Sterbegeld­versicherung

  • Bequem online abschließbar
  • Ohne Gesundheitsprüfung
Oma, Tochter und Enkelin umarmen sich am Strand
Das finden Sie hier:

Mit einer Sterbegeld­versicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen entlastet werden und nicht für die Kosten Ihrer Beisetzung aufkommen müssen. Schließlich kostet eine Beisetzung durchschnittlich 9.000 € - da ist es beruhigend zu wissen, dass Ihre Liebsten nicht auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen.

Vorteile der Sterbegeldversicherung

Online Abschluss smart & digital bis zu einer Höhe von 15.000 €
Keine Gesundheitsfragen bis zu einer Höhe von 20.000 €
Nachhaltige und klimaschonende Anlagestrategie

Einfach erklärt: Sterbegeldversicherung

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Was ist eine Sterbegeld­versicherung?

Kosten für eine Beisetzung werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Damit die Kosten Ihrer Beisetzung nicht von Ihren Angehörigen getragen werden müssen, können Sie eine Sterbegeld­versicherung abschließen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall ausgezahlt und dient der finanziellen Absicherung Ihrer Beisetzung.

 

Wann ist der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung sinnvoll?

Wenn Sie selbst für Ihre Beisetzung aufkommen möchten und diese finanzielle Belastung nicht Ihren Angehörigen zumuten wollen, ist einer Sterbegeld­versicherung sinnvoll. Der Abschluss unserer Sterbegeld­versicherung ohne Gesundheitsfragen ist zwischen dem 40. und dem 75. Lebensjahr möglich. Wenn Sie jünger sind oder keine Wartezeit wünschen, können Sie die Sterbegeld­versicherung mit Gesundheitsfragen abschließen. 

 

Das leistet die Sterbegeld­versicherung

Bereits nach zwei Jahren zahlen wir im Todesfall die gesamte Versicherungssumme aus. Bei Tod innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre erstatten wir die bis dahin gezahlten Beiträge. Bei Unfalltod leisten wir sofort die volle Versicherungssumme. 

Wenn Sie unsere Sterbegeld­versicherung mit Gesundheitsfragen abgeschlossen haben profitieren Sie von folgenden Vorteilen: 

  • keine Wartezeit, das heißt Sie haben sofortigen Versicherungsschutz
  • turnusmäßige oder anlassbezogene Erhöhung der Versicherungssumme (z. B. Heirat)

Fragen und Antworten

Es gibt die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung bzw. Urnenbestattung. Bei einer Feuerbestattung kann auch eine Seebestattung, eine Luftbestattung oder eine  Baumbestattungen in einem Friedwald gewählt werden. 

 

Sie sollten auf Folgendes achten, wenn Sie sich für eine Bestattungsart entscheiden:

 

  • Werden Angehörige die Grabstätte besuchen oder soll das Grab anonym sein?
  • Werden Angehörige das Grab pflegen oder muss eine Friedhofsgärtnerei dafür beauftragt werden?
  • Wie lange soll das Grab erhalten bleiben?
  • Ist es besser, wenn sich die Grabstätte am eigenen Wohnort befindet oder am Wohnort der Angehörigen?
  • Wie nachhaltig soll die Bestattung sein?

Diese Kosten fallen durchschnittlich für eine Beerdigung an und können durch den Abschluss einer Sterbegeld­versicherung abgesichert werden: 

 

Grabstelle und Friedhofsgebühren2.000 €
Sarg mit Ausstattung     2.000 €
Einsargung und Überführung  500 €
Trauerfeier    800 €
Beisetzung und Gebühren  900 €
Kränze und Blumen   400 €
Grabstein: Beschriftung, Aufstellen   2.000 €
Traueranzeigen und Sonstiges     400 €
__________________________________
Gesamtkosten  9.000 €

 

 

Das sollten Sie beachten: Die Kosten variieren je nach Bestattungsart und steigen von Jahr zu Jahr. Außerdem kann sich die Wahl des Grabsteins enorm auf die Kosten auswirken.

Bereits nach 2 Jahren zahlen wir im Todesfall die gesamte Versicherungssumme aus. Bei Tod innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre erstatten wir die bis dahin gezahlten Beiträge. Bei Unfalltod leisten wir sofort die volle Versicherungssumme.

 

Zwischen dem 40. und 75. Lebensjahr müssen bis zu einer Höhe von 20.000 € keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bis zu einer Höhe von 15.000 € können Sie bequem den Online Abschluss nutzen. 

 

Sofern Gesundsheitsfragen beantwortet wurden entfällt die Wartezeit.

Beide Versicherungen sichern die Hinterbliebenen im Todesfall ab. Der Unterschied besteht darin, dass die Sterbegeld­versicherung in Höhe der zu erwartenden Bestattungskosten abgeschlossen wird. Die Risikolebens­versicherung zahlt den Hinterbliebenen im Todesfall eine vorher vereinbarte und in der Regel höhere Summe aus. Somit sorgt die Risikolebens­versicherung dafür, dass eine Familie nicht vor dem finanziellen Ruin steht, wenn der Hauptverdiener stirbt. Beachten Sie aber, dass die Risikolebens­versicherung nur bei Tod innerhalb der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und die Auszahlung der Sterbegeld­versicherung ein Leben lang garantiert ist.

 

Das sollten Sie beachten: Eine Risikolebens­versicherung eignet sich vor allem für junge Versicherungsnehmer ohne gesundheitliche Probleme, da die monatlichen Beiträge dann geringer sind. Eine Sterbegeld­versicherung können Sie auch noch abschließen, wenn Sie älter sind - bis zu einer Versicherungssumme von 20.000 € werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

Die Kosten berechnen sich durch das Eintrittsalter, die Versicherungssumme und die Beitragszahlungsdauer.

Eine Bestattungsvorsorge wird mit einem Bestattungsinstitut vereinbart. Hierdurch können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Beisetzung ablaufen soll. Entscheidend ist dabei, dass alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann. Für die Hinterbliebenen bedeutet das in der Regel eine große Erleichterung. Für sich selbst schafft man das gute Gefühl, alles gereglet und die Liebsten entlastet zu haben. 

 

Dabei gibt es vielerlei Möglichkeiten die eigenen Wünsche auch bereits finanziell abzusichern. Beispielsweise mit einer Sterbegeld­versicherung oder einem Treuhandvertrag. Die Sterbegeld­versicherung ist flexibler, da sie nicht abhängig von einem bestimmten Bestattungsinstitut ist. 

 

Das sollten Sie beachten: Eine Sterbegeld­versicherung können Sie auch unabhängig von einer Bestattungsvorsorge abschließen. 

Preisbeispiel

7,76 €
monatlich

Eintrittsalter 40 Jahre
Versicherungssumme 3.000 €
Ende der Beitragszahlung: 85 Jahre

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