Partner-Risikolebens­versicherung: einzeln oder verbunden?

David Bläsing
8 Min. Lesezeit

Liebe heißt, Verantwortung zu übernehmen: für die Partnerin oder den Partner, für Kinder und für das, was man gemeinsam aufbaut. Mit einer Risikolebens­versicherung können Paare sich gegenseitig absichern. Wir erklären, welche Modelle es gibt, und erläutern die Vor- und Nachteile.

Veröffentlicht am 17. Januar 2023

Ein romantisches Paar tanzt bei Sonnenuntergang.

Kurzer Überblick

  • Eine Risikolebens­versicherung ist für Paare ein sehr guter und günstiger Weg, sich für den Todesfall abzusichern.
  • Es gibt drei verschiedene Modelle der Risikolebens­versicherung. Sie bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, daher lohnt sich ein Vergleich.
  • Die Lebenssituation – Familienstand, Kinder, Erwerbstätigkeit und Einkommen – entscheidet darüber, welches Modell sinnvoll ist.
  • Auch Unverheiratete profitieren, wenn sie ihren Versicherungsschutz zu ihrer Situation passend wählen.
  • Die Versicherungssumme sollte hoch genug sein, um einen Kredit abzubezahlen bzw. den Lebensstandard der Hinterbliebenen zu sichern.

Miteinander planen – füreinander sorgen

Sie sind glücklich in Ihrer Beziehung und schmieden gemeinsam Zukunftspläne? Unvorstellbar, dass ein Schicksalsschlag die Zweisamkeit zerstören könnte. Doch auch auf Wolke sieben sollten Sie die Risiken des Lebens im Blick behalten. Was geschieht mit meiner Partnerin oder meinem Partner, falls mir etwas zustößt? Und was ist, wenn ich selbst plötzlich allein dastehe? Besonders eng kann es finanziell werden, wenn nur eine Person berufstätig ist. Mit einer Risikolebens­versicherung können Paare sich gegenseitig absichern. Insofern ist sie ein echter Liebesbeweis.

So funktioniert die Risikolebensversicherung

  • Wer eine Risikolebens­versicherung abschließt, sichert sich rund um den eigenen Tod ab: Die Versicherungssumme geht dann an jene Person(en), die im Vertrag als Begünstigte benannt ist bzw. sind.
  • Die Risikolebens­versicherung schützt Hinterbliebene vor finanzieller Not: Wenn die Partnerin oder der Partner stirbt, reicht ein Einkommen oft nicht aus – vor allem, wenn ein Kredit abzubezahlen ist oder Kinder zu versorgen sind.
  • Die Risikolebens­versicherung kann auch einen Kredit absichern – zum Beispiel für die Finanzierung eines Eigenheims. Mit der Versicherungssumme lässt sich die Restschuld begleichen.

Ein Beispiel: Eva und Matthis Wegmann sind verheiratet und haben zwei kleine Kinder. Die Eheleute teilen sich partnerschaftlich die Erwerbs- und Familienarbeit. Vor wenigen Monaten sind sie in ein eigenes Haus gezogen, das sie mit einem Kredit finanziert haben. Da geschieht es: Auf dem Weg zur Arbeit kommt Eva bei einem schweren Auffahrunfall ums Leben. Matthis ist wie gelähmt und schafft es nur mit Mühe, die Kinder zu versorgen. Da die Eheleute sich per Risikolebens­versicherung abgesichert haben, kann der Witwer immerhin den Bankkredit weiterhin zurückzahlen und mit den Kindern in dem Neubau wohnen bleiben.

Aufgeregte Kinder laufen mit ihren Eltern durch eine Tür in ein Haus.

Für den Kauf einer Immobilie müssen die meisten Familien einen Kredit aufnehmen. Stirbt einer der Kreditnehmer, wird die Tilgung zur Herausforderung.

Ein Paar – drei Modelle

Für Paare kommen drei verschiedene Vertragsmodelle der Risikolebens­versicherung infrage:

  1. Zwei Einzelverträge
    Jede Person schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab und trägt die Partnerin bzw. den Partner als bezugsberechtigt ein.

  2. Überkreuz-Risikolebens­versicherung
    Jede Person schließt
    einen Versicherungsvertrag ab und trägt die Partnerin bzw. den Partner als versicherte Person ein. Stirbt die versicherte Person, ist die abschließende Person bezugsberechtigt; sie erhält also die vereinbarte Versicherungssumme.

  3. Verbundene Risikolebens­versicherung
    Das Paar schließt gemeinsam einen Vertrag, der beide versichert und beide als Bezugsberechtigte benennt.

Jedes Modell hat Vor- und Nachteile, darüber hinaus eignen sich manche Modelle besser für bestimmte Lebenssituationen. Näheres erfahren Sie im Vergleich der Vertragsvarianten.

Die Modelle im Vergleich

Die Risikolebens­versicherung ist ein sehr guter und vergleichsweise günstiger Weg für Paare, sich für den Ernstfall abzusichern. Dafür gibt es, wie oben skizziert, drei verschiedene Möglichkeiten. Bevor Sie sich für eine Vertragsvariante entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile eines jeden Modells kennen. Der folgende Vergleich hilft Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Variante zu finden.

Modell 1: Zwei Einzelverträge

Michael und Tobias Koslowski schließen jeweils eigene Versicherungsverträge ab. Michael trägt Tobias als bezugsberechtigt ein, und Tobias nennt Michael als Begünstigten. Wenn Michael etwas zustößt, erhält Tobias die Versicherungssumme, die Michael in seinem Vertrag festgelegt hat. Falls Tobias stirbt, ist es umgekehrt.


Vorteile
  • Michael und Tobias können die Laufzeiten und Versicherungssummen jeweils individuell für ihre Verträge bestimmen.Die Versicherungssumme sollte sich unter anderem am Gehalt orientieren.

  • Falls Tobias stirbt, kann Michael die Bezugsberechtigung in seinem Vertrag ändern und zum Beispiel die gemeinsamen Kinder anstelle von Tobias eintragen.

  • Sollten Michael und Tobias sich trennen, so können ihre Versicherungsverträge dennoch weiterlaufen. Die Bezugsberechtigung lässt sich problemlos ändern und zum Beispiel auf einen neuen Partner übertragen.


Nachteil
  • Bei der Auszahlung der Versicherungssumme fallen Erbschaftssteuern an. Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften profitieren dabei von Freigrenzen bis zu 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren gelten diese Freigrenzen nicht. Daher empfiehlt sich die Variante vor allem für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Modell 2: Überkreuz-Risikolebens­versicherung

Olga Kowalczyk schließt einen Versicherungsvertrag auf ihren Partner Tom Kollmann ab und dieser im Gegenzug einen Vertrag auf seine Frau (also „über Kreuz“). Olga ist in ihrem Vertrag selbst bezugsberechtigt und Tom in dem Vertrag, den er abgeschlossen hat. Stirbt Tom, so erhält Olga die Versicherungssumme aus ihrem eigenen Vertrag – und umgekehrt ist es ebenso, falls Olga stirbt.


Vorteile
  • Die Laufzeiten und Versicherungssummen ihrer Verträge können Olga und Tom individuell festlegen.

  • Falls Olga stirbt, erhält Tom die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag. Es fallen keine Erbschaftssteuern an. Diese Variante ist daher besonders empfehlenswert für unverheiratete Paare. (Erbschaftssteuer fällt nur an, wenn Olga und Tom gleichzeitig versterben und beispielsweise die Kinder die Versicherungssumme erhalten. Allerdings gilt auch dann ein hoher Freibetrag von 400.000 Euro.)


Nachteil
  • Falls Tom etwas zustößt, ist Olga nicht mehr versichert, da Toms Versicherungsvertrag endet. Für Olga ist das nicht schlimm, denn sie erhält die Versicherungssumme aus ihrem eigenen Vertrag. Falls außer ihr jedoch weitere Hinterbliebene zu schützen sind – zum Beispiel Kinder –, ist der Abschluss eines neuen Vertrags notwendig.

Zwei Frauen sitzen mit einem Mädchen auf einer Wiese vor einem Zelt.

Fällt ein Einkommen weg, wird Urlaub zum Luxus. Die Versicherungssumme der Risikolebens­versicherung sollten Sie deshalb mit Bedacht – und nicht zu niedrig – wählen.

Modell 3: Verbundene Lebens­versicherung

Jennifer und Ferhat Yilmaz schließen gemeinsam einen Vertrag für eine Risikolebens­versicherung ab. Dieser versichert beide Eheleute und benennt sie als bezugsberechtigt. Falls Ferhat stirbt, erhält Jennifer die Versicherungssumme, und der Vertrag erlischt. Umgekehrt wäre es ebenso.


Vorteil
  • Der Abschluss dieses Versicherungsmodells ist sehr unkompliziert.


Nachteile
  • Laufzeit und Versicherungssumme kann das Paar nur gemeinsam festlegen und nicht individuell für Jennifer bzw. Ferhat bestimmen. Wenn es einen großen Einkommensunterschied zwischen beiden Personen gibt, wären zwei unterschiedlich hohe Versicherungssummen sinnvoller.

  • Dieses Modell kann teurer sein, da beide Versicherten risikoerhöhende Umstände gemeinsam zahlen müssen: zum Beispiel, falls Jennifer raucht oder Ferhat ein gefährliches Hobby ausübt.

  • Stirbt Jennifer, so ist Ferhat nicht mehr versichert – und umgekehrt. Falls es weitere Hinterbliebene, zum Beispiel Kinder, gibt, muss für diese eine neue Risikolebens­versicherung abgeschlossen werden. Der neue Vertrag hat meist einen höheren Beitrag, weil die versicherte Person mittlerweile älter geworden ist und ihr Gesundheitszustand sich womöglich verschlechtert hat.

  • Da es nur einen Versicherungsvertrag gibt, erfolgt auch nur einmalig die Auszahlung der Versicherungssumme. Sollten Jennifer und Ferhat gleichzeitig sterben, so erhalten ihre Kinder nur eine Versicherungssumme. Diese reicht möglicherweise nicht aus, um ihren Lebensstandard zu sichern.

  • Falls Jennifer und Ferhat sich trennen, müssen sie den Versicherungsvertrag kündigen. Er lässt sich nicht aufteilen oder umschreiben. Unser Tipp: Bei dieser Variante überwiegen die Nachteile. SIGNAL ID


Überblick

Pro und Contra der Modelle

Welche Vertragsvariante für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab: Verdienen Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner ungefähr gleich viel oder erwirtschaftet eine Person das Haupteinkommen? Sind Sie verheiratet, haben Sie Nachwuchs? Die folgende Tabelle veranschaulicht mit Plus- und Minuszeichen, welches Modell in welchem Fall ratsam oder eher ungünstig ist.

Modell 1
Einzel­verträge
Modell 2
Überkreuz-Lebens­ver­sicherung
Modell 3
Verbundene Risiko­lebens­ver­sicherung
Einkommen ähnlich
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unter­schiedliche Ver­sicherungs­summen sind möglich
nur eine Ver­sicherungs­summe möglich
Verheiratet/Lebenspartner
Erbschaftssteuer
Frei­beträge im Falle von Erbschafts­steuer
keine Erbschafts­steuer fällig
Frei­beträge im Falle von Erbschafts­steuer
Vertragsänderungen
Begünstigte sind leicht zu ändern (z. B. bei Trennung)
bei Tren­nung keine Vertrags­änderung möglich
bei Tren­nung Kündigung des Vertrags notwendig
Unverheiratet
Erbschafts­steuer fällig
keine Erbschafts­steuer fällig
Erbschafts­steuer fällig
mit Kindern
Weiter­versicherung bei Tod eines Elternteils
Kinder sind bei Tod eines Eltern­teils weiter versichert
bei Tod eines Eltern­teils neuer Vertrag für hinter­bliebene Kinder notwendig
bei Tod eines Eltern­teils müsste für Kinder neuer Vertrag ge­schlossen werde
Tod beider Eltern
bei Tod beider Eltern erhalten Kinder beide Ver­sicherungs­summen
bei Tod beider Eltern erhalten Kinder nur eine Ver­sicherungs­summe
ohne Kinder

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Risikolebens­versicherung verhindert, dass Hinterbliebene finanziell in Schieflage geraten. Nach dem schweren Verlust durch den Tod einer nahestehenden Person soll wenigstens ihr Lebensstandard gesichert sein. Aber wie viel Geld benötigen die Hinterbliebenen zum Leben? Die folgenden Fragen helfen, die Höhe der Versicherungssumme festzulegen:

  • Zahlen Sie einen Kredit für eine Immobilie ab?

    Dann sollte die Versicherungssumme mindestens der Höhe des Bankkredits entsprechen. Falls in einer Partnerschaft beide zu gleichen Teilen den Kredit abzahlen, sollte die Summe halb so hoch sein wie der Bankkredit.

  • Möchten Sie Ihre Familie oder Ihre Kinder absichern?

    Dann sollten Sie überlegen: Wie viel Geld brauchen meine Partnerin bzw. mein Partner und meine Kinder, falls mein Einkommen wegfällt? Berücksichtigen Sie dabei den allgemeinen Lebensstandard (inkl. Urlaube, Auto, größere Anschaffungen etc.) ebenso wie Kosten für Ausbildung der Kinder, den Führerschein oder die erste eigene Wohnung. Als Richtgröße für die Versicherungssumme empfiehlt Stiftung Warentest das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens.
Eine junge Frau sitzt am Steuer eines Autos und schaut lachend aus dem Fenster.

Ihre Kinder sind jetzt noch klein. In einigen Jahren möchten Sie einen Führerschein machen oder zum Studieren in eine andere Stadt ziehen. Könnte Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin diese Ausgaben allein stemmen?

Fazit

Was auch immer geschieht: Es ist ein gutes Gefühl, geliebte Menschen gut versorgt zu wissen. Wichtig ist das vor allem, wenn ein Kredit – zum Beispiel für ein Haus – abzubezahlen ist und wenn eine Person das Haupteinkommen verdient. Mit einer Risikolebens­versicherung können Paare mit und ohne Trauschein sich gegenseitig für den Todesfall absichern. Dafür kommen je nach persönlicher Lebenssituation drei verschiedene Modelle infrage. In einigen Fällen können Erbschaftssteuern anfallen, oder die Kinder der Hinterbliebenen könnten in finanzielle Not geraten. Daher sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau prüfen und sich beraten lassen.

Fragen und Antworten

Eine Risikolebens­versicherung schützt Hinterbliebene vor finanzieller Not und kann einen Kredit absichern. Die Versicherung greift im Todesfall: Dann geht die vorab vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag benannte begünstigte Person.

Grundsätzlich kann jede Person beim Abschluss der Risikolebens­versicherung frei entscheiden, wen sie als bezugsberechtigt eintragen möchte. Auch mehrere Bezugsberechtigte sind möglich. Sie erhalten im Todesfall die Versicherungssumme. Falls beide Eltern sterben, haben die Kinder das Anrecht auf Auszahlung der Versicherungssumme – auch wenn sie im Vertrag nicht als Bezugsberechtigte genannt sind.

Bei dieser Vertragsvariante der Risikolebens­versicherung schließt eine Person einen Versicherungsvertrag auf die Partnerin oder den Partner ab, und diese(r) tut dies umgekehrt auch. Die abschließende Person ist jeweils selbst bezugsberechtigt, das heißt, sie erhält die Versicherungssumme im Todesfall der Partnerin bzw. des Partners.

Bei diesem Modell schließt ein Paar gemeinsam einen Vertrag ab. In diesem Vertrag sind beide Leben versichert und beide Personen bezugsberechtigt. Wenn eine Person stirbt, erhält die andere die Versicherungssumme. Daraufhin erlischt der Vertrag.

Es gibt mehrere Unterschiede:
 

  • Bei der verbundenen Risikolebens­versicherung schließt ein Paar gemeinsam einen Vertrag ab – bezugsberechtigt ist die oder der Hinterbliebene. Es gibt nur eine Versicherungssumme.
  • Bei der Überkreuz-Versicherung schließen beide eigene Verträge mit individuellen Versicherungssummen und Laufzeiten ab. Weil in diesem Fall beide jeweils selbst bezugsberechtigt sind, fällt keine Erbschaftssteuer an.
  • Die verbundene Lebens­versicherung versichert nur die zuerst verstorbene Person; das Überkreuz-Modell hingegen versichert das Leben beider Partner bzw. Partnerinnen.

Das hängt vom gewählten Vertragsmodell ab:
 

  • Einzelne Verträge können nach einer Trennung weiterlaufen. Die im Vertrag als Bezugsberechtigte benannten Personen lassen sich problemlos ändern: An die Stelle der Ex-Partnerin bzw. des Ex-Partners rücken zum Beispiel die Kinder.
  • Bei der Überkreuz-Versicherung ist die versicherte Person jeweils die Partnerin bzw. der Partner. Eine Änderung ist nicht möglich. Trennt sich das Paar, so kann es entweder beide Verträge kündigen oder – falls Kinder da sind – die Verträge weiterlaufen lassen.
  • Bei der verbundenen Risikolebens­versicherung gibt es nur einen Vertrag. Dieser kann im Falle einer Trennung nicht geteilt werden, sondern nur gekündigt. Bei einer friedlichen Trennung und wenn es Kinder gibt, kann der Vertrag auch weiterlaufen.

Wenn beide gleichzeitig sterben, verfällt die Versicherungssumme nicht – auch wenn sie laut Vertrag bezugsberechtigt waren. Bei allen Versicherungsvarianten geht die Versicherungssumme (bzw. gehen die Versicherungssummen aus zwei Verträgen) an die nächsten Hinterbliebenen. Dabei gilt die gesetzliche Erbfolge.

Das kommt auf die gewählte Variante an: Bei zwei Einzelverträgen fallen Erbschaftssteuern an, aber es gelten für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften hohe Freibeträge. Bei der Überkreuz-Versicherung ist keine Erbschaftssteuer fällig, da das Geld aus dem jeweils selbst geschlossenen Vertrag kommt. Bei der verbundenen Risikolebens­versicherung fällt nur für die halbe Versicherungssumme Erbschaftssteuer an; auch hier gelten Freigrenzen.

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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