Beispiel: Schimmel im Bad
Seit einem Vierteljahr leben Adam und George Smith in einer gemieteten Dachgeschosswohnung. Beim Wohnungsputz entdecken sie dunkle Flecken oberhalb des Fliesenspiegels in der Dusche. Sie informieren ihren Vermieter und bitten darum, die Ursache zu klären und den Schimmel zu beseitigen. Doch dieser wirft dem jungen Paar vor, selbst schuld zu sein: Sie hätten nach dem Duschen und Baden nicht ausreichend gelüftet. Adam und George fühlen sich unfair behandelt und schalten ihre Privathaftpflichtversicherung ein.
→ Lösung 1: Die Vorwürfe sind berechtigt: Die Privathaftpflichtversicherung des Paares kommt für den sogenannten Mietsachschaden auf: Sie trägt die Kosten für das fachgerechte Entfernen des Schimmels und den neuen Anstrich.
→ Lösung 2: Die Versicherung beauftragt eine Fachfirma, um die Ursache des Schimmelbefalls zu klären. Diese stellt fest, dass durch marode Dachziegel Regenwasser ins Mauerwerk gedrungen ist. Die Feuchtigkeit in der Wand und die Wärme im Bad haben das Pilzwachstum befördert. Die Vorwürfe des Vermieters sind nicht berechtigt; die Versicherung wehrt seine Ansprüche ab. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters ist für den Schaden zuständig.