E-Scooter-Versicherung

  • 100 Mio. € Deckungssumme
  • Haftpflichtschutz bei Umweltschäden
  • Optionaler Teilkaskoschutz
Junger Mann auf einem E-Scooter fährt auf einem Weg

Ab dem 1. März beginnt die neue Versicherungssaison für E-Scooter, Segways und weitere Elektrofahrzeuge. Seien auch Sie ab dem neuen Versicherungsjahr rundum geschützt und statten Sie Ihren E-Scooter mit einem Versicherungskennzeichen bei SIGNAL IDUNA aus.

Vorteile der E-Scooter Versicherung

Einfache und einmalige Zahlung des Beitrags
Schneller und kostenfreier Versand des Kennzeichens
Schutz vor Schäden durch Diebstahl, Sturm oder Tierbiss dank Teilkasko

Warum ist eine E-Scooter Versicherung sinnvoll?

E-Scooter, Segways und alle weiteren Elektrofahrzeuge benötigen für die Teilnahme am Straßenverkehr ein gültiges Versicherungskennzeichen. Das ist an den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht­versicherung gekoppelt. Damit sind bei einem Unfall alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten abgesichert. Bei SIGNAL IDUNA sind diese Schäden z.B. automatisch mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Mio. Euro in der Kfz-Haftpflicht abgedeckt.

 

Zusätzlicher Schutz durch Teilkasko

Erweitern Sie Ihren Schutz durch eine Teilkasko­versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Neben den Haftpflichtschäden sind mit einer Teilkasko auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug mitversichert. Dieser erweiterte Versicherungsschutz beinhaltet folgende Schäden:

  • Diebstahl, Glasbruch, Brand, Explosion,
  • Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Elementargewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Tierbissschäden

Fragen und Antworten

Mit dem Begriff E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller werden in der Regel Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Lenk- oder Haltestange
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Das Fahr¬zeug muss über zwei voneinander unabhängigen Bremsen sowie über eine Beleuchtung verfügen. Außerdem braucht man eine Klingel oder ein vergleichbares Warnsignal.

Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, sind E-Scooter ­versicherungspflichtig und müssen eine Versicherungsplakette tragen, damit sie auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. E-Scooter werden im Rahmen der Mofa- bzw. Moped­versicherung versichert.

Voraussetzung ist stets, dass sie eine durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen.

Fahrer dieses Elektrokleinstfahrzeuges müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Führerschein-Pflicht besteht nicht und eine Helmpflicht auch nicht. Zu beachten ist, dass dieselben Promille¬grenzen wie bei Autos bestehen. E-Scooter müssen Radwege benutzen. Nur wenn Radwege fehlen, darf die Fahrbahn und außerhalb von Orten auch Seitenstreifen genutzt werden.

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