Motorrad­versicherung

  • Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Schutz bei Tierbissschäden und bei Zusammenstoß mit Tieren
  • Absicherung von Sonderzubehör einschließlich des Gepäcksystems
Motorradfahrer legt sich in den Bergen in die Kurve

Genießen Sie mit Ihrem Motorrad Freiheit, während wir für Ihre Sicherheit sorgen: Unser Schutz vereint die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht mit einer Kasko­versicherung und individuell wählbaren Bausteinen. So sind Sie mit der Motorrad­versicherung der SIGNAL IDUNA rundum abgesichert.

Besonders: Für E-Motorräder ist in der Vollkasko bereits eine All-Risk-Deckung für den Akku beitragsfrei eingeschlossen.

Vorteile der Motorradversicherung

Absicherung von Sonderzubehör einschließlich des Gepäcksystems
Baustein Motorradschutz: Neu- und Kaufwertentschädigung + Absicherung von Schutzkleidung
SIGNAL IDUNA Schadenservice – telefonisch und online 24/7 erreichbar

Arten der Motorradversicherung im Überblick

Motorrad-Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflicht­versicherung ist eine Pflicht­versicherung, ohne die kein Fahrzeug auf die Straße darf. Wenn Sie also mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen, springt der Haftpflichtschutz ein und kommt für Schäden auf, die Dritten zugefügt wurden. Darüber hinaus wehrt sie unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Daher sind bei der Motorrad-Haftpflicht von SIGNAL IDUNA Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt bis 100 Mio. Euro pauschal abgesichert. Bei Personenschäden leisten wir bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person.

 

Motorrad-Teilkasko

Eine Teilkasko­versicherung kommt voranging für Schäden am eigenen Motorrad auf, die durch Fremdeinwirkung und Elementargewalten entstehen. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung, aber auch Diebstahl, Brand und Glasbruchschäden sind abgesichert. Im Leistungsumfang der Motorrad-Teilkasko sind ebenfalls Tierbissschäden und Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art gedeckt.

 

Motorrad-Vollkasko

Die Vollkasko­versicherung beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkasko­versicherung. Darüber hinaus übernimmt sie jedoch auch Schäden am Motorrad, die Sie selbst verursacht haben, wie es bei einem Unfall der Fall ist. Zusätzlich sind Schäden durch Vandalismus und mögliche Kosten, die für Sie durch Forderungsausfall entstehen, abgedeckt. Vor allem wenn Sie ein neuwertiges Motorrad oder exklusives Modell besitzen, empfehlen wir Ihnen eine Vollkasko­versicherung.

Leistungen der Motorradversicherung

Motorrad-Tarif
TOP-Schutz
Baustein Motorradschutz
Kfz-Haftpflicht­versicherung mit Mallorca-Police und Kfz-Umweltschadenschutz
Kasko­versicherung
Leistungen in der Kasko
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge
18 Monate
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
18 Monate
Erstattung bei Beschädigung oder Zerstörung von Helm und Schutzkleidung
Sonderzubehör einschließlich Gepäcksystem unbegrenzt mitversichert
Tierbiss-Schäden mit Erweiterung auf Folgeschäden
Erstattung bei Schäden zum Inhalt des Gepäcksystems
Erstattung bei Schäden zu mobilen Navigationsgeräten (abgeschlossen in Halterung)
Fährrisiko
Bei Vollkasko zusätzlich
Erstattung bei Beschädigung oder Zerstörung von Helm und Schutzbekleidung infolge eines Unfalls
bis zu 3.000 €
Für E-Motorräder: Erweiterte Leistungen für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge Einschließlich All-Risk-Deckung für den Antriebsakkumulator
= enthalten
= wählbar
= nicht enthalten / nicht wählbar

Zusatzleistungen der Motorradversicherung

Mit unseren Bausteinen können Sie Ihren Schutz optional erweitern

Schutzbrief

Damit Sie im Falle von Pannen, Unfällen, Diebstählen, Erkrankungen oder Verletzungen sowie in besonderen Notfällen schnelle Hilfe bekommen – als Service oder Kostenerstattung.

Motorradschutz

Die beste Absicherung im Schadenfall: Sie profitieren unter anderem von einer Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge sowie einer Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge.

Auslandsschadenschutz

So erhalten Sie Schadenersatz, wenn Sie im europäischen Ausland unverschuldet einen Unfall haben und die gegnerische Unfallpartei keine ausreichende Kfz-Haftpflicht­versicherung hat.

GAP-Deckung

Damit Sie bei einem geleasten oder kreditfinanzierten Motorrad auf der sicheren Seite sind: Die GAP-Deckung schützt Sie bei einem Totalschaden oder Diebstahl vor Forderungen der Leasinggesellschaft.

So setzen sich die Kosten einer Motorradversicherung zusammen

Die Kosten einer Motorradversicherung hängen von verschiedenen Kriterien wie etwa Art der Maschine, Erstzulassung und gewähltem Versicherungsschutz ab. Die Höhe des Versicherungsbeitrags der SIGNAL IDUNA Motorradversicherung richtet sich letztlich nach folgenden Faktoren:

Nutzen mehrere Fahrer oder Fahranfänger das Motorrad, steigt die Prämie der Motorrad­versicherung. Grund ist das erhöhte Schadensrisiko.

Einsteigermodelle für den Alltag und Motorräder mit geringer Leistung kosten auch in der Versicherung weniger als Rennmaschinen mit Straßenzulassung.

Erstzulassung und Hubraumgröße der Maschine sind ebenfalls relevant. Bei Neufahrzeugen ist das Unfallrisiko statistisch geringer, dennoch zahlen PS- bzw. kW-starke Motorräder für die Versicherung de facto mehr.

Pro schadenfreies Jahr erhöht sich Ihre Schadensfreiheitsklasse. Je höher Sie Ihre Vor­versicherung einstuft, desto höher fällt auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt aus. Fahrer mit einer hohen Schadenfreieits-Klasse zahlen daher weniger.

Wohnort bzw. Zulassungsbezirk des Fahrzeughalters lassen Rückschlüsse auf das Schadengeschehen zu. Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger ist meist auch die Motorrad­versicherung.

Je öfter das Motorrad bewegt wird, desto höher ist auch das damit verbundene Risiko eines Schadens. Wer also viel mit dem Motorrad unterwegs ist, zahlt entsprechend mehr.

Eine Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Bedarf kann dieser Schutz um die Teil- oder Vollkasko sowie weiter Bausteine entsprechende ergänzt werden. Über einen Selbstbehalt kann die Versicherung für Ihr Motorrad jedoch günstiger werden.

Motorrad versichern: Preise im Vergleich

15,91 €
monatlich

Versicherungsnehmer: Angestellter


Fahrer: ausschließlich Versicherungsnehmer, geb. 03.05.1980


Halter: Versicherungsnehmer


Zulassung: in Hamburg, PLZ: 22529


Fahrzeug: 53 KW


Erstzulassung: 10.05.2019


Kennzeichen: Ganzjahreskennzeichen schwarz


Jährliche Fahrleistung: 6.000km


Wiederbeschaffungswert > 30.000 €: Nein


Schadenfreiheitsklasse: SF 15


Deckung: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko mit 300€ Selbstbeteiligung


Zusatzbausteine: nein

12,90 €
monatlich

Versicherungsnehmer: Angestellte 

Fahrer: ausschließlich Versicherungsnehmerin, geb. 04.10.1992 

Halter: Versicherungsnehmerin 

Zulassung: in Hamburg, PLZ: 22529 

Fahrzeug: 50 KW 

Erstzulassung: 09.04.2014

 Kennzeichen: Saisonkennzeichen April - Oktober

 Jährliche Fahrleistung: 3.000km 

Wiederbeschaffungswert > 30.000 €: Nein

 Schadenfreiheitsklasse: SF 4 Deckung: Kfz-Haftpflicht 

Zusatzbausteine: Schutzbrief

Motorradschaden: Klarheit im Schadenfall

Unser Schadenservice ist rund um die Uhr für Sie da. Entweder über unsere Hotline: Schaden-Hotline: 0800 6001200 oder direkt online. Gut zu wissen: Innerhalb Deutschlands sogar gebührenfrei. Wir sind auch über die Not­rufsäulen an den Autobahnen erreichbar.

Beispiele: Wann zahlt die Motorrad­versicherung?
  • Bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall (z.B durch Ablenkung).

  • Bei einer Kollision mit einem Tier – SIGNAL IDUNA versichert den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

  • Wenn Ihr Motorrad gestohlen wird.

  • Wenn Ihr Sonderzubehör einschließlich Gepäcksystem zu Schaden kommt, ist dies in unbegrenzter Höhe eingeschlossen.

  • Bei Bruchschäden an der Verglasung.

  • uvm.


Wann zahlt die Motorrad­versicherung beispielweise nicht?
  • Bei Unfällen, die durch Rennen oder andere kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeit passiert sind.

  • Wenn Ihr Motorrad außerhalb des Saisonzeitraums auf öffentlicher Straße bewegt wird und es zu einem Unfall kommt.

  • Bei Diebstahl von Helm oder Schutzkleidung.

  • Bei vorsätzlich verursachten Unfällen und anderen Straftaten.

Fragen und Antworten

Ja, Sie können Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug versichern, wenn Sie als Versicherungsnehmer bereits ein Fahrzeug bei der SIGNAL IDUNA versichert haben. Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt dann mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung für Motorräder bietet Schutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören (z. B. Isle of Man, Grönland, Färöer, Kanarische Inseln, Azoren, spanische Exklaven Ceuta und Melilla). Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in dem Land, in dem Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen. Ihr Mindestschutz richtet sich aber immer nach dem Umfang, der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

 

Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht­versicherung kann sich auf nichteuropäische Länder ausdehnen, wenn diese Länder in Ihrer internationalen Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) aufgeführt und die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

 

Auch die Kasko­versicherung bietet Schutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.

 

Die Mallorca-Police ist ein wichtiger Schutz, wenn Sie im Ausland - innerhalb der Länder, in denen Ihre Versicherung gilt - ein Motorrad mieten oder leihen. Wenn die Deckungssumme des gemieteten Motorrads zu niedrig ist, dann gleicht die Mallorca-Police die Differenz zwischen der Mindest­versicherungssumme und den Kosten für den Schaden aus. Ohne Mallorca-Police müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Dieser Fall tritt relativ häufig ein, denn in vielen Ländern gelten für gemietete Fahrzeuge vergleichsweise niedrige Versicherungssummen.

Sobald Sie sich für eine Teilkasko-Deckung entscheiden, sind Sie beim Diebstahl Ihres Motorrads abgesichert. Auch wenn Sie sich für einen umfassenden Vollkasko-Schutz entscheiden, ist Ihr Motorrad vor Diebstahlschäden abgesichert – denn in Vollkasko ist Teilkasko automatisch enthalten.

 

Im Falle des Diebstahls eines geleasten Fahrzeuges schützt Sie die Zusatzleistung GAP-Deckung vor möglichen Forderungen der Leasinggesellschaft.

Ja, Arbeitnehmer, Beamte oder Rentner können die Kfz-Haftpflicht­versicherung für Motorräder anteilig steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie Fahrzeughalter und zugleich Versicherungsnehmer sein. Geben Sie einfach die Beitragskosten bei Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 46 - 50) an.

 

Unternehmen und Selbstständige können zusätzlich die Teil- bzw. Vollkasko­versicherung von der Steuer absetzen.

Wenn Sie Ihr Motorrad lediglich saisonal nutzen wollen und nicht im ganzen Jahr, ist die Zulassung über ein Saisonkennzeichen die richtige Wahl. So zahlen Sie nicht nur deutlich weniger, sondern profitieren auch vom umfassenden Versicherungsschutz der SIGNAL IDUNA im abgemeldeten Zustand.

 

Melden Sie dafür das Motorrad für den gewünschten Zeitraum einmalig bei der Zulassungsbehörde an. So sparen Sie sich die jährlichen An- und Abmeldekosten und somit auch eine Menge Zeit und Geld. Tipp: Das macht sich im Übrigen bei der Steuer bemerkbar.

 

Den Saisonzeitraum können Sie selbst bestimmen: Dieser kann zwischen 2 und 11 Monaten liegen. Außerhalb Ihrer persönlichen Saison bleibt Ihr Motorrad stehen und die Versicherung beitragsfrei bestehen. In diesem sogenannten Ruhezeitraum dürfen Sie mit der Maschine nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Einzige versicherte Ausnahmen sind Sonderfahrten im Zusammenhang mit Zulassung, Haupt- oder Abgasuntersuchung. Sobald die Ruhe­versicherung aktiv ist, müssen Sie Ihr Motorrad in einem Einstellraum (Garage) oder auf einem umzäunten Abstellplatz dauerhaft parken.

Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen Motorräder bis max. 11 kW Nennleistung und einem Hubraum von höchstens 125 ccm bewegt werden. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre. Die Führerscheinklasse A2 ist auf Motorräder beschränkt, die eine Nennleistung von höchstens 35 kW aufweisen. Nur mit Motorradführerschein der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Somit kann die Motorrad­versicherung auch für Fahranfänger abgeschlossen werden.

Die Laufzeit Ihrer Motorrad­versicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Um Ihre Motorrad­versicherung zu wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle Versicherung kündigen.

 

Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zur Hauptfälligkeit Ihrer Versicherung. Das bedeutet: Bei den meisten Versicherungsgesellschaften endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Ihre Kündigung muss also fristgerecht bis zum 30. November schriftlich bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.

Neben dieser ordentlichen Kündigung gibt es auch noch die außerordentliche Kündigung, welche es Ihnen ermöglicht, die Motorrad­versicherung außerhalb der Kündigungsfrist zu wechseln. Dafür brauchen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die häufigsten Gründe hierfür sind:

 

  • Beitragserhöhung
  • Neuzulassung/ Fahrzeugwechsel
  • Schadenfall

 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer außerordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund angeben müssen. Wenn Ihr Motorrad ein Saisonkennzeichen besitzt, haben Sie trotzdem einen Jahresvertrag mit Ihrem Versicherer abgeschlossen. Das bedeutet, dass es keine abweichenden Kündigungsfristen gibt.

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