Senioren-Unfall­versicherung

  • Zwei Absicherungskonzepte: Klassische Unfall­versicherung oder Unfallschutz 60 Plus
  • Finanzielle Absicherung bei Invalidität, unfallbedingten Pflegekosten oder Umbau
  • Immer dabei: Erweiterter Schutz durch Assistance-Leistungen
Glückliches älteres Paar entspannt sich auf Liegestühlen am Strand.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unbegrenztes Versicherungsalter und Aufnahmealter bis zum 74. Lebensjahr
Auszahlung von Kapitalleistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent
Umfassendes Reha-Management bereits direkt nach dem Unfall

Eine Unfallversicherung ist für Rentner besonders wichtig

Gerade im Alter ist ein Unfall schneller passiert, als man denkt. Und leider kommen zu den gesundheitlichen Folgen oft noch unvorhergesehene Kosten. Zum Beispiel für häusliche Pflege oder den Umbau zu barrierefreiem Wohnraum. Ältere Menschen stehen dann häufig vor folgendem Problem: Mit Beginn des Ruhestands besteht kein gesetzlicher Unfall­versicherungsschutz mehr.

Sind Sie nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, haben Sie zwar den Schutz der Pflegepflicht­versicherung. Doch vielleicht reichen deren Leistungen – je nach zuerkanntem Pflegegrad – selbst zusammen mit Ihrer Altersrente nicht aus. Und auch die Kranken­versicherung trägt die anfallenden Kosten in der Regel nicht in vollem Umfang. Es können also erhebliche finanzielle Lücken entstehen.

Mit einer Unfall­versicherung für Senioren schließen Sie diese Lücke und minimieren Ihr finanzielles Risiko. Dieser spezielle Versicherungsschutz ist auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten und bietet genau die Leistungen, die im Alter wichtig sind.

Eine Unfall­versicherung ist im Alter daher sinnvoll und empfehlenswert. Denn selbst nach einem relativ harmlosen Unfall wie einem gebrochenen Arm können Sie längere Zeit auf Hilfe angewiesen sein. Es ist also beruhigend zu wissen, dass Sie im Ernstfall ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen und den Alltag zu erleichtern.

Unsere Unfallversicherungen für Senioren und Rentner

Starke Leistungen in zwei Absicherungskonzepten

Wählen Sie zwischen einer klassischen Risiko Unfall­versicherung, die Sie vor dem Risiko einer dauerhaften Invalidität schützt, oder sichern Sie sich gegen unfallbedingte Pflegekosten im Alter mit unserer Unfall­versicherung 60 Plus ab.

Unsere Unfall­versicherungen überzeugen mit starken Grundleistungen und frei wählbaren Ergänzungen. So sind Sie mit einer Senioren-Unfall­versicherung umfassend geschützt. Unsere Versicherungskonzepte bieten Ihnen unter anderem folgende Highlights: 

  • Versicherungsschutz besteht bei Unfällen durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Sie sind bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, etwa nach der Einnahme von Medikamenten, abgesichert.
  • Es gibt kein Höchst­versicherungsalter.
  • Ergänzung wichtiger Assistance-Leistungen, die Ihnen den Alltag erleichtern.
  • Direkt nach einem Umfall steht Ihnen unser Reha-Management bei Fragen und Entscheidungen zur Seite

Klassische Unfallversicherung für Senioren

Im Falle eines Unfalls sind Sie mit unserer Unfall­versicherung bereits gut abgesichert. Unser Unfallschutz bietet Ihnen folgende Leistungsarten:

Im Fokus der klassischen Unfall­versicherung steht immer die Absicherung dauerhafter Unfallfolgen. Wir zahlen deswegen bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent.

Doch je größer der gesundheitliche Schaden, desto höher sind oftmals die Folgekosten. Bei schwerwiegenden Verletzungen haben Sie durch eine Unfall­versicherung mit Progression zusätzliche Sicherheit. Durch diese Regelung erhöhen Sie die Geldleistungen der Police. In unserer klassischen Unfall­versicherung können Sie eine Invaliditäts-Progression von 750, 500 oder 250 Prozent festlegen. Das heißt, Sie erhalten  mit zunehmendem Invaliditätsgrad im Ernstfall ein Vielfaches der Versicherungssumme.

Am besten erklärt sich die Progression an einem Beispiel: Angenommen, Sie vereinbaren in Ihrer Unfall­versicherung eine Grundsumme von 100.000 Euro und erleiden einen so schweren Unfall, dass Sie anschließend als Vollinvalide (100 Prozent Invaliditätsgrad) gelten. Haben Sie keine Progression vereinbart, erhalten Sie einmalig die komplette Grundsumme. Mit einer Progression von 750 Prozent würden Sie dagegen bei Vollinvalidität 750.000 Euro erhalten.

Die Unfallrente bietet Ihnen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent eine lebenslange monatliche Rente. Ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent verdoppelt sich die vereinbarte Rente. Die Garantiezeit sichert die Rentenzahlung für mindestens zehn Jahre, gerechnet vom Unfalltag.

Leistungen der klassischen Unfallversicherung für Senioren

Individuelle Ergänzungen: So sichern Sie sich zusätzlich ab.

Wir bieten Ihnen den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. Mit den folgenden Leistungen erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz in der Unfall­versicherung. Wählen Sie zwischen zwei Produkt-Linien:

Basis
Premium
Reha-Management bis zu
15.000 €
20.000 €
Kosmetische Operationen inkl. Zahnersatz
50.000 €, Zahnersatz 2.500 €
100.000 €, Zahnersatz 5.000 €
Bergungskosten inkl. Servicepaket
50.000 €
100.000 €
Erhöhte Kraftanstrengung
Eigenbewegung
Unfälle durch Übermüdung/Einschlafen nach Übermüdung
Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten
< 25 %
< 50 %
Kostenbeteiligung bei Hilfsmitteln
1.500 €
3.000 €
Mehr Details
Schmerzensgeld bei Schenkenhalsfraktur
1.500 €
3.000 €
Nahrungsmittelvergiftung
Unfälle nach Medikamenteneinnahme
Zeckenstiche, Tollwut und Wundstarrkrampf
Gesundheitsschädigungen durch Infektionen
Allergische Reaktionen durch Insektenstiche oder -bisse
Gesundheitsschädigungen durch Impfschäden
Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Sanatorien
Psychologische Soforthilfe
10 Sitzungen, max. 1.200 €

Unfallschutz 60 Plus

Unser Unfallschutz 60 Plus überzeugt mit einer umfassenden Absicherung von unfallbedingten Pflegekosten. Mit zunehmendem Alter steigt das Verletzungsrisikos, gleichzeitig fällt der gesetzliche Unfallschutz jedoch weg. Mit UV 60 Plus bieten wir speziell für nicht erwerbstätige Rentner/Personen ab 60 Jahren sinnvolle Pflege-und Hilfsleistungen. Während der Genesung nach einem Unfall, aber auch bei bleibenden Schäden können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten. Sie werden von uns durch unser Reha-Management betreut, und zuhause unterstützen wir Sie bei den alltäglichen Dingen. Unser Schutz bietet folgende Leistungsarten:

Pflege-Eigenanteil 

 

Die durch einen Pflegedienst erbrachte ambulante oder vollstationäre Pflege verursacht Kosten. Die Pflegekosten, die nicht von der Pflegekasse oder Pflege­versicherung abgedeckt sind, heißen Pflege-Eigenanteile. Pflegebedürftige zahlen bei der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung im Bundesschnitt monatlich über 2.000 Euro aus eigener Tasche dazu. 

 

Müssen Sie Pflege aufgrund eines Unfalls in Anspruch nehmen, erstatten wir monatlich die entstehenden Pflege-Eigenanteile maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

 

Pflege-Pauschale 

 

Wenn Sie weiterhin in Ihrer eigenen Wohnung leben und von einem Bekannten oder Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, zahlen wir – in Abhängigkeit vom Pflegegrad und vom gewählten Pflege-Eigenanteil – eine monatliche Pflege-Pauschale.

 

Haushaltsführungs-Pauschale

 

Wenn Sie Ihren eigenen Haushalt aufgrund eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst führen können, zahlen wir monatlich – in Abhängigkeit vom Pflegegrad – eine Haushaltsführungs-Pauschale.

 

Nach einem Unfall sind bauliche Veränderungen Ihres Wohnraums notwendig? Wir organisieren und übernehmen die Kosten in einer Höhe von bis zu 40.000 Euro für den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, den Umzug in einen barrierefreien Wohnraum oder in eine Pflegeeinrichtung sowie den Einbau eines Treppenlifts.

Leistungen im Unfallschutz 60 Plus

Je nach persönlicher Versorgungssituation bei Pflegebedürftigkeit erstatten wir den Pflege-Eigenanteil oder eine Pflege-Pauschale

Pflege-Eigenanteil

  • bei stationärer Fachpflege (Pflegeheim)
  • bei ambulanter Fachpflege (Zuhause)

Bis zu

1.000 €/ monatlich

2.000 €/ monatlich

5.000 €/ monatlich

Pflege-Pauschale

  • bei Angehörigenpflege (Zuhause)
  • bei einer Kombination aus Angehörigen- und Fachpflege (Zuhause)

Je nach Tarif und Pflegegrad bis zu

Start 250 €/ monatlich

Plus 350 €/ monatlich

Top 500 €/ monatlich

Weitere Unterstützung bei ambulanter Pflege

Haushaltsführungs-Pauschale

  • bei ambulanter Pflege im eigenen Haushalt

Je nach Pflegegrad bis zu

350 €/ monatlich

Leistungserweiterungen im Unfallschutz 60 Plus

Nachstehende Leistungen erweitern Ihren Versicherungsschutz in der Unfallversicherung 60 Plus.

Versichert
  • Pflege-/Hilfsleistungen

  • Reha-Management

  • Umbaukosten Haus/Wohnung

    40.000 €

  • Todesfall

    10.000 €

  • Kosmetische Operationen

    100.000 €, 5.000 € für Zahnersatz

  • Bergungskosten inkl. Servicepaket

    100.000 €

  • Unfälle durch Bewusstseinsstörungen

    Schwindel, Ohnmacht, auch nach Einnahme von Medikamenten

  • Unfälle durch Herzinfarkt

  • Unfälle durch Schlaganfall

  • Erhöhte Kraftanstrengung

  • Eigenbewegungen

  • Unfälle durch Übermüdung/ Einschlafen nach Übermüdung

  • Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten

    < 50%

  • Gase und Dämpfe

  • Gesundheitsschädigungen durch bestimmte Infektionen

    z.B. Cholera, Diphterie, Malaria, Keuchhusten

  • Nahrungsmittelvergiftung

  • Gesundheitsschädigungen durch Impfschäden

  • Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug

  • Zeckenstiche, Tollwut und Wundstarrkrampf

  • Allergische Reaktionen

Fragen und Antworten

Spätestens mit Renteneintritt sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen, auch die private Unfall­versicherung. Denn nicht nur die Gefahr eines Unfalls steigt im Alter, auch die Folgen können schwerwiegender sein. Haben Sie bereits eine private Unfall­versicherung zu günstigen Konditionen und mit passendem Leistungsumfang abgeschlossen, empfiehlt es sich, diese zu behalten. Eventuell können Anpassungen bei Leistungen sinnvoll sein, während andere Punkte dagegen für Sie weniger wichtig werden. Eine „normale“ Unfall­versicherung im Alter zu kündigen, um dann eine spezielle Senioren-Unfall­versicherung abzuschließen, ist also nicht nötig. Es ist allerdings empfehlenswert, alle Leistungen Ihrer bestehenden Unfall­versicherung abzugleichen und dann abzuwägen, wo was optimiert werden kann.

Unbedingt! Ab Renteneintritt besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz mehr. Das heißt, sobald Sie nicht mehr berufstätig sind, stehen Ihnen keine Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung zu. Auch aufgrund des steigenden Verletzungsrisikos mit zunehmendem Alter ist eine Unfall­versicherung für Senioren daher sehr sinnvoll.

Nein. Wenn Sie eine Senioren-Unfall­versicherung abschließen, müssen Sie keine allgemeinen Gesundheitsfragen beantworten. Wir fragen Sie lediglich nach einem beantragten oder bestehenden Pflegegrad.

  • Klassische Unfall­versicherung: Das Höchstaufnahmealter beträgt 74 Jahre. Versichert werden können Personen mit oder ohne berufliche Tätigkeit. 
  • Unfall­versicherung 60 Plus: Das Höchstaufnahmealter beträgt 84 Jahre. Versichert werden können nur Personen ohne berufliche Tätigkeit oder mit einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job). Das Mindesteintrittsalter beim Unfallschutz 60 Plus beträgt 60 Jahre. 

Nur das Aufnahmealter ist bis zum 74. bzw. 84. Lebensjahr begrenzt. Schließen Sie eine Versicherung für Rentner ab, sind Sie damit für den Rest Ihres Lebens geschützt.

So klar das Wort Unfall auch erscheinen mag, im Leistungsfall muss dennoch geklärt werden, ob es sich um einen Unfall handelt – oder nicht. Deswegen gibt es in den Vertragsbedingungen eine klare Definition: Ein Unfall liegt dann vor, wenn „die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Je nach Produkt-Linie wird die Definition des Unfallereignisses erweitert. So sind in der Produkt-Linie Premium zum Beispiel auch Gesundheitsschädigungen durch Impfschäden oder Nahrungsmittelvergiftungen sowie Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall mitversichert.

Der klassische Unfallbegriff definiert ein von außen stattfindendes Ereignis. Unsere Versicherung für Senioren enthält darüber hinaus aber auch den sogenannten erweiterten Unfallbegriff. Das bedeutet, wir bewerten auch Ereignisse als Unfall, die in der regulären Unfall­versicherung nicht als Unfälle gelten. 
So sind Sie beispielsweise geschützt, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung …

  • … ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenken. Beispiel: Sie stützen einen schweren Gegenstand ab und verrenken sich dabei das Ellenbogengelenk.
  • … Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerren oder zerreißen. Beispiel: Sie zerren sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. 
     

Bitte beachten Sie:

  • Meniskus und Bandscheiben sind keine Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder, deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
  • Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind immer die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Absicherungskonzepte. Die klassische Unfall­versicherung ist auf die Absicherung der Arbeitskraft und den infolge eines Unfalls nötigen hohen Kapitalbedarf ausgerichtet. Der Unfallschutz 60 Plus hingegen ist auf die Absicherung unfallbedingter Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen hohen Pflegekosten ausgerichtet.

Welcher Absicherungsbedarf für Sie der richtige ist, hängt ganz von Ihrer individuellen Situation ab. 
 

Folgende Serviceleistungen bieten wir nach einem Unfall im In- oder Ausland:

  • Rücktransport aus dem In- und Ausland zum Krankenhaus oder Spezialklinik
  • Erstattung der Mehrkosten für die Rückkehr der versicherten Person
  • Erstattung zusätzlicher Heimfahrt- und Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Überführungskosten bei Tod im Inland, Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod im Ausland

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