Elementar­versicherung: Schutz gegen Extremwetter

  • Rundum geschützt bei Schäden durch Naturgewalten  
  • Wichtige Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäude­versicherung 
  • Selbstbeteiligung flexibel wählen  
Mann in Regenjacke mit Kind im Regen.

Eine Schlammlawine reißt Mauern ein, das Hochwasser steigt bis zum Dach: Was ist, wenn solche Schreckensszenarien sich nicht im Fernsehen abspielen, sondern in den eigenen vier Wänden? Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu Extremwettern. Die Schäden sind dramatisch. Mit dem Baustein „Elementar­versicherung“ der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung schützen Sie sich vor hohen Folgekosten

Vorteile der Elementarschadenversicherung

Schutz vor hohen Kosten

Schäden durch Naturgewalten können Ihre Existenz bedrohen. Die Elementar­versicherung sichert Sie ab.

Zurück zur Normalität

Wir übernehmen die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen oder Neuanschaffungen sowie für den Wiederaufbau Ihrer Immobilie.

Selbstbeteiligung nach Maß

Sie entscheiden, wie viel Sie bei einem Schaden zuzahlen möchten. Schon mit 250 Euro Selbstbeteiligung erhalten Sie vollen Elementarschutz.

12,5 Milliarden Euro – so hoch war die Summe der versicherten Schäden durch Naturgewalten im Jahr 2021. Doch nur jeder zweite Haushalt in Deutschland ist gegen Elementarschäden versichert. Alle anderen bleiben im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen.

Mir kann nichts passieren – oder doch?

Auch wer nicht in einem typischen Risikogebiet – am Wasser oder in Hanglage – wohnt, kann von einem schweren Naturereignis betroffen sein. Starkregen oder Flüsse, die über die Ufer treten, richten oft gewaltige Schäden an. Es kommt zu Überschwemmungen, Erdrutschen oder Lawinen. Was viele nicht wissen: Hausrat- und Wohngebäude­versicherung decken zwar häufig auftretende Schäden ab, jedoch längst nicht alle naturbedingten Schäden.

  • Die Hausrat­versicherung leistet bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer sowie Leitungswasser. Wenn jedoch bei Starkregen Wasser in Ihre Wohnung dringt und Möbel beschädigt, tragen Sie die Folgekosten selbst.
  • Die Wohngebäude­versicherung kommt für Schäden an Ihrer Immobilie auf, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer oder Leitungswasser entstanden sind. Wenn Ihr Haus jedoch bei einer Überschwemmung tagelang unter Wasser steht, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen.

Das heißt: Um auch Schäden durch Naturgewalten abzusichern, sollten Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung um den Baustein „Elementar­versicherung“ erweitern. Vom Staat gibt es in vielen Bundesländern keine finanzielle Unterstützung mehr, wenn Sie sich gegen den Schaden hätten versichern können.

Was sind Elementarschäden?

Vereinfacht ausgedrückt: Die Elementarversicherung sichert Sie ab für den Fall, dass die Elemente toben. Als Elementarschäden gelten bei Versicherungen Schäden durch Naturereignisse, extreme Wetterlagen oder Naturgewalten. Dazu gehören die folgenden Phänomene:

Typischer Fall: Ein Fluss oder ein See tritt nach starkem Regen oder durch Schneeschmelze über die Ufer. Überschwemmungen ereignen sich allerdings nicht nur in der Nähe von Gewässern. Wenn es heftig und anhaltend regnet, kann der Boden die Wassermassen nicht vollständig aufnehmen. Auch nach Hitzewellen sind Böden derart ausgetrocknet, dass das Wasser nicht versickert. Es sucht sich seinen Weg zur tiefsten Stelle und überflutet zum Beispiel Keller.

Wenn der Regen stundenlang prasselt, kann die Kanalisation die Wassermassen manchmal nicht mehr aufnehmen. Auch das Schmutzwasser aus dem Haus kann dann nicht in die Kanalisation abfließen. Im Gegenteil: Es wird durch die sanitären Einrichtungen ins Gebäude gepresst und sprudelt aus der Dusche, Wanne oder Toilette.

Tipp: Eine Rückstauklappe schützt vor eindringendem Wasser aus der Kanalisation. Die Elementar­versicherung von SIGNAL IDUNA greift aber auch, wenn Sie keine Rückstauklappe eingebaut haben (es sei denn, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben).

Von einem Erdbeben sprechen wir, wenn der Erdboden aus natürlichen Ursachen erschüttert wird. Das kommt auch in unseren Breitengraden vor. Bei einem leichten Erdbeben entstehen dadurch zum Beispiel Risse im Gebäude. Schwere Erdbeben können Gebäude komplett zerstören.

Wenn sich im Erdboden wasserlösliche Gesteine wie Salze oder Kalkstein zersetzen, können unterirdische Hohlräume entstehen. Bricht nach starkem Regen die Erdoberfläche über einem solchen Hohlraum ein, so handelt es sich um einen Erdfall.

Starkregen oder andauernde Regenfälle können den Boden derart aufweichen, dass sich Gesteins- oder Erdmassen lösen und abgleiten bzw. abstürzen. Dann sprechen wir von einem Erdrutsch.

Ein Kubikmeter Schnee kann mehrere hundert Kilo wiegen. Vor allem nasser Schnee ist extrem schwer. Unter der Last von hohem Schnee oder Eis – durch „Schneedruck“ – können Dächer einstürzen.

Lawinen können sich an steilen Berghängen bilden. Sie bestehen aus Schnee, Eis oder Schlamm. Schon ein heftiger Windstoß oder starke Sonneneinwirkung führen manchmal dazu, dass eine Lawine ins Tal herabstürzt.

Bei einem Vulkanausbruch ergießt sich Lava aus dem Erdinnern in die Landschaft. Manchmal kommt es auch zu einem Ascheregen oder zum Ausströmen von Gasen. Grund für dieses Naturereignis ist eine Druckentladung, bei der sich die Magmakammern plötzlich entleeren.

Rundum geschützt vor Elementarschäden

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch die oben beschriebenen Naturgefahren umfassend ab. Wer sein Haus, seine Wohnung und sein Hab und Gut rundum schützen möchte, sollte seine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit diesem Zusatzbaustein ergänzen.

Benötige ich eine Elementarversicherung?

„Deutschland muss sich auf mehr Naturgefahren und Wetterextreme einstellen“, warnt der Gesamtverband der Versicherer. Schäden durch Unwetter und Überschwemmungen nehmen deutlich zu – auch in sogenannten Nicht-Risikogebieten. Grund ist der fortschreitende Klimawandel. In welchem Umfang Sie sich versichern möchten, ist eine Frage Ihres persönlichen Schutzbedürfnisses. Wägen Sie ab:

Die Kosten für eine Elementar­versicherung sind verschwindend gering im Vergleich zu jenen Kosten, die durch Wetterextreme und Naturgefahren entstehen können. Überlegen Sie, was ein Schaden in vier- oder fünfstelliger Höhe für Ihre finanzielle Situation bedeuten würde.

Naturgefahren sind unberechenbar. Dennoch können Daten über Naturereignisse in Ihrer Region helfen, Ihr individuelles Risiko besser einzuschätzen. Informieren Sie sich im Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft:

  • Immobilienbesitzende sollten ihr Haus oder ihre Wohnung in jedem Fall mit einer Wohngebäude­versicherung vor Wertverlust durch einen Schaden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasser schützen. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, braucht zudem Schutz für das Inventar, sprich: eine Hausrat­versicherung. Möchten Sie auch gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Sturm abgesichert sein? Dann wählen Sie bei Wohngebäude und Hausrat den Baustein „Elementar­versicherung“.
  • Auch wer zur Miete wohnt, besitzt wertvolles Hab und Gut in Form von Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten und anderen Wertgegenständen. Dies müssen Sie mit einer Hausrat­versicherung selbst absichern. Diese Versicherung deckt Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer sowie Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Wenn Sie Ihr Eigentum darüber hinaus auch gegen Naturgefahren absichern möchten, wählen Sie zusätzlich den Baustein „Elementar­versicherung“.

Beispiel: Wasser im Keller – wer zahlt den Schaden?

Familie Nowak lebt zur Miete in einer Etagenwohnung. Dazu gehört ein Kellerraum, in dem Boris Nowak eine Sammlung alter Plattenspieler aufbewahrt. Bei einem Unwetter wird das Grundstück überschwemmt. Wasser dringt ins Gebäude und läuft in den Keller. Die wertvolle Sammlung ist hin. Zwar haben die Nowaks eine Hausrat­versicherung abgeschlossen, aber keine Elementar­versicherung. Sie müssen den Schaden selbst tragen. Die Wohngebäude­versicherung des Hauseigentümers kommt dank des Bausteins „Elementar­versicherung“ zwar für die Instandsetzung des Kellers auf, nicht jedoch für das zerstörte Inventar.

Was leistet eine Elementarversicherung?

Die Elementar­versicherung ist eine Zusatz­versicherung. Sie ergänzt die Wohngebäude­versicherung oder die Hausrat­versicherung und greift bei den folgenden unvorhersehbaren Naturereignissen:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch
Infografik zum Thema "Welche Schäden sichert eine Elementarversicherung ab?"

Das leistet die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäude­versicherung sichert Ihre Immobilie und die fest eingebauten Bestandteile wie Heizungsanlagen oder Badewannen gegen Teil- oder Totalverlust ab.

In der Basisvariante kommt sie auf für

  • Schäden durch austretendes Leitungswasser oder Rohrbruch
  • Schäden durch Feuer
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Ruß-, Rauch-, Schmor- und Sengschäden (verursacht durch Feuer)

Wenn Sie den Baustein „Elementar­versicherung“ wählen, sind Sie darüber hinaus auch bei Schäden durch die oben genannten Naturereignisse versichert. Im Schadenfall übernimmt die Elementar­versicherung die Kosten für Sanierung, Trockenlegung und Reparaturen. Wenn nötig, kommt sie sogar für den Abriss des Gebäudes und einen gleichwertigen Neubau auf. Zwei typische Fälle:

 

Nach starkem Schneefall bricht das Dach Ihres Bungalows durch die hohe Last ein. Die Kosten für die Instandsetzung sind erheblich. Der Elementarschutz Ihrer Wohngebäude­versicherung kommt für den Schaden auf. Und falls Ihr Haus nach dem Unglück nicht bewohnbar ist, übernimmt die Versicherung auch Hotelkosten.

Tagelange Regenfälle führen dazu, dass Ihr Grundstück überschwemmt wird. Das Wasser dringt durch die geschlossene Terrassentür in Ihr Haus ein und läuft ins Schlafzimmer im Souterrain. Es sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um den Raum wieder zu trocknen. Die Elementar­versicherung übernimmt die Kosten.

Gut zu wissen: Der Elementarschutz der Wohngebäude­versicherung greift nicht für Gebäude im Rohbau. Während der Bauphase können Sie sich mit einer Bauleistungs­versicherung gegen Unwetter absichern.

Das leistet die Hausratversicherung

Die Hausrat­versicherung schützt das gesamte bewegliche Inventar Ihres Haushalts, also zum Beispiel Möbel, Lampen, Kleidung, Elektrogeräte und Schmuck.

In der Basisvariante deckt sie häufig auftretende Schäden durch

  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl bzw. Vandalismus

 

Mit dem Baustein „Elementar­versicherung“ sichert die Hausrat­versicherung darüber hinaus auch Schäden durch weitere Naturereignisse ab. Sie kommt für Reparaturkosten auf oder erstattet den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert von unbrauchbaren oder zerstörten Gegenständen. Zwei Beispiele:

  • Nach starken Regenfällen tritt ein nahegelegener Fluss über die Ufer. Das Hochwasser dringt in Ihre Souterrain-Wohnung und beschädigt Ihre Couch-Garnitur. Die Elementar­versicherung erstattet Ihnen den Neuwert des Mobiliars.
  • Durch heftige Niederschläge ist die Kanalisation überlastet. Schmutzwasser wird durch den Abfluss in Ihren Keller gedrückt. Als das Hochwasser beseitigt ist, stellen Sie fest, dass Ihr Wäschetrockner nicht mehr funktioniert. Die Elementar­versicherung trägt die Reparaturkosten oder erstattet Ihnen bei einem Totalschaden die Kosten für ein neues Gerät.

Wann zahlt die Elementarversicherung, wann nicht?


Die Elementar­versicherung zahlt:
  • bei Schäden infolge einer Überschwemmung (z. B. wenn Oberflächenwasser in das Gebäude dringt)

  • bei Schäden durch Rückstau (z. B. wenn Abwasser durch Sanitäranlagen in das Haus gedrückt wird, weil die Kanalisation durch Starkregen überlastet ist)

  • bei Schäden durch Schneedruck (z. B. wenn ein Dach durch schweren, nassen Schnee einbricht)

  • bei Schäden durch einen Erdrutsch (wenn der Erdrutsch ein Gebäude in Hanglage beschädigt)

  • bei Schäden durch eine Lawine (z. B. wenn diese das Gartenmobiliar beschädigt)


Die Elementar­versicherung zahlt nicht:
  • bei Schäden durch Erdrutsche, die Menschen verursacht haben (z. B. bei Bauarbeiten)

  • bei Schäden durch Sturmflut

  • bei Elementarschäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind

  • bei Schäden durch Grundwasser, wenn das Wasser von unten in das Mauerwerk gedrückt wird

Was kostet eine Elementarversicherung?

Die Elementar­versicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein optionaler Baustein der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung. Die Kosten für diesen zusätzlichen Schutz richten sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel nach

  • der Art und dem Wert des zu versichernden Gebäudes bzw. Hausrats
  • dem Standort bzw. der Lage des Objektes, das Sie versichern möchten

Bei der Lage der Wohnung oder des Hauses ist entscheidend, wie die Versicherung das Risiko eines Elementarschadens einschätzt.

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat im Hinblick auf das Hochwasserrisiko vier verschiedene Gefährdungsklassen definiert, an denen Versicherungen sich orientieren können („Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“, kurz: ZÜRS). In der ZÜRS-Zone 1 ist die Hochwassergefahr am geringsten, und somit sind die Kosten für die Elementar­versicherung in dieser Region am niedrigsten.

Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus in der stark hochwassergefährdeten ZÜRS-Zone 4 versichern möchten, kann es sein, dass Sie einen höheren Beitrag bezahlen oder zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Womöglich lehnt der Versicherer Ihren Antrag sogar ab. Ihre Versicherung gibt Ihnen Auskunft über Ihre ZÜRS-Zone.

Tipp: Bei SIGNAL IDUNA schützt ein geringer Selbstbehalt von nur 250 Euro Sie im Schadenfall vor hohen Kosten. Wer lieber bei den Beiträgen spart, wählt einen hohen Selbstbehalt von 2.500 Euro. Diesen Anteil müssen Sie dann allerdings selbst aufbringen, wenn Sie eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen.

Ratgeber: Was tun bei einem Elementarschaden?

Wenn das Wasser im Keller steigt oder der Boden plötzlich wackelt, liegen die Nerven blank. Dennoch: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren, und konzentrieren Sie sich darauf, den Schaden zu begrenzen und für die Versicherung zu dokumentieren.

 

Wichtige Sofortmaßnahmen:

  • Bei eindringendem Wasser: Stellen Sie den Strom ab, damit es nicht zu einem Kurzschluss kommt.
  • Sichern Sie Ihr Inventar: Tragen Sie Ihren Hausrat an einen geschützten Ort. Aber riskieren Sie dabei nicht Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben.
  • Fangen Sie austretendes Wasser auf und dichten Sie die Stelle nach Möglichkeit provisorisch ab. Versuchen Sie, den Boden durch Wischen oder Abpumpen zu trocknen, um Folgeschäden zu begrenzen.
  • Rufen Sie fachkundige Hilfe.
  • Fotografieren Sie den Schaden, und zwar am besten zweimal: einmal, bevor Sie den Hausrat sichern und weitere Maßnahmen ergreifen, und ein weiteres Mal danach.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden an Gegenständen oder am Gebäude ausführlich.
  • Melden Sie den Schaden so bald wie möglich bei Ihrer Versicherung (siehe Checkliste „Schaden melden“). Dort erfahren Sie, was als Nächstes zu tun ist.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

 

Schaden melden: Was muss ich angeben?

  • Wie und wodurch ist der Schaden passiert? (bei Überschwemmung/Rückstau: Eintrittsweg des Wassers dokumentieren, möglichst mit Fotos oder Videos)
  • Ausmaß des Schadens (z. B. bei Überschwemmung: War das gesamte Grundstück überschwemmt?)
  • Wann haben Sie den Schaden entdeckt?
  • Aussagekräftige Fotos der Schadenursache, des beschädigten Hausrats bzw. Gebäudes und des Folgeschadens (z. B. Wasserränder am Mauerwerk)
  • Zusätzlich bei der Hausrat­versicherung: beschädigte Gegenstände mit Altersangaben auflisten, evtl. Kaufbelege einreichen; bei beschädigter Einbauküche oder versichertem Bodenbelag Kostenvoranschlag für die Instandsetzung einreichen
  • Zusätzlich bei der Gebäude­versicherung: falls vorhanden, Berichte von Fachfirmen wie Installateuren einreichen; Schätzung der Schadenhöhe abgeben, ggf. auch Angebote von Fachfirmen
  • Zusätzlich bei der Gebäude­versicherung: falls vorhanden, Berichte von Fachfirmen wie Installateuren einreichen; Schätzung der Schadenhöhe abgeben, ggf. auch Angebote von Fachfirmen

Fragen und Antworten

Eine erweiterte Elementarschaden­versicherung – kurz „Elementar­versicherung“ – ist ein Zusatzbaustein der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung. Sie können ihn auf Wunsch abschließen, um sich umfassend gegen Schäden durch ein schweres Naturereignis wie Hochwasser, Erdbeben oder Erdrutsch abzusichern.

Infolge des Klimawandels kommt es immer häufiger zu Extremwettern. Starkregen oder Orkanböen können mittlerweile überall auftreten und schwere Schäden verursachen. In der regulären Hausrat- und Wohngebäude­versicherung sind solche Elementarschäden nicht abgedeckt. Die Elementar­versicherung bietet zusätzlichen Schutz bei extremer Witterung: Sie kommt auf für Reparaturen, Instandsetzung und Wiederaufbau oder erstattet den Neuwert von zerstörten Gegenständen.

Nein. Diese Versicherung ist ein Zusatzbaustein, den Sie ergänzend zu Ihrer Hausrat- und Wohngebäude­versicherung abschließen können. Dadurch sichern Sie sich noch umfassender ab.

Nein. Ob Sie sich gegen Naturgefahren versichern möchten, ist allein Ihre Entscheidung. Allerdings diskutieren Bund und Länder momentan, ob die Elementar­versicherung in Deutschland Pflicht werden soll.

Damit sollten Sie keinesfalls rechnen. Bisher zahlt der Staat nur bei Schäden, gegen die Sie sich nicht versichern können. Also beispielsweise, wenn Sie in einem Gebiet mit einem großen Hochwasserrisiko leben und keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden erhalten.

  • Die Abkürzung steht für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“. Nach diesem System stuft der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Bundesgebiet in verschiedene Gefahrenzonen ein.
  • Der GDV weist jede Adresse einer Gefährdungsklasse zu, wobei Klasse 1 für ein sehr niedriges und Klasse 4 für ein sehr hohes Risiko steht.
  • Ihr Versicherungsbeitrag orientiert sich unter anderem an dieser Risikoeinstufung. Wenn Sie in der Nähe eines Flusses wohnen, der regelmäßig über die Ufer tritt, kann es passieren, dass die Versicherung Ihren Antrag auf Elementarschutz ablehnt.
  • Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, ist für den Versicherungsschutz des Gebäudes verantwortlich und dementsprechend auch für die Elementar­versicherung. Dieser Schutz deckt Schäden am Gebäude und fest eingebauten Gebäudebestandteilen ab.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie sich selbst um den Schutz ihres beweglichen Hab und Guts in der Wohnung kümmern: In ihrer Hausrat­versicherung können Sie den Zusatzbaustein „Elementar­versicherung“ abschließen, um auch im Falle von Naturereignissen Versicherungsschutz zu genießen.

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