Pensionskasse

Mit einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionskassenversorgung sorgen Sie intelligent vor & nutzen jede Menge Steuer- und Sozialabgabenvorteile

Das finden Sie hier:

Die Pensionskassenversorgung erfolgt über eine Versicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird.

Informationen für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Wer im Ruhestand auf nichts verzichten will, muss selbst die Initiative ergreifen. Mit einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionskassenversorgung sorgen Sie nicht nur intelligent vor, sondern nutzen auch jede Menge Steuer- und Sozialabgabenvorteile. Das Ergebnis: Deutlich mehr Rente!

  • Mit der Pensionskasse sorgen Sie über Ihren Arbeitgeber renditestark für Alter vor.
  • Die Beiträge finanzieren Sie durch Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttoeinkommen. Ihr Arbeitgeber übernimmt die regelmäßige Überweisung.
  • Die aus dem Bruttoeinkommen finanzierten Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozial­versicherungsfrei.
  • Durch Steuer- und Sozial­versicherungsersparnis ist Ihr Nettoaufwand deutlich niedriger.
  • Das Anlagekonzept Ihrer Pensionsversorgung bestimmen Sie: Klassische Anlage oder Fondsanlage.
  • Bei einem Jobwechsel wechselt Ihre Pensionskassenversorgung einfach mit oder Sie führen Sie privat weiter.

Stocken Sie über den Arbeitgeber Ihre Altersversorgung auf.


Wussten Sie das? Sie haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Spart Ihr Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozial­versicherungsbeiträge, ist er auch verpflichtet, Ihnen einen entsprechenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (höchstens 15 %) zu zahlen. Eine bekannte Form ist die Pensionskasse. Innerhalb vorgegebener Grenzen ist der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei.

Das bedeutet für Sie: Der Nettoaufwand für Ihre Altersversorgung sinkt.

Wie funktioniert die arbeitnehmerfinanzierte Pensionskasse?


Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber den Abschluss einer Pensionskassenversorgung sowie den Betrag, den Sie regelmäßig anlegen wollen. Ihr Arbeitgeber zieht den Betrag direkt von Ihrem Bruttoentgelt ab und überweist diesen an die SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG.

Wie viel kann in die Pensionskasse steuerbegünstigt eingezahlt werden?


Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse sind nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten­versicherung (West) steuerfrei. Für das Jahr 2022 ist damit ein Betrag von 564 EUR monatlich möglich.

Freuen Sie sich über Steuervorteile


Die Pensionskassenversorgung wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Während der Ansparphase sind die Beiträge bis zu den genannten Grenzen steuerfrei. Dafür werden die Einkünfte im Alter besteuert. Aber: Als Rentner haben Sie meist einen günstigeren Steuersatz als im Berufsleben.

Sparen Sie Sozialabgaben


Die Pensionskassenbeiträge sind außerdem bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (282 EUR monatlich für das Jahr 2022) sozialabgabenfrei. In der Auszahlphase müssen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (freiwillig und gesetzlich Versicherte) für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur Kranken­versicherung der Rentner sowie zur Pflege­versicherung zahlen. Gesetzlich Versicherte werden bei der Verbeitragung ihrer Betriebsrente durch eine dynamische Freigrenzen- bzw. Freibetragsregelung deutlich entlastet.

Die clevere betriebliche Altersversorgung

 

Mit der Pensionskasse können Sie Ihre Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei aufbauen.

 

  • Versorgungslücke schließen: Mit den Leistungen aus der Pensionskasse ergänzen Sie die nur unzureichende Versorgung durch die gesetzliche Renten­versicherung. Die Höhe des Vorsorgebedarfs bestimmen Sie dabei selbst, denn Sie entscheiden, wie viel von Ihren Bruttobezügen umgewandelt werden soll.
  • Flexibel vorsorgen: Der Rentenbeginn kann ab dem 62. Geburtstag individuell bestimmt werden. Ebenso können Sie sich für eine Rente oder eine Kapitalzahlung entscheiden. Eine Kombination aus beiden ist möglich.
  • Individuell vorsorgen: Sorgen Sie dafür, dass Sie bei Berufsunfähigkeit weiterhin ein sicheres Einkommen haben, und sichern Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes ab.

Hinterbliebenenabsicherung durch Beitragsrückgewähr


Beim Ableben des Versicherten vor Altersrentenbeginn greift die Beitragsrückgewähr. Die Hinterbliebenen erhalten entweder eine Rente oder eine Kapitalauszahlung aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge.

Vereinbarung einer Rentengarantiezeit


Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn während der Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Dauer weitergezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Todesfallleistung im Rentenbezug


Im Falle des Todes während der Rentenbezugszeit bemisst sich die Höhe der Hinterbliebenenrente oder der Kapitalauszahlung an der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und der bereits gezahlten Altersrenten.

Hinterbliebenenrente


Bei Vertragsabschluss wird vereinbart, dass die Angehörigen eine Hinterbliebenenrente in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Altersrente erhalten.

Lösung zur Absicherung der Arbeitskraft


Berufsunfähigkeits-Zusatz­versicherung: Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Fragen und Antworten

Ihre Pensionskassenversorgung können Sie zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen.

Anstelle einer lebenslangen Rente können Sie sich zu Rentenbeginn auch für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden. Oder Sie lassen sich nur einen Teil des Kapitals auszahlen und erhalten den Rest als Rente.

Die Leistungen aus der Pensionskasse werden im Alter als Einkommen besteuert - in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Auf die Leistungen aus der Pensionskasse sind zudem Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflege­versicherung zu leisten. Das gilt auch für freiwillig Versicherte. Gesetzlich Versicherte werden bei der Verbeitragung ihrer Betriebsrente durch eine dynamische Freigrenzen- bzw. Freibetragsregelung deutlich entlastet. Demnach fallen keine Beiträge an, wenn die Betriebsrente 164,50 € im Monat nicht übersteigt (für das Jahr 2022).

Wenn Sie die Vorteile der Pensionskasse nutzen wollen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn Ihre Vorsorge ist gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Auch bei den anderen Durchführungswegen sind bestimmte Insolvenzsicherungen vorgesehen.

Die Leistungen aus Ihrer Pensionskasse können Sie ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung auszusetzen oder einzustellen. Dadurch reduzieren sich jedoch auch die Versicherungsleistungen.

Informationen für Arbeitgeber

Das Prinzip ist einfach:

  • Als Arbeitgeber erteilen Sie Ihren Mitarbeitern eine Zusage und zahlen regelmäßig Beiträge in die Pensionskasse ein.
  • Die Finanzierung erfolgt unkompliziert entweder durch Umwandlung des Arbeitnehmerentgelts oder durch Sie als Arbeitgeber. Auch Kombinationen sind möglich.
  • Ihre Mitarbeiter bauen so eine Altersversorgung auf und sichern sich auf Wunsch zugleich bei Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen im Todesfall ab.
  • Die Pensionskasse in der Form der Renten­versicherung wird zudem attraktiv steuerlich gefördert.

Sie bauen aus den folgenden vier Bausteinen die Betriebsrente zusammen, die zu Ihrem Unternehmen passt:

 

  1. Entgeltumwandlung: Ihre Mitarbeitenden haben die Chance, bei geringem Nettoaufwand eine solide Altersversorgung aufzubauen und Sie sparen Sozialbeiträge.
  2. Arbeitgeberzuschuss: Sie geben die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozial­versicherungsbeiträge weiter und zahlen diese in die Pensionskasse ein (§ 1a Betriebsrentengesetz). Für Sie ist das ein Nullsummenspiel, für Ihre MItarbeitenden bedeutet das später mehr Rente.
  3. Umwandlung VL: Wandeln Ihre Mitarbeitenden ihre vermögenswirksamen Leistungen in Pensionskassenbeiträge um, können sie noch effektiver davon profitieren und gleichzeitig mehr für ihre Altersversorgung tun.
  4. Arbeitgeberleistung: Effiziente Chance, Ihr Unternehmen noch attraktiver für bestehende und potenzielle Mitarbeitende zu machen - außerdemlukrativer als eine Gehaltserhöhung.

 

Wir zeigen Ihnen, wie ein modernes, erfolgreiches bAV Konzept in Ihrem Unternehmen aussehen kann.

  • Entgeltumwandlung: Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern den Aufbau einer staatlich geförderten soliden Altersversorgung. Gleichzeitig erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihres Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung.
  • Arbeitgeberzuschuss: Soweit Sie als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge einsparen, sind diese in Form eines Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung an Ihren Mitarbeiter weiterzugeben (max. 15%). 
  • Vermögenswirksame Leistungen: Auch vermögenswirksame Leistungen (VL) können in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Und im Gegensatz zu den klassischen VL sind die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei. So holen Ihre Mitarbeiter deutlich mehr aus den VL raus und sorgen zusätzlich für das Alter vor.
  • Arbeitgeberleistung: Ein finanzielles Polster im Alter sorgt für mehr Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Tragen Sie einen Teil dazu bei: Mit einem festen Arbeitgeberbeitrag können Sie Ihren Mitarbeitern einen effektiven Motivationsschub geben und langfristig an Ihr Unternehmen binden.

 

Die Pensionskasse zeichnet sich durch attraktive finanzielle Vorteile aus:

 

  • Die Beiträge bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten­versicherung (West) steuerfrei. Für das Jahr 2022 ist damit ein Betrag von 564 EUR monatlich möglich.
  • Von diesen Beiträgen sind außerdem 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (282 EUR monatlich für das Jahr 2022) sozialabgabenfrei.
  • Erst im Rentenalter fallen Steuern und Sozialabgaben für die Leistungen an. In der Regel sind die Steuersätze dann deutlich geringer als während des Arbeitslebens. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflege­versicherung sind zu entrichten. Dabei werden pflichtversicherte Mitglieder durch eine dynamischen Freigrenzen- bzw. Freibetragsregelung deutlich entlastet.
  • Motivieren und Binden der wichtigen Mitarbeiter
  • Beiträge sind Betriebsausgaben und - innerhalb vorgegebener Grenzen - steuer- und sozial­versicherungsfrei
  • Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter gemäß Betriebsrentengesetz
  • Keine Bildung von Rückstellungen in der Bilanz
  • Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt die SIGNAL IDUNA Lebens­versicherung AG
  • Sehr geringer Verwaltungsaufwand
  • Fondsgebundene Versicherungslösungen mit moderner Garantie
  • Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG

Sie wünschen eine sicherheitsorientierte Versorgung?

Dann entscheiden Sie sich für das fondsgebundene Produkt SI Global Garant Invest Pensionskassenversorgung. Sie gehen kein Risiko ein, denn die fondsgebundene Renten­versicherung bietet hohe Renditechancen durch ein hochmodernes Anlagekonzept ohne auf garantierte Mindestleistungen verzichten zu müssen.