Betriebsschließungs­versicherung

  • finanzieller Schutz bei behördlicher Schließung Ihres Betriebes 
  • variable Haftzeiten 
  • dynamische Selbstbeteiligung möglich 

Behördliche Betriebsschließung? SIGNAL IDUNA ebnet den Weg zur Wiedereröffnung:

  • Die Betriebsschließungsversicherung fängt finanzielle Schäden auf.
  • Alle im Infektionsschutzgesetz genannten und in Zukunft ergänzten Krankheiten oder Krankheitserreger sind versichert.
  • Reduzieren Sie Ihren Beitrag über eine dynamische Selbstbeteiligung.

Betriebsschließungsversicherung – finanziell abgesichert bei behördlicher Schließung

Ob Sterneküche, Stammtisch-Kneipe, Pflegeheim oder Fitnessstudio: Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten oder direkten Kontakt zu Menschen haben, sind bei Infektionen besonders gefährdet. Für eine behördliche Betriebsschließung genügt bereits der Verdacht auf eine meldepflichtige Infektion. Müssen Sie Ihren Betrieb wegen akuter Ansteckungsgefahr vorübergehend schließen, kommen neben Ertragsausfällen weitere, oft hohe Kosten auf Sie zu.   

Eine Betriebsschließungsversicherung bietet weitreichenden Schutz und finanzielle Sicherheit: vom entgangenen Gewinn über laufende Kosten und Warenschäden bis zu Desinfektionskosten.  

Vorteile der Betriebsschließungsversicherung

Umfassender und zukunftssicherer Schutz

Deckung finanzieller Schäden aufgrund behördlicher Schließung (Einzelanordnung) bei meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern. 

Tätigkeitsverbote gegen Betriebsangehörige sind mitversicher

Bei Tätigkeitsverboten übernimmt die Versicherung die jeweiligen Lohnfortzahlungen. 

Variable Gestaltung der Haftzeiten 

Wählen Sie nach Bedarf 30, 45 oder 60 Tage Haftzeit. 

Keine Standard-Selbstbeteiligung

Reduzieren Sie Ihren Beitrag über eine dynamische Selbstbeteiligung

Clevere Ergänzung für sinnvollen Schutz

Eine Betriebsschließungsversicherung ist an die Geschäftsinhaltsversicherung gekoppelt: ein starkes Team zur Absicherung Ihres Unternehmens.

Betriebsschließung versichern: Unternehmen schützen, Wiedereröffnung sichern

Mal sind aggressive Viren schuld, mal mangelnde Hygiene. Die Ursachen für eine behördlich angeordnete Betriebsschließung sind vielfältig, der wirtschaftliche Schaden ist oft enorm. Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie kann finanzielle Schäden einer Schließung (Einzelanordnung) auffangen und Ihr Unternehmen für eine erfolgreiche Wiedereröffnung stärken. Da eine Betriebsschließungsversicherung an die Geschäftsinhaltsversicherung gekoppelt ist, bietet die Kombination Ihrem Unternehmen umfassenden Schutz.  

Wer benötigt eine Betriebsschließungsversicherung?

Für Unternehmen der Lebensmittelbranche und Unternehmen, die auf den direkten Kontakt mit Menschen ausgerichtet sind, ist eine Betriebsschließungsversicherung unerlässlich. Denn sie alle haben ein erhöhtes Risiko für behördliche Schließungen im Rahmen des Infektionsschutzes und ähnlicher Gesetze.

Eine Betriebsschließungsversicherung schützt insbesondere folgende Branchen:

  • Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Betriebe der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
  • Lebensmittel-Einzelhandel
  • Pflegeheime und soziale Einrichtungen
  • Friseur-Betriebe, Kosmetik- und Tattoo-Studios
  • Sporteinrichtungen und Fitnessstudios 

Absicherungsbedarf besteht darüber hinaus für zahlreiche andere Unternehmen, wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich gemacht haben. Denn ein plötzlicher Krankheitsausbruch im Betrieb kann jederzeit zu einer behördlichen Schließung führen – in Form einer Teilschließung oder für das gesamte Unternehmen. Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Konsequenzen häufig existenzgefährdend

Was leistet eine Betriebsschließungsversicherung?

Versichert ist die Schließung, auch Teilbetriebsschließung, Ihres Betriebes oder einer Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung wegen eines konkreten Infektionsvorfalls oder -verdachts innerhalb Ihres Betriebes oder einer Betriebsstätte.  
Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte sind einer Betriebsschließung gleichgestellt.

 

Wann und bei welchen Krankheiten leistet die Betriebsschließungsversicherung?  
Die SIGNAL IDUNA Betriebsschließungsversicherung sichert Sie umfassend und zukunftssicher ab: Die Deckung greift bei Krankheiten oder Krankheitserregern, die nach dem Infektionsschutzgesetz zum Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig und in den Verordnungen aufgeführt sind (sogenannter dynamischer Verweis). 


Gut zu wissen:  
Verhängen Behörden eine Allgemeinverfügung, um Betriebe flächendeckend zu schließen, greift die Deckung der SIGNAL IDUNA Betriebsschließungsversicherung nicht. Denn: Hinter solchen Verfügungen stecken politische Entscheidungen – zum Beispiel bei Kontaktbeschränkungen oder für den allgemeinen Gesundheitsschutz. Gleiches gilt für Epidemien und Pandemien oder, wenn ein Krankheitserreger als Epidemie oder Pandemie eingestuft wurde.  
Müssen Sie Ihren Betrieb hingegen aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung teilweise oder vollständig schließen, sind Sie mit einer Betriebsschließungsversicherung von SIGNAL IDUNA umfassend geschützt. 

Koch verfeinert Gericht.

Ein Schadenbeispiel aus der Praxis

Ein Mitarbeiter eines Catering-Betriebes hat sich mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert. Aufgrund hoher Ansteckungsgefahr wird der Betrieb durch eine behördliche Einzelanordnung vorsorglich für zehn Tage geschlossen. Der Betreiber kann in dieser Zeit keine Waren anbieten und hat dadurch Umsatzeinbußen. Zudem muss er weiterhin die laufenden Kosten tragen. Er rechnet mit folgendem Schadenaufwand:    
 
Entgangener Gewinn: 7.300 €  
Fortlaufende Kosten: 9.600 € 
Desinfektionskosten: 1.500 € 
Warenschäden (sofern versichert): 350 € 
Gesamt: 18.750 €  

SIGNAL IDUNA berechnet den maximal übernommenen Schadenbetrag für die oben aufgeführten Verluste folgendermaßen:

Tageshöchstentschädigung x Haftzeit = maximal übernommener Schadenbetrag

Die Tageshöchstentschädigung ist abhängig von dem Brutto-Jahresumsatz, den der Versicherungsnehmer beziehungsweise die Versicherungsnehmerin beim Versicherer angegeben hat, abzüglich des Waren- und Materialeinsatzes. 

Kosten einer Betriebsschließungsversicherung

Die Berechnung einer Betriebsschließungsversicherung folgt einem einfachen Prinzip. Ihr Versicherungsbeitrag ermittelt sich aus zwei Komponenten:

  • der vereinbarten Betriebsschließungssumme und
  • der von Ihnen gewählten Haftzeit (30, 45 oder 60 Tage).

Für die Berechnung der Betriebsschließungssumme legen Sie Ihren Jahresumsatz zugrunde und ziehen davon den Waren- beziehungsweise Materialeinsatz ab:

Jahresumsatz - Waren-/Materialeinsatz = Betriebsschließungssumme 

Tipp

So sparen Sie Kosten: Die SIGNAL IDUNA Betriebsschließungsversicherung hat keine Standard-Selbstbeteiligung, aber die Option einer dynamischen Selbstbeteiligung. Entscheiden Sie sich hierfür, reduziert sich Ihr Beitrag. Lassen Sie sich von Ihren Versicherungsfachleuten unverbindlich beraten.  

Auf einen Blick: Was ist versichert, was nicht?


Das ist versichert:

  • eine Betriebsschließung, auch Teilbetriebsschließung, nach einer behördlich angeordneten Einzelverfügung

  • eine behördlich angeordnete Betriebsschließung aufgrund eines meldepflichtigen Krankheitsfalls/-erregers im Betrieb

  • Tätigkeitsverbote gegen Betriebsangehörige, denn sie gelten auch als Betriebsschließung

  • Warenschäden, sofern vereinbart

  • alle im Infektionsschutzgesetz genannten sowie in der Zukunft ergänzten Krankheiten/ Krankheitserreger (dynamischer Verweis)


Das ist nicht versichert:

  • Pandemie (gemäß WHO), Epidemie (gemäß RKI)

  • Corona-Virus innerhalb einer Pandemie oder Epidemie

  • generalpräventive Maßnahmen (z. B. Allgemeinverfügung) zur Gefahrenvorsorge und -abwehr

  • Schäden während der Wartezeit von 1 Monat

Drei Beispiele aus der Praxis

Restaurantbedienung mit Tablet

Restaurants brauchen eine Betriebsschließungsversicherung. Naima Alba betreibt seit Jahren ein Restaurant in der Münchner Innenstadt. Neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sie in Vollzeit. Mit ihrem Gastronomiebetrieb erzielt Naima Alba einen Jahresumsatz von etwa 600.000 Euro. Für das Inventar – Küchengeräte, Möbel, Geschirr, Vorräte – hat sie ca. 150.000 Euro ausgegeben.  Eines Tages tritt eine Mitarbeiterin hustend ihren Dienst an. Die Diagnose: Keuchhusten. Das Gesundheitsamt schließt den Betrieb mit sofortiger Wirkung für 14 Tage. Für Naima Alba wäre das eine Katastrophe, hätte sie nicht rechtzeitig vorgesorgt. Zu ihrer Geschäftsinhaltsversicherung hat sie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die jetzt den Schaden deckt. Naima Alba kann zuversichtlich Richtung Wiedereröffnung blicken. 


Warum ist die Betriebsschließungsversicherung für Restaurants unerlässlich?

Für ein Restaurant ist die Kombination aus Geschäftsinhalts- und Betriebsschließungsversicherung essenziell: Nur das Tandem aus beiden Versicherungen bietet diesem Betrieb zuverlässigen Schutz in vollem Umfang.  Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt das wertvolle Inventar – Küchengeräte, Kühltechnik, Einrichtungsgegenstände – vor Risiken wie Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Die Betriebsschließungsversicherung ist für einen Gastronomiebetrieb besonders wichtig, weil behördliche Schließungen grundsätzlich jederzeit angeordnet werden können und dann gegebenenfalls erhebliche Umsatzausfälle verursachen.  Die Anordnung kann zum Beispiel aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erfolgen, wobei bereits der Verdacht ausreicht, um einen Betrieb zu schließen. Bei einem Restaurant kann dies der Verdacht auf Lebensmittelvergiftung sein; andere Gründe können Hygienemängel sein oder Infektionskrankheiten bei Mitarbeitenden.

Beispiel für Versicherungsbeiträge eines Restaurants (fiktiv)  

  • Naima Alba hat eine Geschäftsinhaltsversicherung (inklusive kleiner Betriebsunterbrechung). Die Versicherungssumme Geschäftsinhalt beträgt 150.000 Euro. 
  • Der Jahresbeitrag beläuft sich (geschätzt) auf: 815,18 Euro 
  • Die Versicherungssumme Betriebsschließung beträgt 300.000 Euro. Die Betriebsschließungsversicherung garantiert eine Tagesentschädigung in Höhe von 1.140 Euro (für maximal 45 Tage Schließung).  
  • Der Jahresbeitrag beläuft sich (geschätzt) auf: 146,01 Euro 
Kosmetikerin behandelt junge Frau.

Kosmetikstudios brauchen eine Betriebsschließungsversicherung. Josie Krämer ist Inhaber eines Kosmetikstudios in einem Vorort von Dortmund. Er beschäftigt zwei Mitarbeiterinnen und erzielt einen Jahresumsatz von schätzungsweise 150.000 Euro. Etwa 40.000 Euro hat er in das Inventar investiert: für Behandlungsstühle, Geräte, Produkte und die Einrichtung des Ladens. Unglücklicherweise hat sich Josie Krämer mit Windpocken infiziert. Da dies meldepflichtig ist, schließt die Behörde das Kosmetikstudio für zehn Tage. Josie Krämer wüsste nicht, wie sie die Kosten für Umsatzausfall und Desinfektionsmaßnahmen stemmen sollte, wenn er keine Betriebsschließungsversicherung hätte. Sie deckt den Schaden vollständig ab.  

Warum braucht ein Kosmetikstudio eine Betriebsschließungsversicherung?

Ein Kosmetikstudio verfügt über spezifische und oft teure Geräte sowie eine hochwertige Einrichtung. Bei Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl sichert die Geschäftsinhaltsversicherung dieses Inventar ab. Ein Kosmetikstudio kann sich aber nur in Kombination mit einer Betriebsschließungsversicherung bestmöglich schützen. Denn der direkte Körperkontakt mit Kundinnen und Kunden sowie die Verwendung von Kosmetikprodukten können sowohl Hygienemängel verursachen als auch meldepflichtige Hautkrankheiten bei Personal oder der Kundschaft. Das Risiko einer behördlichen Schließung im Rahmen des Infektionsschutzes ist somit deutlich erhöht.

Beispiel für Versicherungsbeiträge eines Kosmetikstudios (fiktiv)

  • Josie Krämer hat eine Geschäftsinhaltsversicherung (inklusive kleiner Betriebsunterbrechung). Die Versicherungssumme Geschäftsinhalt beträgt 40.000 Euro.
  • Der Jahresbeitrag beläuft sich (geschätzt) auf: 177,25 Euro
  • Die Versicherungssumme Betriebsschließung beträgt 120.000 Euro. Die Betriebsschließungsversicherung garantiert eine Tagesentschädigung in Höhe von 456 Euro (für maximal 30 Tage Schließung).
  • Der Jahresbeitrag beläuft sich (geschätzt) auf: 47,84 Euro 
Verkäufer in Bäckerei am Verkaufsregal

Bäckereien brauchen eine Betriebsschließungsversicherung. Marcus Thalmann betreibt eine Bäckerei mit kleinem Café-Bereich in einem Wohngebiet von Heidelberg. Er beschäftigt sechs Angestellte in Vollzeit. Bäckerei und Café erzielen einen Jahresumsatz von etwa 400.000 Euro. In das Inventar hat Marcus Thalmann viel investiert: Insgesamt haben Backöfen, Teigmaschinen, Kühltheken und Ladeneinrichtung einen Wert von ca. 100.000 Euro.  Als zwei ihrer Mitarbeiter an starken Bauchschmerzen erkranken, ordnet die Behörde eine 14-tägige Schließung an wegen des Verdachts auf Salmonellen. Marcus Thalmann entstehen dadurch enorme Umsatzeinbußen. Außerdem muss er Waren vernichten und ersetzen sowie eine umfangreiche Desinfektion der gesamten Einrichtung inklusive aller Geräte durchführen. Für Marcus Thalmann wäre das der wirtschaftliche Ruin, hätte er nicht mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. 

Warum ist eine Betriebsschließungsversicherung für Bäckereien unverzichtbar?

Teure Spezialmaschinen wie Backöfen, Teigknetmaschinen und Kühltheken sollten in einer Bäckerei unbedingt durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert sein. Ein Sachschaden, beispielsweise durch Brand oder Wasser, kann schnell immense Kosten verursachen. Diese sind durch die Geschäftsinhaltsversicherung gedeckt. Eine Betriebsschließungsversicherung hat für Lebensmittelbetriebe wie Bäckereien oder Metzgereien höchste Relevanz. Sie greift zum Beispiel, wenn behördliche Schließungen aufgrund von Hygienemängeln, Schädlingsbefall oder aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung im Zusammenhang mit Lebensmitteln angeordnet werden. Ohne Versicherungsschutz können solche Maßnahmen einen Betrieb sofort zum Erliegen bringen. Wichtig: Nur die Kombination Geschäftsinhalts- plus Betriebsschließungsversicherung bietet umfassenden Schutz.  

Beispiel für Versicherungsbeiträge einer Bäckerei (fiktiv) 

  • Marcus Thalmann hat eine Geschäftsinhaltsversicherung (inklusive kleiner Betriebsunterbrechung). Die Versicherungssumme Geschäftsinhalt beträgt 100.000 Euro. Der Jahresbeitrag beläuft sich (geschätzt) auf: 378,61 Euro 
  • Die Versicherungssumme für die Betriebsschließung beträgt 200.000 Euro. Die Betriebsschließungsversicherung garantiert eine Tagesentschädigung in Höhe von 760 Euro (für maximal 60 Tage Schließung).
  • Der Jahresbeitrag beläuft sich auf: 106,39 Euro. 

Fragen und Antworten

Der häufigste Grund für eine versicherte Betriebsschließung ist die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes. Ursachen können das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern sein beziehungsweise der Verdacht darauf. Andere Gründe sind Hygienemängel oder Schädlingsbefall. 

Die Schließung wird behördlich angeordnet, zum Beispiel vom Gesundheitsamt. Das Amt kann den Betrieb teilweise oder vollständig schließen.  

Zwei Faktoren sind relevant für die Dauer einer Betriebsschließung, die von einer Betriebsschließungsversicherung gedeckt wird:  

  1. Die tatsächliche Dauer der behördlich angeordneten Schließung: Die Zeitspanne wird von der zuständigen Behörde, beispielsweise dem Gesundheitsamt, festgelegt. Die Dauer ist abhängig von der Ursache – zum Beispiel von der Art des Erregers, dem Ausmaß des Schädlingsbefalls, der Notwendigkeit von Desinfektionsmaßnahmen, gegebenenfalls der Dauer einer Quarantäne. Diese Zeitspanne kann wenige Tage umfassen, aber auch mehrere Wochen.  
  2. Die maximale Entschädigungsdauer, die sogenannte Haftzeit, die im Versicherungsvertrag vereinbart ist: Dies ist der Zeitraum, für den die Versicherung maximal leistet. Diese Haftzeit gilt unabhängig davon, wie lange die Schließung im konkreten Fall tatsächlich dauert. 

In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Eine Betriebsschließungsversicherung ist ein Zusatzrodukt. Sie kann nur in Verbindung mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Die Betriebsschließungsversicherung deckt grundsätzlich ab:

  • eine Betriebsschließung nach Einzelverfügung,
  • eine Betriebsschließung nach intrinsischer Gefahr (Krankheitsfall im Betrieb).

Unter den Versicherungsschutz fallen auch:

  • Tätigkeitsverbote gegen alle Betriebsangehörige, denn sie gelten ebenfalls als Betriebsschließung, 
  • Teilbetriebsschließungen.

Im Fall einer vorübergehend angeordneten Schließung aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern ist entscheidend, dass diese nach dem Infektionsschutzgesetz zum Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig und im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind. Dann leistet die Betriebsschließungsversicherung.  

SIGNAL IDUNA bietet Ihnen eine besonders umfassende und zugleich zukunftssichere Absicherung. Die SIGNAL IDUNA Betriebsschließungsversicherung deckt alle Krankheiten und Krankheitserreger ab, die nach dem Infektionsschutzgesetzt zum Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig sind und in diesem Gesetz aufgeführt werden (sogenannter dynamischer Verweis). 

Nein. Verhängen Behörden eine Allgemeinverfügung, um Betriebe flächendeckend zu schließen, greift die Betriebsschließungsversicherung von SIGNAL IDUNA nicht. Gleiches gilt für Epidemien und Pandemien oder, wenn ein Krankheitserreger als Epidemie oder Pandemie eingestuft wurde. Grund ist, dass es sich hierbei um politische Entscheidungen handelt.  

Müssen Sie Ihren Betrieb hingegen aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung teilweise oder vollständig schließen, sind Sie mit einer Betriebsschließungsversicherung von SIGNAL IDUNA umfassend geschützt. 

Ja. Die Betriebsschließungsversicherung ist ab Antragstellung an eine Wartezeit von einem Monat geknüpft. In dieser Zeit greift der Versicherungsschutz noch nicht. 

Versicherungsrechtlich heißt der Zeitraum, für den Sie Entschädigung für Ihren Ausfallschaden erhalten, „Haftzeit“. Die Haftzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Betriebsschließung angeordnet wird.

Bei der SIGNAL IDUNA Betriebsschließungsversicherung können Sie zwischen drei Haftzeiten wählen: 30, 45 oder 60 Tage. Sollten Sie im Laufe der Versicherungszeit die Haftzeit erhöhen wollen, beispielsweise von bisher 30 auf 45 oder 60 Tage, fällt entsprechend ein geringer Beitragszuschlag an.

Beachten Sie: Tage, an denen Ihr Betrieb ganz regulär geschlossen wäre, beispielsweise Ruhetage, zählen nicht als Schließtage.  

Bei einer SIGNAL IDUNA Betriebsschließungsversicherung gibt es keine Standard-Selbstbeteiligung. Auf Wunsch können Sie eine dynamische Selbstbeteiligung vereinbaren, wodurch sich Ihr Beitrag reduziert.

Die Betriebsschließungsversicherung der SIGNAL IDUNA kann mit wenigen Ausnahmen für nahezu alle Betriebe abgeschlossen werden. Versicherungsnehmer beziehungsweise Versicherungsnehmerin ist der jeweilige Inhaber oder die Inhaberin.  

Unabdingbar ist diese Versicherung für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln oder direktem Kontakt zu Menschen arbeiten. Dazu zählen unter anderem Hotels, Frisiersalons, Arztpraxen, Gastronomiebetriebe und Fitnessstudios.