Wenn sich Ihre körperliche Leistungsfähigkeit durch den Ausfall einer Ihrer Grundfähigkeiten vermindert oder dieser sogar dazu führt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausführen können, können schnell sehr große finanzielle Lücken entstehen – beispielsweise durch einen plötzlich dringend benötigten Umbau in Ihrer Wohnung, um Ihre Lebensqualität weiter im gewohnten Lebensumfeld genießen zu können. Oder Sie müssen sich beruflich umorientieren und benötigen einige Zeit und neue Arbeitsmittel, um für neue Aufgaben gerüstet zu sein. Die so entstehenden Finanzierungslücken nach dem Wegfall einer Grundfähigkeit sollten Sie unbedingt in angemessener Höhe absichern. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie die entsprechende Versorgungslücke anhand Ihrer aktuellen Gehaltsunterlagen und der Ihnen vorliegenden Renteninformationen selbst bestimmen können.
Ihre Versorgung bei Erwerbsminderung
Beispiel:
Ihr monatliches Bruttoeinkommen 3.000,00 €
Ihr monatliches Nettoeinkommen 2.100,00 €
abzüglich der Gesetzlichen - 1.080,00 €
Erwerbsminderungsrente
(Faustformel: 36 % vom Bruttoeinkommen)
abzüglich vorhandener betrieblicher - 0,00 €
und privater Ansprüche
Ihre Versorgungslücke bei
Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung. = 1.020,00 €
Die sich aus dieser Berechnung ergebende Versorgungslücke sollten Sie mindestens absichern. Der Verlust einer Grundfähigkeit oder Berufsunfähigkeit muss beispielsweise nicht zwingend eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. In diesem Fall würde keine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung fließen, wodurch die Versorgungslücke noch größer wird.
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