Sind Katzen in der Haftpflicht­versicherung mitversichert?

Lars Schliewe
3 Min. Lesezeit

Ob Ihre Katze in Ihrer Haftpflicht­versicherung mitversichert ist und welche Schäden Ihr Stubentiger anrichten kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Veröffentlicht am 05. Februar 2020

Eine rothaarige Frau kuschelt mit ihrer Katze.

Kurzer Überblick

  • Wenn Ihre Katze einen Sach- oder Personenschaden verursacht, müssen Sie die Kosten tragen.
  • In der Privathaftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA sind Katzen mitversichert.
  • Sie haften als Katzenhalter auch, wenn Ihre Katzen in Ihrer Mietwohnung das Parkett zerkratzt. In dem Fall springt ebenfalls die Haftpflicht ein.

Wieso brauchen Katzenbesitzer eine Haftpflichtversicherung?

Der Spieltrieb von Katzen macht nicht Halt vor wertvollen Dingen wie Smartphones oder teurem Porzellan. Als Katzenhalter müssen Sie für die entstandenen Schäden aufkommen, wenn diese Gegenstände anderen Personen gehören und von Ihrer Katze beschädigt worden sind. Eine Privathaftpflicht­versicherung schützt Sie als Katzenbesitzer vor den finanziellen Forderungen dritter Personen.

 

Solche Forderungen sind z. B. ein Thema, wenn:

  • Ihre Katze Kleidungsstücke von Gästen durch Urin verunreinigt oder deren Taschen oder Smartphones beschädigt.
  • Ihre Katze das Zuchtrosenbeet des Nachbarn verwüstet.
  • Ihre Katze Kratzer am Auto von Besuchern verursacht.
  • Ihre Katze die Zierfische im Teich des Nachbargartens frisst.

Sind Katzen über die private Haftpflicht versichert?

Die von Katzen verursachten Schäden sind normalerweise gering, außerdem sind Katzen relativ selten in einen Schadensfall verwickelt. Eine eigene Tierhalter-Haftpflicht für Katzen gibt es daher nicht. Sollte Ihre Katze dennoch einen Schaden anrichten, dann sind Sie über die Haftpflicht­versicherung geschützt.

Abgesehen von Katzen sind auch andere Haustiere wie Hamster, Wellensittiche oder Meerschweinchen in der Privathaftpflicht mitversichert. Anders sieht das zum Beispiel bei Pferden und Hunden aus. Da Pferde und Hunde mehr Zerstörungspotenzial haben als Katzen, können die Schadenssummen entsprechend höher ausfallen. Das gilt sowohl für beschädigte Kleidungsstücke und Accessoires wie Smartphones oder Taschen als auch für Verletzungen, die durch Bisse bzw. Tritte verursacht werden.

Welche Schäden durch Katzen deckt die Haftpflicht ab?

Wenn Ihre Katze das Haus oder die Wohnung nicht verlässt, sinkt das Risiko eines Schadens. Denkbar ist, dass Sie Besuch haben und die Katze die Kleidungsstücke der Gäste beschädigt. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflicht­versicherung die Kosten.

Ist Ihre Katze ein Freigänger, dann erhöht sich das Schadensrisiko. Läuft Ihre Katze zum Beispiel vor ein fahrendes Auto, das deswegen ausweicht und einen Verkehrsunfall verursacht, beläuft sich die Schadenssumme schnell auf einen vier- oder fünfstelligen Betrag. Auch in diesem Fall sind Sie mit einer Haftpflicht abgesichert.

Was gilt für Katzen in Mietwohnungen?

Wenn Sie Mieter sind und eine Katze halten, kommt eine besondere Regel zum Tragen. Denn wenn Sie einen Dielen- oder Parkettboden in Ihrer Mietwohnung haben, dann gilt ein sichtbarer Bodenschaden, als Mangel, wenn die Katze das Parkett zerkratzt hat. Auslegeware, die schon vor Ihrem Einzug verlegt worden ist, gehört ebenfalls dazu. Verunstaltet Ihre Katze diese Böden, dann müssen Sie als Mieter für die Kosten eines Mietsachschadens aufkommen. Die Haftpflicht­versicherung erstattet diese Kosten. 

Besteht Haftpflichtschutz für Katzen, wenn ich im Urlaub bin?

Als Hundehalter nehmen Sie Ihren Hund normalerweise mit in den Urlaub. Ein Urlaub mit Katze hingegen gestaltet sich schwieriger, da sich Katzen in gewohnter Umgebung wohler fühlen. Wenn Sie niemanden haben, der während Ihrer Abwesenheit das Haustier zuhause betreut, können Sie Ihre Katze temporär abgeben und beispielsweise in einem Katzenhotel oder einer Katzenpension unterbringen. Dort kann Ihre Katze die Zeit mit Artgenossen verbringen. Sie sind dann über Ihre Haftpflicht versichert für den Fall, dass die Katze während Ihres Urlaubs einen Schaden anrichtet. Reißt die Katze dagegen aus, läuft auf die Straße und verursacht dort einen Verkehrsunfall, dann haftet der Betreiber der Katzenpension bzw. des Katzenhotels.

Wenn Sie Ihre Katze während Ihres Urlaubs bei Freunden oder Verwandten in Pflege geben, übernimmt die Haftpflicht ebenfalls die Kosten für Schäden, welche die Katze verursacht. Sie bleiben schließlich auch während Ihrer Ferien der Besitzer der Katze und haften für Schäden, die dritten Personen durch das Tier entstehen können (zerkratzte Displays oder Parkettböden, Urinflecken auf der Kleidung etc.). Übrigens sind auch Sie mit der Privathaftpflicht der SIGNAL IDUNA im Ausland versichert.

Fazit: Haftpflichtversicherung und Katzen

Als Halter einer Katze haften Sie verschuldensunabhängig, obwohl der Verursacher des Schadens, juristisch gesehen, Ihre Katze ist. Dabei kann es sich um Sachbeschädigung handeln oder um eine Verletzung, die die Katze einer dritten Person zugefügt hat, beispielsweise ein Katzenbiss. Man spricht in solchen Fällen von der sogenannten Gefährdungshaftung. Gemeint ist, dass Tiere, obwohl sie gut erzogen sein können oder einen sanften Charakter besitzen, unberechenbar bleiben.

Katzenhalter müssen die Folgekosten von Schäden, die ihre Katze verursacht hat, in jedem Fall tragen. Weil diese Kosten fast immer überschaubar sind, ist Ihre Katze in der privaten Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA mitversichert. Sie müssen dafür keine eigene Tier-Haftpflicht abschließen. Die Haftpflicht­versicherung deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden ab, die von Ihrer Katze verursacht worden sind.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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