Krankenhauszusatz­­versicherung

  • Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ohne Wartezeit
Paar entspannt sich auf Sitzsack.

Mit unserer stationären Zusatz­versicherung genießen Sie als gesetzlich Versicherter Privatpatientenstatus. Sie erhalten im Krankenhaus die bestmögliche Versorgung durch umfangreiche Privatleistungen.

Wenn Sie als Kassenpatient beispielsweise nach einem Unfall drei Wochen im Krankenhaus liegen und ein Einbettzimmer sowie Spezialistenbehandlung wünschen, dann kostet das 9.210 Euro extra. Mit unserer Krankenhauszusatz­versicherung sind Sie vor solchen Extrakosten geschützt.

Vorteile der stationären Zusatzversicherung

24-h-GESUNDHEITS-HOTLINE: Im Notfall sind wir rund um die Uhr für Sie da.
Umfangreiche Assistance-Leistungen: Wir kümmern uns um Fahrdienste, Kinderbetreuung und vieles mehr.
Wir übernehmen die gesetzlichen Zuzahlungen.

Wer sollte eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

Eine Krankenhauszusatz­versicherung erstattet bei Krankenhausaufenthalten privatärztliche Leistungen, die weit über die Grundabsicherung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen.

Diese Absicherung sollte jeder gesetzlich Versicherte haben, der im Krankenhaus optimal versorgt werden möchte, denn unser weitreichender Schutz bietet folgende Vorteile:

  • Privatpatient bei stationärem Aufenthalt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlung durch Wahlarzt oder Spezialist
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Kostenübernahme gesetzlicher Zuzahlungen
  • Kostenübernahme im Ausland
  • Assistance-Leistungen wie z. B. Fahrdienste und Kinderbetreuung
  • keine Wartezeit: Sie erhalten Ihre Leistungen sofort ab Versicherungsbeginn.

Gut zu wissen: Sie können als Zusatzleistung ein Krankenhaustagegeld wählen. Hierdurch haben Sie keinen Eigenanteil im Einbettzimmer. Außerdem können Sie in unserem besten Tarif privatärztliche Leistungen für ambulante Operationen erhalten, wenn dadurch eine stationäre Operation ersetzt wird.

Leistungen der stationären Zusatzversicherung

Unfall
Start
Plus
Top
Unfall
Unfall und schwere Erkrankungen
Unfall und schwere Erkrankungen und Komplettschutz ab dem 60. Lebensjahr
Unabhängig von Alter, Unfall oder einer schweren Erkrankung
Ein- oder Zweibettzimmer
Zweibettzimmer
Zweibettzimmer
Zweibettzimmer
Einbettzimmer
Privatärztliche Behandlung
Freie Krankenhauswahl
Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung
Mehr Details
Ersatz-Krankenhaustagegeld
40 €
40 €
40 €
40 €
Krankenhaus-Assistance
Krankentransporte
Ambulante Operationen

Der perfekte Schutz für Ihr Kind

Fragen und Antworten

Wenn Sie als Kassenpatient im Krankenhaus liegen, dann sorgt die gesetzliche Krankenkasse für eine Grundabsicherung. Die Leistungen umfassen Folgendes:

  • Mehrbettzimmer
  • Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
  • Behandlung durch den diensthabenden Arzt

 

Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht übernommen: 

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlung durch den Wahlarzt/Spezialisten
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Weitere Wahlleistungen wie medizinische Extras

 

Bedenken Sie außerdem, dass Sie als Kassenpatient eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag im Krankenhaus aus eigener Tasche zahlen müssen. 

 

Wenn Sie eine Krankenhauszusatz­versicherung abschließen, dann müssen Sie für die oben genannten Leistungen wie z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung nicht selbst aufkommen. Die Krankenhauszusatz übernimmt nicht nur Wahlleistungen, sondern erstattet auch die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

 

Gut zu wissen: Um von Anfang an die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus zu erhalten, lohnt sich der Abschluss dieser Zusatz­versicherung schon am Tag der Geburt. Für Kinder bis zum fünfzehnten Lebensjahr kostet die Krankenhauszusatz­versicherung nur 2,97 Euro monatlich. Erfahren Sie hier mehr zur Krankenhauszusatz­versicherung  für Kinder.

Der Beitrag für eine Krankenhauszusatz­versicherung berechnet sich aus dem Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann es darüber hinaus zu einem Risikozuschlag kommen.

 

Gut zu wissen: Wie oben erwähnt hängt Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag vom gewählten Leistungsumfang ab. Der Leistungsumfang unterscheidet sich pro Tarif. Sie können zwischen 4 Tarifen wählen, die sich z. B. darin unterscheiden unter welchen Bedingungen die Leistungen in Anspruch genommen werden können:

 

  • UNFALL: Die Leistungen können aufgrund eines Unfalls in Anspruch genommen werden.
  • START: Die Leistungen können aufgrund eines Unfalls und bestimmten schweren Erkrankungen in Anspruch genommen werden.
  • PLUS: Die Leistungen können aufgrund eines Unfalls, bestimmter schwerer Erkrankungen und generell ab einem Alter von 60 Jahren in Anspruch genommen werden.
  • TOP: Die Leistungen können sofort unabhängig von einem Unfall, einer bestimmten schweren Erkrankung und des Alters in Anspruch genommen werden.

 

Weitere Unterschiede der Tarife finden Sie weiter oben auf dieser Seite in unserer Leistungsübersicht.

 

So viel kostet eine Krankenzusatz­versicherung bei der SIGNAL IDUNA:

 

  • UNFALL ab 3,50 Euro
  • START ab 4,40 Euro
  • PLUS ab 4,40 Euro
  • TOP ab 25,21 Euro

Wenn Sie unsere Leistungen für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthaltes nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie stattdessen ein sogenanntes Krankenhaustagegeld. Die Höhe dieses Krankenhaustagegelds können Sie individuell mit uns vereinbaren. Sie beträgt mindestens 10 Euro pro Tag. Wenn Sie das Angebot TOP wählen, dann ist als Standardleistung ein Krankenhaustagegeld von 45 Euro pro Tag mitversichert.

 

Gut zu wissen: Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie für jeden vollen Kalendertag vom Tag der Aufnahme bis zum Entlassungstag. Es ist zeitlich unbegrenzt.

Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder an einer Erkrankung leiden, die unmittelbar während Ihres Auslandaufenthaltes aufgetreten ist, dann leistet unsere Krankenhauszusatz­versicherung.

Wir übernehmen weltweit sowohl die Kosten für akute stationäre Heilbehandlungen im Ausland, als auch für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland.

Als Ausland gelten alle Länder mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland. Falls Sie außerhalb Deutschlands einen ständigen Wohnsitz haben, dann gilt dieses Land ebenfalls nicht als Ausland.

Schwere Erkrankungen gemäß den Bedingungen sind: akuter Herzinfarkt; ACVB-Operation (Bypass-Operation, Herzklappenoperation); Krebs (bösartiger Tumor) einschl. Leukämie und verwandter Formen des Blutkrebses sowie bösartiger Erkrankungen der Lymphknoten und/oder des Knochenmarks; akutes Nierenversagen; Hirnblutung oder akuter Schlaganfall; Multiple Sklerose; operationspflichtiges Aortenaneurysma (Erweiterung der Aorta); Organtransplantation: Durchführung einer Transplantation als Empfänger eines Herzens, einer Lunge, Leber, Niere oder Bauchspeicheldrüse; Verlust von großen Gliedmaßen mit Ausnahme von einzelnen Fingern oder Zehen; bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) / Enzephalitis (Gehirnentzündung); Koma oder Wachkoma.

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