Reisegepäck­versicherung

  • schützt Ihren persönlichen Reisebedarf bis 5.000 Euro 
  • springt ein bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust 
  • weltweit, auf allen privaten und dienstlichen Reisen
Ein glückliches Paar sitzt auf einer Bank im Wartezimmer. Sie entspannen sich mit heißen Getränken, bevor sie in den Urlaub fahren.

Ihr Gepäck in besten Händen

Skiausrüstung, Abendgarderobe, Surfbrett, Tablet und Smartphone … Haben Sie einmal ausgerechnet, welche Werte mit Ihnen in den Urlaub fahren? Wie hoch ist der Verlust, wenn das mitgeführte Hab und Gut verlorengeht, gestohlen oder beschädigt wird? Unsere Reisegepäck­versicherung ersetzt den Schaden – ob Sie fliegen, Zug oder Auto fahren, im Hotel wohnen oder zelten. 

Vorteile der Reisegepäckversicherung

Gepäck verspätet? Bis zu 1.000 Euro Budget für Ersatzkäufe.
Alles geschützt – von der Handtasche bis zur Sportausrüstung.
Volle Leistung ohne Selbstbehalt – bei Beschädigung oder Verlust Ihres Gepäcks.

Gepäck weg – wer haftet?

  • Bei einer Flugreise haftet die Fluggesellschaft für Ihr Reisegepäck, allerdings nur von der Abgabe am Schalter bis zur Auslieferung am Gepäckband. Nimmt es eine fremde Person vom Band oder kommt es im Flughafen abhanden, so bleiben Sie ohne Reisegepäck­versicherung auf den Kosten sitzen. 
  • Bei Pauschalreisen haftet in der Regel der Reiseveranstalter für das Gepäck.

 

Eine Reisegepäck­versicherung schützt Ihren persönlichen Reisebedarf vom Verlassen Ihrer Wohnung bis zur Rückkehr.

Warum ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Nach einer langen Reise ergattern Sie im überfüllten Bahnhof gerade noch einen Gepäckwagen. Für den dreiwöchigen Urlaub in den Bergen haben Sie allerhand eingepackt, auch Ihre nagelneuen Teleskop-Wanderstöcke. Während Sie sich nach einem Taxi umsehen, schnappt sich jemand Ihre Tasche mit den Stöcken und den Wanderstiefeln.

 

→ Die Reisegepäck­versicherung leistet Schadenersatz, sodass Sie sich am Urlaubsort neue Wanderstöcke und -stiefel kaufen können.

Mit Ihrer Radsport-Freizeitgruppe geht es zum Fahrradurlaub nach Mallorca. Zunächst fahren Sie mit dem Zug zum Flughafen. In der Gepäckablage landet ein schwerer Koffer unsanft auf der Transporttasche für Ihr Rad. Vor Ort stellen Sie fest, dass der Rahmen des Rennrads schwer beschädigt ist.

 

→ Die Reisegepäck­versicherung kommt für die kostspielige Reparatur des Rennrads auf.

Sie sind beruflich zu einer Messe unterwegs. In der Halle ist es so warm, dass Sie auf dem Weg zum Stand Ihren Mantel ausziehen. Dabei fällt unbemerkt das Portmonee aus der Manteltasche. Ihre Suche und die Nachfrage im Fundbüro bleiben erfolglos. Ihr Konto haben Sie bereits sperren lassen, doch auch alle Ausweise sind weg.

 

→ Die Reisegepäck­versicherung ersetzt Ihnen das teure Lederportmonee und übernimmt die Gebühren für die Wiederbeschaffung von Bankkarten, Personalausweis, Reisepass und Führerschein.

Voller Vorfreude haben Sie Ihren Koffer für eine 10-tägige Norwegen-Tour mit dem Postschiff gepackt. Nur leider ist das gute Stück nicht mit zum Abfahrtsort gereist! Das Postschiff kann nicht warten, bis Ihr Gepäck an Land kommt. Sie müssen sich spontan Ersatz beschaffen.

 

→ Dank der Reisegepäck­versicherung erhalten Sie Ersatz in Höhe der angefallenen Kosten bis zu 1.000 Euro. Mit dieser Gewissheit können Sie vor Ort noch schnell die wichtigsten Kleidungsstücke und sonstigen Dinge besorgen, die Sie für die Seereise benötigen. Nach Einreichen der Rechnungen und Nachweise erstattet die Versicherung Ihnen das Geld für den Einkauf zurück.

Diese Versicherungsfälle zeigen: Auf der Reise kann mit Ihrem Gepäck allerhand passieren, selbst wenn Sie noch so gut darauf achten. Es ist mehr als ärgerlich, wenn Sie fern von zuhause ohne Kleidung und Kosmetika, Wanderstiefel oder Badesachen auskommen müssen. Die Reisegepäck­versicherung sorgt dafür, dass Sie sich schnell Ersatz beschaffen können, und schützt Sie vor finanziellem Schaden.

Pluspunkte der Reisegepäckversicherung

  • Sie zahlt je nach gewünschter Versicherungssumme bis zu 2.500 oder 5.000 Euro.
  • Sie ermöglicht Ersatzkäufe für verspätet eingetroffenes Reisegepäck bis zu 1.000 Euro.
  • Sie umfasst alle Dinge des Reisebedarfs, die Sie mit sich führen oder am Körper tragen.
  • Sie sichert auch elektronische Geräte, Ihre Sportausrüstung sowie Geschenke und Reiseandenken ab.
  • Sie schützt nicht nur Ihre Habseligkeiten, sondern auch das Gepäck Ihrer mitreisenden Angehörigen.
  • Sie gilt ein ganzes Jahr lang – weltweit ebenso wie an Ihrem Wohnort.
  • Sie versichert nicht nur Ihre Urlaubsreisen, sondern auch Ihre Dienstreisen.
  • Sie lässt sich mit weiteren wichtigen Reise­versicherungen zum praktischen Reisekomplettpaket ergänzen.

Die perfekte Reisebegleitung

Unsere günstigen Reisekomplettpakete schützen nicht nur Ihr Reisegepäck: Sie bieten zudem Top-Leistungen bei Reiserücktritt oder -abbruch sowie Krankheit. Damit sind Sie rundum abgesichert gegen finanzielle Risiken und erhalten im Notfall Beistand und Unterstützung.

 

Besonders praktisch: Das Komplettpaket für Ihre Reise können Sie schnell und bequem online buchen – entweder als Grundpaket (Paket L) mit den wichtigsten Versicherungen oder als „Rundum-sorglos-Paket“ (Paket XL) mit weiteren Extras.

Reisekomplettpaket: Was ist drin?

Paket L
Paket XL
Reise-Kranken­versicherung
Reise-Rücktritts­versicherung
Reise-Abbruch­versicherung
Reise-Gepäck­versicherung
Reise-Unfall­versicherung
Reise-Haftpflicht­versicherung
Reise-Beistands­versicherung
Versicherter Personenkreis
Einzelperson oder Paare/Familie
Geltungsgebiet
weltweit oder europaweit
Selbstbehalt
ohne
Reisedauer
bis 45 Tage
= enthalten
= wählbar
= nicht enthalten / nicht wählbar

So schützt die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäck­versicherung schützt alle Sachen des Reisebedarfs, die Sie mit sich führen oder am Körper tragen:

  • Koffer (inklusive Kleidung, Schmuck, Schuhe, Kosmetika etc.)
  • Handgepäck (inklusive Inhalt wie Tablet, Laptop etc.)
  • Handtaschen (inklusive Inhalt wie Portmonee, Smartphone etc.)
  • Mobiltelefone und Zubehör bis 1.000 Euro
  • Falt-/Schlauchboote, Surfgeräte und andere Sportgeräte (außer in Benutzung)
  • Fahrräder (außer in Benutzung) bis 1.000 Euro
  • Geschenke und Souvenirs bis 1.000 Euro
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter
  • nicht fristgerecht ausgeliefertes Reisegepäck (Ersatzkäufe bis 1.000 Euro)
  • Verlieren (nicht Liegen-, Stehen-, oder Hängenlassen) von versicherten Sachen (bis 1.000 Euro)
  • Transportmittelunfall oder Unfall einer versicherten Person
  • Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • bestimmungswidrig einwirkendes Wasser inklusive Wasser und Schnee

Der Schutz gilt nicht nur für Sie als versicherte Person selbst, sondern auch für

  • mitreisende Angehörige (z. B. Ehegatten, Kinder, Lebenspartnerin/-partner und deren/dessen Kinder in häuslicher Gemeinschaft)
  • allein reisende Angehörige (z. B. Kinder auf Klassenfahrt oder bei Ferienfreizeiten)
  • weltweite Reisen, sowohl privat als auch dienstlich
  • Gänge und Fahrten an Ihrem Wohnort
  • bei Verlust: den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens (= Betrag, der für Sachen gleicher Art und Güte aufzubringen ist, abhängig vom Gebrauchszustand)
  • bei Beschädigung: die notwendigen Reparaturkosten
  • bei Filmen, Bild-, Ton- und Datenträgern: den Materialwert
  • bei Auto- und Mobiltelefonen sowie PCs und Laptops: bis jeweils 1.000 Euro je Versicherungsfall
  • bei Schäden während des Campings oder Zeltens: bis jeweils 1.000 Euro
  • bei amtlichen Ausweisen und Visa: die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung

Leistungen der Reisegepäckversicherung

Tarif 2.500 €
Tarif 5.000 €
Versicherungs­nehmer/ Versicherungs­nehmerin und mitreisende Familien­angehörige
Versicherungs­nehmer/ Versicherungs­nehmerin und mitreisende/ mitreisender Lebens­gefährte/ Lebens­gefährtin mit Kindern
Allein­reisende Familien­angehörige
Allein­reisende/ Allein­reisender Lebens­gefährte/ Lebens­gefährtin mit Kindern
Reisen, Gänge und Fahrten
2.500 €
5.000 €
Sämtliche mitgeführte Sachen des persönlichen Reisebedarfs
2.500 €
5.000 €
Mehr Details
Geschenke und Reiseandenken
1.000 €
Schmucksachen
2.500 €
5.000 €
Foto-/ Film-/ Videoapparate einschließlich Zubehör
2.500 €
5.000 €
Mobiltelefone einschließlich Zubehör
1.000 €
Fahrräder
1.000 €
Sportgeräte, Surfgeräte, Schlauch- und Segelboote
2.500 €
5.000 €
Campingrisiko
1.000 €
Diebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft­fahrzeugen und Anhängern
2.500 €
5.000 €
Schäden durch Verlieren
1.000 €
Ersatzkäufe bei nicht fristgerechter Reise­gepäck­lieferung
1.000 €
Dies ist ein Auszug aus den Leistungen. Maßgeblich und rechtsgültig sind allein die zugrunde liegenden Bedingungen zur Reise­gepäck­­versicherung.

In welchen Fällen greift die Reisegepäckversicherung, wann nicht?


Gepäck­versicherung leistet
  • In Ihrer Abwesenheit dringen Kriminelle in Ihre Ferienwohnung ein und brechen den Safe auf. Sie stehlen eine wertvolle Kette und zwei Ringe. → Die Gepäck­versicherung ersetzt Ihnen den Versicherungswert für den Schmuck.

  • Bei einer Wanderung werden Sie von einem Unwetter überrascht. Der Starkregen durch­nässt Ihren Rucksack, sodass Ihre Kamera zu Schaden kommt. → Die Gepäck­versicherung übernimmt die Reparaturkosten oder ersetzt Ihnen den Versicherungswert der Kamera.

  • Beim Einkaufsbummel in der Stadt rutscht Ihnen Ihr Handy unbemerkt aus der Jackentasche. → Die Gepäck­versicherung ersetzt den Versicherungswert des Smartphones.

  • Bei einem Konzertbesuch verlieren Sie Ihr Portmonee. Es war zwar kein Bargeld darin, aber Sie müssen alle Ausweise neu beantragen. → Die Gepäck­versicherung übernimmt die Gebühren für die Wiederbeschaffung.

  • Sie reisen mit dem Zug und stellen Ihre Reisetasche in die Gepäckaufbewahrung Ihres Abteils. Durch ein anderes, scharfkantiges Gepäckstück wird der Stoff der Tasche beschädigt. → Die Gepäck­versicherung ersetzt den Versicherungswert Ihrer Reisetasche.

  • Beim Shoppen entreißt Ihnen ein Passant gewaltsam die Handtasche. → Die Gepäck­versicherung ersetzt den Versicherungswert der Handtasche inklusive des Inhalts.


Gepäck­versicherung leistet nicht
  • Sie parken im Urlaub auf einem unbewachten Parkplatz und lassen Ihre teure Armbanduhr auf dem Beifahrersitz liegen. Ein Dieb bricht den Wagen auf und stiehlt die Uhr. → Die Gepäck­versicherung kommt nur für sicher verwahrte Gegenstände auf.

  • Beim Camping-Urlaub gibt es nachts ein starkes Gewitter. Wasser dringt ins Zelt ein und beschädigt Ihre Kamera. → Die Gepäck­versicherung leistet nur für Dinge, die Sie mit sich führen (z. B. Fotoapparat bei einem Ausflug).

  • Beim Restaurant-Besuch am Urlaubsort lassen Sie Ihr Smartphone versehentlich auf dem Tisch liegen. → Die Gepäck­versicherung leistet nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen.

  • Zum Strand nehmen Sie nur ein kleines Portmonee mit Bargeld mit. Beim Burgenbauen vergraben Ihre Kinder es versehentlich im Sand. → Die Gepäck­versicherung erstattet kein Bargeld.

  • Ihr nagelneuer Koffer hat nach dem Transport im Flugzeug mehrere Beulen. → Die Gepäck­versicherung greift nicht, da sich Ihr Koffer im Gewahrsam der Fluggesellschaft befand. Diese muss für den Schaden aufkommen.

Was kostet eine Reisegepäckversicherung?

Bei SIGNAL IDUNA entscheiden Sie selbst, was Ihnen Ihr Reisegepäck wert ist. Die Versicherungssumme liegt wahlweise bei

  • 2.500 Euro oder
  • 5.000 Euro

 

Dementsprechend unterscheiden sich die die Beiträge zur Reisegepäck­versicherung:

  • Bei einer Versicherungssumme von 2.500 Euro zahlen Sie monatlich 4,38 Euro.
  • Bei einer Versicherungssumme von 5.000 Euro zahlen Sie monatlich 8,77 Euro.

 

Zwei Tipps zum Sparen:

  1. Wählen Sie ein Komplettpaket für die Reise: Dann erhalten Sie alle wichtigen Reise­versicherungen zum Vorteilspreis aus einer Hand.
  2. Kombinieren Sie die Reisegepäck­versicherung mit der Hausrat­versicherung: Buchen Sie in der Hausrat­versicherung den Zusatzbaustein „Unterwegs“.

    Fragen und Antworten

    Die Reisegepäck­versicherung schützt Ihren Reisebedarf wesentlich umfangreicher als die Hausrat­versicherung. Die Hausrat­versicherung greift nur im Rahmen der versicherten Gefahren (zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagen oder Einbruchdiebstahl). Mit dem Zusatzbaustein „Unterwegs“ schützen Sie Ihr Hab und Gut bei diesen Gefahren auch auf Reisen.

    Die höchstmögliche Leistung entspricht der Versicherungssumme. Diese beträgt maximal 5.000 Euro.

    Nein. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie nichts zuzahlen.

    Ja, das geht – bei SIGNAL IDUNA sogar automatisch: In unserer Reisegepäck­versicherung sind mitreisende Angehörige und/oder Lebensgefährtinnen und -gefährten, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft wohnen, ohne weiteren Abschluss mitversichert. Ihre Liebsten sind ebenfalls geschützt, wenn sie separat reisen.

    Ja, die Reisegepäck­versicherung von SIGNAL IDUNA schützt auf allen privaten und dienstlichen Reisen.

    Nein, das ist nicht notwendig. Aber insbesondere hochwertige Dinge müssen Sie sicher verwahren und so gut es geht vor Schaden schützen. Das heißt: das Handy nicht einfach auf dem Beifahrersitz des Autos liegen lassen; Schmuck nach Möglichkeit im Safe des Hotelzimmers oder der Ferienwohnung aufbewahren.

    • Informieren Sie Ihre Versicherung über den Schaden.
    • Dokumentieren Sie den Schaden (zum Beispiel mit Fotos) und reichen Sie Ihrer Versicherung Kaufbelege oder andere Nachweise ein.
    • Unternehmen Sie alles, was möglich ist, um den Schaden gering zu halten. Beachten Sie zum Beispiel Fristen, um rechtzeitig Ersatzansprüche gegen Dritte zu stellen.
    • Helfen Sie mit, den Schadenfall aufzuklären: Wenn ein Beförderungsunternehmen beteiligt ist, treten Sie mit diesem in Kontakt. Zeigen Sie Schäden durch Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung bei der Polizei an; fragen Sie bei Verlust im Fundbüro nach.

    Ja, der Abschluss eines Komplettpakets ist sinnvoll: Erstens, weil das Reisekomplettpaket weitere wichtige Reise­versicherungen einschließt, und zweitens, weil die Gepäckabsicherung im Paket vergleichsweise günstiger ist als beim Einzelabschluss.

    Informationen zum Preisbeispiel

    4,38 €
    monatlich

    Bei einer Versicherungssumme von 2.500 Euro.

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