Lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit?

Maik Luziga
5 Min. Lesezeit

Die Zahnzusatz­versicherung mit sofortiger Kostenerstattung bei hohen Zahnarzt Rechnungen scheint attraktiv. Für wen sich die Tarife ohne Wartezeit lohnen und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

 

Veröffentlicht am 05. August 2020

Ein Paar genießt einen Tag am Strand.

Kurzer Überblick

  • Bei den meisten Zahnzusatz­versicherungen muss nach Vertragsabschluss eine Wartezeit verstreichen, bevor Leistungen erstattet werden können. Es gibt aber auch Versicherungen ohne Wartezeit, wie die der SIGNAL IDUNA.
  • Mit der Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit können Sie sofort die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.
  • Die meisten Versicherer stellen Gesundheitsfragen, egal, ob die Versicherung eine Wartezeit vorsieht oder nicht. Es gibt aber auch Tarife ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit.
  • Die Summen- und Leistungsbegrenzung regelt die Höhe der maximalen jährlichen Zuschüsse. Je länger Sie Ihre Zahnzusatz­versicherung haben, desto höher der Erstattungsbetrag.
  • Auch für Kinder gibt es die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit.
  • Viele denken erst dann an eine Zahnzusatz­versicherung, wenn der Besuch beim Zahnarzt schon dringend nötig ist. Lohnt es sich, vorher noch schnell eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen, um sich die Kosten für die geplante Behandlung erstatten zu lassen?

Die Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit

Viele Versicherungen sehen eine Wartezeit vor, die ablaufen muss, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Bei den meisten Versicherungen können Sie sich Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie nach bis zu acht Monaten erstatten lassen.

Wir haben für Sie die typischen Wartezeiten aufgelistet:

  • Normale Zahnbehandlung (z.B. Wurzel- oder Paradontosebehandlung): 3 bis 8 Monate
  • Hochwertige Füllungen (z.B. Kunststoff- oder Keramikfüllung): 3 bis 8 Monate
  • Zahnersatz (z.B. Kronen oder Implantate): 6 bis 8 Monate
  • Kieferorthopädie (z.B. Zahnspange): 6 bis 8 Monate
  • Zahnprophylaxe (z.B. Professionelle Zahnreinigung): 0 bis 8 Monate

Eine Sonderregelung gibt es allerdings bei nahezu allen Versicherern: Wird die Zahnbehandlung als Folge eines Unfalls nötig, entfällt die Wartezeit.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Es gibt auch Zahnzusatz­versicherungen ohne Wartezeit. Damit können Sie sofort Leistungen, von Prophylaxe und Zahnreinigung, über Karies- und Parodontosebehandlungen, bis hin zu Zahnimplantaten und Kieferorthopädie in Anspruch nehmen. Sie sind sofort umfassend abgesichert. Wenn Sie sich für eine Versicherung ohne Wartezeit entscheiden, würden Sie zum Beispiel eine Erstattung erhalten, wenn kurz nach Vertragsabschluss ein Zahn mit einem Inlay versorgt werden muss. Bei Angeboten mit einer Wartezeit müssen Sie bis zu acht Monate warten, bevor diese Kosten erstattet werden.

Und denken Sie daran: Alle Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden, können nicht mitversichert werden.

Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Ob es eine Wartezeit gibt oder nicht: in den meisten Fällen befragt die Versicherung Sie zunächst ausführlich zu ihrer Zahngesundheit. Diese Informationen helfen der Versicherung, ihr Risiko zu kalkulieren. Bei der Gesundheitsprüfung wird Ihnen vor Vertragsabschluss ein Fragenkatalog vorgelegt, in dem Sie Auskunft zum Zustand Ihrer Zähne geben. Typische Fragen sind zum Beispiel:

  • Fehlen bereits Zähne?
  • Wurden bereits Zähne ersetzt?
  • Wie alt ist der vorhandene Zahnersatz?
  • Wurde Parodontose festgestellt oder behandelt?

Als Faustregel gilt: Je besser der Zustand Ihrer Zähne, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. Ist ihr Gebiss nicht im besten Zustand, sollten Sie das nicht verschweigen: wenn Sie falsche Angaben machen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder sogar den Vertrag kündigen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass sie keine Behandlung vergessen haben, fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt nach. Und nicht vergessen: Alle Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden, können nicht mitversichert werden.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit

Einige Zahnzusatz­versicherungen sehen weder Gesundheitsfragen noch Wartezeit vor. Eine solche kann sich unter Umständen als Einstieg für diejenigen lohnen, die wenige Zahnprobleme haben und lediglich die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse minimieren wollen.

Was passiert jedoch, wenn Sie sich bereits in Behandlung befinden?

Wenn Sie sich schon vor Vertragsabschluss in einer zahnärztlichen Behandlung befinden oder eine solche vom Zahnarzt angeraten wurde, ist es oft schon zu spät. Diese sind nämlich auch bei Tarifen ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen nicht mitversichert. Sie würden also auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.

Daher lautet unsere Empfehlung: Schließen Sie eine Zahnzusatz-Versicherung möglichst früh ab, so lange Ihre Zähne noch gesund sind.

Summen- und Leistungsbegrenzung bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Die Summen- und Leistungsbegrenzung, kurz Zahnstaffel genannt, regelt die Höhe der maximalen jährlichen Erstattung. Die Zahnstaffel sieht beispielsweise vor, dass der Anteil, den die Versicherung übernimmt, im ersten Versicherungsjahr bei 500 Euro gedeckelt wird, im zweiten bei 1000, und so weiter. Es gilt also immer: Je länger Sie versichert sind, desto mehr bekommen Sie erstattet. Je nach Tarif entfällt die Begrenzung nach den ersten Jahren gänzlich oder es gilt weiterhin ein jährlicher Höchstbetrag. Auch bei Versicherungsangeboten ohne Wartezeit.

Wie schließe ich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ab?

Ob mit oder ohne Wartezeit: Wenn Sie bestätigen können, dass Ihre Zähne gesund sind, dann ist es völlig unkompliziert, eine Zahnzusatz­versicherung zu günstigen Konditionen online abzuschließen – ganz ohne Unterschrift. Dazu wählen Sie einfach einen der verschiedenen Tarife und geben Ihre persönlichen Daten ein. Gerne können sie sich bei der SIGNAL DUNA auch online zu den Tarifen informieren und die Zahnzusatz­versicherung dann bei ihrem persönlichen Berater abschließen.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Kinder

Die Hälfte aller Kinder braucht irgendwann eine Korrektur von Zahnfehlstellungen. Eine einfache Zahnspange bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen wird von der gesetzlichen Kasse übernommen. Alle Behandlungen, die über das Notwendige hinausgehen, wie Korrekturen leichter Fehlstellungen oder die beliebte »unsichtbare« Zahnspange zahlen Sie aus eigener Tasche.

Wenn Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatz­versicherung abschließen wollen, denken Sie daran, dass für kleine Patienten das gleiche gilt wie für Große: Bereits diagnostizierte Fehlstellungen können nicht mitversichert werden. Der beste Zeitpunkt, eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind abzuschließen: Sie sollten die Zähne Ihres Kindes so früh wie möglich versichern, am besten noch vor dem ersten Zahnarztbesuch. Sobald der Kieferorthopäde bei der Erstuntersuchung eine Kieferfehlstellung feststellt, ist ein Vertrag leider nicht mehr möglich.

Viele Zahnzusatz­versicherungen erstatten kieferorthopädische Maßnahmen oft nur bis zum 18., bei der SIGNAL IDUNA sogar bis zum 21. Lebensjahr.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für mich?

Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie sind, desto besser sind Ihre Konditionen für eine Zahnzusatz­versicherung. Egal, ob sie eine Wartezeit in Kauf nehmen oder nicht. Möchten Sie schnell mit der Prophylaxe beginnen und eine professionelle Zahnreinigung machen lassen, ist ein Tarif ohne Wartezeit sinnvoll. Sie können sich dann sofort behandeln lassen, ohne die Zahnarztrechnung fürchten zu müssen.

Bei besonders starken Versicherungen, etwa dem Tarif ZahnTOP oder dem ZahnEXKLUSIV der SIGNAL IDUNA, genießen Sie spätestens ab dem fünften Jahr vollen Versicherungsschutz ohne Leistungsbegrenzungen. Zudem kann die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Wollen Sie eine Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit abschließen, denken Sie daran, dass bereits begonnene oder angeratene Behandlungen im Regelfall vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Bei der SIGNAL IDUNA gibt es nur Zahnzusatz­versicherungen, die sofort Leistungen erstatten. Der Tarif ZahnPLUS bietet Ihnen 70 Prozent, ZahnTOP 90 Prozent und ZahnEXKLUSIV sogar 100 Prozent auf Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie, ganz ohne Wartezeiten.

Über den Autor

Spezialist für Kranken- und Pflege­versicherungen
Maik Luziga

Maik Luziga ist im Bereich Marketing der SIGNAL IDUNA unser Spezialist für Kranken- und Pflege­versicherungen. Im Blog widmet er sich insbesondere allen Fragen rund um Zahnzusatz­versicherung. In seiner Freizeit ist er gerne sportlich aktiv.

Maik Luziga

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