Reiserücktritts­versicherung

  • Reisen ohne Risiko: komplette Erstattung der Stornogebühren oder Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt 
  • Alles drin: Reiseabbruch­versicherung inklusive – bis zu 100 % Kostenübernahme 
  • Extra-Schutz bei Covid-19
Mutter und Tochter schauen aus dem Fenster eines Wohnmobils auf den Strand

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude steigt. Doch was ist, wenn etwas dazwischenkommt? Mit unserer Reiserücktritts­versicherung sehen Sie der schönsten Zeit des Jahres entspannt entgegen. Sie schützt bei unvorhergesehenen Ereignissen vor der Reise und sogar bei Reiseabbruch: weltweit und günstig, für einzelne Reisen oder zum Jahrestarif, für Singles, Paare und Familien. So bleiben Sie höchstens auf den gepackten Koffern sitzen, aber nicht auf Ihren Kosten.

Vorteile der Reiserücktrittsversicherung – auch für Last-Minute-Reisen

Noch mehr Schutz bei Verspätung

Wir übernehmen die Mehrkosten, wenn Ihre Anreise oder Weiterreise nicht plangemäß verläuft.

Hilfe rund um die Uhr

Unser Notfall-Telefon ist weltweit 24 Stunden erreichbar. Unsere Reise-Assistance organisiert Ihre Weiter- oder Rückreise.

Kein Selbstbehalt

Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen Sie keinen Cent dazu.
Reiselustig?

Schutz fürs ganze Jahr ab 56,- Euro!

Im Sommer an die Ostsee und Weihnachten auf die Kanaren? Bei SIGNAL IDUNA lohnt sich die Reiserücktritts­versicherung zum günstigen Jahrestarif meist schon ab zwei Reisen pro Jahr. Für Familien gibt es attraktive Extras. Da sind Sie hin und weg!

 

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Die meisten Urlaubsträume platzen kurzfristig, das heißt in den letzten 14 Tagen vor Beginn der Reise: Reisewillige erkranken, erleiden einen Unfall, oder ein Wohnungseinbruch macht die Abreise unmöglich. Für die Stornierung der Unterkunft, des Flugs oder der Rundreise fallen dann ohne Reisestorno­versicherung hohe Kosten an.

Auch wenn Sie glücklich an Ihrem Urlaubsort landen, kann die Reise jäh enden: Daheim bekommt der minderjährige Sohn eine Blinddarmentzündung, oder die betagte Patentante stirbt. Ein Abbruch der Reise ist unvermeidlich.

Häufige Gründe für den Reiserücktritt oder Reiseabbruch:

  • Unfall oder Krankheit vor Antritt der Reise
  • Trauerfall
  • Schaden am Eigentum (z. B. Einbruch, Brand, Wasserschaden)
  • unvorhergesehene berufliche Ereignisse (z. B. Jobwechsel)
  • unerwartete private Ereignisse (z. B. Schwangerschaft)

Die Reiserücktritts­versicherung bewahrt Sie davor, im Ernstfall auf den Reisekosten sitzenzubleiben. Gut zu wissen: Sie schützt auch dann, wenn nicht Sie als versicherte Person von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen sind, sondern eine sogenannte Risikoperson. Als Risikopersonen gelten zum Beispiel Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen.

Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch:

  • Die Reiserücktritts­versicherung oder auch Reisestorno­versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie oder eine Risikoperson die Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten können.
  • Die Reiseabbruch­versicherung kommt für Kosten auf, die bei einer nicht planmäßigen Beendigung der Reise entstehen.

Bei SIGNAL IDUNA bekommen Sie diese beiden wichtigen Reise­versicherungen in einer Police. Unsere Reiserücktritts­versicherung deckt gleich zwei häufige Risiken ab.

Schutz für Alleinreisende, Familien und Gruppen

Ob Single, Paar, Familie oder Freundesgruppe: Ein unvorhergesehenes Ereignis kann Ihre Urlaubspläne zunichtemachen oder Sie zur vorzeitigen Abreise zwingen. Daher ist die Reiserücktritts­versicherung für alle Reisenden empfehlenswert. Paare, Gruppen und Familien sollten zudem bedenken: Wenn eine Person erkrankt oder aus anderen Gründen ausfällt, möchten die anderen womöglich auch nicht verreisen.

Stornieren kostet – auch bei Pauschalreisen

Wer Anreise und Unterkunft selbst bucht, bekommt in vielen Fällen bei einer Stornierung gar kein Geld zurück. Aber auch bei Absage einer Pauschalreise fallen vertraglich festgelegte Stornogebühren an. Diese sind meist gestaffelt: je näher der Reisetermin, desto höher die Gebühren. Genaue Angaben finden Sie im Vertrag mit Ihrem Reiseanbieter („Allgemeine Reisebedingungen“). Fazit: Sie haben zwar jederzeit das Recht, vom Vertrag mit Ihrem Reiseveranstalter zurückzutreten, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.

Ein Beispiel: Kristina und Marek Kamratzki haben eine zweiwöchige Mittelmeer-Kreuzfahrt gebucht. Drei Tage vor dem Abflug stirbt Mareks Mutter an einem Herzinfarkt. Das Paar kann nicht reisen und muss dennoch 90 Prozent der Reisekosten tragen.

Unsere Reiserücktritts­versicherung kommt in diesem Fall für die kompletten Stornierungskosten auf. Sind die Kamratzkis bereits auf hoher See, als Mareks Mutter stirbt, zahlt sie ebenfalls beim vorzeitigen Abbruch der Reise.

Fristen für den Abschluss – Last-Minute-Reisen auch kurzfristig abschließbar

Urlaub gebucht? Dann sollten Sie direkt daran denken, eine Reiserücktritts­versicherung abzuschließen. Denn der Abschluss ist in der Regel nur bis 30 Tage vor dem Antritt Ihrer Reise möglich.

Für Last-Minute-Reisen geht es auch kurzfristig:  Falls zwischen Ihrer Buchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, müssen Sie die Reiserücktritts­versicherung sofort abschließen, spätestens jedoch am dritten Werktag nach der Buchung. Entscheidend ist das Datum Ihrer Buchungsbestätigung.

Reiseversicherungen:

Wann abschließen, wann greifen sie?

 Überblick: Wann greift die Reiserücktrittsversicherung und wann die Reiseabbruchversicherung?

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Gute Planung und Urlaubsvorbereitung schützen nicht vor Zwischenfällen vor oder während der Reise. Unsere Reiserücktritts­versicherung bewahrt Sie davor, dass die Unwägbarkeiten des Lebens Sie womöglich teuer zu stehen kommen.

Sollten Sie wegen eines unvorhergesehenen versicherten Ereignisses:

  •  Ihre Reise nicht antreten oder ein Mietobjekt nicht nutzen können bzw.
  •  Ihre Reise umbuchen oder verspätet antreten

übernimmt SIGNAL IDUNA die laut Vertrag fälligen Storno- oder Umbuchungskosten und Mehrkosten, die Ihnen nachweislich entstanden sind.

Die Reiserücktritts­versicherung springt ein, wenn Sie Ihre Reise wegen eines der folgenden versicherten Ereignisse nicht antreten können:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder Verletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Scheidung
  • gerichtliche Ladung

Die Versicherung umfasst außerdem einen erweiterten Schutz bei Verspätungen.

  • Wir leisten für die Mehrkosten, wenn die Anreise oder die Weiterreise mal nicht so läuft wie geplant.
  • Wir geben Sicherheit, wenn Sie durch Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bei der An- oder Rückreise um mehr als zwei Stunden Ihren Anschlussflug verpassen oder wenn dies durch Unfall oder Panne Ihres Fahrzeugs geschieht.
  • Wir leisten bei Flugreisen mit Umsteigen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden verpassen.

Unsere Reiserücktritts­versicherung enthält auch eine Reiseabbruch­versicherung. Sie leistet bei:

  • Unterbrechung der Reise
  • außerplanmäßigem Ende der Reise
  • verspätetem Antritt der Rückreise

 

infolge einem der nachfolgenden versicherten Ereignisse:

  • Tod
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • schwerer Unfall am Urlaubsort
  • Elementarereignis während der Reise (zum Beispiel Unwetter)

Wir stehen Ihnen im Falle eines Falles zur Seite und organisieren Ihre Weiter- oder Rückreise. Unser Notfall-Telefon ist weltweit rund um die Uhr erreichbar.

Leistungen im Überblick

Reise-Rücktritts­versicherung

Diese Leistungen erhalten Sie:

  • Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Stornokosten bei Nichtnutzung des Mietobjekts
  • Umbuchungskosten
  • Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise (auch als Folge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels)

Beim Eintritt folgender Ereignisse:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 € durch Feuer, Elementarereignisse oder die Straftat eines Dritten)
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust oder konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung (die Nachprüfung muss unerwartet während oder bis zu 14 Tage nach Reiseende stattfinden)
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben
  • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Diebstahl von Reisedokumenten

Reise-Abbruch­versicherung (immer kostenfrei eingeschlossen)

Diese Leistungen erhalten Sie:

  • Erstattung des Reisepreises oder der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Reisehälfte (max. bis 8. Reisetag) von 100%
  • Erstattung des Reisepreises oder der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise bei Reiseabbruch innerhalb der zweiten Reisehälfte (spät. ab 9. Reisetag) anteilig
  • Zusätzliche Rückreisekosten bei Abbruch
  • Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Rückreise (auch als Folge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels)
  • Zusätzliche Rückreisekosten oder Mehrkosten durch einen verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort (aufgrund Feuer, Explosion oder Elementarereignisse)
  • Mehrkosten durch eine zwingend notwendige Aufenthaltsverlängerung (bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall einer mitreisenden Risikoperson am Unfallort)
  • Betreuung und Service über das 24h-Notfall-Telefon

Beim Eintritt folgender Ereignisse:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung am Urlaubsort
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 € durch Feuer, Elementarereignisse oder die Straftat eines Dritten)
  • Arbeitsplatzverlust (aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung)
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben
  • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken

Die genannten Leistungen sind ein Auszug und exemplarisch beschrieben. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktritt­versicherungen.

    Einmaltarif oder Schutz fürs ganze Jahr?

    Wenn Sie einen Jahresvertrag für die Reiserücktritts­versicherung abschließen, müssen Sie nicht auf Fristen achten und genießen das ganze Jahr über auf jeder Reise umfassenden Schutz. Der Jahrestarif lohnt sich meist bereits bei zwei Reisen pro Jahr. Damit sind alle privaten Reisen bis zu 65 Tagen versichert. Praktisch: Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch.

    Der Einmaltarif eignet sich für alle, die nur unregelmäßig verreisen oder sich nicht binden möchten. Der Versicherungsschutz besteht dann nur für eine bestimmte private oder berufliche Reise. Die Prämie richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und den Reisedetails.

    Gut zu wissen: Ob Einmal- oder Jahrestarif – alle Verträge sind bei SIGNAL IDUNA ohne Selbstbehalt. Das heißt, es kommen im Versicherungsfall keine versteckten Kosten auf Sie zu.

    Was kostet die Reiserücktrittsversicherung?

    1.000 €
    pro Reise
    2.500 €
    pro Reise
    5.000 €
    pro Reise
    Für Familien
    Jahresvertrag mit Corona Protect
    78,00 €
    114,00 €
    184,00 €
    Einzelabschluss mit Corona Protect
    57,24 €
    125,28 €
    216,00 €
    Für Singles
    Jahresvertrag mit Corona Protect
    56,00 €
    96,00 €
    166,00 €
    Einzelabschluss mit Corona Protect
    49,98 €
    112,70 €
    215,25 €

    Corona und Versicherungsschutz

    In Pandemiezeiten reist das Risiko einer Corona-Infektion stets mit. Auch eine Erkrankung im Vorfeld kann die Urlaubspläne durchkreuzen. Sie möchten auf Nummer sicher gehen? SIGNAL IDUNA bietet Ihnen als Extra bei der Reiserücktritts­versicherung einen Zusatzschutz rund um Corona.

    Gut zu wissen: Der Baustein Corona-Protect ist immer automatisch inkludiert.

     

    Zusatzschutz mit Corona-Protect

    Der Baustein Corona-Protect versichert die folgenden Ereignisse und übernimmt die entstandenen Kosten bei:

    • Verdacht auf eine Infektion (Nachweis durch einen positiven Schnelltest, erstellt durch ein zugelassenes Testzentrum)
    • Diagnose einer Covid-19-Infektion
    • behördlich angeordneter, persönlicher/häuslicher Quarantäne (auch Isolation)
    • Verweigerung des Boarding, der Beförderung oder des Betretens eines Mietobjekts (zum Beispiel wegen erhöhter Temperatur)

     

    Ihr Vorteil: Selbst bei einer Reisewarnung wegen Covid-19 genießen Sie in den oben beschriebenen Fällen vollen Versicherungsschutz. Zudem leistet Corona-Protect nicht nur für die versicherte Person selbst, sondern auch für mitreisende und nicht mitreisende Familienangehörige. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person reiseunfähig ist.

    Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

    Durch ein unvorhergesehenes Ereignis kann es passieren, dass Sie Ihre Reise nicht antreten, nicht wie geplant durchführen oder Ihren Urlaubsort am Abreisetermin nicht verlassen können. Dann greift die Reiserücktritts­versicherung. Die Ursache dafür kann entweder die versicherte Person selbst betreffen oder auch eine Risikoperson. Dennoch sind nicht alle denkbaren Fälle versichert.

    Hier ein Überblick:


    Die Reiserücktritts­versicherung zahlt in den folgenden Fällen:
    • Tod, schwere Verletzung durch Unfall

    • unerwartete schwere Erkrankung

    • Schwangerschaft bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft

    • Impfunverträglichkeit

    • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken

    • unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Gewebe

    • unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers

    • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat einer dritten Person

    • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber

    • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die Arbeitslosigkeit bei der Reisebuchung bestand

    • Verpassen des versicherten Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden bei An- oder Rückreise

    • Fahruntauglichkeit des auf der Hin- oder Rückreise geführten Kraftfahrzeuges infolge eines Verkehrsunfalles oder einer Panne

    • Versäumen des Anschlussfluges wegen Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden während der Weiterreise

    • außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung der Reise (Reiseabbruch)

    • Elementarereignis/Naturkatastrophe während der Reise (Reiseabbruch)


    Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel:
    • bestehende Erkrankungen und deren unerwartete Verschlechterung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise bzw. Versicherung behandelt wurden (Kontrolluntersuchungen ausgenommen)

    • Suchterkrankungen

    • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen (z. B. absichtliche Selbstverletzung)

    • vorsätzlich herbeigeführte Schäden

    • Vermittlungsentgelte, die der Reisevermittler wegen der Stornierung der Reise beansprucht

    • Kosten für eine stornierte oder abgebrochene Reise aus einem der nicht versicherten Gründe

    • Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen oder Bergung bei Panne oder Unfall sowie Schäden am Fahrzeug durch Unfall oder Panne

    • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Gefahrumstände, vor denen das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Einreise in das jeweilige Gebiet gewarnt hat (Versicherungsschutz besteht maximal 14 Tage, wenn das Auswärtige Amt erst nach Einreise der versicherten Person in das Gebiet warnt)

    • Expeditionen

    Reiseabbruch – und jetzt?

    Einen schönen Urlaub vorzeitig abbrechen – das wünscht sich niemand. Doch manchmal lassen die Umstände keine andere Wahl. Ebenso kann es passieren, dass Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unwetters länger an Ihren Urlaubsort gebunden sind. Um Sie in diesen Fällen zumindest vor finanziellen Verlusten zu schützen, springt unsere Reiserücktritts­versicherung ein.

     

    Das erstatten wir Ihnen:

    • Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund schon in der ersten Urlaubshälfte (maximal in den ersten acht Tagen) vorzeitig beenden müssen, erstatten wir Ihnen den vollen Reisepreis. Bei einem Abbruch in der zweiten Hälfte des Urlaubs kommen wir anteilig für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen auf.
    • Falls Sie wegen einer Naturkatastrophe, einer schweren Erkrankung oder infolge eines Unfalls länger am Urlaubsort verweilen als geplant, übernehmen wir die zusätzlich entstehenden Kosten.

     

    Wo auch immer Sie unterwegs sind: Wir helfen schnell weiter. Wenn Sie Ihre Urlaubspläne ändern müssen, organisieren wir Ihre Weiter- oder Rückreise.

    So melden Sie Ihren Schaden:

    • Das 24-Stunden-Notfall-Telefon ist weltweit unter der Rufnummer +49 221 8277557 erreichbar. Tipp: Speichern Sie die Nummer mit Ihrer Versicherungsnummer auf Ihrem Handy ab.
    • Sie können Ihren Schaden auch bequem online melden.

    Fragen und Antworten

    Damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine Reisekranken­versicherung und gegebenenfalls eine Reisegepäck­versicherung abzuschließen. Besonders praktisch für den Rundum-Schutz sind unsere Komplettpakete Reise­versicherung zum günstigen Preis.

    Eine Reiserücktritts­versicherung schützt vor Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen (zum Beispiel Erkrankung) nicht antreten können. Sie deckt auch Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Pläne ändern müssen, und entstehende Mehrkosten, falls Sie Ihre Reise erst später antreten können.

     

    Eine Reiseabbruch­versicherung schützt im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen während der Urlaubsreise – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Reise wegen einer Krankheit oder eines Unfalls abbrechen müssen. Die Versicherung übernimmt daraus entstehende Kosten wie Rückreise- oder Stornierungskosten. Bei SIGNAL IDUNA ist die Reiseabbruch­versicherung bereits in der Reiserücktritts­versicherung enthalten.

    Dieser Begriff ist ein Synonym für die Reiserücktritts­versicherung. Sie zahlt Stornokosten, wenn Sie Ihren Urlaub aus einem versicherten Grund nicht antreten können.

    Ja, das ist problemlos möglich, solange der Abschluss vor Reiseantritt erfolgt. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, müssen Sie die Versicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung abschließen. In allen anderen Fällen gilt die reguläre Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt.

    Ja – und das ist sogar empfehlenswert, wenn Sie häufiger verreisen. Der Jahrestarif lohnt sich oft schon ab zwei Reisen pro Jahr. Er schließt alle privaten Reisen bis zu 65 Tagen und alle dienstlichen Reisen bis zu 10 Tagen ein. Bei längeren privaten Reisen besteht der Versicherungsschutz allerdings nur für die ersten 65 Tage. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jährlich, sodass Sie dauerhaft einen guten Schutz genießen und nicht an den neuen Abschluss denken müssen.

    Ja – mit nur einem Abschluss ist die ganze Familie günstig geschützt. Mitversichert sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Bei SIGNAL IDUNA profitieren Familien von besonderen Rabatten und speziellen Leistungen. Wir leisten auch:

    • für Schulkinder und Studierende: bei Wiederholung einer nicht bestandenen Schul- oder Universitätsprüfung
    • bei Klassenfahrten: im Falle von Nicht-Versetzung oder Schulwechsel
    • bei Familienzuwachs: im Falle von Schwangerschaft und unerwarteter Adoption
    • bei Scheidung

    Übrigens: Wenn Sie mit einer befreundeten Familie verreisen und beide Familien ihre Reise versichern, sind Sie und Ihre Freunde mit unserer Reiserücktritts­versicherung auch untereinander versichert.

    Ja. In nur einem Vertrag können Sie unverheiratete, in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) beitragsfrei mitversichern – bis zum 25. Lebensjahr. Ob Einmal- oder Jahresabschluss: Bis zu sechs Kinder können eingeschlossen werden.  

    Ja, die Reiserücktritts­versicherung leistet auch, wenn eine Risikoperson von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen ist. Als Risikopersonen gelten

    • Angehörige der versicherten Person (Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner bzw. Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Großeltern sowie Schwägerinnen und Schwäger, im Todesfall auch Tanten, Onkel, Neffen und Nichten)
    • Betreuungspersonen
    • diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, sowie deren Familie (Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner).

    Am besten schließen Sie den Versicherungsvertrag gleich bei Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch 30 Tage, bevor Sie die Reise antreten. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn müssen Sie die Versicherung direkt bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch am dritten Tag danach abschließen. Der Abschluss muss in jedem Fall vor Reiseantritt erfolgen.

    Selbstbehalt bedeutet, dass Sie sich im Schadenfall an den Kosten beteiligen müssen bzw. auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Mit SIGNAL IDUNA kann Ihnen das nicht passieren: Bei der Reiserücktritts­versicherung verzichten wir auf den Selbstbehalt.

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