Privathaftpflicht­versicherung

  • Eine der höchsten Deckungssummen am Markt: bis 75 Mio. €
  • Alle Leistungen Ihrer Vor­versicherung gelten weiterhin
  • Absicherung deliktunfähiger Kinder
Eine Gruppe junger Freunde spielt  Wahrheit oder Pflicht

Da ist man für einen kleinen Moment nicht bei der Sache und schon ist es passiert. Unsere Privathaftpflicht­versicherung kann Sie zwar nicht vor Missgeschicken bewahren, schützt Sie aber im Fall eines Schadens vor den Forderungen anderer Personen. Damit zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen, denn die Forderungen können Millionenhöhe erreichen. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung und die Kosten aller Schadenersatzansprüche. 

 

Das Beste: Wenn Sie den Tarif Premium wählen, garantieren wir alle Leistungen Ihrer Vor­versicherung. 

Vorteile der privaten Haftpflichtversicherung

Die SIGNAL IDUNA sichert Sie optimal ab und bietet für jeden Bedarf die passende Privathaftpflicht an. Genießen Sie mit der günstigen Privathaftpflicht­versicherung die folgenden Vorteile:

Forderungsausfalldeckung

Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und nicht dafür aufkommen kann, zahlen wir.

Absicherung bei Schlüsselverlust

Übernahme der Kosten auch beim Verlust fremder Schlüssel.

Komfortabler Versicherungswechsel

Sofort von den Leistungen Ihrer neuen Versicherung profitieren.

Warum ist eine Privathaftpflicht sinnvoll?

Nur versehentlich eine Kaffeetasse umgestoßen und dadurch den Laptop eines Freundes beschädigt. Wer zahlt den Schaden? Wenn Sie schuld sind, dann müssen Sie dafür aufkommen. Mit unserer privaten Haftpflicht­versicherung im Rücken zahlen wir Ihrem Freund die Reparatur des Laptops.

Grundsätzlich gilt: Schädigen Sie eine andere Person oder deren Eigentum, dann übernimmt unsere Privathaftpflicht Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Zuvor prüfen wir die Forderung, wehren unberechtigte Ansprüche ab und übernehmen für berechtigte Forderungen die Kosten - auch bei sogenannten Gefälligkeitsschäden. Diese Kosten müssen Sie ohne Versicherungsschutz aus eigener Tasche bezahlen. Das macht die Privathaftpflicht­versicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen für jeden.

Übrigens können Sie auch Ihre gesamte Familie und weitere im Haushalt lebende Personen in einem gemeinsamen Vertrag günstig absichern. Hierzu zählen auch unverheiratete oder nicht eingetragene Partner in der häuslichen Gemeinschaft sowie alle minderjährigen Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Der Vorteil: Kein Familienmitglied benötigt eine eigene Police, da alle in einem Vertrag geschützt sind.

Tarifübersicht der Privathaftpflichtversicherung

Die SIGNAL IDUNA bietet mit den Tarifen Pur, Basis und Premium für jeden Bedarf die passende Privathaftpflicht­versicherung an. Damit sind Singles, Ehepaare und Familien optimal abgesichert.

Pur
ab 3,38 € im Monat
Basis
ab 5,51 € im Monat
Premium
ab 6,20 € im Monat
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
10 Mio. €
50 Mio. €
75 Mio. €
Deliktunfähige Personen
bis 5.000 €, Selbstbehalt 500 €
bis 500.000 €, Personenschaden bis 50 Mio. €
bis 1 Mio. €, Personenschaden bis 75 Mio. €
Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen
bis 2.500 €
bis 25.000 €
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
bis 2.500 €
bis 25.000 €
Fliegen von Drohnen und Flugmodellen
Forderungsausfall
ab 5.000 € Schadenhöhe
ab 2.500 € Schadenhöhe
Neuwertentschädigung für max. 1 Jahr alte Sachen
bis 3.000 €
Selbstständige/ nebenberufliche Tätigkeiten/ Tagespflegeperson
Schutz für Sie als privater Bauherr
bis 50.000 € Bausumme
Heizöltank
Anlagen zur regenerativen Energieversorgung (wie Solaranlagen)
Vermietung
Sofortschutz bei noch bestehender Versicherung
Private Haftpflichtversicherung:

Zusatzleistungen individuell wählen

Zusätzlich zu den Tarifen Pur, Basis und Premium bietet die SIGNAL IDUNA verschiedene Privathaftpflicht-Bausteine an, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern können.

Tiere

Hunde- oder Pferdebesitzer können sich mit diesem Baustein auch gegen Schäden versichern lassen, die durch das Tier verursacht werden.

Auto

Schützen Sie sich vor den Kosten, die durch einen Schaden an einem geliehenen oder gemieteten Auto entstehen können.

Cyber

Dieser Baustein schützt Sie, wenn Sie online unterwegs sind und übernimmt Forderungen, die durch Urheberrechtsverletzungen oder Cyber-Mobbing entstehen können.

Dienst- / Amtshaftpflicht

Beschäftigte im öffentlichen Dienst haften zum Beispiel persönlich für Schäden an Dienstfahrzeugen. Mit diesem Baustein sind Sie vor den Kosten geschützt.

Wir machen Ihnen den Wechsel Ihrer Privathaftpflicht leicht

1
Schließen Sie schnell und einfach in wenigen Minuten online ab
2
Nutzen Sie sofort unsere Leistungen und zahlen erst bei uns Beiträge, wenn Ihr alter Vertrag abgelaufen ist.
3
Die Leistungen Ihrer alten Versicherung bleiben erhalten - unsere neuen Leistungen kriegen Sie oben drauf!
4
Innovationsgarantie: Wenn wir Ihren versicherten Tarif um neue, beitragsfreie Leistungen ergänzen, gilt das automatisch für Ihren Vertrag.

Fragen und Antworten

Der Beitrag für die Privathaftpflicht­versicherung ist einerseits abhängig davon, welche Leistungen und Bausteine Sie versichern möchten und andererseits davon, welche Personen Sie versichern möchten.

 

Folgende Faktoren bilden die Berechnungsgrundlage:

 

  • Die Auswahl des Tarifs: Pur, Basis oder Premium 
  • Die Auswahl der versicherten Personen: Single, Single mit Kind(ern), Paar, Paar mit Kind(ern), ganzer Haushalt
  • Die Auswahl zusätzlicher Leistungs-Bausteine: Tiere, Auto, Dienst- / Amtshaftpflicht

Beispiel:

 

Der Beitrag für einen Single ohne Kind in der Tarif-Variante Pur beträgt 3,38 € pro Monat (ohne Bausteine und inklusive Versicherungssteuer).

 

Wenn Sie jährlich zahlen statt monatlich, dann reduziert sich Ihr Beitrag um 3%. Für unser Beispiel bedeutet das einen Jahresbeitrag von 39,27 €.

Eine Haftpflicht­versicherung sichert Sie im Fall eines Schadens vor den Forderungen Dritter ab. Grundsätzlich gilt hierbei: Schädigen Sie eine andere Person oder deren Eigentum, dann leistet die Privathaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Ohne eine Versicherung müssten die Schadensverursacher die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Die enthaltenen Leistungen der Haftpflicht­­versicherung variieren je nach gewähltem Tarif.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Blogartikel: "Was übernimmt die private Haftpflicht­versicherung?"

Wenn Sie im Ausland einen Schaden verursachen, müssen Sie in der Regel für die Kosten aufkommen. Bei der SIGNAL IDUNA sind Versicherungsfälle bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit und zeitlich unbegrenzt versichert.

Bei einer Weltreise, während eines Sabbaticals, beim Arbeiten im Ausland oder als Student im Auslandssemester sind Sie für längere Zeit im Ausland unterwegs. Auch hier sind Sie mit unserer Privathaftpflicht im Schadensfall weltweit abgesichert, und das für eine unbegrenzte Zeit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.

Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland anmelden und sich in Deutschland abmelden, wird aus dem Aufenthalt ein Umzug. Ohne Wohnsitz in Deutschland ist die Haftpflicht­versicherung nicht gültig.

In unserer Privathaftpflicht­versicherung sind Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden abgedeckt.

 

Beispiele für Schäden:

 

  • Sachschäden: z. B. wenn das Eigentum einer anderen Person beschädigt wird
  • Personenschäden: z. B. wenn eine Person verletzt wird

Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden:

 

  • Echte Vermögensschäden (bzw. materielle Schäden): Hier handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die Sie einer Person zufügen. Bei echten Vermögensschäden erleiden weder andere Personen noch Sachen unmittelbar einen Schaden. Beispiel: Sie haben sich dazu entschlossen, die Tanne in Ihrem Vorgarten zu fällen. Leider fällt sie anstatt in Ihren Garten in die Garageneinfahrt Ihres Nachbarn. Er muss sich daher ein Taxi zum Flughafen nehmen und verpasst letztendlich auch noch seinen gebuchten Flug in den Urlaub. Die Taxikosten sowie die Kosten für die Umbuchung des Fluges werden ersetzt.
  • Unechte Vermögensschäden: Hier handelt es sich um Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden. Beispiel: Ihnen fällt das Handy eines Freundes auf den Boden und wird beschädigt. Die Datenwiederherstellung ist ein sogenannter unechter Vermögensschaden. 

Wie bereits erwähnt übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben. Laut Gesetz haften Sie bei berechtigten Schadensersatzansprüchen in unbegrenzter Höhe: Im Vergleich dazu sind die Beiträge für eine Privathaftpflicht­versicherung minimal.

Mietsachschäden sind Schäden

 

  • am Haus: z. B. ein Wasserschaden wegen einer ausgelaufenen Waschmaschine
  • in der Wohnung: z. B. zerbrochene Fliesen auf dem Badezimmerfußboden
  • am Inventar: z. B. eine beschädigte Küchenarbeitsplatte in der fest eingebauten Küche.

die Sie als Mieter verursacht haben.

 

Außerdem beziehen sich Mietsachschäden auf geliehene, gemietete und gepachtete Sachen, z. B. wenn Sie sich von Freunden Sachen ausleihen und beschädigen.

 

Mietsachschäden sind in allen Tarifvarianten bis zur Höhe der Deckungssumme versichert.

 

Für Mieter ist es außerdem wichtig zu wissen, dass wir auch Allmählichkeitsschäden übernehmen: Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die oft unbemerkt durch längere Einwirkung entstehen: 

 

Beispielsweise entsteht ein Allmählichkeitsschaden, wenn durch monatelange Feuchtigkeitseinwirkung - ausgelöst durch einen unsachgemäßen Wasseranschluss - ein Holzfußboden fault und nicht mehr begehbar ist.

 

Allmählichkeitsschäden sind in unserer Haftpflicht­versicherung bis zur jeweils vereinbarten Deckungssumme mitversichert.

Als Personenschäden werden Schäden bezeichnet, bei denen eine Person verletzt oder getötet wird. Unsere private Haftpflicht­versicherung leistet bei Personenschäden, die Sie unbeabsichtigt verursacht haben.

 

Wenn durch Ihr Verschulden eine andere Person schwer verletzt wurde, dann können dadurch Kosten in Millionenhöhe entstehen: Denn zusätzlich zu den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt können Schmerzensgeldforderungen, Kosten für eine Reha und Rentenzahlungen anfallen.

 

Beachten Sie: Die Private Haftpflicht­versicherung zahlt nicht, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben oder wenn Sie den Tarif Pur gewählt haben und der Schaden innerhalb der Versichertengemeinschaft passiert. Unter einer Versichertengemeinschaft versteht man alle Familienmitglieder, die einen gemeinsamen Versicherungsvertrag haben.

Die Forderungsausfalldeckung sorgt dafür, dass auch Kosten für Schäden übernommen werden, die eine andere Person Ihnen verursacht. Normalerweise kommt diese Person selbst über die eigene Haftpflicht­versicherung für die Schadensersatzforderungen auf. Es gibt aber auch den Fall, dass Personen weder haftpflichtversichert sind, noch die Kosten selbst zahlen können. 

 

Damit die Forderungsausfalldeckung unserer Privathaftpflicht greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Sie wissen, wer den Schaden verursacht hat.
  • Der Verursacher ist laut Gesetz verpflichtet für den Schaden aufzukommen
  • Für den Schaden kommt keine andere Versicherung (beispielsweise Ihre Hausrat­versicherung) auf.

Übrigens ist die Ausfalldeckung auch im Ausland gültig. Die rechtskräftige Bestätigung darüber, dass der Schuldner Ihnen gegenüber verpflichtet ist, muss allerdings innerhalb der EU, in der Schweiz oder in Norwegen ausgestellt worden sein.

Bei einer Privathaftpflicht­versicherung mit Selbstbeteiligung zahlt der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall einen Selbstbehalt in vereinbarter Höhe. Im Gegenzug zahlt er einen günstigeren Versicherungsbeitrag.

 

Ein Vertrag mit Selbstbeteiligung richtet sich dabei vor allem an Menschen, die in erster Linie gegen hohe und existenzbedrohende Schadenersatzansprüche abgesichert sein wollen und dafür bei den Versicherungsbeiträgen sparen wollen. Die tatsächliche Beitragsersparnis durch eine Selbstbeteiligung fällt allerdings in der Regel nur gering aus. Das finanzielle Risiko selbst bei einem kleinen Schaden übersteigt schnell die jährliche Ersparnis beim Beitrag.

Studierende und Auszubildende benötigen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Privathaftpflicht, etwa wenn die Eltern keine Familienhaftpflicht abgeschlossen haben. Im Studium und in der Ausbildung sind Kinder, auch dann, wenn sie volljährig sind, weiterhin über die elterliche Haftpflicht versichert. Vorausgesetzt, es handelt sich um das erste Studium oder die erste Ausbildung und das Kind hat in der Zeit davor keinen Beruf ausgeübt. In der Wartezeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn bleibt das Kind familienversichert. Ebenso, wenn es einen Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert. Ein Zweit- oder Masterstudium, das direkt auf das Erststudium folgt, ist ebenfalls familienversichert.

 

Der Versicherungsschutz erlischt erst dann, wenn Ihr Kind heiratet, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht oder ins Berufsleben einsteigt.

Die Deckungssumme gibt die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze an, die im Schadenfall ausgezahlt wird. Da die persönliche Haftung im Schadensfall unbegrenzt ist, sollten Sie beachten, dass die Deckungssumme hoch sein sollte. Grundsätzlich gilt: Die Deckungssumme sollte 10 Mio € nicht unterschreiten. Wenn die Deckungssumme geringer ist, als die Kosten eines von Ihnen verursachten Schadens, so müssen Sie die Differenz aus Ihrem eigenen Vermögen zahlen.

 

Vor allem bei möglichen Personenschäden sollten Sie auf eine hohe  Deckungssumme achten, denn Forderungen durch Krankenhausaufenthalte und Verdienstausfälle gehen leicht in die Millionen.

 

Welche Zusatzleistungen für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation ab:

 

Wenn Sie einen Hund oder ein Pferd besitzen, empfehlen wir den Baustein Tiere. Wenn Sie häufig geliehene oder gemietete Fahrzeuge nutzen, so eignet sich für Sie der Baustein Auto.

 

Wenn Sie kleine Kinder haben oder ein mitversicherter Familienangehöriger an Demenz erkrankt ist, so sollte die Deckungssumme für deliktunfähige Personen hoch sein.

 

Unser Tipp: Schauen Sie in unserer Tariftabelle, welche Schäden in Ihrer Situation besonders gut abgesichert sein sollten und entscheiden Sie sich daraufhin für den passenden Schutz. Warum eine Haftpflicht­versicherung sinnvoll ist und was sie genau absichert erfahren Sie hier in unserem Blog.

Preisbeispiele für die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung

3,38 €
monatlich
  • Single-Absicherung ohne Kind
  • Tarif-Variante Pur
  • Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer
6,33 €
monatlich
  • Single-Absicherung mit Kind
  • Tarif-Variante Basis
  • Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer
8,78 €
monatlich
  • Familien-Absicherung
  • Tarif-Variante Premium
  • Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer

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