Zahlt die Haftpflicht­versicherung für Mietsachschäden?

Lars Schliewe
4 Min. Lesezeit

Als Mieter haften Sie für Schäden am Inventar Ihrer Wohnung. Wie Sie sich schützen können, wenn Böden, Türen und Fensterrahmen Schaden nehmen.

Veröffentlicht am 08. Januar 2022

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Kurzer Überblick

  • Wenn Sie zur Miete wohnen, sollte Ihre Haftpflicht­versicherung Mietsachschäden abdecken. Das sind Schäden am gemieteten Eigentum des Vermieters.
  • Durch den Mietsachen-Schutz sind Böden, Fenster und Türen, Sanitäranlagen und Einbauschränke gegen Beschädigung und Zerstörung versichert.
  • Das oben genannte Inventar ist in der Regel nicht durch den Mietsachen-Schutz versichert, wenn es sich um normale Abnutzung, Schimmel und Glasbruch handelt.
  • Weitere Leistungen, die eine Haftpflicht­versicherung für Mieter einschließen sollte, sind Schäden, die sich unbemerkt über einen längeren Zeitraum entwickeln (Allmählichkeitsschäden) und Schlüsselverlust.
  • Gekauft, geliehen oder gemietet: Wem etwas gehört, entscheidet im Schadensfall darüber, welche Versicherung zahlt. Was zählt zum eigenen Hausrat und was ist eine Mietsache?

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden in der Mietwohnung?

Mit dem Begriff »Mietsachen« wird das fest verbaute Inventar in Ihrer Mietwohnung bezeichnet. Also alles, was zur Wohnung gehört und für die Mietzeit von Ihnen »mitgemietet« wird. Zum Beispiel Bodenbeläge wie Parkett, Fliesen und Teppiche, Tapeten, Sanitäranlagen wie Waschbecken und Duschkabinen, Einbauschränke und -regale, sowie Türen und Fensterrahmen: All das sind Mietsachen.

In der privaten Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA sind Mietsachschäden in allen Tarifen bis zu einer Deckungssumme von 75 Millionen Euro mitversichert. Die Absicherung gilt sogar in Ferienwohnungen und Hotelzimmern, im In- und Ausland.

Eine private Haftpflicht für Mietwohnungen ist keine Pflicht. Steht eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist diese unwirksam. Dennoch sehen es viele Vermieter gern, wenn ihr Mieter privat haftpflichtversichert ist: Es schützt sie im Schadensfall. Denn verursacht ein Mieter ohne Haftpflicht­versicherung einen teuren Schaden, den er nicht bezahlen kann, bleibt der Vermieter gegebenenfalls auf den Kosten sitzen.

Ein kleines Mädchen sitzt vor einer Wand und malt diese mit mehreren bunten Stiften an

Welche Mietsachschäden sind in der Haftpflicht versichert?

Die meisten Schäden, die in einer Mietwohnung entstehen, können problemlos versichert werden. Die Frage ist nur, welche Versicherung zahlt für welchen Schaden? Ist der Schaden ein Fall für die Hausrat­versicherung, die Haftpflicht- oder doch die Wohngebäude­versicherung?

Typische Mietsachschaden sind Schäden an Böden, Sanitäranlagen, Türen und Fenstern. Beim Einzug tragen die Möbelpacker beispielsweise das Sofa durch die Tür und zerkratzen dabei den antiken Türrahmen. Oder Ihnen fällt beim Blumengießen die metallene Gießkanne aus der Hand und Fliesen zerbrechen. Ihr Partner verschüttet Rotwein auf das Parkett oder Ihre Kinder sind übermütig beim Malen und verzieren die Tapete im Wohnzimmer mit Farbspritzern. All dies sind typische Mietsachschäden, die eine Haftpflicht­versicherung mit Mietsachschäden-Schutz bezahlt.

Auch bei verheerenden Schadensfällen wie einem Brand greift der Mietsachen-Schutz. Die Schäden, die bei einem Wohnungsbrand entstehen, können enorme Kosten verursachen. Die Deckungssumme Ihrer Haftpflicht­versicherung sollte daher hoch genug sein. Im Tarif Premium der SIGNAL IDUNA sind Sie gegen Mietsachschäden mit der vollen Deckungssumme von 75 Millionen Euro optimal versichert.

Bei welchen Schäden greift die Haftpflichtversicherung nicht?

Sie haben in Ihrer Wohnung einen Rohrbruch? Das ist kein Fall für die Haftpflicht­versicherung – denn Sie haben den Schaden nicht selbst verursacht. So genannte Gebäudeschäden deckt die Wohngebäude­versicherung Ihrer Vermieterin ab. 

Schäden an Möbelstücken oder Gebrauchsgegenständen, die nicht fest in Ihrer Wohnung verbaut sind, übernimmt die Haftpflicht­versicherung ebenfalls nicht. Kosten für beschädigtes bewegliches Inventar erstattet hingegen Ihre Hausrat­versicherung. Sie mieten eine möblierte Wohnung? Gemietete und geliehene Sachen sind mitversichert.

Außerdem sind Schimmel sowie Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen nicht durch Ihre Haftpflicht­versicherung abgedeckt. Gilt übrigens auch bei Glasbruch: Fensterscheiben, Glastüren oder Cerankochfelder können Sie bei SIGNAL IDUNA durch den Glasschäden-Baustein der Hausrat­versicherung schützen. Alternativ schließen Sie einfach eine Glas­versicherung ab.

Ein weiterer Sonderfall sind Mietsachschäden, die unbemerkt über einen längeren Zeitraum entstehen, bevor sie entdeckt werden. Ein Beispiel: Ihre Balkonpflanzen stehen den Winter über im Wohnzimmer. Unbemerkt tropfen kleine Mengen Gießwasser aus den Blumenkübeln auf das Parkett. Im Frühling, wenn Sie die Blumentöpfe hochheben, sehen Sie, dass das Holz darunter aufgequollen ist. Das ist ein sogenannter Allmählichkeitsschaden. Manche Versicherer, zum Beispiel die SIGNAL IDUNA, versichern auch diese Schäden mit.

Im Überblick: Zahlt die Haftpflichtversicherung bei meinem Mietsachschaden?

Deckt Ihre Haftpflicht­versicherung Mietsachschäden ab, erstattet sie Schäden, die versehentlich an fest verbautem Inventar Ihrer Mietwohnung entstehen. Sie greift aber nicht in jedem Fall.


Mietsachschäden, die durch die Haftpflicht abgedeckt sind
  • Schäden an Bodenbelägen wie Parkett, Dielen, Teppichen, Fliesen und Laminat.

  • Schäden an Fensterrahmen und Türen.

  • Schäden an Einbauschränken und -regalen.

  • Schäden an sanitären Einrichtungen wie Duschkabinen und Waschbecken.


Mietsachschäden, die durch die Haftpflicht nicht abgedeckt sind
  • Schimmel ist in den allermeisten Haftpflichttarifen ausgeschlossen.

  • Wasserschäden werden von Wohngebäude- und/oder Hausrat­versicherung erstattet, nicht von Ihrer Haftpflicht­versicherung. Ist Ihr Nachbar für den Wasserschaden verantwortlich, musst er selbst oder seine Haftpflicht für den Schaden an Ihrem Inventar aufkommen.

  • Glasschäden: Glasbruch können Sie mit einem zusätzlichen Baustein in Ihrer Haftpflicht mitversichern.

Gibt es Haftpflichtversicherungen auch für Vermieter?

Es gibt Haftpflicht­versicherungen, die für solche Schäden aufkommt, für die Sie als Vermieter haften müssen. Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, bietet Ihnen zum Beispiel der Premium Haftpflichttarif der SIGNAL IDUNA besondere Leistungen: Verletzt sich Ihr Mieter etwa, weil bei Schnee und Glätte die Wege auf dem Grundstück nicht ausreichend geräumt waren, springt die Haftpflicht ein und erstattet den Schaden. Egal, ob die Wohnung sich im In- oder Ausland befindet. Und zwar bis zur vollen Deckungssumme von 75 Millionen Euro.

Übernimmt die Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Haustiere?

Wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner unter einem Dach leben, tragen Sie die Verantwortung. Aber greift die Haftpflicht­versicherung auch, wenn bei Hunden und Katzen der Spieltrieb durchgeht? 

Hier gibt es unterschiedliche Regelungen: Schäden durch Katzen werden erstattet, da sie normalerweise gering ausfallen. Das Gleiche gilt für Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen oder andere zahme Haustiere.

Anders sieht es bei Hunden aus. Die Schadenssummen fallen in der Regel höher aus, sodass eine Haftpflicht­versicherung die Kosten nicht mehr deckt. Für solche Fälle gibt es eine Tierhalter-Haftpflicht­versicherung, die auch bei Mietsachschäden aufkommt.

Was soll ich tun, wenn ich einen Haftpflicht-Schaden in meiner Mietwohnung habe?

Wenn Sie bei einem Haftpflicht-Schaden in Ihrer Mietwohnung besonnen handeln, wird Ihre Versicherung den Schaden schnell und unkompliziert regulieren.

  • Informieren Sie den Vermieter, auch wenn der Schaden klein ist.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
  • Dokumentieren Sie den Schaden. Notieren Sie, was beschädigt wurde und machen Sie Fotos, auf dem der Schaden deutlich aus allen Winkeln zu sehen ist.
  • Füllen Sie die Schadenmeldung aus, die Ihnen von der Versicherung zur Verfügung gestellt wird und reichen Sie sie zusammen mit Ihren Fotos bei der Versicherung ein.
  • Bei einem größeren Schaden kann es sein, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, der den Schaden besichtigt. Reparieren Sie nichts und beseitigen Sie die Schäden nicht, bis dieser Prozess abgeschlossen ist.

Fazit: Der Mietschaden-Schutz ist ein Muss für Mieter

Wenn Sie zu den fast 60 Prozent der Deutschen gehören, die zur Miete wohnen, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Haftpflicht­versicherung Mietsachschäden abdeckt. Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag und stellen Sie sicher, dass die Deckungssumme hoch genug ist und dass auch Allmählichkeitsschäden mitversichert sind. Für Sie als Mieter ist außerdem wichtig, dass der Haftpflichtschutz die Kosten bei  Schlüsselverlust übernimmt.

Die SIGNAL IDUNA versichert Mietsachschäden in allen Tarifen ihres Haftpflichtschutzes.

Fragen und Antworten

Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihre Wohnung um 180 Grad. Alles, was jetzt nicht herunterfällt, d. h. fest verbautes Inventar, sind Mietsachen: zum Beispiel Bodenbeläge, Waschbecken oder Duschkabinen. Diese sind in der Haftpflicht­versicherung geschützt. Bewegliches Mobiliar schützt Ihre Hausrat­versicherung.

Glasbruch ist durch die Haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt. Fensterscheiben, verglaste Türen, Cerankochfelder oder auch Aquarien müssen Sie mit einer zusätzlichen Glas­versicherung absichern.

 

Bei SIGNAL IDUNA können Sie alternativ bei Ihrer Hausrat­versicherung den Glasschäden-Baustein dazu wählen.

Nein – sollten Sie in Ihrem Mietvertrag eine entsprechende Klausel haben, ist diese ungültig. Dennoch empfiehlt sich eine Haftpflicht­versicherung, falls zum Beispiel durch ein Missgeschick gesetzliche Schadensersatzansprüche entstehen.

Als Vermieterin oder Vermieter sollten Sie in erster Linie eine Wohngebäude­versicherung abschließen. Diese schützt bei Schäden, die Ihre Mieterinnen und Mieter nicht verursacht haben, zum Beispiel Wasserrohrbrüche.

 

Eine Haftpflicht­versicherung ist sinnvoll, wenn Sie sich gegen Schäden absichern wollen, für die Sie haften bzw. die Verantwortung tragen. Beispiel: Eine Mieterin rutscht im Winter aus, weil Sie bei Schnee und Eis die Wege auf dem Grundstück nicht ausreichend geräumt haben. Ihre Haftpflicht erstattet in solchen Fällen den Schaden.

Teilweise. Haftpflicht­versicherungen übernehmen nur Schäden durch zahme oder gezähmte Kleintiere, zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen oder Hamster. 

 

Schadensfälle von Hunden sind hingegen nicht versichert. Schließen Sie am besten zusätzlich eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht­versicherung ab.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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