Vertragsrechtsschutz für Ärzte & Heilberufe

Ihr Kunde ist König

Älterer Chefarzt mit Autorität und Selbstbewusstsein in Klinik
Das finden Sie hier:

Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.

 

Mehr Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie in den Leistungen und den Schadenbeispielen.

Details

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der ALLRECHT ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung.

Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die ALLRECHT die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vieles mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.

Leistungen

Wichtiger Hinweis: Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden. Endet der zugrunde liegende Vertrag, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe.

Schadensbeispiele

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Ein Kunde ist mit Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden und weigert sich zu zahlen. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos; gegen den Mahnbescheid legt er Widerspruch ein. Es kommt zum Prozess.

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