Was übernimmt die private Haftpflicht­versicherung?

Lars Schliewe
7 Min. Lesezeit

Sind Sie für einen Schaden verantwortlich, schützt Sie eine private Haftpflicht­versicherung vor den Forderungen anderer, selbst wenn diese in die Millionen gehen. Die Privathaftpflicht übernimmt für Sie die Kosten und sogar die Abwicklung der Schadenersatzansprüche. Damit ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Veröffentlicht am 03. November 2022

Ein junger Mann sitzt auf dem Bett und schaut in seinen Geldbeutel.

Kurzer Überblick

  • Ihr Schutz im Alltag: Die private Haftpflicht­versicherung deckt Ihre alltäglichen Haftungsrisiken ab und schützt Sie vor finanziellen Forderungen Dritter.
  • Wissenswert: Was übernimmt die Privathaftpflicht nicht?
  • Eine für alle: Versichern Sie einfach weitere Personen mit – in einem Vertrag.
  • Rundum sicher: Eigene Schäden sichern Sie mit individuellen Versicherungs-Bausteinen bestmöglich ab.

Der beste Schutz im Alltag: Ihre Privathaftpflicht

Mit dem Fahrrad an Nachbars Auto hängengeblieben, beim Fußballtraining übers Ziel hinausgeschossen, beim Umzug der Freunde Porzellan zerschlagen? Viele Bereiche des Privatlebens bergen Risiken, plötzlich geht etwas schief. Verursachen Sie einen Schaden, müssen Sie laut Gesetz dafür haften – schlimmstenfalls bis zum finanziellen Ruin. Eine private Haftpflicht­versicherung schützt Sie im Schadenfall vor kostspieligen Forderungen Dritter.

Das leistet die private Haftpflichtversicherung im Fall eines Schadens:

Besteht ein Schadenersatzanspruch gegen Sie, übernimmt Ihre private Haftpflicht sowohl die Kosten als auch die Abwicklung.

Diese Schäden deckt eine Privathaftpflicht ab:

  • Der Versicherungsschutz umfasst Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
  • Grundsätzlich greift die private Haftpflicht­versicherung bei Schäden, die Sie versehentlich anderen Personen zufügen oder am Eigentum anderer verursachen.
  • Unberechtigte Ansprüche wehrt Ihre Versicherung für Sie ab, notfalls sogar vor Gericht (sog. „passiver Rechtsschutz“).
  • Sind die Forderungen gegen Sie berechtigt, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
  • Gefälligkeitsschäden, für die Sie ohne Versicherungsschutz selbst aufkommen müssen, werden erstattet.

Was die Haftpflicht­versicherung im Einzelnen leistet, hängt immer vom jeweiligen Anbieter und vom gewählten Tarif ab.

Die Leistungen der privaten Haftpflicht­versicherung decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab.

Personenschäden

Personenschäden liegen vor, wenn das Schadenereignis eine Verletzung, eine gesundheitliche Schädigung oder den Tod eines Menschen zur Folge hatte.

Sachschäden

Sachschäden betreffen die Schädigung oder die Vernichtung von Sachen.

Vermögensschäden

Vermögensschäden entstehen, wenn die geschädigte Person in der Folge des Schadens ihren Beruf nicht mehr ausüben kann oder ihr ein anderer finanzieller Schaden entsteht, der weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist.

Es gibt zwei Arten:

  • Ein echter Vermögensschaden ist nicht auf einen Personen- oder einen Sachschaden zurückzuführen.
  • Ein unechter Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Was zahlt die Privathaftpflicht, was nicht?


Die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens sind durch die private Haftpflicht­versicherung abgedeckt, zum Beispiel:
  • wenn Sie im Straßenverkehr zu Fuß oder mit Ihrem Fahrrad Schäden verursachen

  • wenn Sie als Sportlerin oder Sportler einen Schaden verursachen

  • wenn Ihre kleinen, zahmen Haustiere einen Schaden anrichten

    •  zum Beispiel Katze oder Kaninchen

  • wenn Sie in Ihrem Zuhause Schäden verursachen – zum Beispiel in Ihrem gemieteten Objekt

    • zum Beispiel in Ihrem gemieteten Objekt

  • wenn Sie geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen beschädigen

  • wenn Ihnen fremde Schlüssel oder Codekarten verlorengehen


Von der Deckung der Privathaftpflicht sind generell ausgenommen:
  • Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind

  • Sachschäden, die einer mitversicherten Person entstanden sind oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden (Verwandtenklausel)

  • Schäden, die durch einen Betrieb oder die Ausübung eines Berufes, Dienstes oder Amtes verursacht wurden

  • Schäden, die durch ­versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge oder Sportboote verursacht wurden

Wer ist in der privaten Haftpflicht versichert?

Das entscheiden Sie selbst, ganz nach Ihren Bedürfnissen. An erster Stelle schützt die private Haftpflicht­versicherung die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer selbst, denn im Sinne der Vertragspartnerschaft gehen alle Rechte und Pflichten auf diese Person über.

Versichern Sie ganz einfach weitere Personen mit – in einem Tarif, mit nur einem Vertrag. Abhängig vom gewählten Tarif greift der Versicherungsschutz zusätzlich für:

  • Ehegatten und Ehegattinnen (auch in nicht häuslicher Gemeinschaft)
  • unverheiratete Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kinder
  • generell minderjährige unverheiratete Kinder
  • generell volljährige unverheiratete Kinder während ihrer Schul- oder Berufsausbildung – unabhängig vom Wohnsitz
  • alle Personen, die mit der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben – je nach Tarif

Wissenswertes zu speziellen Schadensituationen

Eigener Schaden, Forderungsausfall, Gefälligkeitsschaden, Fahrlässigkeit – Informationen zu besonderen Schadensituationen auf einen Blick:

Eigener Schaden: Übernimmt die Haftpflicht diese Kosten?

Nein, aber eigene Schäden können Sie durch andere Versicherungen abdecken. Die Haftpflicht­versicherung greift bei Schäden, die Sie als versicherte Person versehentlich Dritten oder deren Eigentum zufügen. Ist dieser Dritte durch Sie mitversichert, handelt es sich um sogenannte Eigenschäden oder Schäden versicherter Personen untereinander.

Wie kann ich mich gegen eigene Schäden finanziell absichern?

Eigene Schäden sichern Sie gezielt durch Zusatz­versicherungen ab, zum Beispiel:

  • eine Hausrat­versicherung für Schäden an Hab und Gut
  • eine Fahrrad­versicherung für Schäden am Fahrrad
  • eine Kfz-Kasko­versicherung für den Pkw

Forderungsausfall: Wer erstattet mir den Schaden?

Der sogenannte Forderungsausfall kommt selten vor: Sie erleiden einen Schaden durch jemanden, der keine Haftpflicht­versicherung besitzt und obendrein zahlungsunfähig ist. Damit Sie nicht leer ausgehen, entschädigt Sie die Forderungsausfalldeckung Ihrer Privathaftpflicht unter bestimmten Bedingungen.

Voraussetzungen für die Deckung des Forderungsausfalls durch Ihre Privathaftpflicht:

  • Es muss ein berechtigter Anspruch vorliegen.
  • Die Person, die den Schaden verursacht hat, besitzt keine Haftpflicht­versicherung und ist nachweislich zahlungsunfähig.
  • Für den Schaden kommt keine andere Versicherung, zum Beispiel Ihre Hausrat­versicherung, auf.
  • Eine eidesstattliche Erklärung/Titel muss vorliegen.
  • Gegebenenfalls muss der Schaden einen bestimmten Euro-Betrag überschreiten (bei SIGNAL IDUNA sind das 2.500 Euro).

Was sind Gefälligkeitsschäden? Zahlt die Haftpflicht hierfür?

Gefälligkeitsschäden kommen häufiger vor, denn sie entstehen bei Pannen im alltäglichen Miteinander. Ein Beispiel: Sie helfen Freunden beim Umzug. Im engen Treppenhaus rutscht Ihnen die Kiste mit dem antiken Porzellan aus den Händen. Ein Scherbenhaufen! Damit nicht auch noch die Freundschaft zerbricht, sollten Sie das Thema Schadenersatz schnell ansprechen.

Die rechtliche Lage sieht so aus: Ein Gefälligkeitsschaden ist die Folge einer freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistung, auf die der sogenannte Leistungsempfänger keinen gesetzlichen Anspruch hat.

Schädigen Sie andere, müssen Sie prinzipiell für den Schaden haften. Entsteht der Schaden jedoch bei der Ausübung einer Gefälligkeit, handelt es sich in der Praxis oft um einen stillschweigenden Haftungsausschluss. Kurz: Wer sich hilfsbereit zeigt, soll für eventuelle Schäden nicht bestraft werden. Die private Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA zahlt auch bei Gefälligkeitsschäden.

Übernimmt die Haftpflicht einen Wasserschaden?

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Die jeweiligen Umstände entscheiden, welche Versicherung dafür aufkommt. Mit einer Kombination aus verschiedenen Versicherungen sind Sie gut geschützt:

Als Mieterin oder Mieter und Eigentümerin oder Eigentümer benötigen Sie...

  • eine private Haftpflicht­versicherung. Wird durch einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung ein Dritter, zum Beispiel ein Nachbar, geschädigt, kommt diese für die Schäden des anderen auf, sofern Sie Ihre eigenen Wasseranschlüsse regelmäßig kontrollieren.
  • eine Hausrat­versicherung, diese greift wenn ein Wasserschaden in Ihrer eigenen Wohnung das Inventar durchnässt.

Haben Sie in der von Ihnen gemieteten Wohnung leicht fahrlässig einen Leitungswasserschaden verursacht, muss der Schaden zuerst dem Gebäude- bzw. Hausratversicherer gemeldet werden.

Als Eigentümerin oder Eigentümer benötigen Sie zusätzlich...

  • eine Wohngebäude­versicherung für Wasserschäden am Haus.

Zahlt die Haftpflicht bei Glasschaden?

Ob eine Versicherung einen Glasschaden übernimmt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Um was für ein Glas handelt es sich? Wie ist es kaputtgegangen und durch wen? Folgendes ist wichtig:

  • Für Schäden an Ihrem eigenen Glas kommt die private Haftpflicht­versicherung grundsätzlich nicht auf.
  • Sofern Sie Dritten einen Glasschaden zufügen und Schadenersatz leisten müssen, greift Ihre Privathaftpflicht.
  • Schäden an Ihren Fensterscheiben, Glastüren oder Cerankochfeldern deckt ein Glasschäden-Baustein Ihrer Hausrat­versicherung oder eine Glas­versicherung ab.

Fazit

Die private Haftpflicht­versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: Sie deckt wesentliche Haftungsrisiken Ihres Privatlebens ab. Sind Sie Schuld am Schaden, schützt sie vor kostspieligen Forderungen anderer und übernimmt die Abwicklung der Formalitäten. Die Privathaftpflicht greift bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Fragen und Antworten

Jede und jeder, denn in Deutschland gibt es bei Haftpflichtschäden keine gesetzliche Obergrenze. Das bedeutet: Schädigen Sie andere, müssen Sie ohne Haftpflicht­versicherung alle Kosten in unbegrenzter Höhe selbst übernehmen. Die Privathaftpflicht deckt wesentliche Risiken Ihres Privatlebens ab und schützt Sie vor finanziellen Forderungen Dritter. Deshalb ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Nein, eine Pflicht zum Abschluss einer privaten Haftpflicht­versicherung gibt es nicht. Allerdings ist eine Privathaftpflicht im Alltag unverzichtbar. Wählen Sie Tarife und Bausteine, die optimal zu Ihren Lebensumständen passen. So sind Sie rundum sicher.

Schließen Sie Ihre Privathaftpflicht­versicherung passend zu Ihrer Lebenssituation ab: mit einem Tarif für Singles, für Paare ohne Kind(er) oder für Familien. Zudem profitieren meist besondere Berufsgruppen von Sonderkonditionen, zum Beispiel der öffentliche Dienst.

Schädigen Sie aus Versehen eine andere Person oder deren Eigentum, schützt Sie eine private Haftpflicht­versicherung vor den daraus entstehenden Forderungen. Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt, übernimmt die Privathaftpflicht für Sie die Kosten und sogar die Abwicklung des Schadenfalls. Die Privathaftpflicht­versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, wobei die Leistungen je nach gewähltem Anbieter und Tarif variieren.

Nein. Die Haftpflicht­versicherung greift bei Schäden, die die versicherte Person versehentlich Dritten oder deren Eigentum zufügt. Eigene Schäden können Sie durch andere Versicherungen abdecken.

Kinder sind in Ihrer privaten Haftpflicht nicht automatisch mitversichert. Schließen Sie z.B. eine Familienhaftpflicht-Versicherung ab, um alle Mitglieder Ihres Haushaltes abzusichern: Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin, leibliche Kinder sowie Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Leben in Ihrem Haushalt Au-pairs oder Austauschschülerinnen oder -schüler, schließt die Familienhaftpflicht auch diese bis zu einem Jahr ein. Die Privathaftpflicht der SIGNAL IDUNA versichert sogar deliktunfähige Kinder in allen Tarifen mit. Was deliktunfähige Kinder sind und was Sie bei Schäden durch Kinder beachten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.

Die private Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA bietet Ihnen einen perfekten Mietschaden-Schutz - Mietsachschäden sind in allen Tarifen bis zu einer Deckungssumme von 75 Millionen Euro mit eingeschlossen. Sogar Ferienwohnungen und Hotelzimmer sind mitversichert, im In- und im Ausland. Der Begriff „Mietsachen“ bezeichnet das fest verbaute Inventar Ihrer Mietwohnung. Dazu gehören Bodenbeläge wie Parkett, Fliesen und Tapeten, Sanitäranlagen wie Waschbecken und Duschkabinen, Einbauschränke und -regale sowie Türen und Fensterrahmen. Der Mietsachen-Schutz deckt Beschädigung und Zerstörung ab, wobei normale Abnutzung, Schimmel, Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen sowie Glasbruch nicht erstattet werden.

Die beliebten Multicopter verursachen mitunter erhebliche Schäden. Wichtig zu wissen: Ohne Haftpflicht­versicherung darf keine Drohne aufsteigen. Eine spezielle Luftfahrthaftpflicht­versicherung kann umfangreichen Schutz bieten. Aber auch einige der privaten Haftpflicht­versicherungen schließen Hobbydrohnen unter bestimmten Voraussetzungen in begrenztem Umfang mit ein, zum Beispiel:

  • ausschließlich nicht zulassungspflichtige Drohnen und Flugmodelle mit bis zu fünf Kilo Abfluggewicht
  • nur bei rein privater Nutzung ohne Teilnahme an Rennen
  • Begrenzung des Schutzes nur für einen bestimmten Personenkreis
  • Schutz in einem gewissen Geltungsbereich (zum Beispiel Deutschland)
  • mit einer Höchstersatzleistung auf bestimmte Summen.

Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen privaten und fremden Schlüsseln: Verlieren Sie fremde Schlüssel oder Codekarten, erstattet die private Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA den Austausch des Schlosses. Das gilt auch für fremde Büroschlüssel oder Schlüssel zu Vereinsräumen. Je nach Versicherungstarif zahlt die Privathaftpflicht den Austausch einer kompletten Schließanlage inklusive der Zylinder oder eines Generalschlüssels. Falls notwendig, können auch Kosten für den Einbau provisorischer Schlösser oder sogar Objektschutz von der Haftpflicht­versicherung gedeckt werden. Verlieren Sie private Schlüssel, zum Beispiel für Ihr Eigenheim oder für Ihr Auto, vergütet die Privathaftpflicht nichts. Gleiches gilt bei Schlüsseln für Ihr Fahrrad oder Ihren Motorroller. Wird Ihr Schlüssel geklaut, ist das kein Fall für die private Haftpflicht­versicherung. Stattdessen greift Ihre Hausrat­versicherung.

Verursachen Sie im Ausland einen Schaden, müssen Sie dafür aufkommen. Wie in Deutschland übernimmt Ihre private Haftpflicht­versicherung die Kosten bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden auch jenseits der Landesgrenze. Das gilt für Urlaubsreisen ins Ausland wie auch für längere Aufenthalte, zum Beispiel bei Auslandssemestern oder Work & Travel. Die Privathaftpflicht der SIGNAL IDUNA sichert Sie weltweit ab und sogar auf unbegrenzte Zeit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ohne Wohnsitz in Deutschland haben Sie darauf keinen Anspruch.

Handeln Sie ohne erforderliche Sorgfalt, gilt das als Fahrlässigkeit. Ihre private Haftpflicht­versicherung kommt für fahrlässig verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Dabei unterscheidet die SIGNAL IDUNA nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Basiert der Schaden allerdings auf vorsätzlichem Handeln, sind generell alle Ansprüche ausgeschlossen.

Damit Sie in der Aufregung nichts Entscheidendes übersehen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Dokumentieren Sie Art und Umfang des Schadens vor Ort, möglichst durch Foto- oder Videoaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven. Beschädigte Sachen bewahren Sie nach Möglichkeit auf, damit Ihre Versicherung diese gegebenenfalls einem Gutachter übermitteln kann. Suchen Sie im Fall von Personenschäden nach Augenzeugen. Sammeln Sie alle wichtigen Informationen: Namen, Adresse und Telefonnummer des oder der Geschädigten, ebenso die Daten von Augenzeugen.

Notieren Sie den Schadenshergang chronologisch in Stichpunkten. Dieses Gedächtnisprotokoll hilft Ihnen später, den Schadenshergang gegenüber Ihrer Versicherung zu rekonstruieren.

Kontaktieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich – insbesondere bei Personenschäden und unabhängig davon, ob Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind. Ihr Versicherer wird Schadenersatzansprüche gegen Sie prüfen und je nach Sachlage abwehren oder die Kosten übernehmen und den Fall für Sie regeln. Beachten Sie: Die Schadenmeldung muss innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung eingehen.

Am schnellsten melden Sie einen Haftpflichtschaden über die Online-Schadenmeldung auf unserer Webseite, per App oder telefonisch. Alternativ können Sie den Postweg wählen oder eine unserer Filialen aufsuchen.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren