Haftpflicht in Studium und Ausbildung

Wann braucht mein Kind eine eigene Versicherung?

Lars Schliewe
5 Min. Lesezeit

Der Schutz über die familiäre Haftpflicht bleibt auch für volljährige Kinder bestehen. Aber was ändert sich für Studierende und Azubis?

Veröffentlicht am 05. Februar 2020

Kurzer Überblick

  • Über eine Familienhaftpflicht können grundsätzlich alle Personen eines Haushaltes gemeinsam versichert werden, unabhängig davon, ob sie volljährig sind oder nicht. 
  • Die Familienhaftpflicht versichert Ihre Kinder über den 18. Geburtstag hinaus, wenn sie eine schulische Ausbildung machen. Vorausgesetzt, die Kinder sind ledig und nicht voll berufstätig. 
  • Es macht für den Versicherungsschutz dann auch nicht unbedingt einen Unterschied, ob Ihre Kinder noch im elterlichen Haushalt wohnen oder in der eigenen Wohnung.
  • Auch weiterführende Studiengänge und das Studium nach der Lehre können über die familiäre Haftpflicht­versicherung versichert sein. Ebenso der Bundesfreiwilligendienst und das Auslandssemester.

Vieles ändert sich für die Familie, wenn Kinder erwachsen werden. Volljährigkeit, Abitur, erste eigene Wohnung und Studienbeginn sind nicht nur mit Vorfreude und Neugier verbunden, sondern auch mit der einen oder anderen rechtlichen Änderung. Eine wichtige Frage, die sich jetzt stellt: Unter welchen Umständen ist mein Kind weiterhin in der Familienhaftpflicht versichert?

Brauchen Kinder über 18 eine eigene Haftpflichtversicherung?

Vincent ist gerade 18 geworden und beginnt im nächsten Frühjahr mit dem Studium. Er zieht von zuhause aus, ins Studentenwohnheim der nächst größeren Stadt. Bisher war er in der Familienhaftpflicht seiner Eltern versichert. Braucht er jetzt eine eigene Privathaftpflicht­versicherung?

Nein. Der achtzehnte Geburtstag beendet nicht den Schutz durch die Familienhaftpflicht. Auch dann nicht, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt. Um seinen Versicherungsschutz über die familiäre Haftpflicht zu beenden, müsste Vincent heiraten. Oder, wie Juliane in unserem nächsten Beispiel, einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Nach der Ausbildung: Ist mein Kind immer noch in der Familienhaftpflicht?

Juliane ist 25 und hat gerade ihre Abschlussprüfung zur Maskenbildnerin gemacht. Sie hat während ihrer Ausbildung noch zuhause gewohnt. Jetzt ist sie mit ihrem Freund in eine eigene Wohnung gezogen und hat ihren ersten festen Arbeitsvertrag im Theater unterschrieben. Bisher war sie in der Familienhaftpflicht ihrer Eltern versichert. Braucht sie jetzt eine eigene Haftpflicht? 

Ja, Juliane braucht eine eigene Haftpflicht­versicherung. Und zwar nicht deswegen, weil sie von zuhause ausgezogen ist, sondern, weil sie in die Berufstätigkeit startet. Steht Juliane finanziell auf eigenen Beinen, und lebt in einer eigenen Wohnung, beendet dies den Versicherungsschutz durch die elterliche Haftpflicht. Würde Juliane nach ihrer Ausbildung noch ein Studium machen, dann wäre sie weiterhin über die Haftpflicht ihrer Eltern versichert. Egal, wo sie wohnt. 

Welche Ausbildungen aufeinander folgen können, damit der Schutz durch die Familienhaftpflicht wirksam bleibt, klären wir am Beispiel von Anton und Yasmin.

Was gilt für die Haftpflichtversicherung bei Studenten und Azubis?

Anton ist 25, hat gerade seinen Bachelor in Mathematik gemacht und wohnt mit seinem Freund zusammen. Er will noch ein Masterstudium dranhängen. Bisher war er in der Familienhaftpflicht seiner Eltern versichert. Braucht er jetzt eine eigene Haftpflicht? 

Nein. Im Studium und in der Ausbildung sind Kinder weiterhin über die elterliche Haftpflicht versichert. Vorausgesetzt, es handelt sich um das erste Studium oder die erste Ausbildung und das Kind hat in der Zeit davor keinen Beruf ausgeübt. In der Wartezeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn bleibt das Kind familienversichert. Ebenso, wenn es einen Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert. Ein Masterstudium, das direkt auf das Bachelorstudium folgt, ist ebenfalls familienversichert. 

Was aber wenn man, wie Yasmin in unserem nächsten Beispiel, nach dem Abschluss noch mal etwas ganz anderes studieren will?

Was gilt für die Haftpflicht für Studenten im Zweitstudium?

Yasmin ist 27, hat ein abgeschlossenes Studium in Informatik und möchte jetzt noch eins in BWL dranhängen. Bisher war sie in der Familienhaftpflicht ihrer Eltern versichert. Braucht sie jetzt eine eigene Haftpflicht?

Für eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium braucht man normalerweise eine eigene Haftpflicht­versicherung. Dies gilt nicht für aufeinander aufbauende Ausbildungen. Folgt ein Studium auf eine Ausbildung oder ein Masterstudium auf das Bachelorstudium, dann bleibt das Kind weiter über die Familienhaftpflicht versichert. Bei der SIGNAL IDUNA kann ihr Kind sogar in der Familienhaftpflicht versichert bleiben, wenn es nach seiner ersten Ausbildung noch eine zweite macht. Will man während seines Erststudiums eine Weile im Ausland leben, dann ist auch das kein Problem für den Haftpflichtschutz, wie wir im nächsten Beispiel sehen.

Ist man als Student auch im Ausland haftpflichtversichert?

Oguz studiert im vierten Semester Architektur und will jetzt für ein Auslandssemester nach Australien gehen. Bisher war er in der Familienhaftpflicht seiner Eltern versichert. Braucht er jetzt eine eigene Haftpflicht? 

Nein. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bleiben Kinder weiterhin über ihre Familienhaftpflicht abgesichert. Und zwar weltweit und zeitlich unbegrenzt. Oguz müsste erst eine neue Haftpflicht abschließen, wenn er seinen permanenten Wohnsitz ins Ausland verlagern würde. Über ausreichenden Haftpflichtschutz muss man sich im Auslandssemester also keine Gedanken machen. Aber Achtung: Die gesetzliche Kranken­versicherung bietet nicht den gleichen Schutz wie im Inland. Informieren Sie sich, ob Sie für das Auslandssemester eine zusätzliche Auslandskranken­versicherung abschließen müssen.

Wir sehen also: Der erste Ausbildungsweg ist durch die Familienhaftpflicht gut abgesichert. Was man nach dem Abschluss beachten muss, zeigt das Beispiel von Anja.

Welche Haftpflichtversicherung braucht mein Kind nach dem Studium?

Anja ist 26, wohnt in ihrer eigenen Wohnung, hat im Herbst ihr Jurastudium beendet und schickt nun fleißig Bewerbungen an Anwaltskanzleien in verschiedenen deutschen Städten. Bisher war sie über die Haftpflicht ihrer Eltern abgesichert. Braucht sie nun eine eigene Haftpflicht?

Nicht sofort. Nach Abschluss einer Ausbildung ist man noch ein Jahr lang in der Familienhaftpflicht mitversichert. Anja kann sich also in aller Ruhe ihren ersten Job suchen. Unterschreibt sie ihren Arbeitsvertrag, erlischt der Schutz durch die elterliche Haftpflicht und sie braucht ihre eigene.


Das Kind bleibt in der Familienhaftpflicht ...
  • Wenn es noch zur Schule geht

  • Wenn es eine erste Ausbildung macht

  • Wenn es ein erstes Studium absolviert

  • Wenn es unmittelbar nach dem Bachelor einen Master macht

  • Wenn es einen Bundesfreiwilligendienst macht

  • Im ersten Jahr nach Abschluss der Erstausbildung

  • Wenn es unverheiratet ist und noch bei den Eltern wohnt


Das Kind ist nicht mehr in der Familienhaftpflicht ...
  • Wenn es heiratet und in der eigneen Wohnung wohnt

  • Wenn es berufstätig ist und in der eigenen Wohnung wohnt

  • Wenn es zwischen Bachelor und Master berufstätig ist

  • Wenn es zwischen Lehre und Studium berufstätig ist

  • Wenn es ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums arbeitssuchend ist

Welche Haftpflicht-Leistungen sind für Studenten und Azubis besonders wichtig?

Studenten und Azubis sind über Ihre Familienhaftpflicht umfassend abgesichert. Trotzdem lohnt es sich, noch einmal in die Versicherungsunterlagen zu schauen, wenn Ihre Kinder flügge werden. Denn es gibt Haftpflichtleistungen, die für Studenten und Azubis besonders wichtig sind. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung die folgenden Leistungen beinhaltet.

Ob Wohnheim oder WG: Studenten wohnen meist zur Miete und daher sollten Mietsachschäden in Ihrem Tarif versichert sein.  Mietsachschäden betreffen Schäden am fest verbauten Inventar der Wohnung; an Böden, Sanitäranlagen und Einbauküchen und allem, was sonst noch Eigentum des Vermieters ist. Der Premiumtarif der SIGNAL IDUNA versichert solche Schäden mit einer Deckungssumme von 75 Millionen Euro. 

Auch den Schlüsselverlust zu versichern ist wichtig für Studenten. Geht der Hausschlüssel für das Mietshaus verloren, muss schlimmstenfalls die gesamte Schlüsselanlage ausgetauscht werden: Die Kosten dafür übersteigen das schmale Studentenbudget bei weitem. Die Familienhaftpflicht der SIGNAL IDUNA versichert den Schlüsselverlust nicht nur für die Mietwohnung, sondern auch für Uni und Sportverein.  

Als Student kommt es nicht selten vor, dass man Kommilitonen beim Umzug hilft. Wenn dabei ein Möbelstück zu Bruch geht, bezeichnet man das als einen Gefälligkeitsschaden. Man sollte darauf achten, dass die Haftpflicht­versicherung solche Schäden absichert. Die SIGNAL IDUNA versichert Gefälligkeitsschäden bis zu 75 Millionen Euro.

Ein wichtiger Baustein für das Studentenleben ist die Arbeit mit digitalen Medien. Es ist gerade für Studenten wichtig, gegen Internetschäden abgesichert zu sein. Gibt man beispielsweise aus Versehen schädliche Software per USB-Stick oder E-Mail weiter, kann das den Computer des Empfängers beschädigen. Internetschäden sind beispielsweise im Premium Tarif der SIGNAL IDUNA mit bis zu 75 Millionen Euro versichert.

Fazit: Wann braucht mein Kind seine eigene Haftpflicht?

Der Versicherungsschutz durch die familiäre Haftpflicht­versicherung ist an den Ausbildungsstatus und den Familienstand gekoppelt. Befindet sich Ihr Kind in seiner ersten Ausbildung und ist noch nicht berufstätig, so ist der Schutz der Familienhaftpflicht weiterhin wirksam, auch dann, wenn es volljährig ist, nicht mehr bei den Eltern wohnt oder selbst Kinder hat. 

Der Versicherungsschutz erlischt erst dann, wenn Ihr Kind heiratet, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht oder ins Berufsleben einsteigt.

Mit einer guten Privathaftpflicht können Sie Ihre ganze Familie absichern. Ihre Kinder sind so lange mitversichert, bis sie eine eigene Haftpflicht brauchen und sogar Enkel, Adoptiv- und Pflegekinder sind durch die Familienhaftpflicht geschützt. 

Der Wechsel zur SIGNAL IDUNA ist besonders unkompliziert: Solange Ihr alter Vertrag noch läuft, zahlen Sie keine Beiträge, genießen aber schon vollen Versicherungsschutz.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

Diese Artikel könnten sie auch interessieren