Leider stellt sich wenige Wochen nach dem Umzug heraus, dass das in die Jahre gekommene Wasserbett undicht ist: Der Teppich unter dem Bett ist durchnässt. Erst Monate später entdecken die Nachbarn in der Wohnung darunter Schimmel an der Holzdecke ihres Schlafzimmers – eine Spätfolge des ausgelaufenen Wasserbettes.

→ Die Hausrat­versicherung kommt für die beschädigten Einrichtungsgegenstände in der Wohnung von Darius und Kara auf, nicht jedoch für den Schimmelschaden in der Nachbarwohnung. Dafür springt die Privathaftpflicht-Versicherung des jungen Paares ein.

Familie Polat lebt in einem Reihenhaus. Ihre Heizungsanlage ist auf dem Dachboden untergebracht. Durch eine winzige Undichtigkeit im Warmwasserspeicher treten unbemerkt Wassertropfen aus. Die Polats bemerken den Schaden erst, als es im Wohnzimmer muffig riecht: Eine Wand ist nass, und unter der Tapete und an der Sofa-Rückseite hat sich Schimmel gebildet. Der Befall ist so stark, dass der Putz abgeklopft und das Wohnzimmer komplett renoviert werden muss.

→ Zum Glück haben die Polats eine Hausrat- und eine Wohngebäude­versicherung für ihr Eigenheim abgeschlossen. Die Hausrat­versicherung ersetzt das Sofa zum Neuwert; die Wohngebäude­versicherung kommt für die Renovierungskosten auf.

Fazit

Schimmel kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Diese sollten Sie bei einem Schimmelbefall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Keller zunächst klären. Je nach Herd des Schimmelpilzes und Art der beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile können die Hausrat-, Wohngebäude- oder Privathaftpflicht­versicherung zuständig sein – manchmal auch mehrere zugleich. Achtung: Nicht alle Versicherungen schließen Schäden durch Schimmel bzw. das Beseitigen von Schimmelschäden ein. Prüfen Sie die Leistungen am besten schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags oder wechseln Sie zu einem Anbieter, der Schimmelschäden ohne Wenn und Aber absichert.

Fragen und Antworten

Eine feuchte Wand oder Kondenswasser an den Fenstern sollten Ihre Aufmerksamkeit steigern: Schauen Sie nach dunklen Flecken, vor allem an Außenwänden und hinter Möbeln, und schnuppern Sie: Modriger Geruch kann auf Schimmel hinweisen.

Wichtig ist zunächst, die Ursache zu beheben, also zum Beispiel schadhafte Rohre bzw. defekte Spül- oder Waschmaschinen zu reparieren. Im nächsten Schritt entziehen Sie dem Schimmelpilz sein Lebenselixier: Er braucht Feuchtigkeit und Wärme, um zu wachsen. Trocknen Sie die Wand oder den Raum – gegebenenfalls mit einem Trocknungsgerät – und drosseln Sie die Raumtemperatur. Beseitigen Sie organische Materialien wie Papier, Holz oder Staub. Entfernen Sie den Schimmelpilzbefall mit einem dafür vorgesehenen Mittel.

Als Ursachen kommen zum Beispiel infrage:

  • Fehler beim Heizen und Lüften
  • Wasserschaden durch Riss in der Wasserleitung
  • Wasserschaden durch defekte Spül- oder Waschmaschine
  • Wasserschaden durch Regenwasser oder Überschwemmung
  • Baumängel

Schimmelsporen umgeben uns überall in der Luft. Bei einem Schimmelbefall steigt ihre Konzentration stark an. Das kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Husten oder Augenreizungen und zu ernsthaften Erkrankungen führen.

Infrage kommen Hausrat­versicherung, Wohngebäude­versicherung und Haftpflicht­versicherung. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab: von der Ursache des Schadens und von der Art der beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile.

Beim Abschluss einer Hausrat-, Wohngebäude- oder Privathaftpflicht­versicherung sollten Sie prüfen, ob die Versicherung auch bei Schäden durch Schimmel leistet. Sonst sind Sie bei einem solchen Schaden nicht abgesichert.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren