Pensionszusage

Die Pensionszusage eignet sich insbesondere für die Versorgung von Arbeitnehmern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze.

Unzufriedener Geschäftsmann lehnt sich gegen die Bürowand und schaut an die Decke

Die Pensionszusage ist das Versprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ihm bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder im Todesfall den Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat im Versorgungsfall einen direkten Anspruch gegen der Arbeitgeber, der die Leistungen aus eigenen Mitteln erbringt.

Arbeitgeberinformationen

Um sich von den betriebsfremden Risiken zu befreien und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfehlen wir dem Arbeitgeber eine Rückdeckungs­versicherung bei der SIGNAL IDUNA Lebens­versicherung AG auf das Leben seines Arbeitnehmers abzuschließen. Im Versorgungsfall wird die Versicherungsleistung an die Firma gezahlt, die daraus die zugesagten Leistungen erbringen kann.

 

Für die Versorgungsverpflichtung muss der Arbeitgeber sowohl in der Handels- auch in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen bilden. Der Wert der Rückdeckungs­versicherung ist auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.

 

Sowohl bei der Gestaltung der Pensionszusage als auch bei der Wahl der Rückdeckung hat der Arbeitgeber die größtmögliche Flexibilität. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine rückdeckungsgebundene Pensionszusage, orientieren sich die Leistungen der Zusage an den Leistungen aus der Rückdeckungs­versicherung. Dadurch ist eine vollständige, periodengerechte Finanzierung und Absicherung der Pensionszusage gewährleistet. 

Vorteil

Rückgedeckt kein Risiko für die Beteiligten

Spätestens im Leistungsfall muss der Arbeitgeber wirtschaftlich in der Lage sein, die zugesagte Versorgung zu erbringen.

 

Die Pensionszusage zeichnet sich durch Gestaltungsfreiheit und Flexibilität sowie unbegrenzte Dotierungsmöglichkeiten aus. Während in anderen Durchführungswegen – z.B. Direkt­versicherung – die steuerfreien Einzahlungen begrenzt sind, sind der Pensionszusage steuerlich keine Grenzen gesetzt. Damit eignet sich die Pensionszusage insbesondere für die Versorgung von Personen mit hohen Versorgungslücken wie leitende Angestellte, Gesellschafter-Geschäftsführer und alle Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­versicherung.

 

Die Pensionszusage wird häufig als zusätzliche Leistung zum Gehalt gewährt. Sie eignet sich aber aufgrund des möglichen Dotierungsrahmens insbesondere auch für Umwandlung hoch besteuerter Einmalzahlungen wie Tantiemen oder Boni.

Das Wichtigste: Ihr Bedarf

Damit die betriebliche Vorsorge mit der rückgedeckten Pensionszusage optimal ihre Zwecke erfüllt, empfehlen wir eine Beratung durch Ihre SIGNAL IDUNA.

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