Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich maximal für ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem so genannten Verkehrsjahr. Dieses beginnt immer am 1. März. In der Regel endet es am 28. Februar des Folgejahres, in Schaltjahren einen Tag später. Jedes Jahr hat das Versicherungskennzeichen eine andere Farbe. Grün, Schwarz und Blau wechseln sich dabei ab
Weil jedem Verkehrsjahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob das Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat.