Ausbildungstarif: Schul-/Studiennachweis online einreichen

Sichern Sie sich die vergünstigten Beiträge für Studenten, Auszubildende und Schüler in der Kranken- und Pflege­versicherung. Schnell und einfach online.

So funktioniert's

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3. Erledigt!

Ihr Ausbildungstarif wird verlängert.
Fragen und Antworten

Zum Ausbildungstarif

Sie können den Ausbildungstarif für eine Vielzahl von Kranken­versicherungstarifen beantragen. Für die Pflegepflicht­versicherung wird in diesem Zusammenhang ein möglicher Nachlass geprüft. Auf weitere Versicherungsverträge hat der Ausbildungstarif keinen Einfluss.

Sie können den Ausbildungstarif beantragen, wenn die Umstellung vom günstigeren Jugendlichen- in den höheren Erwachsenenbeitrag bevorsteht. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Versicherungsschutz. Sie erhalten dazu eine schriftliche Mitteilung von uns.

Voraussetzungen für den Ausbildungstarif:

  • die versicherte Person gehört z.B. zu einer der folgenden Personengruppen: Studenten (auch Werksstudenten), Schüler, Auszubildende, Beamtenanwärter, Praktikanten, Referendare und FSJ/FÖJ.

Für Krankenvollversicherte gilt:

  • Schüler und Studenten dürfen wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten
  • das Einkommen von Studenten, die während ihres Studiums auf selbstständiger Basis arbeiten, darf eine sich jährlich ändernde Bezugsgröße nicht überschreiten

Zusätzlich ab dem 25. Lebensjahr für die Pflegepflicht­versicherung gilt:

  • das monatliche Einkommen darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten

Falls die Voraussetzungen nicht zutreffen sollten, prüfen wir den Ausbildungstarif individuell für Sie.

Ab einem gewissen Alter (abhängig vom Tarif) erfolgt die Umstellung vom Jugendlichen- in den Erwachsen entarif zu einem höheren Beitrag. Während des Studiums, der Ausbildung oder der Schulzeit steht ggf. nicht so viel Geld zur Verfügung. Daher können Studenten, Auszubildende und Schüler Sonderbedingungen beantragen und in dieser Zeit vergünstigte Beiträge zahlen. Wichtig: Nach Abschluss der Ausbildung, etc. erfolgt ein Wechsel zurück in den Erwachsenenbeitrag, der aufgrund der fehlenden Bildung von Alterungsrückstellungen während des Ausbildungstarifes dann höher als zuvor ausfallen kann.

Fragen und Antworten

Zur Verlängerung des Ausbildungstarifes

Wir stellen einige konkrete Fragen zur Art und Dauer von Studium, Ausbildung oder Schule sowie zu eventuellen Einkünften und Nebenbeschäftigungen. Außerdem benötigen wir eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, einen Ausbildungsnachweis oder eine Schulbescheinigung.. Diesen können Sie nach Beantwortung der Fragen einfach als Datei (z. B. PDF) hochladen.

Alle unsere registrierten Versicherungnehmer können den Onlineservice nutzen.

Die aktuelle Bescheinigung sollte innerhalb von sechs Wochen nach unserer schriftlichen Aufforderung eingereicht werden. Sofern Ihnen innerhalb dieser Frist noch kein Nachweis vorliegt, können Sie über den Onlineservice eine Fristverlängerung beantragen.

Sie können für den Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen eine Überbrückung für maximal sechs Monate beantragen, um auch in dieser Zeit von den vergünstigten Beiträgen zu profitieren.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Warte-/Urlaubssemester
  • Zeitraum zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn (oder andersrum)
  • Zeitraum zwischen zwei Studiengängen (z.B. Bachelor und Master)

Wichtig:

  • Sie erhalten nach Ablauf der Überbrückung eine schriftliche Erinnerung, um einen aktuellen Nachweis einzureichen
  • Falls nach dem überbrückten Zeitraum keine weitere Ausbildung absolviert wird, erfolgt eine rückwirkende Umstellung zu Beginn des Überbrückungszeitraumes in den Normalbeitrag.
  • Die Überbrückung kann nur für eine Kranken­versicherung, nicht aber für eine Pflegepflicht­versicherung beantragt werden, da die Beiträge zur Pflegepflicht­versicherung durch einen Verband festgelegt werden

Wenn die genannten Voraussetzungen zum Ausbildungstarif im Ausland erfüllt sind, gelten die Ausbildungsbedingungen auch während des Auslandsaufenthaltes (ggf. ist ein Auslandszuschlag zu entrichten).

Wenn durch die Tätigkeit eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden und ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.

Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium oder der Ausbildung haben. Wenn der monatliche Verdienst durch die Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, erfolgt eine individuelle Prüfung.

Bitte informieren Sie uns über das Ende der Ausbildung/des Studiums. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf den Ausbildungstarif und Sie zahlen wieder den normalen Tarifbeitrag inkl. der Alterungsrückstellungen. Nach Umstellung erhalten Sie einen neuen Versicherungsschein.