Rechtsschutz­versicherung für Landwirte

Umfassender Schutz für Sie, Ihren Betrieb und Ihre Familie!

Regenerative Landwirtschaft: Bauernhände beim Pflanzen von Setzlingen auf dem Feld. Konzept der nachhaltigen Landwirtschaft, des Umweltschutzes und der umweltfreundlichen Landwirtschaft. Nahaufnahme der Hände eines Landwirts

Unser maßgeschneidertes Komplett-Angebot für alle Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs!

Mehr Informationen zu dieser Rechtsschutzversicherung und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Leistungen und den Schadenbeispielen.
  • unbegrenzte Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • telefonische Rechtsberatung
  • Rechtsschutz für vorsätzlich begehbare Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mitversichert
  • Steuer-Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren

Wen schützt die ALLRECHT?

 

Im gewerblichen Bereich:

 

  • Sie bzw. Ihren land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb als Versicherungsnehmer sowie
  • die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen.

Im privaten Bereich:

 

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die im Versicherungsschein genannten, in Ihrem Betrieb tätigen und dort wohnhaften Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler,
  • deren Ehegatten, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die minderjährigen Kinder,
  • die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Versicherungsschutz besteht:

 

Im gewerblichen Bereich:

 

  • für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Land- oder Forstwirt,
  • für Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie,
  • als Eigentümer oder Verpächter eigenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,
  • als Pächter fremden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,
  • für alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter oder Leasingnehmer von zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugen und Anhängern,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und der oben genannten Mietfahrzeuge.

Im privaten Bereich:

  • im Privatleben,
  • als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen,
  • für die von Ihnen selbst bewohnte Wohneinheit,
  • als Vermieter oder Mieter von Hofgebäuden oder Wohnungen, die er, seine mitversicherten Familienangehörigen oder die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Personen benutzen,
  • im Beruf als Nichtselbstständige,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf Ihre Familie, und die Familie der Mitinhaber, Hoferben oder Altenteiler zugelassenen PKW, Kombi, Krafträder und Motorboote/Wasserfahrzeuge bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen,
  • als Mieter oder Leasingnehmer jedes gemieteten Kraftfahrzeuges sowie Anhängers,
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen, als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern,
  • für alle fremde Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und Mietfahrzeuge.

ALLRECHT Service-Leistungen

 

Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

Mit dem Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten wir ALLRECHT-Kunden die Möglichkeit zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Wir übernehmen Kosten bis zur Höhe von maximal 120 EUR. Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann helfen, Ihre eigene Vorstellung von würdevollem Sterben durchzusetzen. Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für Ihren Vertrauten ausstellen, der Ihre Interessen vertritt.

 

Musterverträge

 

Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner ALEGE bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service „Musterverträge“. Im Kundencenter unserer Internetseite www.allrecht.de finden ALLRECHT-Kunden die entsprechenden Links für die Registrierung.

 

Online-Rechtsberatung

 

Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner ALEGE für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.

Schadenersatz-Rechtsschutz

 

Ihr mit landwirtschaftlichen Produkten beladenes Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfasst. Die Ladung wird zum Teil vernichtet. Ihr Sohn und ein Mitarbeiter werden schwer verletzt. Die Schadenersatzansprüche Ihres Sohnes und Ihres Mitarbeiters sowie der Schaden an Ihrem Fahrzeug und an der Ladung müssen mit Unterstützung eines Anwaltes gerichtlich geltend gemacht werden.

 

Arbeits-Rechtsschutz

 

Ihr Mitarbeiter erhält von Ihnen ein Darlehen. Nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verweigert der Mitarbeiter die Rückzahlung restlicher Darlehensraten mit der Begründung, er habe gegenüber Ihnen noch Lohnforderungen und Urlaubsgeldansprüche. Das Arbeitsgericht wird eingeschaltet.

 

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

 

Zu Ihrem eigenen Land haben Sie mehrere Hektar hinzugepachtet. Nach dem Tode Ihres Verpächters bestreiten dessen Erben die Gültigkeit einer Zusage zur Verlängerung des Pachtvertrages und verlangen von Ihnen die Herausgabe des Geländes. Es kommt zum Prozess.

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

 

Sie lassen die Stalleinrichtung renovieren und eine moderne Fütterungsanlage einbauen. Wegen Reparaturanfälligkeit und wiederholten Ausfalls der Anlage kommt es zwischen Ihnen und der Lieferfirma zu Streitigkeiten aus dem Vertrag und schließlich zum Prozess.

 

Steuer-Rechtsschutz

 

Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.

 

Sozial-Rechtsschutz

 

Nach einem Arbeitsunfall Ihres Mitarbeiters verweigert die Berufsgenossenschaft die Zahlung einer Unfallrente wegen angeblich nur geringfügiger Invalidität. Gegen den ablehnenden Bescheid der Berufsgenossenschaft muss Ihr Mitarbeiter vor dem Sozialgericht klagen.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

 

Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten, nicht-verkehrsrechtlichen Bereich

 

Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

 

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

 

Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigem Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.

 

Straf-Rechtsschutz

 

Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.

 

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

 

Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten.

Versicherungsschutz besteht auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 750 EUR je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

 

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

 

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.

 

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren

 

Wegen Alzheimererkrankung wird gegen Ihren Ehemann die Betreuung durch einen Betreuungsverein angeordnet. Sie möchten die Betreuung selbst übernehmen und gehen gegen die Betreuungsanordnung rechtlich vor.

 

Daten-Rechtsschutz

 

für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen.

 

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

 

Für Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungsfall gilt hier die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.

 

JuraFon Beratungs-Rechtsschutz

 

Die ALLRECHT Rechtsschutz­versicherungen stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem ersten telefonischen Beratungsgespräch) durch einen kompetenten, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können diesen Service, so oft wie nötig, in allen die versicherte Tätigkeit betreffenden Rechtsangelegenheiten nutzen. Auf diese Rechtsangelegenheiten muss deutsches Recht anwendbar sein.

 

Rechtsschutz in Mediationsverfahren

 

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.

Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.

Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist:

  • jede vertragliche Streitigkeit im Zusammenhang mit einer anderweitigen, nicht im Zusammenhang mit dem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb stehenden selbstständigen Tätigkeit,
  • jede Streitigkeit über Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, die nach Art und Weise ihrer Nutzung mit dem Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb nichts zu tun haben (z.B. Unterhaltung oder Verpachtung eines Campingplatzes, Betrieb oder Verpachtung eines anderen Unternehmens neben dem Landwirtschaftsbetrieb), die Vermietung von Wohnungen an fremde, d.h. nicht auf dem Hof tätige Personen (die Vermietung an Feriengäste ausgenommen).
  • vor allem eine Verpachtung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere die erbbaurechtliche Verpachtung von Bauland.