Kfz-Haftpflicht­versicherung

Gut zu wissen, dass wir die Haftung für Sie übernehmen.

Mann mit Tattoos sitzt im Auto.

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung ist eine Pflicht­versicherung. Als Kfz-Halter oder berechtigter Fahrer haften Sie für alle Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden. Auch wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das leistet die Kfz-Haftpflicht­versicherung für Sie, wenn jemand gegen Sie Ansprüche erhebt, weil Sie angeblich oder tatsächlich einen Schaden angerichtet haben:

  • Es findet eine Sachverhaltsprüfung statt. So erfahren Sie, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
  • Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wenn Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Berechtigte Ansprüche der Gegenseite werden von Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung befriedigt.
  • Ihre Kfz-Haftpflicht­versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab, wenn Sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind. Notfalls auch in einem Zivilprozess.

Leistungen der Kfz-Haftpflicht

Über die Kfz-Haftpflicht­versicherung genießen Sie als Halter, Eigentümer und berechtigter Fahrer Haftpflicht­versicherungsschutz, wenn durch das im Vertrag genannte Fahrzeug

Beispiel

Sie fahren eine Fußgängerin, die plötzlich auf die Straße gelaufen ist, an und verletzen sie schwer. Es kommen Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten, von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitgebers der Verunglückten sowie von Schmerzensgeld auf Sie zu.

Beispiel

Ihre volljährige Tochter fährt mit Ihrem Auto ein parkendes Auto an. Zusätzlich zu den Reparaturkosten macht der Unfallgegner Kosten für einen Leihwagen geltend.

Beispiel

Ein Unternehmer macht Ansprüche gegen Sie geltend, weil Sie sein Fahrzeug zugeparkt haben, wodurch er einen wichtigen Geschäftstermin verpasst und dadurch Geld verloren hat.

  • Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden durch Anhänger, Auflieger oder (ab-)geschleppte Fahrzeuge, die selbst keinen Haftpflichtschutz haben.
  • Außerdem genießen Sie automatisch und beitragsfrei den Schutz der Mallorca-Police, die die Lücke im ausländischen Versicherungsschutz schließt.

 

Die Mallorca-Police: Damit aus Ihrem Traumurlaub kein Albtraum wird.

Mit einer SIGNAL IDUNA-Kfz-Versicherung verfügen Sie automatisch und beitragsfrei über den Schutz der Mallorca-Police. Auch wenn der Name dies nicht nahe legt: Die Mallorca-Police gilt in allen Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen. Sie bietet Ihnen und allen anderen Personen, die Ihr Fahrzeug regelmäßig nutzen (zum Beispiel Ihr Ehegatte und Ihre Kinder), zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges. Dieser Schutz ist erforderlich, weil in vielen europäischen Ländern sehr niedrige Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht­versicherung gelten. Übersteigt ein Schaden diese Summen, muss der Verursacher den darüber hinausgehenden Teil aus eigener Tasche bezahlen.

Mit der Mallorca-Police wird diese Lücke im Versicherungsschutz geschlossen. Denn SIGNAL IDUNA ersetzt die verbleibenden Personenschäden bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person, wenn Sie in der Kfz-Haftpflicht­versicherung die Deckung „100 Mio. EUR pauschal“ vereinbart haben. Personen-, Sach und Vermögensschäden werden dann insgesamt sogar bis zu 100 Mio. EUR erstattet.

Fragen und Antworten

So schnell, wie ein Telefonat oder ein Klick im Internet sein kann. Wenn Sie ein Fahrzeug auf sich zulassen wollen, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer). Diese erhalten Sie bei uns so:

  1. Sie können sich die VB-Nummer auf einfachem Wege per Telefon, E-Mail oder auch per SMS von Ihrem Außendienstpartner mitteilen lassen.
  2. Als registrierter SIGNAL IDUNA-Kunde haben Sie auf unseren Internetseiten unter https://meine.signal-iduna.de die Möglichkeit, einfach und bequem eine VB-Nummer zu beantragen.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Fahrzeugtyp und dem Zulassungsbezirk sowie von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt. Lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot erstellen!