Die wichtigsten Hausversicherungen
Die wichtigsten Versicherungen beim Hausbau
Häufige Fragen beim Hauskauf
Als Hauseigentümer benötigen Sie für einen lückenlosen Schutz im Grunde drei essenzielle Absicherungen: Die Wohngebäudeversicherung sichert die Substanz Ihres Hauses gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab und sollte heute zwingend um den Baustein Elementarschäden (für z.B. Starkregen und Hochwasser) ergänzt werden. Für Ihr gesamtes bewegliches Hab und Gut im Haus ist eine Hausratversicherung unverzichtbar, während die Haftpflichtversicherung Sie vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen schützt, falls beispielsweise im Winter jemand auf Ihrem Gehweg verunglückt.
Nein, für Eigentümer von Immobilien besteht in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings ist ihr Abschluss eine übliche Voraussetzung für die Bewilligung einer Baufinanzierung durch Kreditinstitute. Unabhängig davon dient die Versicherung der Absicherung des investierten Kapitals, da sie die Kosten für umfangreiche Schäden, etwa durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser, übernimmt.
Ja, eine Elementarschadenversicherung ist für viele Hauseigentümer eine sinnvolle Ergänzung. Herkömmliche Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch standardmäßig nicht ab. Der Zusatzbaustein für Elementarschäden schließt diese Deckungslücke. Da Unwetter mit lokalem Starkregen mittlerweile in allen Regionen Deutschlands auftreten und erhebliche Schäden anrichten können, bietet die Versicherung Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.
In der Wohngebäudeversicherung sind fest auf dem Dach installierte Photovoltaikanlagen bei den üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser in der Regel als Gebäudebestandteile beitragsfrei mitversichert. Um Ihre Solaranlage jedoch gegen weitaus häufigere Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Tierverbiss oder technische Defekte wie Kurzschluss und Überspannung abzusichern, empfiehlt sich ein spezieller Schutz. Bei SIGNAL IDUNA lässt sich diese Allgefahrendeckung unkompliziert über den leistungsstarken Zusatzschutz “Smart Home” in Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung integrieren.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Sie dann unverzichtbar, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Da Sie als Eigentümer die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht tragen, haften Sie unbegrenzt, falls beispielsweise ein Mieter auf Glatteis stürzt oder ein Passant von einem herabfallenden Dachziegel verletzt wird. Bewohnen Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus hingegen komplett selbst, ist dieses existenzielle Risiko in der Regel bereits über eine moderne Privathaftpflichtversicherung vollumfänglich abgedeckt, sodass ein separater Vertrag für Sie in diesem Fall überflüssig ist.
Häufige Fragen zur Hausmiete
Als Mieter eines Hauses tragen Sie zwar kein Risiko für die Gebäudesubstanz, müssen aber Ihr eigenes Hab und Gut sowie persönliche Haftungsrisiken absichern. Die absolute Basis bildet hierbei eine private Haftpflichtversicherung inklusive des Bausteins für Mietsachschäden, die Sie vor den finanziellen Folgen schützt, falls Sie versehentlich das gemietete Haus beschädigen (z. B. durch ein überlaufendes Waschbecken oder eine Macke im teuren Parkett). Ebenso unverzichtbar ist eine Hausratversicherung, die Ihr gesamtes privates Inventar wie Möbel, Elektronik und Kleidung bei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm zum Neuwert absichert. Da Sie bei einem gemieteten Haus oft auch für den dazugehörigen Garten verantwortlich sind, empfiehlt es sich, dass Ihre Hausratpolice auch Diebstähle von Gartenmöbeln oder Grills vom Grundstück abdeckt.
In einem gemieteten Haus deckt die Hausratversicherung all Ihr privates und bewegliches Inventar ab, das im Schadensfall zum Neuwert ersetzt wird – darunter Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck sowie Sportgeräte. Dieser Schutz greift bei Schäden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sturm und Hagel, und erstreckt sich bei Bedarf auch auf Gegenstände im Keller, in der Garage oder im Garten.
Bei einem Wasserschaden in einem gemieteten Haus gilt die klare Grundregel: Jede Partei ist für ihr eigenes Eigentum verantwortlich, wobei die Kostenverteilung strikt von der Schadensursache abhängt. Für Schäden am Gebäude selbst – wie durchnässte Wände, beschädigte Böden, Estrich-Trocknungen oder fest verbaute Rohre – kommt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters auf, sofern der Mieter den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Sind hingegen Ihre privaten, beweglichen Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte durch das Wasser beschädigt worden, übernimmt dies Ihre eigene Hausratversicherung, die bei einem Verschulden des Vermieters gegebenenfalls Regress bei dessen Gebäudeversicherung nimmt. Haben Sie als Mieter den Schaden jedoch selbst versehentlich verursacht (z. B. durch eine falsch angeschlossene Waschmaschine oder ein vergessenes, überlaufendes Waschbecken), springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, um die teuren Reparaturkosten am Eigentum des Vermieters (die sogenannten Mietsachschäden) zu regulieren.
Häufige Fragen rund um den Hausbau
Beim Hausbau stehen Sie vor großen finanziellen Risiken, die Sie mit einem maßgeschneiderten Versicherungspaket absichern sollten. Zu den drei absolut unverzichtbaren Säulen gehört erstens die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Sie vor unbegrenzten Schadensersatzansprüchen schützt, falls sich beispielsweise Passanten oder spielende Kinder auf Ihrer Baustelle verletzen. Zweitens sichert die Bauleistungsversicherung (oft auch Bauwesenversicherung genannt) unvorhergesehene Schäden am entstehenden Rohbau ab, die durch unwegsames Wetter wie Starkregen, Überschwemmungen, Diebstahl von fest verbautem Material oder Vandalismus entstehen. Drittens komplettiert die Rohbau-Feuerversicherung das Paket und deckt Brand- oder Blitzschlagschäden am unfertigen Gebäude ab. Bei der SIGNAL IDUNA ist diese sogar beitragsfrei enthalten, wenn Sie vorab eine Wohngebäudeversicherung für das fertige Haus abgeschlossen haben.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte unbedingt vor dem ersten Spatenstich und bestenfalls direkt nach dem Erwerb des Baugrundstücks abgeschlossen werden. Ihre Haftung als Bauherr beginnt nämlich nicht erst mit den eigentlichen Bauarbeiten, sondern bereits mit dem Kauf des Grundstücks (z. B. durch die Pflicht, dieses gegen Gefahren zu sichern) sowie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Verträge mit einem Architekten oder einem Bauunternehmen schließen. Da Sie ab der Vorbereitung der Baustelle – wie dem Fällen von Bäumen oder dem ersten Erdaushub – gesetzlich unbegrenzt für alle dort entstehenden Personen- und Sachschäden haften, sorgt ein rechtzeitiger Abschluss bei der SIGNAL IDUNA dafür, dass Sie vom ersten Tag an lückenlos abgesichert sind.
Eine Feuerrohbauversicherung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, gilt aber als wichtiger Baustein zur Absicherung in der Bauphase. Sie schützt Bauherren vor den finanziellen Folgen von Schäden am Rohbau, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden können. Da Kreditinstitute den Nachweis dieser Versicherung oft zur Bedingung für die Auszahlung eines Baudarlehens machen, ist sie in der Praxis für die meisten Bauprojekte relevant.
Bei einem Unfall auf Ihrer Baustelle haften Sie als Bauherr grundsätzlich als Erster und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen, da Sie laut Gesetz die primäre Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück tragen. Zwar können Sie diese Sicherheitsaufgaben vertraglich auf Architekten oder Bauunternehmer übertragen, doch behalten Sie als Auftraggeber stets eine Überwachungspflicht – verletzen Sie diese auch nur leicht fahrlässig (etwa durch unzureichende Kontrolle von Absperrungen, Warnschildern oder Beleuchtung), kommt es zur Haftung. Da Personenschäden durch Behandlungskosten, Verdienstausfall oder lebenslange Rentenzahlungen schnell Millionenhöhe erreichen können, wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche für Sie ab und reguliert berechtigte Schäden zuverlässig. (Wichtiger Zusatzhinweis: Verunglücken private Bauhelfer aus Ihrem Freundes- oder Familienkreis, haftet für deren Heilbehandlung die gesetzliche Unfallversicherung, weshalb Sie diese Helfer zwingend bei der Berufsgenossenschaft Bau anmelden sollten).
Ja, eine Wohngebäudeversicherung für einen Neubau ist in der Regel günstiger als für ein älteres Haus. Da neue Immobilien über moderne Leitungen, ein einwandfreies Dach und aktuelle Technik verfügen, ist das Risiko für Schadensfälle wie Rohrbrüche oder Kurzschlüsse statistisch geringer. Versicherer honorieren diesen Zustand mit teils Neubaurabatten. Diese Rabatte schmelzen zwar mit zunehmendem Alter des Gebäudes Jahr für Jahr ein wenig ab, sorgen aber in der wichtigen Phase direkt nach dem Hausbau für eine spürbare finanzielle Entlastung.