Forderungsausfall­versicherung

  • Leistet bei Zahlungsverzug, -ausfall und Insolvenz inklusive Geld-zurück-Garantie 
  • Schützt Ihre Liquidität, Bonität und Erträge 
  • Sichert neue Geschäftsbeziehungen ab 

Damit Sie nicht leer ausgehen

Sie liefern pünktlich und in einwandfreier Qualität – doch die Kundin oder der Kunde zahlt nicht? Ein Zahlungsverzug oder gar -ausfall ist mehr als ärgerlich: Er kann die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. Die Forderungsausfallversicherung schützt Sie umfassend vor finanziellen Schäden durch schlechte Zahlungsmoral, Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz. 

Wussten Sie, dass … 

2024 infolge der Wirtschaftskrise 22.400 Unternehmen Insolvenz angemeldet haben – fast 25 Prozent mehr als im Vorjahr? 

für Gläubiger dabei Schäden in Höhe von 56 Milliarden Euro entstanden sind? 

(Quelle: Pressemitteilung von Creditreform, 16. Dezember 2024) 

Vorteile der Forderungsausfallversicherung

Wachstum ohne Risiko

Neue Geschäftsbeziehungen knüpfen? Dank der integrierten Bonitätsprüfung gehen Sie dabei stets auf Nummer sicher. 

Auf Wunsch mit Rechtsschutz

Ein professioneller Rechtsschutz schützt Sie in strittigen Fällen vor Anwalts- und Gerichtskosten. 

Geld-zurück-Garantie

Bei Schadenfreiheit erhalten Sie bis zu 40 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie zurück. 

Insolvenzschutz gibt Sicherheit

Immer häufiger führt die Pleite eines Unternehmens zu einer Ketteninsolvenz. Selbst gesunde Unternehmen geraten in finanzielle Schwierigkeiten, wenn ihre Rechnungen nicht beglichen werden: Sie können ihr Personal, die Miete oder Warenlieferungen nicht bezahlen.

In allen Wirtschaftsbereichen bedrohen Zahlungsausfälle die Liquidität. Ob Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führen, selbstständig oder freiberuflich tätig sind: Die Forderungsausfallversicherung (FAV) schützt Ihre Existenz. Sie sichert fällige und in Rechnung gestellte Forderungen aus Ihren Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab.

  1. Sie prüft schon im Vorfeld die Zahlungsfähigkeit (Bonität) Ihrer Kundschaft.
  2. Sie springt ein, wenn Zahlungen ausfallen oder verspätet erfolgen.
  3. Sie übernimmt die Rechtsverfolgung, wenn Ihre Kundschaft berechtigte Forderungen bestreitet.
  4. Sie schützt bei Auslandsgeschäften durch den Baustein „Protracted Default“ bei offenen Rechnungen ohne Insolvenz.   

Leistungen


In diesen Fällen leistet die Forderungsausfallversicherung

  • Bonitätsprüfung Ihrer Kundschaft

  • Leistung bei Zahlungsverzug Ihrer Kundschaft

  • Entschädigung bei Forderungsausfall im In- und Ausland

  • Absicherung des Fabrikationsrisikos bei Sonderanfertigungen (optional)

  • Mitversicherung von Forderungen gegenüber privater Kundschaft

  • Sicherung Ihrer Liquidität und Bonität

  • Mediation bei bestrittenen Forderungen (optional)

  • Übernahme der Rechtsverfolgungskosten (optional)


Die Forderungsausfallversicherung leistet nicht

  • bei Forderungen, die wegen mangelhafter Leistung bestritten werden

  • bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Mutter-, Schwester-, Tochtergesellschaften)

  • für die Kosten der eigenen Rechtsverfolgung ohne Rücksprache mit der Versicherung

  • bei Betrugsfällen durch Versicherte

Aus dem Unternehmensalltag

Ein Mann begutachtet eine leere Bierflasche in einer Fabrik

Leeres Versprechen

Ein mittelständischer Glashersteller liefert regelmäßig Bierflaschen an eine Brauerei. Kurz nach der letzten Lieferung meldet der Großkunde Insolvenz an – ein herber Schlag für den Glashersteller: Für die regelmäßigen Großaufträge wird sich nicht so leicht Ersatz finden lassen. Zudem droht durch die Insolvenz eine offene Forderung in Höhe von 250.000 Euro auszufallen. Doch dafür ist das Unternehmen zum Glück abgesichert: Die Forderungsausfallversicherung springt ein und sichert so die Liquidität des Glasherstellers. 

Ein Mann und eine Frau schauen gemeinsam auf einen Monitor

Lange Leitung

Für einen Online-Handel hat ein IT-Dienstleister eine individuelle Software entwickelt. Beide Unternehmen haben über die laufende Wartung und Verwaltung der IT-Infrastruktur einen Servicevertrag mit einem Volumen von 6.000 Euro pro Monat geschlossen. Nach einigen Monaten der Zusammenarbeit gerät der Online-Handel massiv in Zahlungsverzug: Ein Betrag von 30.000 Euro ist noch offen – trotz mehrerer Mahnungen. Die Beschäftigten des IT-Unternehmens müssen dennoch nicht um ihre Jobs bangen: Die Forderungsausfallversicherung übernimmt das Inkassowesen und zahlt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartezeit eine Entschädigung für die ausgefallenen Zahlungen.

Was kostet eine Forderungsausfallversicherung?

Je risikoärmer Ihre Branche, je niedriger Ihr Umsatz ist und je weniger Risiken Sie versichern möchten, desto geringer ist Ihr Beitrag. Ein Selbsthalt senkt Ihre Versicherungsprämie zusätzlich. Die wichtigsten Faktoren für die Höhe des Beitrags sind 

  • Branche Ihres Unternehmens 
  • Jahresumsatz 
  • versicherte Risiken  
  • Selbstbehalt

Übrigens: Die Forderungsausfallversicherung bieten wir in Kooperation mit der R+V Allgemeine Versicherung AG an, die Risikoträger ist. SIGNAL IDUNA erstellt Ihnen ein individuelles Angebot, der Abschluss erfolgt dann durch unseren Kooperationspartner.  

Checkliste: Was tun bei Zahlungsausfall?

Eine Kundin oder ein Kunde hat Ihre Rechnung nicht bezahlt? Dann steht Ihnen innerhalb der FAV eine Nachfrist von maximal zwei Monaten nach Ablauf Ihres Zahlungsziels zur Verfügung. Unmittelbar nach Verstreichen dieser Frist sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Telefonisch nachfragen 
    Versuchen Sie herauszufinden, was der Grund für die nicht erfolgte Zahlung ist. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung (zum Beispiel Ziel-Verlängerung: Fälligkeit in ein bis zwei Wochen). 
  2. Freundlich erinnern 
    (Neue) Zahlungsfrist abgelaufen? Oft ist ein Versehen die Ursache für den Verzug. Senden Sie zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung und setzen Sie eine Frist von ein bis zwei Wochen. 
  3. Mahnstufen einhalten 
    Kein Erfolg? Versenden Sie ein Mahnschreiben per Einwurf-Einschreiben mit einer kurzen Zahlungsfrist. Kündigen Sie darin Mahngebühren und Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag an, sofern die Frist erneut verstreicht.  Informieren Sie den Schuldner oder die Schuldnerin darüber, dass bei einer weiterhin ausbleibenden Zahlung ab „Datum“ (zwei Monate nach dem ersten Zahlungsziel) die Versicherung die Forderung einzieht. 
  4. Schaden melden 
    Ihr Kunde oder Ihre Kundin reagiert nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf Ihres Zahlungsziels auf die Mahnungen? Oder Sie haben den Verdacht, dass eine Insolvenz vorliegt? Melden Sie den Schaden umgehend über das Kundenportal der R + V Allgemeine Versicherung und stellen Sie wichtige Unterlagen wie Rechnungen, Lieferscheine und Mahnungen bereit. 
  5. Zurücklehnen 
    Überlassen Sie der Versicherung alle weiteren Schritte. Sie kümmert sich um das Inkassoverfahren und gegebenenfalls um die Rechtsverfolgung. Machen Sie keinesfalls ohne Rücksprache mit der Versicherung Zugeständnisse an das säumige Unternehmen. 
  6. Entschädigung erhalten 
    Hat Ihre Versicherung den endgültigen Ausfall der Zahlung festgestellt oder das Inkassoverfahren abgeschlossen? Ist im Falle einer Auslandsforderung die Wartefrist abgelaufen? Dann erhalten Sie jetzt die vereinbarte Entschädigung. 

FAQ

Die Forderungsausfallversicherung (FAV) sichert Unternehmen gegen finanzielle Verluste durch Insolvenz oder langdauernden Zahlungsverzug ihrer Kundschaft ab. Sie prüft schon im Vorfeld deren Zahlungsfähigkeit und schützt bei offenen Rechnungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen.  

Damit ist der Umfang der Versicherungsleistung gemeint: also die Höhe des Geldbetrags, mit dem Sie bei einem Forderungsausfall abgesichert sind. 

Die Versicherung greift bei allgemeiner Zahlungsunfähigkeit Ihrer Kundschaft, also im klassischen Insolvenzfall. Sie können den Schutz erweitern, sodass auch der Nichtzahlungstatbestand abgedeckt ist. Davon spricht man, wenn keine Insolvenz vorliegt und Sie Ihr Geld dennoch nicht bekommen. Bei Auslandsgeschäften schützt der Baustein „Protracted Default“ bei offenen Rechnungen ohne Insolvenz. 

Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige aller Wirtschaftsbereiche können auf berechtigten Forderungen sitzenbleiben. Die Versicherung schützt sie vor finanziellen Einbußen, die schlimmstenfalls die Existenz kosten können.  

„Kreditversicherung“ ist der Oberbegriff für die Absicherung verschiedener Risiken von Kreditausfällen. Darunter ist die Forderungsausfallversicherung (auch: Warenkreditversicherung) die wichtigste. „Zahlungsausfallversicherung“ ist ein umgangssprachlicher, nicht ganz so präziser Begriff für die FAV. 

Sind Ihre Mahnungen erfolglos geblieben, so melden Sie unserem Kooperationspartner R + V Allgemeine Versicherung AG den Schaden unkompliziert über das Kundenportal. Die Versicherung kümmert sich um alles Weitere und schaltet gegebenenfalls ein Inkassobüro oder Rechtsbeistand ein. Auch wenn Ihr Kunde oder Ihre Kundin zahlungsunfähig ist, entstehen Ihnen dafür bei Aufträgen aus Deutschland keine Kosten. Im Ausland können in diesem Fall Kosten anfallen. 

Wenn Ihr Versicherer, die R + V Allgemeine Versicherung AG, rechtliche Schritte einleitet, sind die Kosten gedeckt. Die Versicherung kommt jedoch nicht für Rechtsverfolgungskosten auf, wenn Sie auf eigene Faust und ohne Rücksprache rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. 

Ja. Die Forderungsausfallversicherung leistet sowohl im Inland als auch im Ausland. 

Nein, für Forderungen, die nach Versicherungsabschluss entstehen, gibt es in der Regel keine Wartezeit. 

Zunächst prüft die Versicherung den Schaden. Ist er anerkannt und das Inkassoverfahren abgeschlossen, so erhalten Sie Ihre Entschädigung meist innerhalb weniger Wochen. Bei langdauerndem Zahlungsverzug und Protracted Default gibt es Wartefristen.