Versicherungsschutz für Menschen aus der Ukraine

Wir sind füreinander da – auch ohne viel Papierkram. Weil es in Krisenzeiten schnell und unkompliziert gehen muss.

Mädchen mit Ukraineflagge im Gesicht schaut aus dem Autofenster.

So unterstützen wir Geflüchtete und Helfer

Sie fliehen vor Krieg und Zerstörung, im Gepäck nur das Nötigste: Knapp 1,14 Millionen Menschen haben seit März 2022 die Ukraine in Richtung Deutschland verlassen (Quelle: Bundesinnenministerium).

Wer sich in einem fremden Land zurechtfinden muss, hat viele Sorgen und steht vor einer ungewissen Zukunft. Wir helfen deshalb schnell und unbürokratisch: mit kostenlosen Leistungserweiterungen für unsere Bestandskunden, die Geflüchtete aufnehmen.

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Die zusätzlichen Leistungen greifen für Bestandskunden einer Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung.
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Keine Bürokratie: Sie müssen uns nicht Bescheid geben, sobald Sie Geflüchtete aufnehmen.
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Die Leistungserweiterungen gelten für alle geflüchteten Personen, die bei Ihnen unterkommen.

Alle Leistungserweiterungen gelten automatisch bis zum 15. Januar 2025.

Unsere Leistungserweiterungen im Überblick

Private Haftpflichtversicherung

Geflüchtete sind bei einem Versicherungsnehmer automatisch mitversichert, wenn sie in dessen Zuhause oder in seiner Zweit- oder Einliegerwohnung unterkommen.

Außerdem kommen wir für alle Sachschäden bis 5.000 Euro auf, die Geflüchtete versehentlich am Eigentum des Versicherungsnehmers verursachen.

Haustiere von Geflüchteten sind ebenfalls mit einer Deckungssumme bis zu 10.000 Euro versichert.

Die Leistungserweiterungen gelten auch für eine private Haftpflichtversicherung, die in die Betriebshaftpflicht integriert ist. 

 

Hausratversicherung

Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte von Geflüchteten sind in der Wohnung oder im Haus des Versicherungsnehmers genauso mitversichert wie dessen eigenes Hab und Gut. 

Dies gilt allerdings nicht außerhalb des Hauptwohnsitzes, zum Beispiel in einer Zweit- oder Einliegerwohnung. Hier greift der Versicherungsschutz bei fremdem Eigentum bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro

 

Unfallversicherung

Allen Geflüchteten, die privat bei einem Versicherungsnehmer unterkommen, bieten wir während ihres Aufenthalts beitragsfreien Unfallschutz

Zudem sind Geflüchtete im Basistarif unserer Unfallversicherung mit diesen Leistungen geschützt: 

  • 50.000 € Invalidität ohne Progression 
  • 50.000 € Bergungskosten inklusive Servicepaket 
  • 50.000 € Kosmetische Operationen (davon 2.500 € für Zahnersatz) 

 

Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie Geflüchtete im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus unterbringen, müssen Sie uns dies nicht melden. An den Leistungen für Ihre Wohngebäudeversicherung ändert sich nichts.

Sie haben weiteren Fragen zu den Leistungserweiterungen für Geflüchtete? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da. 

Fragen und Antworten

Für wen gelten die Leistungserweiterungen?

Die Leistungserweiterungen gelten für alle Kunden, die bei SIGNAL IDUNA eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung abgeschlossen haben.  

 

Sobald Geflüchtete in Ihrem Haushalt wohnen, profitieren diese von den zeitlich begrenzten Mehrleistungen unserer Versicherungsprodukte – natürlich ohne zusätzliche Kosten. 

Muss ich die Leistungserweiterungen extra beantragen?

Nein. Wenn Sie als Versicherungsnehmer von SIGNAL IDUNA Geflüchtete bei sich aufnehmen, müssen Sie uns nicht Bescheid geben.  

 

Im Schadensfall greifen die Leistungserweiterungen für die Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung automatisch. Beachten Sie hierbei bitte die jeweiligen Leistungsgrenzen. 

Wenn ich als Geflüchteter ein Auto habe: Welche Versicherung brauche ich?

Wer mit dem Auto in Deutschland unterwegs ist, braucht einen Haftpflichtschutz für sein Auto – diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Denn ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland nicht erlaubt. 

 

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann deshalb nur für Autos abgeschlossen werden, die auch in Deutschland gemeldet sind. Sollten Sie ein Fahrzeug besitzen, das außerhalb der EU zugelassen ist, benötigen Sie eine Grenzversicherung