Inhaber-Ausfall­versicherung

  • Wir zahlen bis zu 12 Monate je Leistungsfall
  • Die Erstattung erfolgt in Form einer Tagespauschale
  • Unbürokratische Hilfe ohne aufwändige Erbringung von Nachweisen

Wer kümmert sich um den Betrieb, wenn Sie als Betriebsinhaber oder Geschäftsführer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit über einen längeren Zeitraum ausfallen? Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen vor dieser Frage, denn: Neue Aufträge bleiben aus, die Erledigung der vorhandenen Arbeit stockt und Rechnungen werden weder gestellt noch bezahlt. Dennoch laufen Verbindlichkeiten wie Miete, Gehälter sowie Kosten für Strom, Wasser und Gas weiter. Für Sie entsteht dadurch schnell ein finanzielles Risiko.

Genau für dieses Szenario ist die Inhaber-Ausfall­versicherung der SIGNAL IDUNA da. Wir fangen Ihre laufenden Kosten auf – bis zu einem Jahr. So ist Ihr Unternehmen abgesichert und Sie können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.

Vorteile der Inhaber-Ausfallversicherung

Die Inhaber-Ausfall­versicherung leistet für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen pauschalen Tagessatz
Die Leistung steigt mit zunehmender Dauer der Arbeitsunfähigkeit und erfolgt für bis zu 12 Monate
Die Leistung kann frei verwendet werden, z. B. um laufende Kosten zu decken, eine Ersatzkraft einzustellen oder Ertragseinbußen abzufedern

Für wen ist eine Inhaber-Ausfallversicherung sinnvoll?

Egal ob Arzt, Anwalt, Bäcker, Florist, Maler oder Frisör: Die Inhaber-Ausfall­versicherung ist für alle sinnvoll, die eine Existenzbedrohung Ihres Unternehmens vermeiden wollen.

 

Sie als Unternehmer, Inhaber oder Geschäftsführer eines Betriebes sind zugleich der Dreh- und Angelpunkt des Unternehmens. Fallen Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit aus, herrscht Stillstand im Betrieb. Bei laufenden Kosten fallen dann Gewinne weg, was Sie wiederum schnell in eine existenzbedrohende Lage versetzen kann. SIGNAL IDUNA ist für Sie da:

 

  • Ihre laufenden Kosten für Miete, Personal, Strom, Leasing, Steuern und weitere Finanzierungen sind dank des finanziellen Ersatzes gedeckt und werden weiterhin bezahlt.
  • Verschwenden Sie keine Gedanken an mögliche Verluste, konzentrieren Sie sich stattdessen auf Ihre Genesung.
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr Geschäftsgeschehen auch eine Zeit lang ohne Sie problemlos weiterläuft.

Welche Leistungen deckt die Ausfallversicherung ab?

Die Inhaber-Ausfall­versicherung vereint zwei Leistungen in einem Vertrag. Sie haben die Wahl: Die Leistungsart „Unfall“ ist als Grundschutz immer in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten. Aufbauend können Sie die Leistungsart „Krankheit“ hinzubuchen und optional auch psychische Erkrankungen einschließen.

Grundschutz
+ Aufbauschutz
+ Option
Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60 %
Unfall
Krankheit
Psychische Erkrankung
Leistungsanspruch
Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
Arbeitsunfähigkeit durch Psychische Erkrankung
Leistungsdauer
Bis zu 12 Monate
Versicherungssumme
10.000 bis 400.000 Euro
Karenzzeit
21, 42 oder 90 Tage

Umfangreicher Schutz für Selbstständige, Geschäftsführer und Firmeninhaber

  • Früher Schutz: Leistung schon ab 60 % Arbeitsunfähigkeit
  • Mehr Schutz: Wir leisten bei gleicher Diagnose auch mehrfach
  • Immer Schutz: Unfallschutz immer möglich
  • Mitwachsender Schutz: Automatische Erhöhung durch Dynamik (ohne erneute Gesundheitsprüfung)

Beispiele: Was ist in der Inhaber-Ausfallversicherung versichert?


Was ist versichert?
  • Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall: Ein Unfall liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie im Betrieb stolpern, ausrutschen oder stürzen und sich dabei verletzen. Ein gebrochenes Bein beim Skifahren in der Freizeit ist ebenfalls ein Unfall.

  • Optional: Arbeitsausfall durch Krankheiten: Dazu zählen u. a. Rückenleiden, Bandscheibenvorfälle, Lungenentzündung oder Herzinfarkt.

  • Optional: Bei Arbeitsausfall durch psychischen Erkrankungen leistet die Versicherung beispielsweise auch bei Burnout-Syndrom oder Depressionen.


Was ist nicht versichert?
  • Zum Beispiel auf Vorsatz beruhende Unfälle: Wenn diese absichtlich herbeigeführt bzw. provoziert wurden, Selbstverletzung sowie vorsätzlich oder versuchte Ausführung einer Straftat.

  • Arbeitsausfall aufgrund von Entziehungsmaßnahmen oder Kuren infolge des Konsums von Drogen, Rausch- und Betäubungsmitteln sowie Medikamentenmissbrauchs.

  • Arbeitsausfall infolge der Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen.

Wie werden Versicherungssumme und Versicherungsleistung berechnet?

Die Versicherungssumme orientiert sich an der realen Unternehmenssituation Ihres Betriebs. Zur Festlegung Ihrer Versicherungssumme berücksichtigen wir den jährlichen Rohertrag Ihres Betriebes. Die Höchst­versicherungssumme beträgt dabei 400.000 Euro.

Die Versicherungssumme wird auf 365 Tage aufgeteilt, um den pauschalen Tagessatz (Versicherungsleistung) zu errechnen. Der Finanzbedarf steigt mit der Dauer des Ausfalls des Unternehmers oder Firmeninhabers, demnach ist der Tagessatz gestaffelt.

Geschäftsführer
eines Malereibetriebs
Beispiel
Er stürzt bei Malerarbeiten von der Leiter und bricht sich ungünstig den Arm. In der Folge ist er zu 100% arbeitsunfähig für 90 Tage (nach Ablauf der Karenzzeit).
Monatliche Kosten seiner Firma
Personalkosten: ca. 10.900 €, Raumkosten: ca. 1.700 €, Sonstiges (Fuhrpark, Ertragseinbußen, ...): ca. 11.400 €. Für den unerwarteten Ausfall hat der Geschäftsführer des Malereibetriebs mit der Inhaber-Ausfall­versicherung vorgesorgt.
Zeilenumbruch
292.000 €
Berechnung der Leistung
Tagessatz: 800 € (292.000 € / 365 Tage), Staffelung der Tagespauschale: 75%
Leistung
54.000 € (90 Tage * 800 € * 75%). Mit zunehmender Dauer der Arbeitsunfähigkeit steigt der Tagessatz. Bei einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit für 365 Tage leisten wir die volle Versicherungssumme: 292.000 €.
Inhaber-Ausfallversicherung

Fragen & Antworten

Die Inhaber-Ausfall­versicherung ist für Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer von z. B. folgenden Unternehmen unverzichtbar:

 

  • Architektur- und Ingenieurwesen
  • Back- und Konditoreiwarenherstellung
  • Dachdeckerei
  • Einzelhandel
  • Friseurgewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Human- und Zahnmedizin
  • Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Klempnerei und Installationsbetriebe
  • Maler- und Lackiergewerbe
  • Personalwesen und -dienstleistungen
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Softwareentwicklung und Programmierung
  • Hoch- und Tiefbau
  • Veranstaltungsbranche, Kamera- und Tontechnik, Fotografie
  • Zimmerei, Tischlerei
  • und viele mehr …

Bei der Inhaber-Ausfall­versicherung können sich Inhaber, Geschäftsführer und Selbstständige im Alter von 18 bis 60 Jahren versichern. Gut zu wissen: Bei zwei Betriebsinhabern oder Geschäftsführern in einem Betrieb, können beide zu gleichen Teilen versichert werden.

Der Versicherungsschutz der Inhaber-Ausfall­versicherung besteht max. bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres.

Grundsätzlich gibt es keine Wartezeiten und Sie können die Leistungen der SIGNAL IDUNA im entsprechenden Versicherungsfall sofort beziehen. Einzige Ausnahme ist die Option „Psychische Erkrankung“.  Hier besteht eine Wartezeit von 8 Monaten.

Den genauen Grad der Arbeitsunfähigkeit legt im Regelfall Ihr behandelnder Arzt fest. Im Einzelfall kann ein Gutachter der SIGNAL IDUNA hinzugezogen werden, um den Sachverhalt zu bestätigen.

Vom Versicherungsschutz der SIGNAL IDUNA profitieren Sie weltweit und rund um die Uhr. Das heißt, wenn Sie im Ausland einen Unfall erleiden oder etwa aufgrund einer Ansteckung mit einer Infektionskrankheit außerhalb Deutschlands vorerst arbeitsunfähig sind, leisten wir trotzdem.

 

Beachten Sie: Der Versicherungsschutz besteht nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Auch der Hauptsitz des Unternehmens muss in Deutschland sein. Direkte Leistungen im Ausland bestehen nur über den Zeitraum eines akuten vollstationären Krankenhausaufenthaltes – egal ob Unfall oder Krankheit. Sollten Sie oder Ihr Unternehmen dauerhaft ins Ausland ziehen, endet der Vertrag.

Wenn Sie Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Krankheiten mitversichern möchten, müssen Sie vorab entsprechende Gesundheitsfragen beantworten. Sobald Sie nur Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Unfällen absichern möchten, müssen Sie lediglich die Frage nach einem bestehenden Pflegegrad beantworten.

Nein, COVID-19 fällt nicht unter den Versicherungsschutz den Grundschutz „Unfall“ und kann auch nicht nachträglich eingeschlossen werden. Da Epidemie- und Pandemierisiken nicht kalkulierbar sind, können diese grundsätzlich nicht abgesichert werden.

 

Aber: Eine Covid-19-Erkrankung ist im Aufbauschutz „Krankheit” mitversichert, wenn Sie wegen des Coronavirus oder des Verdachts darauf zu mindestens 60 % arbeitsunfähig sind. Auch hier gilt die vertragliche Karenzzeit.

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