Berufsunfähigkeits­versicherung

  • Volle Rente schon ab 50 % Berufsunfähigkeit, bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz
  • Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben 
  • Schutz flexibel anpassbar bei Anlässen
Fachleute aus dem technischen Bereich diskutieren in einem Büro. Zwei Geschäftsleute sprechen über ein Projekt, während sie auf einem Innenbalkon stehen.

Die wichtigste Versicherung für Ihr Arbeitsleben

Auto, Haus, Einrichtung: Für all das haben Sie eine Versicherung. Aber wie sieht es mit Ihrer Arbeitskraft aus? „Nicht so wichtig“ oder „zu teuer“ sind typische Gedanken. Dabei verdienen Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens schnell mehr als eine Million Euro netto. Ein hoher Wert, den Sie in Form eines Hauses oder eines Autos sofort absichern würden – ohne mit der Wimper zu zucken. Dann tun Sie es auch mit Ihrer Arbeitskraft: Denn wenn Ihr Gehalt durch Berufsunfähigkeit wegbricht, entsteht eine Einkommenslücke mit schweren finanziellen Folgen. Unsere Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) schließt diese Lücke und zahlt Ihnen eine monatliche Rente („BU-Rente“). Für eine sorgenfreie Zukunft!

Warum ist eine BU wichtig?

Älterer Mann an der Fleischtheke.

Die gesetzliche Versorgung reicht nicht aus

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und aus gesundheitlichen Gründen im Job ausfallen, zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter für sechs Wochen. Danach bekommen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Damit stehen Ihnen etwa 78 Prozent Ihres Nettoeinkommens zur Verfügung. Nach 78 Wochen springt im Idealfall der Staat mit der sogenannten Erwerbsminderungsrente ein, die höchstens die Hälfte Ihres Nettoeinkommens beträgt. Haben Sie schon einmal überlegt, ob Sie mit halb so viel Geld jeden Monat auskommen würden? Für viele wäre das eine existenzielle Bedrohung.

Es kann jeden oder jede treffen

Miete, Urlaub, Ausbildung der Kinder: Mit Ihrem Gehalt finanzieren Sie sich und Ihrer Familie ein sorgenfreies Leben. Wer mag da schon an einen Schicksalsschlag wie Unfall oder Krankheit denken? Dabei wird jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig.1 Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind Nervenkrankheiten mit 34,5 %, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,01 %) sowie Krebs und andere bösartige Geschwülste (17,35 %).2 Diese Krankheiten treffen einen meist plötzlich und unerwartet.

Eine Frau mit Brille sitzt im Büro am Laptop.

Das waren die Ursachen für Berufsunfähigkeit 2023 in Deutschland

Infografik zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Alle, die auf ihr Gehalt angewiesen sind. Wenn Sie kein Vermögen auf dem Bankkonto haben, das dauerhaft Ihr Gehalt kompensiert, sollten Sie sich entsprechend absichern.
  • Egal, in welchem Beruf Sie arbeiten. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist unabhängig vom ausgeübten Beruf. Folgenschwere Krankheiten wie Depressionen oder Burn-out treffen auch Personen, die vermeintlich harmlose Bürojobs haben. 
  • Auch für Kinder und Jugendliche sinnvoll. Denn je früher und gesünder Sie den Vertrag abschließen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Jetzt mehr erfahren.

Berufsunfähig, erwerbsunfähig, arbeitsunfähig – was ist der Unterschied?

  • Arbeitsunfähig: Sie können für einen begrenzten Zeitraum nicht arbeiten. 
    Beispiel: Wegen einer Grippe fallen Sie zwei Wochen aus.
  • Berufsunfähig: Sie können langfristig in Ihrem erlernten oder aktuellen Beruf nicht arbeiten. 
    Beispiel: Ein Bandscheibenvorfall beendet Ihre Berufslaufbahn als Fitnesstrainerin.
  • Erwerbsunfähig: Sie können langfristig nicht arbeiten – weder in Ihrem aktuellen Beruf noch in einer anderen Erwerbstätigkeit.
    Beispiel: Sie erkranken an Demenz und sind nicht mehr in der Lage, irgendeinem Beruf nachzugehen. 

Gut zu wissen: Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt erst, wenn es keine Erwerbstätigkeit mehr gibt, die Sie für mindestens drei Stunden am Tag ausüben können. Sind Sie in der Lage, drei Stunden täglich den Knopf der Schranke im Parkhaus zu betätigen, erhalten Sie keine Leistung von der Versicherung. 

Anders bei der Berufsunfähigkeits­versicherung: Sie zahlt bereits, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Eine BU deckt die Erwerbsunfähigkeit mit ab – aber nicht umgekehrt. 

Warum bei SIGNAL IDUNA versichern?

Volle Rente schon ab 50 Prozent

Volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit, Demenz oder Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung: BU voraussichtlich mind. 6 Monate bzw. 2 Jahre (je nach Tarif) oder bereits 6 Monate bestanden.

Kein Jobwechsel nötig

Wenn Sie in Ihrem aktuellen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, zahlt unsere Versicherung – und verlangt nicht, dass Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen.

Flexibel anpassbar an Ihr Leben

Heirat oder Elternschaft? Übernehmen Sie finanzielle Verantwortung für Ihre Familie. Mit unserer Ausbaugarantie passen Sie Ihren Schutz individuell an – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ihre Absicherung wächst mit

Inflation mindert den Wert Ihres Geldes. Eine BU-Rente von 1.200 Euro reicht heute, aber nicht in 20 Jahren. Mit der optionalen Beitragsdynamik wächst Ihre BU-Rente stetig mit.

Schutz bei längerer Krankschreibung

Krankheit oder Unfall? Nach 6 Monaten Krankschreibung erhalten Sie mit unserem Arbeitsunfähigkeitsschutz bis zu 24 Monate Leistungen. Dieser Schutz ist zusätzlich zu vereinbaren.

Überschüsse kommen bei Ihnen an

Überschüsse entstehen, wenn wir weniger ausgeben als geplant. Diese geben wir an Sie weiter: Entweder verrechnen wir sie mit Ihren Beiträgen oder Sie investieren in attraktive, nachhaltige Fonds.

Die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung

SI WorkLife EXKLUSIV
SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Monatliche Rentenzahlung und beitragsfreie Fortführung des Vertrages im Leistungsfall
Absicherung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Demenz
Bei voraussichtlich mindestens 2 Jahre anhaltender Berufsunfähigkeit
Bei voraussichtlich mindestens 6 Monate anhaltender Berufsunfähigkeit
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Optional: Auszahlung der Rente bis maximal 24 Monate
Infektionsklausel
Für medizinisches und pflegerisches Personal eingeschlossen
Für alle Berufe eingeschlossen
Umorganisationshilfe von 6 Monatsrenten möglich
Maximal 6 Monate Auszahlung der versicherten Leistungen (bis 12.000 €)

Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?

  • Am Nettogehalt orientieren. Die BU-Rente sollte die Einkommenslücke schließen, wenn Ihr Gehalt durch Krankheit oder Unfall wegfällt. Bei voller Erwerbsminderungsrente entspricht diese Lücke etwa 50 Prozent Ihres Nettogehalts. Aber: 2020 wurden 42 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Renten­versicherung abgelehnt(3). Denn sie wird erst gezahlt, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – egal, in welchem Beruf. Sie sollten sich also nicht darauf verlassen und sicherheitshalber eine noch größere Versorgungslücke einkalkulieren.
  • Individuelle Situation berücksichtigen. Eine alleinerziehende Person benötigt eine höhere Absicherung als eine alleinstehende Person, da sie im Ernstfall nicht nur sich, sondern auch ihre Kinder versorgen muss. Andererseits fallen vielleicht Fixkosten weg, zum Beispiel das Monatsticket oder Spritkosten bei Pendlerinnen und Pendlern. 
  • Höchstgrenzen beachten. Die BU-Rente bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens nicht überschreiten. 

So groß ist die Einkommenslücke, wenn Sie berufsunfähig werden

Infografik zur Einkommenslücke bei eintretender Berufsunfähigkeit.

Die Frage nach der richtigen Höhe der BU-Rente lässt sich immer nur annähend beantworten. Da im Ernstfall viel davon abhängt, sollten Sie sich kostenlos und unverbindlich von unseren Expertinnen und Experten beraten lassen.

Aus dem Leben gegriffen

Hipster sitzt auf einer Treppe an seinem Smartphone.
Kilian

Kilian (28) arbeitet als Social-Media-Manager bei einem mittelständischen Unternehmen. Im Freundeskreis hat er miterleben müssen, wie psychische Erkrankungen das Leben aus den Angeln heben können – auch finanzieller Art. Deshalb möchte er mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung vorsorgen. Zunächst rechnet er seine Versorgungslücke aus: 

  • Bruttogehalt: 3.000 €/Monat 
  • Nettogehalt: 2.100 €/Monat 
  • Erwerbsminderungsrente(4): 1.080 €/Monat 
  • Versorgungslücke (Nettogehalt – Erwerbsminderungsrente): 1.020 €/Monat 

Diese Versorgungslücke sollte Kilian mindestens absichern. Und am besten noch mehr:
Denn eine volle Erwerbsminderungsrente wird nur bewilligt, wenn er weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann – egal, in welchem Job. Zu viel darf es aber auch nicht sein: Es gilt der Höchstsatz von 70 Prozent seines Bruttojahreseinkommens, in Kilians Fall also 2.100 Euro pro Monat. Er entscheidet sich somit für folgende Absicherung:

  • BU-Rente: 1.100 €/Monat 

  • Beitrag: 37,70  €/Monat5 (Tarif SI WorkLife EXKLUSIV) 

  • Sollte Kilian später z. B. heiraten oder Vater werden, kann er seine Rentenhöhe aufstocken. Möglich macht das die Ausbaugarantie von SIGNAL IDUNA.

Checkliste: Auf was muss ich bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

  • Richtige Rentenhöhe. Die BU-Rente sollte Ihre Einkommenslücke schließen und individuelle Faktoren (z. B. Familienstand) berücksichtigen.  
  • Beitragsdynamik. Sie mildert den Wertverlust durch die Inflation ab und sorgt dafür, dass Ihr Beitrag jährlich um einen festgelegten Prozentsatz steigt und sich dadurch Ihre Rente erhöht.
  • Nach­versicherungsgarantie. Wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert (z. B. Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung), können Sie Ihre BU-Rente flexibel anpassen. Möglich macht das die Ausbaugarantie bei SIGNAL IDUNA. Gut zu wissen: In den ersten fünf Jahren nach Vertragsbeginn können Sie Ihre BU-Rente auch ohne konkreten Anlass erhöhen. 
  • Keine abstrakte Verweisung. Die sogenannte abstrakte Verweisung ist eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeits­versicherungen greift. Statt zu zahlen, kann der Versicherer im Leistungsfall verlangen, dass Sie einen anderen Beruf ergreifen, den Sie theoretisch noch ausüben können. Einem Bauarbeiter kann beispielsweise nahegelegt werden, fortan einen Bürojob zu machen. SIGNAL IDUNA verzichtet in ihren Berufsunfähigkeits­versicherungen auf die abstrakte Verweisung.

Wussten Sie, dass Ihre Arbeitskraft eine Million Euro und mehr wert sein kann?

Haben Sie schon einmal ausgerechnet, wie viel Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens (netto) verdienen werden? Das ist der Wert Ihrer Arbeitskraft.

Beispiel: Sie haben mit 25 angefangen zu arbeiten und möchten mit 67 in Rente gehen. Sie arbeiten also insgesamt 42 Jahre. Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen beträgt monatlich 2.700 Euro. Ihre Arbeitskraft ist damit mehr als 1,36 Millionen Euro wert (Rechnung: 42 Jahre × 12 Monate × 2.700 € = 1.360.800 €).

Vielen ist nicht bewusst, dass ihre Arbeitskraft so wertvoll ist – und sie verzichten deshalb auf eine entsprechende Absicherung. Im Fall der Fälle kann das existenzbedrohend sein. Dabei ist die Rechnung ganz einfach: Wenn Ihr Auto, das „nur“ 25.000 Euro wert ist, versichert ist, sollte Ihre Arbeitskraft es auch sein. 

Kann ich auch mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – Stichwort Gesundheitsfragen?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen, müssen Sie im Abschlussprozess eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. So kann der Versicherer Ihr persönliches Risiko einschätzen und einen individuellen und fairen Beitrag berechnen. Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Vorerkrankungen müssen dabei kein Ausschlusskriterium sein. Laut Studie von Morgen & Morgen wurden 2021 über 77 Prozent aller BU-Anträge mit Vorerkrankungen von den Versicherern ohne Erschwernis angenommen, rund 16 Prozent mit Zuschlägen oder Ausschlüssen(2). Zum Vergleich: Nur 3,58 Prozent wurden abgelehnt.

Sollte eine Berufsunfähigkeits­versicherung aufgrund Ihres Gesundheitszustands dennoch nicht möglich sein, beraten wir Sie gern zu Alternativen. 

Kein Beruf, aber BU: Warum ist eine Absicherung für Schüler, Schülerinnen und Studierende sinnvoll?

Eine Gruppe Jugendlicher sitzt auf dem Campus und unterhält sich angeregt.

Schon Stiftung Warentest urteilt: „je früher, desto besser.“(6) Denn junge Menschen sind tendenziell gesünder als Personen, die bereits seit ein paar Jahren im Berufsleben stehen. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende haben mit einer BU somit die Möglichkeit, sich preiswert abzusichern und langfristig von Beitragsvorteilen zu profitieren.

Bei SIGNAL IDUNA werden sie beispielsweise beim Jobeinstieg nicht in eine teurere Berufsgruppe umgestuft. Die Berufsgruppe bei Vertragsabschluss bleibt bis zum Vertragsende erhalten – egal, welchen Beruf der Versicherte oder die Versicherte im Laufe des Erwerbslebens ergreift.

Übrigens: Es kann sich trotzdem lohnen, die Einstufung des neuen Jobs prüfen zu lassen. Sollten wir feststellen, dass Ihr neuer Beruf eine günstigere Berufsgruppe ermöglicht, werden Sie entsprechend umgestuft und sparen zukünftig Geld. Das Ganze ist für Sie ohne Risiko. Sollte der neue Job keine Verbesserung zulassen, läuft Ihr Vertrag dann einfach weiter wie bisher.

Als junger Mensch fällt es schwer, realistisch einzuschätzen, was das Leben für einen bereithält – und wie viel Geld man später braucht, um seinen Lebensstandard zu halten. Dafür gibt es unsere Ausbaugarantie: Zu besonderen Anlässen (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) kann die Höhe der monatlichen BU-Rente flexibel angepasst werden.

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung leicht erklärt

Schnell-Check: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?


Die BU zahlt, wenn
  • Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, und das für voraussichtlich mindestens sechs Monate (Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS) bzw. zwei Jahre (Tarif SI WorkLife EXKLUSIV)

  • Sie keine Prognose erhalten haben, aber bereits sechs Monate berufsunfähig sind und dies bleiben

  • Sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate bedingungsgemäß pflegebedürftig oder dement sind

  • Sie eine volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente der Deutschen Renten­versicherung bekommen(7)

  • Sie als Beamtin oder Beamte aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden

  • Sie infolge von fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen (z. B. im Straßenverkehr) berufsunfähig geworden sind


Die BU zahlt nicht, wenn
  • Sie zu weniger als 50 Prozent berufsunfähig sind oder der vom Arzt prognostizierte Zeitraum zu kurz ist, Sie also voraussichtlich weniger als sechs Monate (SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS) bzw. weniger als zwei Jahre (SI WorkLife EXKLUSIV) berufsunfähig sind

  • Sie keine Prognose erhalten haben und weniger als sechs Monate berufsunfähig sind

  • Sie nicht für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegebedürftig sind

  • Sie berufsunfähig sind infolge einer Krankheit, die bei Vertragsabschluss ausgeschlossen wurde

  • Sie Ihre Berufsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt haben (z. B. durch Körperverletzung oder Suizidversuch)

  • Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können (z. B. durch Diagnose von Arzt oder Ärztin)

  • Sie nur kurzzeitig krankgeschrieben sind

  • Sie bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben

Fragen und Antworten

Um Ihre Lebensqualität und das gewohnte Lebensumfeld auch im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit weiter genießen zu können, sollten Sie den möglichen Verlust Ihrer Arbeitskraft unbedingt in angemessener Höhe absichern. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie die entsprechende Versorgungslücke anhand Ihrer aktuellen Gehaltsunterlagen und der Ihnen vorliegenden Renteninformationen selbst bestimmen können.

 

Ihre Versorgung bei Erwerbsminderung

 

Beispiel:

 

Ihr monatliches Bruttoeinkommen : 3.000,00 €

 

Ihr monatliches Nettoeinkommen: 2.100,00 €

 

abzüglich der Gesetzlichen
Erwerbsminderungsrente: - 1.080,00 €

 

(Faustformel: 36 % vom Bruttoeinkommen)

 

abzüglich vorhandener betrieblicher               
und privater Ansprüche: - 0,00 €

 

Ihre Versorgungslücke bei
Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung = 1.020,00 € 

 

Die sich aus dieser Berechnung ergebende Versorgungslücke sollten Sie mindestens absichern. Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit muss beispielsweise nicht zwingend eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. In diesem Fall würde keine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Renten­versicherung fließen, wodurch die Versorgungslücke noch größer wird.

 

Hinweis zur Erwerbsminderungsrente

 

Da derzeit fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der deutschen Renten­versicherung abgelehnt wird, empfiehlt es sich, mehr als nur die berechnete Versorgungslücke abzuschließen. Beachten Sie dabei, dass wir Ihnen eine Rentenhöhe von maximal 70 % Ihres Bruttogehaltes anbieten können. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018)

Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits­versicherung erhalten Sie in Form einer monatlichen BU-Rente. Die BU-Rente soll die Versorgungslücke schließen, wenn Sie infolge von Krankheit oder Unfall Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate bzw. zwei Jahre (je nach Tarif) anhält. Sie erhalten eine BU-Rente außerdem, wenn eine bedingungsgemäße Demenz bei Ihnen diagnostiziert wurde oder Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegebedürftig sind. 

Dank unserer individuellen Ausbaugarantie bleiben Sie flexibel und können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu bestimmten Anlässen ganz unkompliziert ausbauen. Innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ist das – sobald Ihr Vertrag mindestens sechs Monate besteht – sogar ganz ohne konkreten Anlass möglich. Das Beste daran: Für die Anpassungen Ihrer Versicherungsleistung ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Wenn es keinen konkreten Anlass gibt, müssen Sie uns lediglich bestätigen, dass Sie in den letzten 12 Monaten vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage durchgehend arbeitsunfähig waren.

 

Die wichtigsten anlassbezogenen Ausbaugründe auf einen Blick

 

Unter anderem können Sie bei folgenden Lebensereignissen den Versicherungsschutz Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung anpassen:

 

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Abschluss einer Ausbildung
  • Abschluss des Studiums
  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
  • Gehaltssteigerung um mindestens 10 %
  • Erwerb oder Neubau einer Immobilie
  • Beförderung zum leitenden Angestellten
  • Meisterprüfung bestanden

 

Weitere Möglichkeiten zur Anpassung der Rentenhöhe

 

  • Die vereinbarte Rente kann sich im Leistungsfall durch eine Überschussbeteiligung erhöhen; diese ist allerdings nicht garantiert.
  • Bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS können Sie  –  gegen einen Mehrbeitrag – zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung von 1 - 3 %  im Leistungsfall vereinbaren.
  • Weiterhin können Sie die Rentenleistung Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung erhöhen, indem Sie Ihren Beitrag jährlich um 1 bis max. 5 % erhöhen. So haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihres Versicherungsschutzes Ihrem steigenden Lebensstandard anzupassen. Der automatischen Anpassung können Sie während der Laufzeit unbegrenzt widersprechen, falls Sie die Erhöhung nicht wahrnehmen wollen.

Wenn Sie gerade auf der Suche nach der passenden Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind, ist es sehr wichtig, den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit genau zu kennen:

 

  • Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer wegen gesundheitlicher ­Probleme für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Tritt dieser Fall ein, so greift unsere hier vorgestellte Berufsunfähigkeits­versicherung und es wird – abhängig von den jeweils geltenden Leistungsvoraussetzungen – eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente  in vereinbarter Höhe ausgezahlt.
  • Eine Erwerbs­unfähig­keit ist erst dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr oder nur noch in einem sehr geringen Maße (z.B. weniger als 3 Stunden täglich) berufstätig sein kann. Tritt dies nach Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits­versicherung ein, so wird dem Versicherten je nach den Leistungsvoraussetzungen des gewählten Versicherungsunternehmens eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente in zuvor vereinbarter Höhe ausgezahlt.

 

Wichtig: Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung schützt nicht bei Berufsunfähigkeit!

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist zwar deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeits­versicherung – da das Risiko, überhaupt nicht mehr arbeiten zu können, glücklicherweise relativ gering ist. Allerdings ist der Eintritt einer Berufsunfähigkeit bei dieser Art der Versicherung nicht mit abgesichert.

Staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit

 

Von staatlicher Seite haben Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keinerlei Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn sie berufsunfähig werden. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung einer der wichtigsten Bestandteile Ihrer privaten Absicherung für den Fall, dass Sie langfristig erkranken, einen schweren Unfall erleiden oder einen vorzeitigen Verfall Ihrer Arbeitskraft hinnehmen müssen.

 

Staatliche Unterstützung bei Verlust der Erwerbsfähigkeit

 

Prinzipiell wird von staatlicher Seite nicht zwischen einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Auch der Begriff «Erwerbsunfähigkeit» spielt in der Gesetzgebung keine Rolle. Man unterscheidet hier lediglich zwischen zwei Graden der Erwerbsminderung, für die eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann.

 

Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

 

Um als Angestellter überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente anmelden zu können, müssen drei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein:#

 

  • Sie müssen ein ärztliches Gutachten vorweisen, in dem nachgewiesen wird, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in einem beliebigen Beruf mehr als sechs beziehungsweise drei Stunden täglich arbeiten zu können,
  • müssen mindestens für fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt worden sein,
  • und Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können

 

Entscheidend für die Gewährung einer staatlichen Erwerbsminderungsrente ist,

 

  • dass Sie keinesfalls mehr in der Lage sind, eine „unbestimmte“ berufliche Tätigkeit länger als sechs Stunden pro Tag auszuführen. In diesem Fall können Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente beantragen. (Faustformel: ca. 18 % des letzten Bruttoverdienstes)
  • Können Sie nur noch maximal drei Stunden täglich einer «unbestimmten» Berufstätigkeit  nachgehen, können Sie einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. (Faustformel: ca. 36 % des letzten Bruttoverdienstes)

 

Entscheidend bei diesen Formulierungen ist das Wort „unbestimmt“. Das zeigt an, dass es zur Gewährung der Rente nicht genügt, Ihren erlernten oder ausgeübten Beruf erkrankungsbedingt nicht mehr ausüben können – sondern Sie auch nicht dazu in der Lage wären, einen beliebigen anderen Beruf länger als sechs Stunden pro Tag auszuüben.

 

Ein Beispiel: Eine gut verdienende Feinmechanikerin, die aufgrund einer irreversiblen Handverletzung nicht mehr an der Werkbank arbeiten kann, erhält deshalb noch lange keine Erwerbsminderungsrente – sie könnte ja schließlich immer noch sechs Stunden pro Tag in einem Call-Center arbeiten. Selbst wenn die Mechanikerin aus unserem Beispiel deutlich geringere Einkünfte in Kauf nehmen müsste, läge aus Sicht des Staates bei ihr keine Erwerbsminderung vor.

 

Die Berufsunfähigkeits­versicherung der SIGNAL IDUNA gilt weltweit und sichert Sie auch gegen die Folgen von Ereignissen ab, die Ihnen im Ausland widerfahren. Bei Vertragsabschluss müssen nur Ihr Erstwohnsitz und Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen und die Dauer der Auslandsaufenthalte muss beschränkt sein.

 

Übrigens: Bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS übernehmen wir die Reise- und Übernachtungskosten bis zu einer festgelegten Höhe, wenn Sie zum Zweck der ärztlichen Feststellung einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit nach Deutschland zurückkehren müssen.

Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören:

 

  • Erkrankung/Unfall: Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt von der Ausprägung und Schwere der Erkrankung bzw. der Unfallfolgen ab – und wie weit diese Einfluss auf den auszuübenden Beruf haben.   
  • Ausgeübter Beruf: Hier wird unterschieden zwischen Haupttätigkeiten (Essenz des Berufs) und Nebentätigkeiten (Tätigkeiten, die mit dem Beruf verbunden sind, aber nicht charakteristisch für ihn sind, z. B. Buchhaltung oder Fahrtätigkeiten). Ausschlaggebend ist, wie stark sich die Krankheit auf diese Tätigkeiten ausübt.  
  • Zeit: Ist es der Person gesundheitlich möglich, ihre Tätigkeiten – rein von der Zeit her – noch zu 50 Prozent auszuüben?  

 

Was „50 Prozent berufsunfähig“ bedeutet, kann somit nicht pauschal beantwortet werden und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. 

Eine BU hat immer einen vertraglich vereinbaren Leistungsendtermin. Dieser wird typischerweise auf das Datum gelegt, ab dem Sie voraussichtlich in den Ruhestand gehen und Leistungen aus der gesetzlichen Renten­versicherung und der privaten Altersvorsorge bekommen. Dies ist ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze der Fall – und zwar zumeist am 1. des Monats nach dem 67. Geburtstag. 

 

Ein weiterer Grund für das Ende der BU-Rentenzahlungen ist die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Dies kann der Wiedereinstieg in den bisherigen Job sein oder eine neue berufliche Tätigkeit, die zum Beispiel durch eine Umschulung erlernt wurde. Auch bei Tod der versicherten Person endet die Zahlung der BU-Rente.   

Bei Arbeitslosigkeit können Sie Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung trotzdem fortführen. Werden Sie in diesem Zeitraum berufsunfähig, gilt für die Beurteilung der BU die zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit.

 

Wenn Sie die monatlichen Beiträge für die BU nicht mehr aufbringen können, gibt es zwei Möglichkeiten: Stundung der Beiträge oder vollständige Beitragsfreistellung. 

 

Das gilt bei Stundung der Beiträge:

 

  • Im Stundungszeitraum müssen Sie keine Beiträge zahlen; der Versicherungsschutz bleibt aber voll bestehen. 
  • Maximaler Stundungszeitraum: 24 Monate. 
  • Nach dem Stundungszeitraum müssen Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen – entweder auf einmal oder in bis zu 48 monatlichen Raten.  

 

Das gilt für die vollständige Beitragsfreistellung: 

 

  • Sie zahlen keine Beiträge, dafür wird aber die Leistung stark reduziert – und zwar auf eine beitragsfreie BU-Rente. 
  • Die Grundlage für die Berechnung dieser beitragsfreien BU-Rente bildet der Rückkaufswert des Vertrags.  
  • Der Vertrag kann innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. Ausgesetzte Beiträge müssen Sie nicht zurückzahlen. 

Es gibt Versicherer, die eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr anbieten. In diesem Fall erhalten Sie Geld zurück, wenn Sie während der vereinbarten Vertragsdauer nicht berufsunfähig werden. Diese Rückerstattung entspricht nicht Ihren gezahlten Beträgen, sondern den Überschüssen aus der Kapitalanlage – sie fällt also weit geringer aus, als vielleicht zunächst vermutet.  

 

SIGNAL IDUNA bietet diese Form nicht mehr an, da sie nicht zeitgemäß ist. Eine BU mit Beitragsrückgewähr ist deutlich teurer, das Sparpotenzial gering. Hier gibt es alternative Versicherungsmodelle der Altersvorsorge, die deutlich attraktiver sind, zum Beispiel die private Renten­versicherung. 

Zunächst gilt: Sportarten wie Tennis, Fußball oder viele andere Sportarten, die in der Freizeit ausgeübt werden, sind von vornherein im Versicherungsschutz eingeschlossen und beeinflussen in keiner Weise die Höhe der Versicherungsbeiträge oder Ihren Versicherungsschutz. Es gibt jedoch sportliche Tätigkeiten, die wir als Risikosportarten einschätzen wie z. B.

 

  • Tauchen,
  • Bergsport,
  • Fallschirmspringen oder
  • Motorradsport

 

weil mit ihrer Ausführung ein deutlich höheres Verletzungsrisiko verbunden ist, das von unserer Seite geprüft werden muss. Konkret bedeutet das für Sie, dass wir vor Abschluss der Versicherung anhand eines speziellen Fragebogens den Grad der von Ihnen beim Sport eingegangenen Risiken abfragen. Auf dieser Basis entscheiden wir darüber, ob wir Ihnen einen Versicherungsschutz für den Fall einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit gewähren können.

Eine BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen, deshalb sollte jeder und jede versuchen, eine abzuschließen – auch mit Vorerkrankung. Bei vielen Vorerkrankungen müssen Sie nicht mit einer Ablehnung rechnen, höchstens mit einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss. Letzteres heißt: Wenn Sie eine Vorerkrankung haben und diese ausgeschlossen wurde, dann erhalten Sie keine Leistungen, wenn Sie wegen dieser Vorerkrankung berufsunfähig werden. 

Lassen Sie sich in puncto Vorerkrankungen am besten von unseren Expertinnen und Experten beraten – kostenlos und unverbindlich. 

Wenn eine Fachärztin oder ein Facharzt Ihnen eine Berufsunfähigkeit infolge einer Corona-Erkrankung oder Long Covid bescheinigt, erhalten Sie die für diesen Fall vereinbarten Leistungen.

Vielleicht sind Sie bei Ihrer Recherche nach einer passenden Berufsunfähigkeits­versicherung bei anderen Versicherungsunternehmen schon auf den Begriff „abstrakte Verweisung“ gestoßen. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine in der Praxis für Sie sehr nachteilige Vereinbarung, nämlich die, dass Sie

 

  • bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht ohne weiteres die vereinbarte Rente erhalten, sondern stattdessen
  • von der Versicherung auf eine andere Tätigkeit „verwiesen“ werden, also aufgefordert werden, einen anderen Beruf auszuüben, den Sie trotz Ihrer Erkrankung theoretisch noch ausüben könnten.

 

Keine „abstrakte Verweisung“ auf andere Berufe bei der SIGNAL IDUNA

 

Entscheiden Sie sich für einen unserer beiden Berufsunfähigkeits-Tarife, wird es für Sie im Fall einer Erkrankung keine Verweisung auf einen anderen Beruf geben. Die abstrakte Verweisung ist in unseren Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen – Sie werden also nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen, die Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung vielleicht noch ausüben könnten.

Nein, bei einem Berufswechsel bleiben Sie weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag versichert. Sie müssen Ihren alten Vertrag weder kündigen noch einen neuen abschließen. 

 

Es kann sich trotzdem lohnen, die Einstufung des neuen Jobs prüfen zu lassen. Sollten wir feststellen, dass Ihr neuer Beruf eine günstigere Berufsgruppe ermöglicht, werden Sie entsprechend umgestuft und sparen zukünftig Geld. Das Ganze ist für Sie ohne Risiko. Sollte der neue Job keine Verbesserung zulassen, läuft Ihr Vertrag dann einfach weiter wie bisher

Preisbeispiel

9,75 €
monatlich

Beruf: Bankkaufmann /-frau (reine Bürotätigkeit),

Alter: 28 Jahre,

Situation: ohne Vorerkrankungen, Monatliche BU-Rente: 308,58 EuroVersicherungsende / Leistungsendtermin: 67 Jahre

Tarif: SI WorkLife EXKLUSIV

Der Beitrag beinhaltet eine der Höhe nach nicht garantierte Beteiligung am Überschuss. Die genaue Höhe der Beteiligung am Überschuss schwankt und kann nicht vorhergesagt werden. Vertragliche Ansprüche können daher aus diesen Werten nicht abgeleitet werden. 

Weitere Produkte

(1) Deutschen Aktuarvereinigung e.V.: Aktuar Aktuell, Dezember 2018, S. 6f. (https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.44.pdf).

(2) Morgen & Morgen: M&M Rating Berufsunfähigkeit, 2023.

(3) Deutsche Renten­versicherung: Hilfe vom Staat: Wer wann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, 31.3.2022 (https://www.deutsche-renten­versicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220331_tmn_anspruch_erwerbsminderungsrente.html).

(4) Die Höhe Ihrer voraussichtlichen Erwerbsminderungsrente können Sie Ihrer jährlichen Renteninformation entnehmen. Sie erhalten sie ab Ihrem 27. Geburtstag, wenn Sie insgesamt mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt haben.

(5) Der genannte Beitrag setzt normale Gesundheitsverhältnisse der zu versichernden Person voraus. Er beinhaltet zudem eine der Höhe nach nicht garantierte Beteiligung am Überschuss. Die genaue Höhe der Beteiligung am Überschuss schwankt und kann nicht vorhergesagt werden. Vertragliche Ansprüche können daher aus diesen Werten nicht abgeleitet werden.

(6) Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeits­versicherung im Test, 18.5.2021 (https://www.test.de/Berufsunfaehigkeits­versicherung-im-Test-4881349-0/).

(7) Das 55. Lebensjahr muss bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung vollendetsein, der Vertrag seit mindestens zehn Jahren bestehen und eine Erwerbsminderung gemäß § 43 SGB VI allein aus medizinischen Gründen vorliegen.