Auch für Kinder ist eine Krankenversicherung Pflicht. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen gesetzlichem und privatem Schutz.
In der GKV sind Kinder über die sogenannte Familienversicherung kostenfrei mitversichert. In der PKV muss hingegen jedes Familienmitglied, also auch jedes Kind, separat versichert werden.
Sollte ein Elternteil privat, der andere Elternteil gesetzlich versichert sein, ist der Fall nicht ganz so klar. Bei selbstständigen Eltern ist es abhängig vom Einkommen, wo das Kind versichert werden muss. Hier gilt: Hat jener Elternteil, der als Selbstständiger privat krankenversichert ist, ein regelmäßiges monatliches Einkommen über 6.150 Euro und ist der Verdienst des gesetzlich versicherten Elternteils geringer, muss das Kind ebenfalls privat krankenversichert werden.
Das Kind benötigt in der PKV immer einen eigenen Vertrag, ebenfalls mit der Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Tarifen. Bis zum 14. Lebensjahr betragen die Kosten in der PKV monatlich etwa zwischen 100 und 190 Euro. Für Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren belaufen sich die Kosten – je nach gewähltem Tarif – auf etwa 110 bis 230 Euro monatlich.
Grundsätzlich können auch die PKV-Beiträge für Kinder vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers für den versicherten Elternteil noch unterhalb des Höchstbetrags liegt.
Hat hingegen der in der GKV versicherte Elternteil das höhere Einkommen, muss das Kind in dessen GKV mitversichert werden. Hier profitieren Familien von der sogenannten Familienversicherung, die Kinder kostenfrei mitversichert.