So etwas kann ein Sturm auf Ihrem Grundstück anrichten:
Sie haben die Kinder gerade noch rechtzeitig ins Haus gerufen, da erfasst eine Orkanböe das Trampolin auf Ihrer Terrasse. Das Spielgerät fliegt auf eine Seite, die Netze zerreißen, die Alustangen sind völlig verbogen. Das Gerät ist kaputt, die Kinder entsetzt.
Glück im Unglück: Da das Trampolin auf der Terrasse stand, zählt es mit zum Hausrat. Auch in diesem Fall gilt: Die Luftbewegung muss nachweislich mindestens Stärke 8 haben, damit dieser Schaden von der Hausratversicherung gedeckt ist. Ist das der Fall, wird Ihnen das Trampolin neuwertig vergütet.
Übrigens sind auch Gegenstände Ihrer Kinder sowie anderer Personen über Ihre Police mitversichert, wenn diejenigen in Ihrem Haushalt gemeldet sind.