Glas­versicherung

Oft fängt ganz harmlos an, was in einem Scherbenhaufen endet.

Frau liegt mit Hund auf der Couch vor einer Fensterfront.

Nach dem Essen wollen Sie schnell abräumen und das Geschirr in die Spülmaschine stellen. Ein unachtsamer Moment, die schwere Bratpfanne fällt auf das Ceranfeld und hinterlässt einen großen Sprung – das kann teuer werden. Mit unserer Glas­versicherung müssen Sie sich über die Kosten keine Gedanken machen. Sie bietet Ihnen Schutz bei Glasbruch von Gebäude- und Möbelverglasungen.

Vorteile der Glasversicherung

Absicherung von Möbeln mit Verglasung

Die Glas­versicherung ersetzt den finanziellen Schaden bei Glasbruch zum Beispiel an Vitrinen, großen Spiegeln, Aquarien oder sonstigem Möbelglas.

Schutz für Gebäudeverglasungen

Geht ein Fenster oder eine verglaste Tür in den eigenen vier Wänden zu Bruch, brauchen Sie schnell Ersatz. Hier springt die Glas­versicherung ein und übernimmt den Schaden.

Beratung bei Reparaturschäden

Sie benötigen eine neue Verglasung für ein zerbrochenes Fenster? Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen Glasereifachbetrieb und rechnen die Kosten direkt ab.

Zwei Tarife der Glasversicherung zur Auswahl

Der Tarif Optimal bietet soliden Basisschutz für Fenster, Türen und Verglasungen. Die Tarif-Variante Exklusiv deckt zusätzlich den Bruch von Duschkabinen und künstlerisch bearbeiteten Scheiben aus Glas ab. Dazu gehört auch die Kostenübernahme für notwendige Arbeiten wie Gerüstbau, Handwerkerkosten oder Aufräumarbeiten.

Leistungen im Überblick


Tarif-Variante Optimal
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff

  • Spiegel aus Glas

  • Glaskeramikflächen inkl. Elektronik

  • Glasbausteine und Profilbaugläser

  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff

  • Abdeckungen von Sonnenkollektoren


Zusätzliche Leistungen der Tarif-Variante Exklusiv
  • Cerankochfeld inkl. Elektronik

  • Duschkabinen inkl. Rahmen

  • Künstlerisch bearbeitete Sachen aus Glas und Kunststoff bis zu 2.500 €

  • Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen bis zu 2.500 €

Fragen und Antworten

Die Haushaltglas­versicherung bezahlt den Schaden der Gebäudeverglasung an Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus. Darüber hinaus erstatten wir eventuell anfallende Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder auch die Beseitigung von Hindernissen - und zwar bis zu einem Wert von 2.500 €.

Ja. Die Glas­versicherung ersetzt Schäden an Scheiben und Glasplatten. Dazu gehören auch Spiegel und Bildverglasungen.

Wir übernehmen die Kosten für Ihre Duschkabine inkl. Rahmen.

Nein, denn die Hausrat­versicherung ersetzt nur Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl und darauf folgenden Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Der Schutz gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Rückstau ist gegen Zuschlag möglich. Gebäudeverglasungen, also Fenster oder Türverglasungen, gehören nicht zum Hausrat. Es gibt nur eine Ausnahme: Gebäudebeschädigungen in Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl sind über die Hausrat­versicherung abgedeckt. Aber auch das reicht nicht: Wird eine Scheibe beispielsweise von einem spielenden Kind oder von einem Randalierer eingeworfen, liegt kein Einbruchdiebstahl und damit kein Versicherungsschutz über die Hausrat­versicherung vor.

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