Heilpraktiker: Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten?

Immer mehr Menschen interessieren sich für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren. Viele zögern jedoch, einen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin aufzusuchen – oft aus Unsicherheit, wer die Kosten trägt.

Ob Ihre Krankenversicherung diese Kosten zahlt, hängt von der Versicherungsart ab.

David Bläsing
Veröffentlicht am 16.09.2025
4 Min. Lesezeit

Was sind Heilpraktikerleistungen?

Heilpraktiker bieten viele alternative Behandlungsformen, die nicht Teil der klassischen Schulmedizin sind, sondern unter den Begriff Komplementärmedizin fallen. Das Spektrum ist breit: von jahrhundertealten Naturheilverfahren bis hin zu modernen, alternativmedizinischen Ansätzen. 

Dazu gehören beispielsweise Akupunktur und Akupressur, Homöopathie oder Kinesiologie. Aber nicht jede Heilpraktikerin und jeder Heilpraktiker bietet alle heilpraktischen Verfahren an.

Wie rechnen Heilpraktiker ab?

Voll-Heilpraktikerinnen und Voll-Heilpraktiker (ohne Approbation) sind bei der Abrechnung von Naturheilverfahren frei. Sie dürfen nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Eine entsprechende Gebührenordnung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker existiert jedoch nicht. Sie rechnen daher meist nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Das ist eine unverbindliche Sammlung von Durchschnittshonoraren und wird von Versicherern meist akzeptiert.

Approbierte Ärztinnen und Ärzt, die zusätzlich naturheilkundliche Leistungen anbieten, nutzen zu Abrechnungszwecken meist das Hufelandverzeichnis. Darin werden naturheilkundliche Leistungen, Behandlungen sowie Diagnostik- und Therapieverfahren GOÄ-Ziffern zugeordnet, um die Abrechnung zu erleichtern. Es dient jedoch nur als Orientierung und ist nicht bindend.

Kostenübernahme bei Heilpraktikerinnen: GKV, PKV und Zusatzversicherungen im Überblick

Ob und in welchem Umfang die Kosten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker übernommen werden, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind. Für gesetzlich Versicherte ist der Leistungsumfang oft stark eingeschränkt.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die GKV übernimmt nur Behandlungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und von Leistungserbringern mit Kassenzulassung durchgeführt werden (vgl. § 95 Abs. 1 SGB V).

Dazu zählen

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten

nicht aber Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Kosten für Heilpraktiker-Leistungen und Behandlungen oder von Heilpraktikern oder Heilpraktikerinnen erstellte Verordnungen aus dem Arznei-, Heil- oder Hilfsmittelbereich übernehmen gesetzliche Krankenkassen also meist nicht.

Doch es gibt Ausnahmen: Einige Kassen erstatten freiwillig bestimmte Naturheilverfahren als sogenannte Satzungsleistung (vgl. § 11 Abs. 6 SGB V), etwa Osteopathie oder Akupunktur bei Rücken- oder Knieschmerzen. Dies ist jedoch satzungsabhängig an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa eine ärztliche Verordnung.

Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie sind für gesetzlich Versicherte grundsätzlich Selbstzahler-Angebote.

Private Krankenkassen hingegen bieten ein deutlich breiteres Spektrum erstattungsfähiger Heilpraktiker-Leistungen.

Heilpraktiker: Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherungen (PKV) übernimmt Heilpraktikerleistungen oft weitaus umfassender als die GKV. Viele Tarife decken sowohl körperliche als auch psychotherapeutische Leistungen ab – entweder mit prozentualer Erstattung oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.

Je nach Tarifart können Versicherte der SIGNAL IDUNA bis zu 2.250 Euro im Jahr für naturheilkundliche Leistungen erstattet bekommen (100 Prozent des Rechnungsbetrags).

Die erstattungsfähigen Behandlungen, Heil- und Arzneimittel umfassen u.a. Leistungen, die über das Hufelandverzeichnis abgerechnet oder durch einen Teil-Heilpraktiker erbracht werden, so beispielsweise

  • Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Anthroposophische Medizin
  • Neuraltherapie
  • Eigenbluttherapie
  • Atemtherapie
  • Schröpftherapie

– und sogar psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker, sofern sie durch einen Arzt angeordnet wurden.

Alle Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier.

Kostenübernahme mit ambulanter Zusatzversicherung

Ob PKV oder GKV – es gibt für jeden passende Wege zur Absicherung. Die PKV richtet sich vor allem an höherverdienende Arbeitnehmende und Selbstständige. Doch auch GKV-Versicherte können sich mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker-Leistungen erstatten lassen.

SIGNAL IDUNA erstattet beispielweise über die ambulante Krankenzusatzversicherung je nach Tarif bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags, bis zu einem Höchstbetrag von 750 Euro pro Jahr

Dies umfasst Leistungen von Ärztinnen oder Heilpraktikern im Bereich der Naturheilkunde sowie Heilmethoden, die nicht Teil der GKV-Regelversorgung sind. Beispiele dafür sind Schmerzakupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik oder Massagen.

Kosten erstatten lassen – Entscheidungshilfe und Tipps

In der GKV werden Heilpraktikerleistungen nur selten übernommen, in der PKV kommt es auf den gewählten Tarif an. Eine ambulante Krankenzusatzversicherung kann hier gezielt Lücken schließen und vor hohen Zuzahlungen schützen.

Für die Erstattung gilt:

  • Vor Beginn der Behandlung klären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
  • Rechnungsanforderungen erfragen und beachten
  • Leistungsobergrenzen im Blick behalten

So holen Sie das Maximum aus Ihrem Versicherungsschutz heraus.

Über den Autor

David Bläsing

Spezialist für Krankenversicherungen

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personenversicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Krankenversicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

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