Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in der PKV?

David Bläsing
6 Min. Lesezeit

Sie arbeiten in einem Angestelltenverhältnis und sind privat krankenversichert? Dann beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beiträgen. Hier erfahren Sie, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist und wie Sie ihn berechnen können. 

Veröffentlicht am 14. Februar 2024

Eine Frau und ein Mann unterhalten sich lächelnd im Büro.

Kurzer Überblick

  • Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, erhält einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung
  • Die Höhe des Arbeitgeberanteils hängt von der tatsächlichen Beitragshöhe ab. 
  • In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags – allerdings nur bis zu einem Höchstbeitrag
  • Der Höchstbeitrag (= maximaler Arbeitgeberzuschuss) richtet sich nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze
  • Bei einer beruflichen Auszeit und während der Elternzeit gelten besondere Regelungen

PKV-Beitrag: Arbeitgeber zahlt mit

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie gegenüber Selbstständigen bei den Kosten für Ihre private Kranken­versicherung klar im Vorteil: Sie müssen die Beiträge nicht allein schultern. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung zu gewähren. In der Regel deckt der Arbeitgeberanteil – ähnlich wie bei gesetzlich Krankenversicherten – die Hälfte Ihrer Beiträge. Der Zuschuss ist steuerfrei. 

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in der PKV?

Als Faustregel gilt: Ihr Arbeitgeber zahlt 50 Prozent Ihres PKV-Beitrags. Darin sind der gesetzliche Vorsorgezuschlag zur Absicherung im Alter und die Krankentagegeld­versicherung bereits eingerechnet. Allerdings gibt es für den Arbeitgeberzuschuss eine Obergrenze. Ausschlaggebend für den maximalen Arbeitgeberzuschuss ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Ein junger Mann arbeitet am Laptop.
Beispiel:

Fredi hat sich für eine private Kranken­versicherung bei SIGNAL IDUNA und den Einsteigertarif START entschieden.

Für Fredi fallen hierbei 258,55 € monatlich an zzgl. 10% Vorsorgezuschlag (25,86 €) sowie 44,46 € pro Monat für den Krankentagegeldtarif und 62,61 € für die Pflegepflicht­versicherung.

Vom monatlichen Gesamtbetrag von 391,48 € übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 195,74 €.

  • 32 Jahre alt

  • angestellter Projektleiter in der Softwareentwicklung eines großen Unternehmens in Frankfurt

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße. Sie dient in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) als Obergrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt für die Beiträge herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2024 bei 62.100 Euro pro Jahr. In der PKV lässt sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze der größtmögliche Arbeitgeberanteil berechnen. Erfahren Sie mehr zur Beitragsbemessungsgrenze in unserem Blogartikel „Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Kranken­versicherung?“. 

 

Den maximalen Arbeitgeberzuschuss berechnen

Die Formel für den größtmöglichen monatlichen Arbeitgeberanteil lautet: 

  • Beitragsbemessungsgrenze x (allgemeiner Beitragssatz inkl. Krankentagegeld + durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz :2 = monatlicher Arbeitgeberanteil 

In Zahlen heißt das für das Jahr 2024

5.175 € x (14,6 % + 1,7 %) : 2 = 421,76 € im Monat 

Nach dieser Rechnung beteiligt sich Ihr Arbeitgeber im Jahr 2024 mit maximal 421,76 Euro pro Monat an den Beiträgen zu Ihrer privaten Kranken­versicherung.  

 

Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dient Ihr tatsächliches Arbeitsentgelt als Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitgeberanteils. Der Arbeitgeberzuschuss fällt dementsprechend niedriger aus. 

Arbeitgeberanteil erhalten – so geht’s

Checkliste: Voraussetzungen  

  • Sie sind privat krankenversichert
  • Sie arbeiten in einem Angestelltenverhältnis, das heißt: Sie sind nicht selbstständig
  • Ihre private Kranken­versicherung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen – wie die PKV von SIGNAL IDUNA. 

 

In fünf Schritten zum Zuschuss

  1. Fragen Sie Ihre Kranken­versicherung nach einer Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber
  2. Die Bescheinigung sollte Ihre Monats-/Jahresbeiträge enthalten und eine Bestätigung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind. 
  3. Legen Sie diese Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber vor. 
  4. Ihr Arbeitgeber errechnet den monatlichen Zuschuss zu Ihrer PKV und überweist Ihnen den Betrag fortan regelmäßig. 
  5. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, wenn sich an Ihrer Kranken­versicherung etwas ändert. 

Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich unter Umständen auch an den Beiträgen für die PKV Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin und Ihrer Kinder. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen

  • Der maximale Arbeitgeberanteil ist mit dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu Ihrer PKV noch nicht ausgeschöpft. Dann profitieren Ihre Angehörigen von dem Differenzbetrag. 
  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner bzw. Ihre Kinder erfüllen die Bedingungen für die gesetzliche Kranken­versicherung. Das heißt: Sie erzielen kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen (maximal 505 Euro pro Monat im Jahr 2024) und sind nicht im Hauptberuf selbstständig. 
Ein junger Vater küsst sein kleines Kind.

Spartipp

Ein Tarif mit hoher Beitragsrückerstattung kann sich auszahlen:

Das Geld, das Sie für nicht beanspruchte Leistungen von Ihrer Kranken­versicherung zurückbekommen, müssen Sie nicht anteilig an Ihren Arbeitgeber zurückgeben. 

Sonderfälle: Berufliche Auszeit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit

  • Sie nehmen eine berufliche Auszeit?

    Ob sich Ihr Arbeitgeber währenddessen an den Kosten für Ihre private Kranken­versicherung beteiligt, hängt davon ab, ob Sie weiterhin ein Gehalt beziehen. Wenn Sie zum Beispiel im Vorfeld des Sabbaticals eine Zeit lang auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten, haben Sie möglicherweise auch während der Auszeit ein regelmäßiges Einkommen. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil an der PKV.

    Wenn kein Gehalt fließt – zum Beispiel bei einem unbezahlten Urlaub –, entfällt der Arbeitgeberanteil. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Sabbatical: Was passiert mit der Kranken­versicherung?“ 
     
  • Sie gehen in den Mutterschutz oder nehmen Ihre Elternzeit?

    Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, entfällt der Arbeitgeberanteil zu Ihrer PKV. Gleiches gilt für die Elternzeit, sofern Sie nicht in Teilzeit arbeiten. Welche Regelungen bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gelten, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Private Kranken­versicherung in der Elternzeit“. 
     
  • Sie sind arbeitslos geworden?

    Wenn Sie während der vergangenen fünf Jahre Ihrer Berufstätigkeit privat krankenversichert waren, können Sie sich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der gesetzlichen Kranken­versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben. Ihr ehemaliger Arbeitgeber leistet nun keinen Zuschuss mehr, aber die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Beiträgen zu Ihrer privaten Kranken­versicherung oder übernimmt diese sogar vollständig. Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag „Private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit – was nun?“ 

Fazit

Höherverdienende Angestellte profitieren bei den PKV-Beiträgen von mehreren Vorteilen: Sie erhalten einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber und können Beitragsrückerstattungen komplett behalten. Mit dem Nachweis Ihrer Kranken­versicherung beantragen Sie den Zuschuss schnell und unkompliziert bei Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie, ob auch Ihre privat krankenversicherten Angehörigen Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers haben. Es lohnt sich! 

Fragen und Antworten

Der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss beträgt 421,76 Euro pro Monat im Jahr 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Basis, um den höchstmöglichen Arbeitgeberanteil an der PKV auszurechnen. Sie stellt die Obergrenze für das Arbeitsentgelt dar. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jedes Jahr. 

Ja. Der Beitragszuschuss zu dieser Versicherung ist begrenzt auf jenen Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei einer gesetzlichen Pflege­versicherung fällig wäre. Er beträgt höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur Pflegepflicht­versicherung, also im Jahr 2024 höchstens 87,98 Euro pro Monat (in Sachsen maximal 62,10 Euro pro Monat). 

Nein. Wenn es sich um eine rein private Zusatz­versicherung handelt, gewährt der Arbeitgeber Ihnen keinen Zuschuss zur Kranken­versicherung.  

Nein. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung ist steuerfrei. Aufgepasst: Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) gewählt haben und Ihr Arbeitgeber sich daran beteiligt, müssen Sie diesen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. 

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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