Was deckt die Hausrat­versicherung bei Wohngemeinschaften ab?

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

Zu zweit, zu viert, zu acht? In WGs leben mehrere Personen zusammen, meist mit eigenem Hausrat. Teure Gegenstände – Handys oder PCs – hat jeder im Zimmer. Je bunter der WG-Alltag, desto schneller geht etwas schief. Wie schützt eine WG ihren Hausrat? Mit der passenden Versicherungen, günstig und gut – auch für Studierende.

Veröffentlicht am 04. August 2023

Zwei Mädchen entspannen mit ihren Smartphones und Tablets auf dem Bett.

Kurzer Überblick

  • Eigene vier Wände, eigener Hausrat: Eine Hausrat­versicherung schützt Ihr bewegliches Hab und Gut vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Zusatzpakete erweitern den Schutz.
  • Brauchen WGs eine Hausrat­versicherung? Für Mitglieder von Wohngemeinschaften ist dieser Schutz sinnvoll. Hier gibt es verschiedene Optionen.
  • Gut zu wissen: Für WGs gelten besondere Regelungen zum Schutz des Hausrats.
  • Wenn der Nachwuchs auszieht: Die Police der Eltern kann den Hausrat Studierender und Auszubildender weiterhin absichern.

Brauchen WGs eine Hausratversicherung?

Die Spülmaschine von Oma, den Staubsauger vom Flohmarkt und in jedem Zimmer teure Elektronik: In Wohngemeinschaften kommt unterschiedlichster Hausrat zusammen. Das gilt für WGs von Studierenden ebenso wie für die von Seniorinnen und Senioren oder Berufstätigen. Jeder bringt mit, was er für seinen Alltag benötigt.
Je größer die WG, desto turbulenter das Miteinander. Entsprechend wächst das Risiko eines Schadens. Was ist, wenn bei der alten Waschmaschine im Dauerbetrieb die Leitung platzt? Oder in der WG-Küche beim gemeinsamen Brutzeln Rauchschäden entstehen? Keine Frage: Der Schaden muss gemeinschaftlich behoben werden. Wer kommt dafür auf? Eine gute Hausrat­versicherung.

WG-Mitglieder essen gemeinsam Spaghetti.

Kurz zusammengefasst: die Pluspunkte einer Hausrat­versicherung

  • Stark im Grundschutz, flexibel durch Extras, günstig im Preis – das sind die wesentlichen Merkmale einer Hausrat­versicherung. Sie sichert alle beweglichen Gegenstände ab, die Ihnen zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch in Ihren vier Wänden sowie im Keller, in der Garage oder im Garten dienen. Dazu zählen Mobiliar, Haushaltsgeräte, Geschirr, Elektronik wie Computer, Handy, Flachbildschirme, außerdem Kleidung, Lampen, Teppiche, aber auch Wertsachen wie Uhren, Schmuck, Bargeld und Sparbücher. Sogar zahme Haustiere sind mitversichert.
  • Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl sind im Grundschutz abgedeckt. Mit Zusatzbausteinen, zum Beispiel für Elementarschäden, Glasbruch oder Cyberrisiken, erweitern Sie Ihren Schutz passgenau zu Ihren Bedürfnissen.
  • Die Hausrat­versicherung leistet Schadenersatz zum Neuwert – und das zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Bietet ein Versicherer Unter­versicherungsverzicht, sind Sie immer in ausreichender Höhe abgesichert.
  • Die Hausrat­versicherung ist eine für alle, denn die Police versichert den Versicherungsort. Das bedeutet: Ob Großfamilie oder Single – der Schutz gilt für alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin in einem Haushalt leben und dort gemeldet sind. Zieht der Nachwuchs zum Beispiel vorübergehend in ein Studentenwohnheim, greift die Außendeckung der elterlichen Hausrat­versicherung vorerst weiter. Damit ist die Hausrat­versicherung für jeden sinnvoll. Auch für WGs, mit passenden Konditionen.

Ob Hauptmieter, Untermieter oder über die Eltern versichert: So schützen WGs ihren Hausrat

Eines vorab: Ganz gleich, wie viele Zimmer eine WG-Wohnung hat – die Hausrat­versicherung sichert in der Regel die gesamte Wohnfläche ab; sie kann üblicherweise nicht für einzelne Zimmer abgeschlossen werden. Achtung: Nicht jeder Versicherer bietet Hausrat­versicherungen für WGs an.

Mehr Personen, mehr Hausrat, mehr Risiko – so schützen WGs ihr Hab und Gut

Leben mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft zusammen, birgt der Alltag zwangsläufig mehr Risiken. Sein persönliches Hab und Gut möchte dennoch jeder schützen. Wie das funktioniert?

Folgende Ausgangssituationen sind in Wohngemeinschaften gängige Praxis:

1. Wenn der Hauptmieter zugleich Versicherungsnehmer ist:

Oft mietet eine Einzelperson als Hauptmieter oder Hauptmieterin eine WG-Wohnung an und vermietet Zimmer an weitere Personen unter. Diese Einzelperson kann als Versicherungsnehmer beziehungsweise als Versicherungsnehmerin eine Hausrat­versicherung abschließen und damit die eigene Einrichtung, auch in Gemeinschaftsräumen, gut absichern.
Obwohl der Schutz die gesamte Wohnfläche abdeckt, schließt diese Hausrat­versicherung nicht automatisch das persönliche Hab und Gut der Untermieter und Untermieterinnen ein. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, wessen Besitztümer die Police abdeckt.

Hausrat-Policen für WGs

Wichtig: Im Gegensatz zu beispielsweise Familien oder Lebensgemeinschaften, wo über eine Versicherungsnehmerin oder einen Versicherungsnehmer alle in diesem Haushalt gemeldeten Personen automatisch mitversichert sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz in WGs nicht zwangsläufig auf alle WG-Mitglieder.  

Darauf sollten WGs achten: Sofern der Vertrag Ihrer Hausrat­versicherung ausdrücklich für eine WG-Situation ausgelegt ist, ist auch das Hab und Gut von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern abgesichert. Oft ist dafür in der Police die namentliche Nennung derjenigen erforderlich, die von dem Schutz profitieren möchten.
Gut zu wissen: Eine Hausrat­versicherung ist kein Muss. Mieter oder Mieterinnen können zur Unterzeichnung eines solchen Vertrages nicht verpflichtet werden.

2. Wenn mehrere WG-Mitglieder zusammen eine Hausrat­versicherung abschließen: 

Gemeinsam Kosten sparen – das ist der Grundgedanke dieses Versicherungsmodells. Denn wie bei zusammen versicherten Paaren ist auch der WG-Haushalt als Ganzes, also die gesamte Wohnfläche, versichert. Durch eine gemeinschaftlich abgeschlossene Hausrat-Police schützen alle Versicherten ihr Eigentum weitreichend.

Je nach Vertrag verlangt Ihr Versicherer die namentliche Nennung der WG-Mitglieder. Das heißt: Nur wer offiziell in der Police genannt ist, genießt Versicherungsschutz. Bei Ein- und Auszug müssen Sie die Versicherungsdaten dementsprechend aktualisieren. Der Vorteil:  Jeder namentlich Genannte kann einen Schadenfall beim Versicherer selbst anzeigen.

Der Beitrag für eine WG-Hausrat­versicherung kann höher sein als für eine normale Wohnung, weil in einer WG potenziell leichter Schäden entstehen können. Da die Kosten auf mehrere Personen umgelegt werden, bleiben die Beiträge für jeden überschaubar. Vergleichen Sie im Vorfeld die Tarife und den Leistungsumfang verschiedener Anbieter miteinander. So finden Sie das passende Angebot für Ihre Wohnsituation. Aber: Nicht alle Versicherer bieten diese Option an.

3. Wenn jedes WG-Mitglied eine eigene Hausrat­versicherung hat: 

Selbstverständlich kann jede Einzelperson für das persönliche Hab und Gut eine eigene Hausrat­versicherung abschließen, auch in einer WG. Sinnvoll ist das gegebenenfalls, wenn keine WG-eigene Hausrat­versicherung existiert oder die vorhandene eine zu geringe Deckung aufweist – zum Beispiel, wenn Sie eine professionelle Fotoausrüstung oder eine kostspielige Ausstattung für Ihr Homeoffice besitzen.
Sinnvoll ist eine eigene Hausrat­versicherung gegebenenfalls auch als Schutz vor besonderen Gefahren, zum Beispiel Glasbruch oder Cyberrisiken. Hierfür bieten Versicherer spezielle Zusatzbausteine an, die die individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen.
Ein Tipp: Nicht jedes WG-Mitglied braucht zwingend eine neue Hausrat­versicherung. Ziehen Heranwachsende zu Ausbildungszwecken aus der Wohnung ihrer Eltern aus, greift oft noch die Außendeckung der elterlichen Hausrat­versicherung.

4. Wenn Versicherungsschutz durch die Eltern besteht: 

Während ihrer Ausbildung sind junge Leute in der Regel über die Hausrat­versicherung ihrer Eltern abgesichert. Das gilt fürs Studium, für eine Ausbildung, während eines Praktikums, aber auch im Freiwilligen sozialen oder im Freiwilligen ökologischen Jahr sowie während des Wehrdienstes. Wer in dieser Zeit in ein WG-, ein Wohnheimzimmer oder eine eigene Wohnung zieht, benötigt keine separate Hausrat­versicherung. Wichtig ist, dass die Police der Eltern eine sogenannte Außendeckung einschließt. Dann greift der Schutz sogar bei einem Auslandssemester oder -praktikum.

Den Einzelfall sollten die Eltern frühzeitig mit ihrem Versicherer besprechen, denn manchmal muss die veränderte Wohnsituation der Versicherung angekündigt werden. Zudem ist die Außendeckung häufig zeitlich befristet. Und: Die Deckungssumme für den Hausrat von Kindern ist geringer. Sie liegt üblicherweise bei 10 bis 20 Prozent der elterlichen Deckung. In vielen Fällen reicht das aus, um die Besitztümer des Nachwuchses abzusichern. Bei teurem Eigentum, wie hochwertiger Elektronik, kann höhere Deckung ratsam sein. Vergewissern Sie sich daher rechtzeitig, ob der Schutz für Ihre Situation ausreicht.
Der Versicherungsschutz durch die Eltern endet generell, wenn der Nachwuchs einen eigenen Erstwohnsitz anmeldet.

WG-Mitglieder schauen Fern und essen Pizza.

Sonderfall: möblierte Vermietung

Wer ein WG-Zimmer möbliert mietet, genießt besonderen Schutz. Ein Beispiel:

Flora freut sich auf ihr Studium in Berlin. In einer netten WG hat sie ein möbliertes Zimmer gemietet, ausgestattet mit Bücherregalen, Schränken, Bett und Schreibtisch. Die alte Waschmaschine im Bad der WG hat wohl schon häufiger für Überschwemmungen gesorgt. Was, wenn beim nächsten Mal auch Floras Zimmer in Mitleidenschaft gezogen wird?

Flora muss sich um das Mobiliar dieses WG-Zimmers keine Gedanken machen. Da sie das Zimmer möbliert gemietet hat, muss ihr Vermieter für den Schutz dieses Inventars sorgen.    

Generell gilt: Werden Wohnungen oder Zimmer möbliert vermietet, gehört das Inventar dem oder der Vermietenden. Hat diese Person eine Hausrat­versicherung abgeschlossen, ist die mitvermietete Einrichtung ebenfalls versichert. Das gilt auch bei Untervermietung.

Aber: Bringen Sie persönliche Gegenstände – zum Beispiel Sportgeräte oder hochwertige Elektronik – in das möblierte Zimmer ein, sind diese nicht automatisch mitversichert. Wägen Sie ab, ob sich eine separate Versicherung hierfür lohnt. Die Kosten müssten Sie selbst tragen.

Checkliste für WG-Mitglieder

  • Hat Ihre WG bereits eine Hausrat­versicherung?
  • Gilt die Police nur für den Hauptmieter/die Hauptmieterin?
  • Wenn der Versicherungsvertrag für alle WG-Mitglieder gilt: Sind Sie darin offiziell namentlich genannt? Dann könnten Sie einen Schadenfall selbst anzeigen.
  • Reicht die Deckung des WG-Vertrags für Ihr persönliches Hab und Gut aus?
  • Benötigen Sie für hochwertige Gegenstände oder besondere Gefahren individuellen Zusatz-Schutz?
  • Auszubildende und Studierende sind oft über die Hausrat­versicherung ihrer Eltern in WGs mitversichert. Gilt das für Sie?
  • Haben Sie eine möblierte Wohnung oder ein möbliertes Zimmer gemietet? Dann sollten Sie lediglich ihre persönlichen Besitztümer absichern, denn für das mitgemietete Inventar ist der Eigentümer/die Eigentümerin verantwortlich.

Fazit

Jede Wohngemeinschaft – ob mit Studierenden, Berufstätigen oder Seniorinnen und Senioren – sollte ihren Hausrat sinnvoll absichern. Denn erfahrungsgemäß werden gemeinschaftlich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschinen oder Kücheninventar stärker strapaziert als in einem normalen Haushalt. Und Hochwertiges, wie Elektronik, ist in fast jedem WG-Zimmer vorhanden. Da Leitungswasser-Schäden, Kabelbrand und auch Einbrecher vor keiner Zimmertür Halt machen, sollten alle WG-Mitglieder ihr Hab und Gut weitreichend schützen. Hausrat­versicherungen bieten starke Leistungen zum günstigen Preis. Das rechnet sich bereits bei kleinen Schäden.

Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für WGs an, die alle Beteiligten gleichermaßen absichern. Studierende und Auszubildende profitieren meistens von der Hausrat­versicherung ihrer Eltern, denn die Außendeckung greift auch bei WG-Zimmern.

Wer ein möbliertes Zimmer oder eine möblierte Wohnung mietet, muss das mitgemietete Inventar nicht selbst versichern. Für persönliche Gegenstände kann eine separate Versicherung sinnvoll sein.  

Fragen und Antworten

Entscheidend ist, dass die Angaben zur Wohnfläche exakt sind. Die Summe der Quadratmeter aller privat genutzten Räume ergibt die Wohnfläche.
Stehen Ihnen Balkone, Terrassen, Garagen oder Kellerflächen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung, zählen diese ebenfalls zur Wohnfläche. Nutzen Sie Räume rein gewerblich oder beruflich, wird die Fläche nicht eingerechnet – außer, wenn Sie diese Räume ausschließlich über die Wohnung betreten können, wie zum Beispiel ein Arbeitszimmer.

Nein. Eine Hausrat­versicherung kann jeder freiwillig abschließen. Wer eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten will, kann niemanden zum Abschluss einer Hausrat­versicherung zwingen. Da der Schutz bereits für geringe Beiträge weitreichend Deckung bietet, ist die Hausrat­versicherung dennoch für jeden empfehlenswert.

Die meisten Hausrat­versicherungen schließen eine Außendeckung ein. Je nach Tarif greift der Schutz zusätzlich am Arbeitsplatz, in Kranken- oder Hotelzimmern sowie bei Einbruchdiebstahl im Auto. Die genauen Konditionen für WGs und auch Deckungssummen sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären.

Über die Hausrat­versicherung ist Ihr Fahrrad zumeist am Versicherungsort mitversichert, wenn es in einem verschlossenen Raum oder zum Beispiel in einer Tiefgarage angeschlossen abgestellt wurde. Umfangreichere Leistungen und sogar weltweiten Schutz bieten viele Versicherer über Zusatzpakete oder separate Fahrrad­versicherungen an. Das kann bei sehr hochwertigen Rädern sinnvoll sein.

Ist der Wert Ihres Hausrats höher als im Vertrag angegeben, sind Sie unterversichert. Die Konsequenz: Im Falle eines Schadens kann Ihr Versicherer die Leistung kürzen. Bietet eine Versicherung Unter­versicherungsverzicht, müssen Sie hingegen keine Kürzung der Leistung befürchten. Bei Abschluss einer Hausrat­versicherung geben Sie hier lediglich exakt die Größe Ihres Wohnraums in Quadratmetern an. Der Wert einzelner Gegenstände ist dann unerheblich. Durch Unter­versicherungsverzicht genießen Sie immer ausreichende Deckung.

Hier haben die Versicherer vorgesorgt: Gründet das bislang über den elterlichen Haushalt mitversicherte Kind erstmalig einen eigenen Hausstand, greift übergangsweise die sogenannte Vorsorge­versicherung. Damit ist das Kind bis zu sechs Monate über die elterliche Police auch am neuen Wohnsitz abgesichert, sofern der Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Danach erlischt der Schutz.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren