Ab wann gilt man als Raucher oder Raucherin?

David Bäsing
10 Min. Lesezeit

Sie fragen sicherlich für einen Freund, oder? Bei einigen Versicherungen wird in der Tat vorab der Raucherstatus erhoben. Das bringt den einen oder die andere zum Grübeln: Bin ich Raucher, wenn ich Silvester 2015 an der Zigarette meiner besten Freundin gezogen habe? Ist Vapen oder Kiffen auch Rauchen? Ab wie vielen Zigaretten pro Tag gelte ich als Raucherin? Und was passiert, wenn ich einfach nicht angebe, dass ich rauche? 

Veröffentlicht am 16. Oktober 2023

Ein Mann liegt auf dem Boden und raucht eine Zigarette.

Kurzer Überblick

  • Rauchen geht mit gesundheitlichen Risiken einher. Versicherungen, die helfen sollen, einen Verdienstausfall zu kompensieren (z. B. aufgrund Berufsunfähigkeit oder Tod), fragen deshalb den Raucherstatus ab. 
  • Versicherer arbeiten meist mit Abstufungen beim Nichtraucherstatus. Beim Raucherstatus geht es pauschaler her.  
  • Es lohnt sich nicht, beim Raucherstatus zu schummeln und nicht anzugeben, dass man raucht. Versicherer haben Mittel und Wege, um den Nachweis zu erbringen, dass jemand raucht oder geraucht hat. 
  • Wer trotzdem falsche Angaben macht, riskiert im Leistungsfall Kürzungen oder eine komplette Ablehnung der Leistung. 

Warum will mein Versicherer überhaupt wissen, ob ich rauche?

Es gibt persönliche Informationen, die Sie vielleicht nicht mit jedem teilen möchten – zum Beispiel, ob Sie Raucherin oder Raucher sind. Ihr Versicherer hat aber ein begründetes Interesse daran. Denn wenn er zum Beispiel einen Verdienstausfall aufgrund von Krankheit oder Tod finanziell absichern soll, muss er im Vorfeld wissen, wie es um Ihre Gesundheit steht. 

Es ist bewiesen, dass Rauchen ein hohes Risiko birgt zu erkranken, zum Beispiel an Krebs. Neben Lungen- und Bronchialkrebs zählen auch Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs zu den Folgeerkrankungen des Rauchens. 

Wer raucht, hat insgesamt eine geringere Lebenserwartung als Personen, die dem blauen Dunst absagen. Raucher sterben im Schnitt sieben Jahre früher als Nichtraucher. Bei Raucherinnen sind es sechs Jahre im Vergleich zu nichtrauchenden Frauen. In der weltweiten Statistik ist Rauchen – nach Bluthochdruck – der zweitgrößte Risikofaktor aller Todesfälle (siehe Infografik). 

Grafik: So viele Menschen sind 2019 weltweit an den Folgen dieser Risikofaktoren gestorben

Nehmen wir an, Sie möchten eine Risikolebens­versicherung abschließen, um Ihre Familie finanziell abzusichern, wenn Sie sterben sollten. Diese Versicherung zahlt ausschließlich im Todesfall. Wenn Sie nun angeben zu rauchen, steigt natürlich die (statistische) Wahrscheinlichkeit, dass Sie früher sterben, als wenn Sie nicht rauchen würden. Indem der Versicherer Ihren Raucherstatus abfragt, nimmt er also eine einfache Risikoeinschätzung vor.

Bei welchen Versicherungen wird der Raucherstatus abgefragt?

Berufsunfähigkeits­versicherung

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen können. Sie ist damit eine der wichtigsten Versicherungen für arbeitende Personen. 

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen, wird Ihr Beitrag individuell berechnet – denn er leitet sich aus Ihrem individuellen Risiko ab, während der Vertragslaufzeit berufsunfähig zu werden. Um dieses Risiko bestmöglich einschätzen zu können, stellt Ihnen der Versicherer vorab Fragen zu Ihrer Person. In erster Linie zu Beruf, Vorerkrankungen und Raucherstatus: 

  • Nicht alle Berufe sind gleich gefährlich: Eine Dachdeckerin hat ein höheres Risiko, während der Arbeit folgenschwer zu verunfallen, als ein Steuerberater mit hundertprozentiger Bürotätigkeit. 
  • Wer schwere Vorerkrankungen hat, kann auf Grund dessen vielleicht zukünftig nicht mehr seinem Job nachgehen. 
  • Und Rauchen ist natürlich auch ein Risikofaktor. Krebs sowie Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems gehörten 2023 zu den sechs häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit in Deutschland (Quelle: Morgen & Morgen). Rauchen erhöht das Risiko dieser Erkrankungen. 

Ab wann gelte ich in der Berufsunfähigkeits­versicherung als Raucher oder Raucherin?

Aber wer sagt mir, ob ich Raucher oder Raucherin bin? Die genaue Definition unterscheidet sich hier von Versicherer zu Versicherer. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten: 

  • Wenn Sie in den vergangenen zwölf Monaten aktiv kein Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen haben, gelten Sie als Nichtraucher oder Nichtraucherin. Zudem müssen Sie beabsichtigen, Nichtraucher oder Nichtraucherin zu bleiben. 
  • Noch besser sieht es für Sie aus, wenn Sie in den vergangenen zehn Jahren nicht geraucht haben. Denn je länger Sie Nichtraucher oder Nichtraucherin sind, umso günstiger werden die Beiträge. Ab zehn rauchfreien Jahren zahlen Sie quasi die „normalen“ Beiträge.  
  • Und wenn Sie innerhalb der vergangenen zwölf Monate einmalig auf einer Party eine Zigarette geraucht haben? Auch dann gelten Sie als Raucher oder Raucherin. Denn egal, ob zwei Schachteln am Tag oder eine Ausrutscher-Kippe pro Jahr: Die Höhe des Konsums ändert nichts am Raucherstatus.  
Feiernde Freundesgruppe, die raucht und trinkt.

Diese wilden Jahre! Gut, wenn sie mindestens zehn Jahre zurückliegen. Dann zahlen ehemalige Raucherinnen und Raucher den Normaltarif.

Welche Auswirkungen hat mein Raucherstatus auf die Berufsunfähigkeits­versicherung? 

In erster Linie steigt Ihr Beitrag. Teilweise zahlen Rauchende bis zu 30 Prozent mehr als Nichtrauchende.  

Was zählt als Rauchen?

Die meisten Versicherer sprechen von Rauchen, wenn Tabakrauch inhaliert wird, der durch das Verbrennen von Nikotin entsteht. Hierzu zählen beispielsweise Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Shishas. In den vergangenen Jahren sind elektrische Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen und Vaporizer hinzugekommen. Einige Versicherer fragen auch den Konsum von Kau- oder Schnupftabak ab.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebens­versicherung sichert Ihre Hinterbliebenen finanziell ab, wenn Sie während der Vertragslaufzeit sterben. Das ist besonders sinnvoll, wenn Ihre Hinterbliebenen ohne Ihr Gehalt in eine finanzielle Schieflage geraten würden, zum Beispiel im Falle eines Immobilienkredits oder wenn Kinder da sind.

Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeits­versicherung fragt der Versicherer auch beim Abschluss der Risikolebens­versicherung Ihren Raucherstatus ab.  

Ab wann gelte ich in der Risikolebens­versicherung als Raucher oder Raucherin? 

Genauso wie bei der Berufsunfähigkeits­versicherung gibt es drei Auswahlmöglichkeiten: 

  • Ich habe in den vergangenen zehn Jahren nicht geraucht. 
  • Ich habe in den vergangenen zwölf Monaten nicht geraucht. 
  • Ich rauche. 

Welche Auswirkungen hat mein Raucherstatus auf die Risikolebens­versicherung? 

Wenn Sie rauchen, zahlen Sie in der Risikolebens­versicherung deutlich höhere Beiträge. Je nach Vertragskonstellationen liegen die Beiträge für Rauchende zweieinhalb Mal so hoch wie bei Nichtrauchenden.  

Private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung

Bei diesen Versicherungen wirkt sich der Raucherstatus nicht auf den Beitrag oder den Versicherungsschutz aus.  Allein in der Kranken­versicherung gibt es teilweise Boni für Nichtrauchende.  

Sachversicherungen

Sie möchten eine Hausrat­versicherung abschließen, haben als Raucherin aber Angst vor hohen Beiträgen – schließlich ist das Brandrisiko ja größer? Ohne Grund: In den sogenannten Sach­versicherungen, die bei Schäden an Sachwerten einspringen (z. B. Hausrat-, Haftpflicht und Wohngebäude­versicherung), hat der Raucherstatus keine Auswirkungen und wird erst gar nicht abgefragt. 

Welcher Rauchtyp sind Sie?

Rauchender Mann auf einem Balkon.
Der Kettenraucher

Zum Frühstück Kaffee und ein, zwei, drei Kippen – so sieht der perfekte Morgen des Kettenrauchers aus. Er raucht, seitdem er denken kann. An einem durchschnittlichen Tag gehen locker zwei Big Packs drauf.

  • Wann das letzte Mal geraucht? Ist gerade dabei. 

  • Raucherstatus: Raucher 

Junge Frau, die eine Zigarette raucht.
Die Partyraucherin

In Gesellschaft raucht es sich am besten, so das Motto der Partyraucherin. Ist der Abend fortgeschritten, schnorrt sie regelmäßig Zigaretten von ihren Freundinnen – Nikotin-Flash inklusive. 

  • Wann das letzte Mal geraucht? Auf Annikas Party vor zwei Wochen 

  • Raucherstatus: Raucherin 

Junge Frau mit E-Zigarette.
Die Vaperin

Sie hat schon alles durch: Zigaretten drehen, Filterlose, E-Zigaretten. Von ihrem letzten USA-Trip hat sie einen Vaporizer mitgebracht. Inzwischen ist der Trend auch in Deutschland angekommen – und sie schon auf der Suche nach dem nächsten. 

  • Wann das letzte Mal geraucht? Vor zwei Stunden 

  • Raucherstatus: Raucherin 

Junger Mann mit Shisha, der gerade den Rauch ausatmet.
Der Sisha-Raucher

Das Rauchen gehört zu seinen Jugendsünden, von denen er sich eigentlich längst verabschiedet hat. In einer Shisha-Bar wollte er die hippe Wasserpfeife trotzdem mal ausprobieren. Fazit: kein Wiederholungsbedarf!

  • Wann das letzte Mal geraucht? Vor 1,5 Jahren 

  • Raucherstatus: Nichtraucher (seit min. 12 Monaten) 

Eine junge Frau raucht einen Joint.
Die Kifferin

Für Politik interessiert sie sich eigentlich nicht die Bohne. Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland verfolgt die Kifferin aber ganz genau. Dann müsste sie bald nicht mehr in die Niederlande fahren, um Joints zu rauchen.

  • Wann das letzte Mal geraucht? Vergangenes Wochenende 

  • Raucherstatus: Raucherin (weil sie ihre Joints mit Tabak raucht) 

Alter Mann mit Flat Cap raucht eine Zigarre.
Der Genussraucher

Zigaretten mag er nicht. Für besondere Anlässe gönnt er sich aber eine echte kubanische Zigarre. Nächstes Jahr feiern seine Frau und er die Silberne Hochzeit. Die passende Zigarre liegt schon in der Schreibtischschublade bereit.

  • Wann das letzte Mal geraucht? Vor elf Jahren auf der Hochzeit seiner Tochter 

  • Raucherstatus: Raucher (obwohl er mindestens zehn Jahre nicht geraucht hat, beabsichtigt er, es bald wieder zu tun) 

Tritt der Leistungsfall ein – das heißt, Sie werden zum Beispiel berufsunfähig –, prüfen Sachbearbeitende des Versicherers genau, ob Sie Anspruch auf die Leistung haben. Das ist keine Schikane, sondern ein ganz normaler Vorhang – schließlich geht es auch für den Versicherer um viel Geld. 

Kommen jetzt Zufallsalgorithmen oder die Skepsis der bearbeitenden Person hinzu, kann Ihr Fall noch einmal besonders durchleuchtet werden. Die Sachverständigen dürfen dazu beispielsweise ärztliche Akten anfordern. Hat Ihre Hausärztin notiert, dass Sie einen Husten aufgrund des Rauchens hatten, werden Sie recht schnell als (ehemaliger oder ehemalige) Raucher oder Raucherin entlarvt. 

Eine Ärztin hört den Herzschlag einer Patientin ab.

Husten, Kurzatmigkeit, rasselnde Geräusche beim Ausatmen? Schummeln beim Raucherstatus fliegt spätestens auf, wenn Sie wegen Folgen des Rauchens bereits in ärztlicher Behandlung waren.

Wenn Sie im Vertragszeitraum der Risikolebens­versicherung als versicherte Person sterben, kann zudem eine Autopsie Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Rauchverhalten geben.  

Im Streitfall kann der Versicherer sogar Tests verlangen (z. B. Haarfollikel-, Urin-, Speichel- oder Bluttests), um sicherzustellen, dass die versicherte Person tatsächlich nicht raucht beziehungsweise geraucht hat.  

In allen Fällen gilt: Haben Sie beim Raucherstatus geschummelt, müssen Sie oder Ihre Hinterbliebenen mit Leistungskürzungen oder – im Extremfall – mit einer kompletten Ablehnung der Leistung rechnen.  

Was ist, wenn ich nachträglich mit dem Rauchen anfange?

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeits- oder eine Risikolebens­versicherung abgeschlossen und sind erst später zum Raucher oder zur Raucherin geworden? Dann werfen Sie bitte einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen.  

In vielen Tarifen gibt es eine Meldepflicht. Das heißt, Sie müssen die sogenannte Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen. Ihr Versicherer wird Ihr individuelles Risiko dann voraussichtlich neu einschätzen. Gegebenenfalls kommt es zu einer Beitragsanpassung. 

Was ist, wenn ich aufgehört habe zu rauchen?

Erst einmal herzlichen Glückwunsch! Und jetzt heißt es: durchhalten. Denn bei manchen Versicherern gibt es die Möglichkeit, nachträglich in einen Nichtrauchertarif zu wechseln – meist aber erst nach mindestens zwölf rauchfreien Monaten.  

Der Wechsel ist oft mit einer Einzelfallprüfung verbunden. Falls Sie also nachträglich zum Nichtraucher oder zur Nichtraucherin geworden sind und die vorgegebene Zeit auf Zigaretten verzichtet haben, empfiehlt es sich, direkt mit Ihrem Versicherer Kontakt aufzunehmen. In der Regel kommt es dann zu einer neuen Risikoeinschätzung. Das genaue Vorgehen unterscheidet sich aber von Versicherer zu Versicherer. 

Fazit

Raucher oder Nichtraucher – das war hier die Frage. Die Versicherer ziehen als Zeithorizont meist die vergangenen zwölf Monate heran. Haben Sie in dieser Zeit keine Zigarette angefasst, gelten Sie als Nichtraucher oder Nichtraucherin. Noch günstiger werden Ihre Beiträge, wenn Sie mindestens zehn Jahre rauchfrei sind. Doch egal, ob Sie in den vergangenen zwölf Monaten lediglich eine Zigarette oder zwei Schachteln täglich geraucht haben: Sie gelten als Raucher oder Raucherin und zahlen den – teilweise bedeutend – teureren Rauchertarif. Versicherer machen bei der Höhe des Konsums nämlich keinen Unterschied.  

Auch Schummeln beim Raucherstatus empfiehlt sich nicht. Die Versicherer kennen Mittel und Wege, um nachzuweisen, dass Sie rauchen oder geraucht haben. 

Deshalb ein Tipp zum Schluss: Denken Sie an Ihre Gesundheit und die günstigen Versicherungsbeiträge – und verzichten Sie lieber ganz aufs Rauchen. 

Fragen und Antworten

Der reine Konsum von Cannabis (ohne Beimischung von Tabak) zählt nicht als Rauchen. Typische Konsumformen dafür sind Bong, Haschischpfeife und Vaporizer. Wenn Sie komplett auf Tabak verzichten, können Sie beim Raucherstatus angeben, dass Sie Nichtraucher oder Nichtraucherin sind.

 

Aber Achtung: Neben dem Raucherstatus wird in der Gesundheitsprüfung auch Ihr Drogenkonsum abgefragt. Haben Sie Haschisch geraucht (egal, ob mit oder ohne Tabak), müssen Sie das natürlich wahrheitsgemäß angeben. Rechnen Sie in diesem Fall mit einem Risikozuschlag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Art der Droge und Ihrem Konsumverhalten ab. 

 

In der Regel werden für Joints aber Cannabisprodukte (wie Marihuana oder Haschisch) mit Tabak gemischt. In diesem Fall fällt Kiffen unter Rauchen – und Ihr Rauchstatus ist eindeutig Raucher oder Raucherin. Zusätzlich müssen Sie angeben, dass Sie Drogen konsumieren. 

Ja, das ist möglich. Wenn der Versicherer einen sehr dringenden Verdacht hat, dass Sie zu Lebzeiten falsche Angaben gemacht haben, kann er verschiedene Nachforschungen anstellen. Diese Nachforschungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und hängen natürlich von mehreren Faktoren ab (z. B. Versicherungshöhe). Eine Alternative zur Autopsie, um herauszufinden, ob Sie geraucht haben, sind Blut-, Speichel- oder Haarfollikel-Tests.

Wenn Sie auf einem Foto auf Social Media eindeutig – und rauchend – identifizierbar sind, ist das zumindest ein Indiz für Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin, im Leistungsfall genauer hinzuschauen.  

 

Was heißt das konkret? Ihr Versicherer kann eine weitergehende Prüfung anstoßen, wenn Zweifel aufkommen, ob Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Raucherstatus gemacht haben. Dies geht vom Anfordern von Arztberichten über Blut-, Speichel- oder Haarfollikel-Tests bis hin zu einer Autopsie (natürlich nur im Todesfall) oder die Beauftragung einer Detektei. 

Schlicht und einfach: ja. Sie haben Tabak inhaliert. Die Höhe des Konsums spielt keine Rolle.

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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