Beitragsentlastungstarif

Sichern Sie sich niedrigere Kranken­versicherungsbeiträge im Alter, mit dem Beitragsentlastungstarif der SIGNAL IDUNA Gruppe – BE-SI.
Ein Paar sitzt auf dem Boden ihrer Küche und trinkt Kaffee.

Die Leistungen Ihrer SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung sind ein Leben lang garantiert. Gut zu wissen, dass die SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung eine ganze Menge tut, um Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten. Erweitern Sie Ihre private Krankenvoll­versicherung um BE-SI und sichern Sie sich niedrigere Kranken­versicherungsbeiträge im Alter.

BE-SI reduziert im Alter die Beiträge Ihrer privaten SIGNAL IDUNA Krankenvoll­versicherung. Beim Abschluss entscheiden Sie sich für einen bestimmten Entlastungsbetrag. Dieser Betrag wird Ihnen dann später vom Gesamtbeitrag Ihrer Kranken­versicherung abgezogen.

Leistungen des SIGNAL IDUNA Entlastungstarifs

Individuelle Entlastungshöhe

Sie bestimmen selbst, wie stark Ihre Beiträge im Alter reduziert werden.

Doppelter Steuervorteil

Die BE-SI-Beiträge werden als Vorsorgeaufwendungen steuermindernd berücksichtigt und der Entlastungsbetrag bleibt im Alter steuerfrei.

Arbeitnehmervorteil

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen auch am Beitrag zum Entlastungstarif.
Beitragsentlastung von SIGNAL IDUNA (BE-SI)

Fragen und Antworten

  • Mindestalter: nach Vollendung 20. Lebensjahr
  • Höchstaufnahmealter: spätestens im Kalenderjahr, in dem Sie das 55. Lebensjahr vollenden
  • Alter für Beginn der Beitragsentlastung: grundsätzlich im 67. Lebensjahr, jedoch flexibel anpassbar auf ein anderes Kalenderjahr, in dem Sie jeweils das 60. bis 70. Lebensjahr vollenden.
  • Im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen beteiligt sich Ihr Arbeitgeber bis zur Hälfte an den BE-SI-Beiträgen.
  • Der Entlastungsbetrag erhöht sich ausgehend von 2027 automatisch alle 3 Jahre um jeweils 10%. Der Erhöhung (Dynamik) können Sie selbstverständlich widersprechen. Unbenommen davon bleiben Ihre individuellen Erhöhungswünsche bzw. Reduzierungen, die Sie vornehmen können.
  • Bei Bedarf ist es möglich, die BE-SI-Beitragszahlung für maximal drei Jahre auszusetzen.
  • Erhöhungen und Reduzierungen des Entlastungsbetrages sind problemlos möglich.
  • Der Entlastungsbetrag wird als absoluter Betrag in Euro festgelegt. Es kann der Beitrag zur Krankenvoll- oder Beihilfe­versicherung sowie der BE-SI-Beitrag selbst entlastet werden. Dafür gelten Höchstbeträge. Der Entlastungsbetrag beträgt mindestens 20 Euro.
  • BE-SI kann zu sämtlichen Krankenvoll­versicherungen und Beihilfe­versicherungen der SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. hinzuversichert werden. Das gilt auch, wenn Sie bereits länger bei SIGNAL IDUNA krankenversichert sind. 
  • Zu bestimmten Tarifen (z. B. Notlagentarif) ist BE-SI nicht möglich.
  • BE-SI-Beiträge sind bei der Einkommensteuer als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Und zwar mit dem selben Anteil wie die zu berücksichtigenden Kranken­versicherungsbeiträge der abgesicherten Grundtarife.
  • Sie vereinbaren einen konkreten Entlastungsbetrag. Ihre Kranken­versicherungsbeiträge werden dann zum vereinbarten Zeitpunkt (grundsätzlich mit 67 Jahren) um diesen Betrag reduziert. Wie die konkrete Entlastung durch den BE-SI bei Arbeitnehmern, Selbstständigen, Beihilfeberechtigten oder Heilfürsorgeberechtigten aussehen kann, lesen Sie in der Produktbroschüre.

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