Unfall im Home-Office: Wie bin ich versichert?

Anselm Krücker
5 Min. Lesezeit

Ortsungebundenes Arbeiten schenkt uns Freiheit und Flexibilität. Doch es bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Besonders in puncto Versicherung.

Veröffentlicht am 09. April 2020

Mutter arbeitet im Homeoffice während ein Kind neben ihr steht.

Kurzer Überblick

  • Die Corona-Krise wirkt wie ein Katalysator für die Digitalisierung der Arbeitswelt: Viele Deutschen sitzen derzeit im Home-Office.  
  • Im eigenen Büro gibt es allerdings gravierende Versicherungslücken: Bei Unfällen im Home-Office greift die gesetzliche Unfall­versicherung oft nicht. 
  • Wer im Home-Office auf der sicheren Seite sein will, sollte sich daher unbedingt privat unfallversichern. 

Warum ist Home-Office so relevant geworden?

Die Digitalisierung durchdringt jeden Aspekt unseres Lebens: Freizeitgestaltung, soziale Beziehungen und besonders die Arbeit. Flexible Arbeitszeitmodelle und ortsunabhängiges Arbeiten werden immer selbstverständlicher. Jedes dritte deutsche Unternehmen gibt seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten, Tendenz steigend. 

Weshalb Home-Office so relevant geworden ist, liegt auf der Hand. Wir sparen Zeit, wenn der Weg zur Arbeit wegfällt, und zwar eine ganze Menge: Durchschnittlich fast eine Dreiviertelstunde pro Tag. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein weiterer Vorteil des Home-Office. Ist das Kind krank oder die Schule geschlossen – Home-Office erlaubt es uns, die Arbeit unserem Leben anzupassen und nicht anders herum.


Die Befürchtung vieler Arbeitgeber, die Produktivität könnte sinken, wenn Angestellte nicht mehr im Büro anwesend sind, bestätigt sich indes nicht: Unter anderem belegt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass wir sogar mehr schaffen, wenn wir selbstbestimmt nach unserem eigenen Rhythmus arbeiten.

Die meisten Deutschen wünschen sich eine Option auf Home-Office. Und aus aktuellem Anlass ist das Thema relevanter denn je: Zwei Drittel der Angestellten erwarten von ihren Arbeitgebern, dass sie während der Corona-Epidemie die Möglichkeit zum Home-Office anbieten. Was aber, wenn Ihr Chef die Sache mit der Kontaktbeschränkung nicht so ernst nimmt wie Sie?

Gesetzliche Regelung: Habe ich während der Corona-Krise ein Recht auf Home-Office?

Die Corona-Krise ist ein Katalysator für den Ausbau der Heimarbeit. Jeder fünfte Mensch in Deutschland arbeitet zurzeit von zuhause aus. Auch dieser Text ist nicht im Büro entstanden, sondern auf der Couch. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sollten alle zuhause bleiben, die zuhause bleiben können. Was aber, wenn Ihr Unternehmen keine Option auf Heimarbeit bietet, obwohl das technisch möglich wäre? Haben Sie ein Recht auf Home-Office?

Leider nein. In Deutschland gibt es keinen Rechtsanspruch auf Home-Office, auch nicht während einer Pandemie. Die bloße Sorge, sich anzustecken, reicht nicht als Grund, daheim zu bleiben. Auf der anderen Seite kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter auch nicht präventiv ins Home-Office schicken, wenn sie das nicht wollen. 

Zuhause bleiben können Sie, wenn Sie nachweislich Kontakt mit jemandem hatten, der positiv getestet wurde, oder wenn Sie selbst an COVID-19 erkrankt sind und unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen. Besteht kein berechtigter Verdacht auf Infizierung, müssen Sie ins Büro gehen.

Anders verhält es sich, wenn Ihre Chefin von einer Corona-Infektion in Ihrem Betrieb weiß. Dann ist sie gesetzlich verpflichtet dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Angestellten vor einer Infektion zu schützen. Das schreibt das Arbeitsstättenschutzgesetz vor, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen sicheren und gefahrenarmen Arbeitsplatz bereit zu stellen. In Corona-Zeiten bedeutet das meist: Home-Office. Und was ist mit dem heimischen Schreibtisch? Gilt dort dann auch das Arbeitsstättenschutzgesetz?

Arbeitsstättenverordnung im Home-Office: Welche Schutzmaßnahmen müssen erfüllt sein?

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Ihre Chefin oder Ihren Chef dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten am Arbeitsort zu gewährleisten. Unfälle müssen vermieden, Gefahrenquellen eliminiert werden. Es muss für ausreichende Beleuchtung, Lärmschutz und Beheizung des Arbeitsplatzes gesorgt sein. 

Prinzipiell gilt dies auch für Ihren Arbeitsplatz zuhause. Verordnet Ihnen der Arbeitgeber Home-Office, muss er dafür sorgen, dass auch Ihr sogenannter »Telearbeitsplatz« frei von Gefahrenquellen ist. Unternehmen sind auf dem Papier zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Das bedeutet: Laut Gesetz müsste Ihre Chefin oder Ihr Chef Ihnen einen Besuch abstatten und sich vergewissern, dass an Ihrem heimischen Schreibtisch gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsbedingungen herrschen, wozu Sie zunächst eine schriftliche Zutrittsberechtigung erteilen müssten. Es ist wenig überraschend, dass eine Durchsetzung dieses Gesetzes kaum stattfindet. 

Stattdessen gibt es umfangreiche Ausnahmen von der Regel: Wenn Sie etwa nur gelegentlich und nicht hauptsächlich im Home-Office arbeiten, kommt das Gesetz nicht zur Anwendung. Und: Wenn Sie aufgrund einer Pandemie zuhause bleiben, gilt die Verordnung ebenfalls nicht. 

Im Grunde kein Problem, denken Sie; schließlich sind Sie sehr wohl in der Lage, die Sicherheit an Ihrem eigenen Schreibtisch zu gewährleisten. Doch einen Haken hat die Rechtslage in puncto Home-Office doch: Wo Sie selbst für Ihren Schutz verantwortlich sind, greift auch die gesetzliche Unfall­versicherung nicht.

Greift die gesetzliche Unfallversicherung auch im Home-Office?

Stolpern Sie im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine und brechen sich den Arm, ist der Fall klar: Es handelt sich um einen Arbeitsunfall und die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt. 

In der häuslichen Arbeitsstätte wird die Grenze zwischen privater und beruflicher Tätigkeit sehr viel strenger gezogen. Wenn Sie hier auf dem Weg zur Kaffeemaschine verunglücken, haben sie aus Sicht des Gesetzgebers bereits die Sphäre des dienstlichen Lebensbereiches verlassen. Das heißt im Klartext: Wenn Sie sich im Home-Office einen Kaffee holen oder auf die Toilette gehen, sind Sie nicht unfallversichert. 

Aber an Ihrem Schreibtisch zu bleiben reicht nicht, um ausreichend versichert zu sein. Auch die Tätigkeit, der Sie zum Zeitpunkt des Unfalls nachgegangen sind, spielt eine Rolle bei der Beurteilung des Versicherungsfalles. Bei einem Unfall während eines privaten Telefonats sind Sie beispielsweise nicht versichert. 

Schauen wir uns einen realen Fall an: Jasmin arbeitete im Home-Office und unterbrach ihre Arbeit, um sich einen Stock tiefer ein Glas Wasser aus der Küche zu holen. Dabei stürzte sie und brach sich das Bein. Dieser Unfall wurde nicht als Arbeitsunfall bewertet, da das Wasserholen als eine »typische eigenwirtschaftliche Tätigkeit« eingestuft wurde. Man kann darüber streiten, ob die ausreichende Wasserversorgung der Mitarbeiter entbehrliche Wirtschaftsfaktoren sind. Festzuhalten ist aber: Beim Arbeiten zuhause urteilen Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften meist im Sinne der Arbeitgeber.

Was muss ich beachten, wenn mir beim Arbeiten zuhause etwas passiert?

Wenn Sie einen Unfall im Home-Office haben, ist es zunächst einmal an Ihnen, zu beweisen, dass es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelte. Der Unfall muss dazu nachweislich während der vertraglich festgelegten Arbeitszeit, am eindeutig festgelegten Arbeitsort und beim Verrichten einer eindeutig dienstlichen Tätigkeit passiert sein. 

Dies zu beweisen ist in der Praxis denkbar schwierig. Wenn Sie im Home-Office einen Unfall haben und sich verletzen, ist es besonders wichtig, schnell zu handeln; Sie sollten unverzüglich dokumentieren, was Sie zum Zeitpunkt des Unfalls gemacht haben, mit wem sie telefoniert und welches Dokument Sie bearbeitet haben. Stand ein dienstlicher Termin unmittelbar bevor, der Ihren Weg zum Telefon rechtfertigt? Haben Sie mit einem Arzt telefoniert? Gibt es vielleicht sogar Zeugen? Belegen Sie all diese Vorgänge so schnell wie möglich; mithilfe von Emails, Anruflisten und Screenshots. Holen Sie Familienmitglieder oder Nachbarn hinzu und schildern Sie den Unfallhergang. 

Wird Ihr Unfall als Arbeitsunfall eingestuft, greift die gesetzliche Unfall­versicherung. Sie übernimmt dann die Kosten für erforderliche ärztliche Behandlungen und Klinikaufenthalte. Können Sie vorübergehend nicht arbeiten, zahlt sie Verletztengeld. Sind Sie nach einem Unfall pflegebedürftig, haben Sie außerdem Anspruch auf eine Pflegekraft bis zu 1.445 Euro im Monat. Und wenn Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert ist, kann eine Rente gezahlt werden.

Doch wie wir eingangs gesehen haben: Was als Arbeitsunfall klassifiziert wird ist ausgesprochen eng gefasst. Im Home-Office bietet die gesetzliche Unfall­versicherung keinen ausreichenden Schutz. Die Lücke sollten Sie mit einer privaten Unfall­versicherung schließen. 

Unfallschutz im Home-Office: Welche Vorteile hat eine private Unfallversicherung?

Es ist bekannt: Die meisten Unfälle passieren zuhause. Für all diejenigen mit wechselndem Arbeitsort empfiehlt sich eine private Unfall­versicherung daher ganz besonders. Denn eine private Unfall­versicherung greift rund um die Uhr – nicht nur während der Arbeitszeit. Sie greift überall – nicht nur am Schreibtisch. Und sie greift in jedem Fall – nicht nur bei dienstlichen Tätigkeiten. 

Aber auch wenn Sie nur vorübergehend im Home-Office sind und nach der Corona-Pandemie wieder ins Büro zurückkehren, sind Sie mit einer privaten Unfall­versicherung gut beraten. Denn ihre Leistungen sind umfangreicher als die der Gesetzlichen. Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt zum Beispiel erst dann eine Unfallrente, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit um mindestens 20 Prozent eingeschränkt ist. Eine private Unfall­versicherung zahlt schon ab einer geringen Beeinträchtigung. Zudem übernehmen private Unfall­versicherungen viele Leistungen, die die gesetzlichen nicht zahlen.

Wann zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung?

 

  • Bei Unfällen, die während der Arbeitszeit in der Arbeitsstätte oder auf dem Weg dorthin passieren. 
  • Rente an Versicherte erst bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit ab mindestens zwanzig vom hundert.

Was zahlt die private Unfall­versicherung von SIGNAL IDUNA?

 

  • Bei Unfällen, die während der Arbeitszeit in der Arbeitsstätte oder auf dem Weg dorthin passieren. 
  • Bei Unfällen, die in der Freizeit passieren.
  • Bei Invalidität ab 1 Prozent Invaliditätsgrad. 
  • Bei Infektionen, Zeckenbissen und Nahrungsmittelvergiftungen. 
  • Bei Unfällen durch Bewusstseinsstörung, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Wenn nach einem Unfall Umbaumaßnahmen am Haus oder ein behindertengerechtes Auto notwendig.
  • Wenn im Todesfall Hinterbliebene versorgt werden müssen. 
  • Wenn kosmetische Operationen nach einem Unfall nötig werden.

Fazit: Die private Unfallversicherung ist ein Muss im Home-Office

Wenn Sie im Home-Office arbeiten, sind Sie im Falle eines Unfalls unzureichend versichert. Sie sind dann in der Pflicht nachzuweisen, dass Ihr Unfall wirklich im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stand und das kann sehr schwer sein. Wenn Sie also regelmäßig im Home-Office arbeiten: Kümmern Sie sich selbst um angemessenen Schutz und schließen Sie eine private Unfall­versicherung ab.

Wenn Sie eine Unfall­versicherung bei der SIGNAL IDUNA abschließen, sind Sie auf der sicheren Seite, und zwar nicht nur bei der Arbeit und im Home-Office, sondern auch in der Freizeit. 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche. Um Ihre Work-Life-Balance müssen Sie sich dann zumindest in puncto Versicherung keine Gedanken mehr machen.

Über den Autor

Marktmanager
Anselm Krücker

Anselm Krücker ist Mitarbeiter im Produktmarketing und langjähriger Experte für alle Fragen rund um die private und gesetzliche Unfall­versicherung sowie allen steuerrechtlichen Fragen dazu. In seiner Freizeit geht er gerne Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater für Fußball und Handball.

Anselm Krücker

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