Zahnspangen: Lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung?

Maik Luziga
4 Min. Lesezeit

Sichtbar oder unsichtbar, lose oder fest: Es gibt einige Möglichkeiten, wenn es um Zahnspangen geht. Welche ist die richtige und: gibt es Zuschüsse?

Veröffentlicht am 17. November 2020

Kleines Mädchen mit Zahnspange und ihre Mutter sitzen auf der Couch im Wohnzimmer und schauen Cartoon im Wohnzimmer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnspangen beheben Zahnfehlstellungen bei Kindern und bei Erwachsenen.
  • Die gesetzlichen Kassen erstatten für Kinder nach erfolgreicher Behandlung die Kosten für sichtbare Zahnspangen, sofern eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt.
  • Liegen bei Erwachsenen gravierende Kieferanomalien vor, übernimmt die gesetzliche Versicherung unter Umständen die Kosten einer sichtbaren Zahnspange.

Nichts auf der Welt ist perfekt, so auch die wenigsten Zähne. Viele wünschen sich ein makelloses Lächeln, doch der Preis für eine Zahnkorrektur ist hoch: Zahnspangen sind teuer und nicht gerade schön. Dennoch lohnt der Aufwand einer Zahnspange oftmals, denn ausgeprägte Zahnfehlstellungen können nicht nur ästhetische, sondern auch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopf- oder Rückenschmerzen nach sich ziehen.

Wann macht eine Zahnspange Sinn?

Eine Zahnspange kann aus schiefen Zähnen ein hübsches – und gesundes – Lächeln machen. Zahnfehlstellungen stören viele Menschen nämlich nicht nur aus ästhetischen Gründen, sie sind auch häufig der Grund für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Neben Schwierigkeiten beim Kauen, Zahnstein und Karies oder dem Zähneknirschen kann es auch zu gesundheitlichen Symptomen kommen, die auf den ersten Blick nichts mit einer Zahnfehlstellung zu tun haben. Hierzu zählen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder sogar Tinnitus

Doch wann macht eine kieferorthopädische Behandlung Sinn?

Dies entscheiden Kieferorthopäden anhand der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG). Diese teilen Zahnfehlstellungen in verschiedene Schweregrade ein:

  • KIG I:
    • Schweregrad der Zahnfehlstellung: 
      Leichte Zahn-fehlstellung
    • Beispiel:
      Obere Schneidezähne ragen <3 mm vor
    • Behandlung: 
      Behandlung aus ästhetischen Gründen
    • Zuschuss der GKV:
      Kein Zuschuss
  • KIG II:
    • Schweregrad der Zahnfehlstellung:
      Geringe Zahn- oder Kieferfehlstellung
    • Beispiel:
      Untere Schneidezähne berühren den Gaumen
    • Behandlung:
      Behandlung aus medizinischen Gründen
    • Zuschuss der GKV:
      Kein Zuschuss
  • KIG III:
    • Schweregrad der Zahnfehlstellung:
      Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehl-stellung
    • Beispiel:
      Untere Schneidezähne verletzen den Gaumen
    • Behandlung:
      Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich
    • Zuschuss der GKV:
      Nur Übernahme der Regelversorgung
  • KIG IV:
    • Schweregrad der Zahnfehlstellung:
      Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung
    • Beispiel: 
      Obere Schneidezähne stehen zw. 6 bis 9 mm vor
    • Behandlung: 
      Behandlung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich
    • Zuschuss der GKV: 
      Nur Übernahme der Regelversorgung
  • KIG V:
    • Schweregrad der Zahnfehlstellung:
      Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehl-stellung
    • Beispiel:
      Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
    • Behandlung:
      Behandlung aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich
    • Zuschuss der GKV:
      Nur Übernahme der Regelversorgung

Anhand klar definierter Indikatoren kann der Kieferorthopäde eine Zahnfehlstellung in die KIG-Gruppen einsortieren. Daraus resultieren die angeratene Behandlung und eine etwaige Kostenübernahme durch die gesetzliche Kranken­versicherung. 

Welche Zahnspange ist die Richtige für mich?

Mit einer Zahnspange werden Fehlstellungen von Zähnen, Zahnreihen und Kiefern korrigiert. Es gibt permanente, feste und herausnehmbare, lose Zahnspangen. Seit einigen Jahren gibt es auch durchsichtige Zahnspangen, die sogenannten Aligner. Zu beachten ist, dass die durchsichtigen Aligner-Schienen nicht die gleiche Korrekturleistung erbringen können wie die festen Modelle. Zahnkorrekturen mit Schienen sind daher nur für leichte Fehlstellungen geeignet.

Feste Zahnspangen

Feste Zahnspangen werden bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen eingesetzt. So genannte Brackets werden auf der Zahnaußen- oder Zahninnenseite befestigt. In diese Brackets wird dann ein Draht eingespannt, der die Zähne richtet. Die Behandlung mit einer festen Spange ist sehr erfolgreich. Wichtig ist eine sorgsame Zahnhygiene während der Behandlung — beispielsweise durch eine professionelle Zahnreinigung. Die Behandlungsdauer beträgt im Regelfall 1,5 bis 2 Jahre.

 

Retainer

Ein Retainer ist ein dünner Metalldraht, der nach einer Behandlung mit einer festen Zahnspange von Hinten auf die Zähne geklebt wird. Er verhindert so, dass sich die Zähne nach der erfolgreichen Behandlung wieder in ihre ursprüngliche Position verschieben. Da der Retainer in der Regel nicht sichtbar ist und auch das Sprechen oder Kauen nicht beeinträchtigt, bleibt er in der Regel so lange im Mund, bis er sich von selbst löst.

 

Lose Zahnspangen

Eine lose Zahnspange hat den Vorteil, dass die Mundhygiene einfach ist. Beim Essen und beim Sport lässt sich die lose Spange außerdem jederzeit herausnehmen. Nachteilig ist, dass die Formbarkeit des Kiefers und der Zähne mit einer losen Spange beschränkt ist und die Behandlung länger dauert als beim Einsatz einer festen Zahnspange. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 3 Jahre. Sie hängt allerdings stark von der Fehlstellung der Zähne ab. Teilweise werden lose Zahnspangen auch als Vor- oder Nachbehandlung für eine feste Zahnspange genutzt.

 

Beißschienen

Außerdem gibt es noch die Beißschiene oder Aufbissschiene, mit der Kiefergelenkbeschwerden behandelt werden. Wie die lose Spange ist sie für Patienten einfach herausnehmbar. Während der Dauer der Behandlung tauscht der Zahnarzt die Schiene zwei, drei Mal im Monat aus. Es gibt harte und weiche Schienen, jeder Patient hat hier ein eigenes Empfinden, was den Tragekomfort angeht. Aufbissschienen werden außerdem eingesetzt, um dem Abrieb der Zähne durch Zähneknirschen entgegenzuwirken. Die konkrete Behandlungsdauer hängt von den vorliegenden Beschwerden, sowie dem gewünschten Ziel ab und kann nicht pauschal geschätzt werden.  

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnspangen für Kinder?

Generell gilt: Die Erstattung von Kieferorthopädie-Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach der Ausprägung der Zahnfehlstellung. Es erfolgt eine Einteilung in eine von fünf Indikationsgruppen (KIG). Für die KIG-Gruppen 1 und 2 (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen) leistet die Gesetzliche nicht, selbst wenn für eine Behandlung die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Eine private Zahnzusatz­versicherung leistet unabhängig von den Indikationsgruppen immer dann, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Grundsätzlich erstattet die gesetzliche Kasse beim ersten Kind zunächst 80 Prozent der Kosten für eine sichtbare Zahnspange und beim zweiten Kind 90 Prozent. Ist die Behandlung erfolgreich, so kommt die Versicherung nach Behandlungsabschluss auch für die verbleibenden 20 bzw. 10 Prozent der Kosten auf.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnspangen für Erwachsene?

Im Regelfall erstattet die gesetzliche Kasse die Kosten für die Behandlung mit einer Zahnspange für Erwachsene nicht. Es gibt allerdings seltene Ausnahmen. Wenn bei einem erwachsenen Patienten zum Beispiel eine gravierende Anomalie am Kiefer diagnostiziert wird und ein kieferchirurgischer Eingriff neben der Spange nötig ist, dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung mit einer sichtbaren Zahnspange. Unter einer schwerwiegenden Kieferanomalie versteht man zum Beispiel einen Fehlbiss, der durch den Kieferknochen ausgelöst wird, durch Verletzungen oder Unfälle hervorgerufene Fehlstellungen des Kiefers oder Missbildungen am Kiefer, die seit der Geburt vorhanden sind.

Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten für eine Zahnspange hängen von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise:

  • Dauer und Umfang der Behandlung
  • Grad der Zahnfehlstellung
  • Art der Materialien und Zusatzleistungen

Lose Zahnspangen sind in der Regel günstiger als Feste und kosten zwischen 500 und 1.500 Euro. Bei festen Zahnspangen kann man mit Gesamtkosten ab 2.500 Euro rechnen. Je nach Zusatzleistungen und Art der festen Zahnspange können jedoch bis zu 10.000 Euro anstehen. 

Die GKV zahlt in den KIG-Stufen III bis V immer nur die Kosten in Höhe der Regelversorgung. Sprich, für die günstigste Variante der sichtbaren Zahnspange. Zusatzleistungen, wie eine unsichtbare Zahnspange, höherwertige Materialien, eine Versiegelung der Zähne oder zusätzliche Kontrolltermine und Behandlungen müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer die Zähne nach der eigentlichen Behandlung noch stabilisieren möchte, sollte für einen Retainer noch mindestens 300 Euro einrechnen.

Ist die Zahnspange im Ausland günstig?

Falls Sie darüber nachdenken, die Behandlung aus Kostengründen im Ausland vornehmen zu lassen, sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen:

PRO — Das spricht für die Zahnspange im Ausland
  • Die Behandlung kann günstiger sein als in Deutschland

  • Spezielle Agenturen bieten eine Vermittlung zwischen Arzt und Patient an


CONTRA — Das spricht gegen die Zahnspange im Ausland
  • Ein Erstbesuch im Ausland zur Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist notwendig

  • Die Qualitätsstandards sind meist deutlich niedriger als bei uns

  • Für die Nachsorge müssen Sie einen Zahnarzt in Deutschland finden

  • Das eingesparte Geld für die Behandlung geht oft für Flüge und Hotels wieder drauf

  • Behandlungen im Ausland werden in der Regel nicht von der Zahnzusatz­versicherung übernommen


Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt wie bereits erwähnt: Bei einer ausgeprägten Fehlstellung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern die Kosten bis zum 18. Lebensjahr. Erwachsene müssen Ihre Zahnkorrektur komplett selbst finanzieren, es sei denn, sie leiden an einer gravierenden Fehlstellung.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Zahnzusatz­versicherung frühzeitig abschließen, also bevor eine Kieferfehlstellung festgestellt wird. Die Zahnzusatz­versicherung der SIGNAL IDUNA leistet für Kinder, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat. Die Kostenübernahmen gilt nicht nur bei einer extremen Fehlstellung der Zähne, sondern immer bei medizinischer Notwendigkeit. Beachten Sie bitte, dass SIGNAL IDUNA die Kosten im Ausland nicht erstattet.

Sollte nach einem Unfall eine kieferorthopädische Behandlung nötig werden, übernimmt SIGNAL IDUNA auch für Erwachsene die Kosten hierfür.

SIGNAL IDUNA erstattet außerdem weitergehende kieferorthopädische Zahnkorrekturen, z.B. mittels einer Aligner-Therapie (unsichtbare Zahnschienen zur Korrektur der Zahnstellung und schiefer Zähne). Die Aligner-Therapie wird im Regelfall nur einmal im Leben durchgeführt und wird mit bis zu 300 Euro bezuschusst.

Voraussetzung für die Kostenerstattung einer Aligner-Therapie ist, dass diese von Zahnarzt/-ärztin oder Kieferorthopäde/-in durchgeführt oder überwacht wird.

Über den Autor

Spezialist für Kranken- und Pflege­versicherungen
Maik Luziga

Maik Luziga ist im Bereich Marketing der SIGNAL IDUNA unser Spezialist für Kranken- und Pflege­versicherungen. Im Blog widmet er sich insbesondere allen Fragen rund um Zahnzusatz­versicherung. In seiner Freizeit ist er gerne sportlich aktiv.

Maik Luziga

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